Frage: Ist Eure Flugzeit bei Geschäftsreisen Arbeitszeit oder Freizeit?

ANZEIGE

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.890
5.592
Z´Sdugärd
ANZEIGE
Da könnt ihr mal sehen, wie armselig ihr bezahlt werdet. (also wenn das auch echte Langstrecke >umfasst)

Finde ich nicht. Das Gesamtpacket ist interesant und muss stimmen. Und ja es umfasst auch Langstrecke. Ich habe damit keinerlei Probleme. Ich flieg Samstags los, bin späterstens Sonntags beim Kunden, hab je nachdem wir rum fast den ganzen Sonntag noch Zeit den Jetleg zu bekämpfen und bin Montags beim Kunden. Samstag und Sonntag bekomm ich natürlich jede Minute bezahlt, Samstags mit ahhhh 25% und Sonntags mit ähhhh 50% plus Überstundenzuschlag. So hast sagen wir für einen Trip nach Übersee schon 40-50h auf der Uhr als Reisezeit die mit eben den Zulagen vergütet werden. Und da ich eh nicht im Flieger schlafen kann (ega ob Fööörst oder Holzklasse) ist mir das ziemlich egal. Das sowas manche anders sehen ist mir bewust. Da aber so ein Ausflug nach Übersee teilweise 50% mehr bedeutet rundet die Sache für mich ab.

Sowas gibt´s im Projektgeschäft nicht. Das ist wirklich "all incl.".. und das was Du "Aftersales" nennst, wird von Kunden in der Regel unter "Gewährleistung" beansprucht. Und je nach Umfang und Klarheit der beanspruchten GW, wird der Hauptauftragnehmer nur sehr selten "massive Einwände" erheben.

GW ist nach 6-12 Monaten aber abgelaufen und bei hoch komplexen Anlagen zu 50% Bedienerfehler...Bei 5 Jahren alten Anlagen das Wort Gewährleistung (oder noch besser: Garantie) in den Mund zu nehmen ist schon gewagt. Desweiteren haben viele grössere Betriebe die Just in Time machen oftmals das Motto:"Muss so schnell wie möglich laufen, sonst stehts Band. Geld spielt keine Rolle!"
 

Detlev

Erfahrenes Mitglied
08.01.2011
5.032
6
Landkreis FRG
Wenn Ihr die Reisezeit in voller Dauer vergütet bekommt und das auch noch mit den in Deutschland gültigen Zuschlägen ist das sicher was Anderes und für den einen oder anderen ein guter Grund sein Fell zu Markte zu tragen.

(Interessant wäre in dem Zusammenhang vielleicht, wie Deine Firma dem FA erklärt, dass ihr z.T. 24h an einem Tag "arbeitet", wo ja max. 10h pro Tag gesetzlich erlaubt sind, aber das ist sicher ein Problem eures Managements...)
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.948
13.431
FRA/QKL
Finde ich auch. Da man für den AG unterwegs ist und der die Reisezeit im Normalfall dem Kunden 1:1 (oder gar mit Aufschlägen) an den Kunden weiter reicht sollte diese auch ebenso bezahlt werden.
Schon mal dran gedacht, dass es AG gibt welche zwei Betriebsstätten haben. Welchem Kunden soll man da die Reise 1:1 verrechnen? :confused:

Des Weiteren, wieso soll ich mit dem Kunden darüber verhandeln welche Reiseklasse, welche Hotelkategorie und Mietwagen genutzt werden sollen oder dürfen? Bei jedem anders? Mitarbeiter A ist in meinem Auftrag zur Neureich Inc. in SIN unterwegs die locker jedes Reisebudget bezahlen, während Mitarbeiter B zur Außenstelle der Geizhals GmbH in SIN unterwegs ist und die verlangen Torture Class mit 3x Umsteigen, weil kostet ja 75 Steinchen weniger? Also hat A Glück und B Pech?

Alles Unfug meiner Meinung nach. Die Mitarbeiter werden alle gleich behandelt und können dementsprechend wenn eine Reise ansteht Langstrecke komfortabel fliegen. Dafür wird aber der Unfug mit der zusätzlichen Arbeitszeit die einem keiner vergütet im globalen Wettbewerb nicht gezählt. Hat hier keiner ein Problem damit.
 

