AB: Air Berlin meldet Insolvenz an

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airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.144
14
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Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat nach Recherchen der WELT jetzt einen Sonderinsolvenzverwalter zur „Vermeidung von Interessenkollisionen“ bei der Arbeit des bisher bekannten Insolvenzverwalters Lucas Flöther bestellt.

Ich hatte gehofft, der Sonderinsolvenzverwalter würde sich mal das Thema EUR 4,5 Mio Bürgschaft für Winkelmann genauer anschauen. M.E. ist da noch was zu holen. Ich war von Anfang an sehr überrascht, das AB die Bürgschaft selber stellt; das halte ich für einen anfechtbaren Fehler. Denn darüber muss ja ein Gremium entschieden haben, den der Begünstigte kurz später selber angehörte. Hätte sie ein Dritter wie EY gestellt wäre das anders. Der Sonderinsolvernzverwalter scheint aber andere Aufgaben zu haben. Winkelmann ist ja durch die fortbestehende Eigenabwicklung der Insolvenz immer noch am Bord.
 
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Hwy93

Erfahrenes Mitglied
29.08.2011
4.426
1.408
Glaubst Du denn ernsthaft, man hätte das nicht vorher geprüft?

Man wird halt sagen: "War eben nur ein letter of support, keine unbedingte und unwiderrufliche Garantie, haben wir halt damals so gesehen, aber sorry, das Kofferchaos in TXL hat uns Angst gemacht, und da haben wir es uns eben anders überlegt. Wird man ja noch dürfen. Gestern war gestern und heute ist heute".

Natürlich. Aber vielleicht hat man beim Dehnen der Grenzen eben überdehnt.

Wie ist das eigentlich für Ernst & Young damals e bei Lehman ausgegangen?

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/ernstyoung100.html
 
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voyager_2000

Aktives Mitglied
14.03.2016
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Asia

Erfahrenes Mitglied
19.08.2017
701
65
Das ist dem Gericht aber sehr früh eingefallen! :-(

Gut 2,5 Monate für ein berliner Gericht finde ich eine super Leistung, das meine ich jetzt nicht ironisch sondern wirklich ehrlich. Bei der Eigenverwaltung geht es doch erst mal darum, Werte zu erhalten und (vorläufig) fortzuführen. Die eigentliche Forderungseinziehung mit Interessenskonflikten beginnt doch erst jetzt.

Der Interessenskonflikt Winkelmann LH ist gesetzlich nicht geregelt, da kann das Gericht nichts dafür. Vielleicht wird dieses Verfahren dafür sorgen, dass einige Vorschriften geändert werden, ich bin da aber nicht sehr zuversichtlich, da man nicht allles regeln kann (und soll)
 

salmorejo

Reguläres Mitglied
13.01.2016
37
1
CGN
Die altbewährte Masche: " wenn man den Wirtschaftsprüfer überzeugt, hat man alles richtig gemacht", klappt nicht immer.

Wenn viele AB-geschädigte Staatsanwälte und Richter betroffen sind, schaut vielleicht jemand genauer hin. Es gibt bestimmt einige Rechtsanwälte, die wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung Anzeige erstatten werden. Ob dabei etwas herauskommt, ist natürlich fraglich.

Der 2. Insolvenzwalter wegen möglichen Interessenskonflikten klingt schon mal nicht schlecht. Mich würde interessieren, wer den Antrag für die Bestellung des Sonderinsolvenzverwalters gestellt hat.

Es gibt ja auch die Möglichkeit, dass die erste Gläubigerversammlung nach § 57 InsO einen anderen Insolvenzverwalter wählt. Danach geht das kaum noch. Die Abwahl müsste allerdings von Gläubigerseite entsprechend vorbereitet werden, zumal sich in der ersten Gläubigerversammlung die entsprechende Mehrheit finden muss. Sind mit hohen Forderungen entsprechend stark vertretene Gläubiger vorhanden, die hieran ein Interesse haben könnten?
 

