Das konnte man bereits jetzt gut verargumentieren: Hauptpflichten im Befoerderungsvertrag sind Zahlung des Flugpreises sowie der Transport. Nebenpflicht ist die Meilengutschrift. Wenn nun also der Vertrag als solcher erhalten bleibt und lediglich der Glaeubiger der Transportleistung auf die Erfuellung verzichtet, aber trotzdem brav seine Gegenleistung erbringt, ist bereits jetzt nicht einzusehen, weshalb er den Anspruch auf die von der Hauptleistung voellig unabhaengige Nebenleistung verlieren sollte.
Bisher konnte die Airline dagegen wenigstens eine Verknuepfung von tatsaechlichem Flug und Meilengutschrift argumentativ ins Felde fuehren und dies damit begruenden, dass M&M kein Rabattprogramm sei, sondern ein Programm zur "Belohnung" guter, also tatsaechlich fliegender, Kunden. Damit draenge sie zwar nach meiner unmassgeblichen Meinung zwar schon jetzt nicht durch, aber Du hast recht, die Umgestaltung von M&M zum umsatzabhaengigen Rabattprogramm entzieht diesem Argument vollends den Boden.
Sprich, die Steilvorlage ist noch steiler geworden
Wenn ich beim dm an der Kasse nach dem Zahlen sage "danke, das koennen sie behalten", bleiben mir die Paybackpunkte trotzdem erhalten