BonnSixtynine

Erfahrenes Mitglied
26.07.2012
462
277
CGN
Schon mal dran gedacht, dass es AG gibt welche zwei Betriebsstätten haben. Welchem Kunden soll man da die Reise 1:1 verrechnen? :confused:

Des Weiteren, wieso soll ich mit dem Kunden darüber verhandeln welche Reiseklasse, welche Hotelkategorie und Mietwagen genutzt werden sollen oder dürfen? Bei jedem anders? Mitarbeiter A ist in meinem Auftrag zur Neureich Inc. in SIN unterwegs die locker jedes Reisebudget bezahlen, während Mitarbeiter B zur Außenstelle der Geizhals GmbH in SIN unterwegs ist und die verlangen Torture Class mit 3x Umsteigen, weil kostet ja 75 Steinchen weniger? Also hat A Glück und B Pech?

Alles Unfug meiner Meinung nach. Die Mitarbeiter werden alle gleich behandelt und können dementsprechend wenn eine Reise ansteht Langstrecke komfortabel fliegen. Dafür wird aber der Unfug mit der zusätzlichen Arbeitszeit die einem keiner vergütet im globalen Wettbewerb nicht gezählt. Hat hier keiner ein Problem damit.


Leider ist bei manchem Unternehmen Y und nix vergüten die Regel.

Ich habe unsere RKR selbst erstellt, da Kostenstellenverantwortlicher. Alles über 4 Stunden - egal wo auf der Welt - ist bei uns C. Dazu können Flugmeilen privat genutzt werden. Ebenso wie eVoucher. Wochenendreisen werden in Form von guten Hotels und von mir höchstselbst organisiertem Sightseeing vergütet. Wochenend an- bzw. Abreisen sind "persönliches Marine-Einzelschicksal". Dafür eben Shangri La in SIN, WYNN in LAS oder Peninsula in HKG, ein gutes "San Miguel" mit Blick über die Causeway Bay oder ein schönes Essen im "Marriott" an der Orchard Road. Und natürlich C.

Ich finde das eigentlich eine gute und faire Lösung. Wir haben ein sehr kompetentes Reisebüro an der Hand, die uns mit Rat und Tat beiseite stehen - die Vorauswahl treffe ich aber selbst. Und wenn es eben mal mit der LOT von DUS über WAW nach ORD ist. Oder jetzt bald mit der Asiana nach ICN.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.948
13.431
FRA/QKL
GW ist nach 6-12 Monaten aber abgelaufen und bei hoch komplexen Anlagen zu 50% Bedienerfehler...Bei 5 Jahren alten Anlagen das Wort Gewährleistung (oder noch besser: Garantie) in den Mund zu nehmen ist schon gewagt. Desweiteren haben viele grössere Betriebe die Just in Time machen oftmals das Motto:"Muss so schnell wie möglich laufen, sonst stehts Band. Geld spielt keine Rolle!"
Band, Maschine, ...? Toll. :rolleyes:

Anderer Fall: Erzähl mal den Zulassungsbehörden z.B. in den USA dass die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist. Muaaahhh... =;
Bedienungsfehler Software? Muss laut Usability Engineering und Risk Management jeweils vom schlimmst möglichen Fall ausgegangen werden und dieses so weit wie möglich schon bei der Erstellung mitigiert werden.

Es gibt sicherlich noch 100 andere Konstellationen. Nicht immer von der eigenen Welt auf alle anderen schließen. :idea:
 
  • Like
Reaktionen: Detlev

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.890
5.592
Z´Sdugärd
Wenn Ihr die Reisezeit in voller Dauer vergütet bekommt und das auch noch mit den in Deutschland gültigen Zuschlägen ist das sicher was Anderes und für den einen oder anderen ein guter Grund sein Fell zu Markte zu tragen.

(Interessant wäre in dem Zusammenhang vielleicht, wie Deine Firma dem FA erklärt, dass ihr z.T. 24h an einem Tag "arbeitet", wo ja max. 10h pro Tag gesetzlich erlaubt sind, aber das ist sicher ein Problem eures Managements...)
Die Definition von Reise und Arbeitszeit ist durchaus interpretierbar. Nimmst du passiv teil (eben im Flieger) ist das erstmal KEINE Arbeitszeit in Sinne des Arbeitszeitschutzgebimsels. Siehe Beanspruchungstheorie: https://www.kanzlei-hasselbach.de/2017/dienstreise-und-arbeitszeit/06/

Das eine Dienstreise die länger dauert rechtlich einige Stoplersteine bietet (nur mal die Theorie mit dem Essen -> Steuerwertervorteil etc) sollte klar sein. Da ich aber weder der Verantwortliche noch Rechtsverdreher bin soll das erstmal nicht mein Problem sein.