BAVARIA

Erfahrenes Mitglied
16.12.2012
853
222
Waldmünchen

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Sachwalter Lucas Flöther und der Generalbevollmächtigte Frank Kebekus üben scharfe Kritik an den Betriebsräten der Air Berlin.
Es gebe vor allem deshalb noch keinen Sozialplan für die Beschäftigten, „weil sich Teile der Arbeitnehmervertretungen den Gesprächen verweigert haben“.

https://www.hasepost.de/chef-abwickler-kritisieren-betriebsraete-von-air-berlin-61625/

Wenn man dann das hier liest:

Die Zerschlagung von Air Berlin sei aber entgegen aller „Verschwörungstheorien“ unausweichlich gewesen: „Die Schulden wären nicht zu stemmen gewesen, und Dritte hätten uns das nötige Geld auch nicht zur Verfügung gestellt.“

kann man sich fragen warum eine Verfahren inEigenverwaltung überhaupt eröffnet wurde, das Ziel hierbei soll doch eine Sanierung und nicht eine Zerschlagung sein, wenn die Zerschlagung von vornherein unausweichlich gewesen ist, dann hääte man nach meinem Verständnis sofort ein Insolvenzverfahren eröffnen müssen.

Voraussetzung für die Bestellung einer vorläufigen Sachwalterin oder eines vorläufigen Sachwalters
ist, dass der Antrag der Schuldnerin oder des Schuldners auf Anordnung der Eigenverwaltung nicht
offensichtlich aussichtslos ist (§ 270a Abs. 1 InsO).

https://www.justiz.nrw.de/BS/formul...zur_Eigenverwaltung_im_Insolvenzverfahren.pdf
 

hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
TXL
Wenn man dann das hier liest:

kann man sich fragen warum eine Verfahren inEigenverwaltung überhaupt eröffnet wurde, das Ziel hierbei soll doch eine Sanierung und nicht eine Zerschlagung sein, wenn die Zerschlagung von vornherein unausweichlich gewesen ist, dann hääte man nach meinem Verständnis sofort ein Insolvenzverfahren eröffnen müssen.

Hatten wir doch beide schon mal zu geschrieben. Wie oft noch Ed Size?
Weil so die einzige Möglichkeit bestand noch werthaltiges zu veräußern. Die Slots wären in anderen Konstellationen immer weg gewesen ...
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Hatten wir doch beide schon mal zu geschrieben. Wie oft noch Ed Size?
Weil so die einzige Möglichkeit bestand noch werthaltiges zu veräußern. Die Slots wären in anderen Konstellationen immer weg gewesen ...

Das ist ja schon richtig, aber das ist nun einmal nicht der Grund um ein solches Verfahren zu eröffnen, wenn man das Verfahren aus diesem Grund eröffnet hat dann hat man hier schlicht eine Ausnahme für AB gemacht. (das dies sinnvoll gewesen sein mag steht doch auf einem anderen Blatt). Wie viele Mittelständler werden in D Jahr für Jahr in die Insolvenz getrieben weil man sich auf die strikte Auslegung der Paragraphen beruft? Mir sind da durchaus Fälle bekannt.

Das perfide an der Aussage von Flöther finde ich das er als Fachmann unumwunden zugibt das die Gesetzeslage im Fall von AB schlicht nicht interessiert hat
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.793
4.627
Hatten wir doch beide schon mal zu geschrieben. Wie oft noch Ed Size?
Weil so die einzige Möglichkeit bestand noch werthaltiges zu veräußern. Die Slots wären in anderen Konstellationen immer weg gewesen ...

Pragmatismus steht nicht über dem Gesetz. Dein Argument zieht nicht.

Es gab im Übrigen nichts Werthaltiges mehr, denn das Verfahren ist nach Mitteilung des Verwalters masseunzulänglich. Die Erlöse reichen noch nicht einmal aus, um die Masseverbindlickeiten zu bedienen. Insonfern wäre sofortiges Grounding besser gewesen. Wäre auch für uns alle (mit Ausnahme der LH) besser gewesen, was den Wettbewerb angeht. Und es hätte auch die hier zwangsläufig eingetretene Gläubigerbevor- bzw. -benachteiligung vermieden: Es sind Paxe mit Ilsolvenzforderung befördert worden und unsere nicht. Spricht für mich krass gegen den Grundsatz de Gleichbehandlung aller Insolvenzgläubiger. Das war bislang ein absolut auf den Einzelfall zugeschnittenes Verfahren, das an vielen Stellen m.E. gegen das Gesetz war.
 

hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
TXL
Pragmatismus steht nicht über dem Gesetz. Dein Argument zieht nicht.

Es gab im Übrigen nichts Werthaltiges mehr, denn das Verfahren ist nach Mitteilung des Verwalters masseunzulänglich. Die Erlöse reichen noch nicht einmal aus, um die Masseverbindlickeiten zu bedienen. Insonfern wäre sofortiges Grounding besser gewesen. Wäre auch für uns alle (mit Ausnahme der LH) besser gewesen, was den Wettbewerb angeht. Und es hätte auch die hier zwangsläufig eingetretene Gläubigerbevor- bzw. -benachteiligung vermieden: Es sind Paxe mit Ilsolvenzforderung befördert worden und unsere nicht. Spricht für mich krass gegen den Grundsatz de Gleichbehandlung aller Insolvenzgläubiger. Das war bislang ein absolut auf den Einzelfall zugeschnittenes Verfahren, das an vielen Stellen m.E. gegen das Gesetz war.

Das wäre für uns besser gewesen? Weil dann die 150 Mio auf den Steuerzahler gelaufen wären?

Werthaltiges = Slots, Dafür, wofür Easy 40 Mio hinlegt und LH/EW 200 Mio überweisen ... Im Fall von Grounding: 0,-
 
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groundhog

Erfahrenes Mitglied
11.10.2010
363
52
DUS, BER
Im Fall von Grounding: 0,-

0 ist doch der Jetzt-Zustand.

0 für die Aktionäre,
0 für die Mitarbeiter und
0 für die Fluggäste.

Letztere sind jetzt nicht nach den Regeln einer geordneten Insolvenz bei 0, sondern nach einer Art Zufallsprinzip ob man fliegen durfte oder nicht. Unabhängig vom Buchungszeitpunkt, gegen geltendes Recht.

Die einzigen Unterschiede liegen in den Vorteilen welche die LH Gruppe und Easyjet durch den bequemen Zugriff genießen.
Es mag ja sein, dass auf irgendwelchen Konten oder mithilfe von Koffern Millionen Euro bewegt wurden, aber bei den Insolvenzopfern (die drei oben genannten Gruppen) ist nichts davon angekommen (oder besser geblieben).

Und die nun zu akzeptierende Situation, das ich 50% mehr für ein Ticket zahle als noch vor ein paar Wochen, hätte es bei einer korrekten Insolvenz für einen überschaubaren Zeitraum auch gegeben, aber nun scheint das Monopol zementiert.
 
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Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
0 ist doch der Jetzt-Zustand.
..........
..........
0 für die Fluggäste.

Nein, es wurden seit dem 15.8. noch geschätzt ca. 5 Mio Passagiere befördert, die sonst leer ausgegangen wären. Was jetzt noch an Rest/Bodensatz an nicht beförderten Passagieren übrig bleibt, ist schwer zu schätzen, aber vermutlich "nur" wenige hunderttausend. Und wer nach dem 15.8. noch gebucht hat und jetzt stehenbleibt, ist ein Trottel.
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Nein, es wurden seit dem 15.8. noch geschätzt ca. 5 Mio Passagiere befördert, die sonst leer ausgegangen wären.

Das ist eben eine Ungleichbehandlung der Gläubiger - das dürfte in einem Insolvenzverfahren halt nicht passieren (ich kann mich nicht beklagen, habe davon profitiert) und es ist halt verwunderlich das man das hingenommen hat.
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
Das ist eben eine Ungleichbehandlung der Gläubiger - das dürfte in einem Insolvenzverfahren halt nicht passieren (ich kann mich nicht beklagen, habe davon profitiert) und es ist halt verwunderlich das man das hingenommen hat.
Formal betrachtet magst du recht haben, aber hier steht es vermutlich annähernd 98:2 Glückliche zu Unglücklichen, da finde ich das schon gerechtfertigt. Moralisch sowieso, vermutlich auch rechtlich - dass muss der BGH entscheiden.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Formal betrachtet magst du recht haben, aber hier steht es vermutlich annähernd 98:2 Glückliche zu Unglücklichen, da finde ich das schon gerechtfertigt. Moralisch sowieso, vermutlich auch rechtlich - dass muss der BGH entscheiden.

Ich würde dazu gar nichts schreiben/sagen wenn solch Flexibiltät in Deutschland üblich wäre - aber hier wurde in vielen Punkten (auch schon weit vor dem 15.08.2017) eine echte Extra Wurst für AB und seine Partner gebraten.
 