Schon mal dran gedacht, dass es AG gibt welche zwei Betriebsstätten haben. Welchem Kunden soll man da die Reise 1:1 verrechnen? :confused:

Mag sein. Kann ich nicht beurteilen. Und um das gehts ja erstmal nicht. Aber ist es keine Arbeits/Reisezeit die bezahlt werden sollte wen du im Auftrag deines AG von a nach b reist? Mag sein das es bei Leuten mit fixem Gehalt anders aussieht, da ich aber immernoch nach Stunden bezahlt werde ist mir die 2. Betriebsstätte (hatte wir auch mal) egal da eine Reise zwischen a und b eben zu bezahlen ist. Ob und wie das mein AG verrechnet ist ja nicht das Problem des Reisenden?

Des Weiteren, wieso soll ich mit dem Kunden darüber verhandeln welche Reiseklasse, welche Hotelkategorie und Mietwagen genutzt werden sollen oder dürfen? Bei jedem anders? Mitarbeiter A ist in meinem Auftrag zur Neureich Inc. in SIN unterwegs die locker jedes Reisebudget bezahlen, während Mitarbeiter B zur Außenstelle der Geizhals GmbH in SIN unterwegs ist und die verlangen Torture Class mit 3x Umsteigen, weil kostet ja 75 Steinchen weniger? Also hat A Glück und B Pech?

Definitiv JA! So läufts! Ich kann dir gerne mal empfehlen dich im Auftrag des grössten Automobilzulieferers (aus dem Schwabenland) zu bewegen. Die sagen "in dem Hotel wird übernachtet und der Mietwagen darf nur soviel kosten"...zuminderst versuchen die das. Und ja da hat eben a Glück und b eben Pech (sofern der verantwortliche Vorturner im Unternehmen sich auf so eine Show einlässt)!

Alles Unfug meiner Meinung nach. Die Mitarbeiter werden alle gleich behandelt und können dementsprechend wenn eine Reise ansteht Langstrecke komfortabel fliegen. Dafür wird aber der Unfug mit der zusätzlichen Arbeitszeit die einem keiner vergütet im globalen Wettbewerb nicht gezählt. Hat hier keiner ein Problem damit.

Du darfst eins nicht vergessen. Nicht jeder hat ein Fixgehalt. Das muss man schon unterscheiden. Jemand der einen 6 stelligen Zahltag hat von dem erwarte ich durchaus das er in seiner Freizeit reist. Jemand mit 25 Kilo im Jahr der eben nicht. Warum? Weil eine gewissen Anzahl Überstunden/Extratouren wie du es nennen möchtes schon inclu sind.
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.890
5.592
Z´Sdugärd
Anderer Fall: Erzähl mal den Zulassungsbehörden z.B. in den USA dass die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist. Muaaahhh... =;
Bedienungsfehler Software? Muss laut Usability Engineering und Risk Management jeweils vom schlimmst möglichen Fall ausgegangen werden und dieses so weit wie möglich schon bei der Erstellung mitigiert werden.
Wer vor einer rotem Ampel nicht anhällt der hat Gewährleistung auf sein Fahrzeug in den USA? Wer mit seiner Maschine nicht anhällt bevor es ins Material geht hat es aber?
 

paulraum

Erfahrenes Mitglied
08.04.2009
2.477
14
ARN / ZRH
Das ist eher Wunschdenken als wirkliche Praxis!

Wer bei einem all-in Preis nicht wirklich berechnet, wieviel Aufwand bzw Zeit die Anreise x Anzahl nötiger Trips ausmacht und das einpreist, ist dann selber schuld. Vom AN zu erwarten, das die das dann privat tragen, ist einfach nur absurd. Darum halte ich auch von sogenannten Ideen wie AT (unlimited Stunden, aka alle ÜS vergütet) nichts. Weder ein KMU noch Konzern können sich das bis vielleicht wenige Positionen leisten, Ihre Leistungsträger so herunter zu arbeiten. Wer viel arbeitet, ist nicht besser oder gar effektiver. Wer keine Freizeit hat, kommt ohne Freude und Energie zurück - mM nicht im Interesse des AG.
 