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hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
TXL
Ich würde dazu gar nichts schreiben/sagen wenn solch Flexibiltät in Deutschland üblich wäre - aber hier wurde in vielen Punkten (auch schon weit vor dem 15.08.2017) eine echte Extra Wurst für AB und seine Partner gebraten.

Soll wer klagen ... bin gespannt, was in 5 Jahren dann zu raus kommt.
Ändern lässt sich das eh nicht mehr. Der Patient war schon tot, wo er eingeliefert wurde.

Um ehrlich zu sein, ob die Welt besser ausgesehen hätte, wenn sich FR hier breit gemacht hätte? Egal, bin da für pragmatische Lösungen. Ob die rechtlich oder moralisch genehm sind, da sollen sich gern hoch bezahlte Juristen und Managerversicherungen mit rumschlagen.

Einziger Nachtrag, weil die Sonderlocke gern kritisiert wird. Jahrelang wurden auch Augen bei AB zugedrückt. Jeder konnte sehen, wer dort das physische Sagen hatte, dass deutlich über 29,x% hinaus ging ... das ist ebenso wenig rechtskonform ... auch pragmatisch, weil man selbst nicht der Auslöser des Groundings sein wollte.
 

Asia

Erfahrenes Mitglied
19.08.2017
701
65
Formal betrachtet magst du recht haben, aber hier steht es vermutlich annähernd 98:2 Glückliche zu Unglücklichen

Meine Schätzung sieht sehr viel schlechter aus. Die teuren Langstreckenflüge wurden nämlich sehr schnell eingestellt. Für den wirtschaftlichen Wert meiner 2 C Flüge über 5000 € könnte AB theoretisch ca 35 Inlandsflüge durchführen. Die Langstreckenleute zu canceln, damit sich viele über ihren 150,00 € Flug freuen, halte ich für eine eigenartige Verteilung des Glücks.
Gerade die längeren Urlaubsstrecken, wie Karibik und USA waren bis Ostern 2018 gebucht, wegen der angeblichen Zusage von Etihad, die möglicherweise nicht verbindlich war. Man kann sich streiten, ob sie nicht hätten buchen sollen, ohne Julians Warnungen zu lesen aber zu den Glücklichen gehören die nicht.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.793
4.627
Das wäre für uns besser gewesen? Weil dann die 150 Mio auf den Steuerzahler gelaufen wären?

Werthaltiges = Slots, Dafür, wofür Easy 40 Mio hinlegt und LH/EW 200 Mio überweisen ... Im Fall von Grounding: 0,-

Es ist nichts da, wo irgendwo unter dem Strich Geld übrig bleibt. weder für Aktionäre noch für Mitarbeiter noch für Kunden noch für Lieferanten. Man hat die Gesellschaft, die einfach pleite war, drei Monate weiter fliegen lassen und Geld verbrennen lassen. Mehr Geld, als durch die Slots reingekommen ist. Denn Deine 150 Mio sind verbrannt worden. Die Slots wären nicht "weg" gewesen, sondern sie wären anders verteilt worden. Nicht an den Monopolisten, sondern an die, die sich bewerben. Hier war es ein abgesprochenes Spiel außerhalb der Regelungen des Insolvenzrechts, um der LH die Reste zukommen zu lassen. Das mag sinnhaft sein oder nicht, den Grundlagen der InsO entsprach es nicht.
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
...wegen der angeblichen Zusage von Etihad, die möglicherweise nicht verbindlich war. .

Auch das muss erst noch ein Gericht entscheiden, ob das wirklich angeblich oder unverbindlich war.

Ich schätze hier eine hohe Chance ein, dass auch die "Unglücklichen" Passagiere noch zu den Glücklichen werden, wenn Etihad seine Zusage auf gerichtlichen Beschluss hin auch umsetzen muss.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat nach Recherchen der WELT jetzt einen Sonderinsolvenzverwalter zur „Vermeidung von Interessenkollisionen“ bei der Arbeit des bisher bekannten Insolvenzverwalters Lucas Flöther bestellt.

https://www.welt.de/wirtschaft/arti...Macht-des-Air-Berlin-Insolvenzverwalters.html

Gibt´s dazu bereits einen aktuellen Anlass?

Den gibt es, er ist aber in dem Artikel sehr missverständlich formuliert. Ein Sonderinsolvenzverwalter ist zu bestellen, wenn der Insolvenzverwalter aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen an der Ausübung seiner Tätigkeit verhindert ist. Die in diesem Zusammenhang genannten Interessenkollision besteht ausschließlich darin, dass Flöther ansonsten im Verhältnis Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG einerseits sowie Air Berlin PLC und Air Berlin 5. LeaseLux S.à.r.l. hinsichtlich insoweit bestehender wechselseitiger Ansprüche gleichermaßen auf Gläubiger- wie auf Schuldnerseite stehen würde, was natürlich nicht geht. Daher ist für diesen Bereich für die Air Berlin PLC und die Air Berlin 5. LeaseLux S.à.r.l. ein Sondersachwalter bzw. Sonderinsolvenzverwalter bestellt worden, der insoweit an seine Stelle tritt.

Insolvenzrechtlich ist das ein normaler Vorgang, wenn mehrere Verfahren von Firmen einer Unternehmensgruppe an denselben Insolvenzverwalter/Sachwalter gehen. Dann muss, wie gesagt, für die Klärung von Ansprüchen dieser Firmen untereinander eine zusätzliche Bestellung erfolgen, wie hier geschehen.

Insofern ist die Aussage

welt.de meinte:
Der neue Sonderinsolvenzverwalter soll daher vor allem Forderungen innerhalb der Firmengruppe durchsetzen.

falsch bzw. unvollständig, weil gemäß der Veröffentlichung bei insolvenzbekanntmachungen.de nur solche Firmen gemeint sind, bei denen Flöther Insolvenzverwalter oder Sachwalter ist. Nach aktuellem Stand geht es dabei nur um die PLC & Co. KG. Da für die PLC und die S.à.r.l. derselbe Sonderinsolvenzverwalter bzw. Sondersachwalter bestellt wurde, kommen diesbezüglich anscheinend keine unmittelbaren wechselseitigen Ansprüche in Betracht.

Ein Punkt ist dabei allerdings meiner Meinung nach übersehen worden: Eine Forderung der S.à.r.l. gegenüber der PLC & Co. KG muss der Sonderinsolvenzverwalter anmelden. Der Anspruch aus Gesellschafterhaftung muss wiederum von Flöther im Verfahren der PLC angemeldet werden. Wegen der Personenidentität von Sonderinsolvenzverwalter der S.à.r.l. und Sondersachwalter der PLC muss meines Erachtens im Verfahren der PLC für die Prüfung dieser Forderung noch ein weiterer Mitwirkender bestellt werden.

Die Aussage

welt.de meinte:
Erst wenn Flöther in die Rolle des Insolvenzverwalters wechselt, kommt es zur Aufgabenbegrenzung.

lässt erahnen, dass zu einem späteren Zeitpunkt offenbar die Aufhebung der Eigenverwaltung beantragt werden wird. Wenn das von der Schuldnerin beantragt wird, bedarf dieser Antrag nicht einmal einer näheren Begründung. Vermutlich wird der Antrag also gestellt werden, wenn alle Vermögenswerte veräußert sind, für die aus rechtlichen Gründen die in der Eigenverwaltung bei der Schuldnerin liegende Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis benötigt wird.

Dass die "Aufgabenbegrenzung" erst danach eintritt, ist meiner Ansicht nach unzutreffend, da die Bestellungen des Sonderinsolvenzverwalters bzw. Sondersachwalters gemäß der Veröffentlichungen bei insolvenzbekanntmachungen.de keine solche Bedingung enthalten. Wie schon ausgeführt, liegt aber auch nichts "Anrüchiges" darin, dass diese Bestellungen erfolgt sind.

Soweit in dem Artikel ausgeführt wird, dass die Stellung von Flöther unberührt bleibt, ist das für die PLC & Co. KG richtig, da es für dieses Unternehmen keine zusätzliche Bestellung gab.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
516
Ich würde dazu gar nichts schreiben/sagen wenn solch Flexibiltät in Deutschland üblich wäre - aber hier wurde in vielen Punkten (auch schon weit vor dem 15.08.2017) eine echte Extra Wurst für AB und seine Partner gebraten.

"keine Gleichbehandlung im Unrecht". Alter Rechtsgrundsatz. ;)