  • Like
Reaktionen: AndreasCH

Detlev

Erfahrenes Mitglied
08.01.2011
5.032
6
Landkreis FRG
@Paulraum
Das mag schon richtig sein, was Du sagst. Nichtsdestotrotz ist es so.....

a) Bei IT-Projekten (da kenne ich mich nun wirklich ganz gut aus) ist es in den letzten 15-20 Jahren immer so gewesen, dass ein ein "global Player" (e.g. IBM, SAP, younameit...) Großprojekte "gewonnen" hat, selten aber in der Lage war diese Projekte vollumfänglich zu staffen. Also werden Subs engagiert und die engagieren Sub-Subs.... so wie mich.
Und auch die ersten Angestellten der "Gewinner" und die der Subs kriegen nur Eco (weil nicht mehr eingepreist werden durfte, konnte oder sollte)....
Und bei den heute üblichen 3-5 Jahresverträgen für "Wartungs-Cluster" ist es noch viel schlimmer.


b) Aus Sicht der Angestellten des Großkonzerns ist das aber auch nicht viel besser.
Geschäftsreisen gehen ab 6h Dauer zwar in C, aber dafür gilt die Reisezeit nicht als Dienstzeit...... Außer bei Tariflern, aber auch dort nur zu einem geringen Teil.....
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.948
13.431
FRA/QKL
Mag sein. Kann ich nicht beurteilen. Und um das gehts ja erstmal nicht.
Doch, natürlich. Darum geht es bei sehr vielen Reisenden.

Du darfst eins nicht vergessen. Nicht jeder hat ein Fixgehalt. Das muss man schon unterscheiden.
Ich und ich vermute viele andere hier auch unterscheiden sehr gerne. Meine Rede. Aber dann solltest auch du akzeptieren dass es sehr viele AN Situationen geben mag wo Reisen keine Arbeitszeit sind. Das soll nicht heißen dass diese Zeiten nicht vergütet werden, indirekt durch ein entsprechendes Jahresgehalt oder sonstiges Benefits. Aber Reisezeit voll als Arbeitszeit zu rechnen z.B. auch bei einem Nachtflug finde ich schon fast abenteuerlich.
 
  • Like
Reaktionen: paulraum und Detlev

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.948
13.431
FRA/QKL
Wer vor einer rotem Ampel nicht anhällt der hat Gewährleistung auf sein Fahrzeug in den USA? Wer mit seiner Maschine nicht anhällt bevor es ins Material geht hat es aber?

Ich glaube du denkst zu sehr in Metall, obwohl doch auch in Fahrzeugen inzwischen immer mehr Software drin ist. Es gibt aber auch viele andere Konstellationen... ;)
 
  • Like
Reaktionen: Detlev

paulraum

Erfahrenes Mitglied
08.04.2009
2.477
14
ARN / ZRH
Ich und ich vermute viele andere hier auch unterscheiden sehr gerne. Meine Rede. Aber dann solltest auch du akzeptieren dass es sehr viele AN Situationen geben mag wo Reisen keine Arbeitszeit sind. Das soll nicht heißen dass diese Zeiten nicht vergütet werden, indirekt durch ein entsprechendes Jahresgehalt oder sonstiges Benefits. Aber Reisezeit voll als Arbeitszeit zu rechnen z.B. auch bei einem Nachtflug finde ich schon fast abenteuerlich.

Reisezeit wird anders abgerechnet, aber wie Arbeitszeit bezahlt. Betrieblich bedingte Reise eben - ich sehe immer noch nicht die direkte Entsprechung in einem meinetwegen auch höherem Jahresgehalt. Gerade bei gleicher Position und gleichem Gehalt muss der eine PL eben nach Berlin, der andere immer nach HongKong: da ist gerade der Zeitaufwand nicht mehr nur annähernd gleich verteilt.
Und nein - ich würde in meiner Freizeit zum schlafen nicht (egal ob Y, C, F) nach Hongkong fliegen.
Reisezeit = Arbeitszeit ist im übrigen on doch einigen Ländern so geregelt. Auch wenn das in D nicht so ist, frage ich mich immer, wie sich das die Behörden in Aufsicht dieser Gesetze so anschauen: da arbeitet einer 4h , dann hat er genau 8h Freizeit (zBsp Flug nach Dubai), dann arbeitet er wider die maximalen 10(12h). Da weiß man doch ganz genau, dass da geflogen wird. Und als Privatperson würde man wohl eher nicht nach Dubai fliegen - ergo betrieblich bedingt, ergo muss bezahlt sein.
Dann kann man sicher über Pauschalen oder x Anzahl ÜS pro Monat bei reiseintensiven Positionen reden - oder eben wie schon oben genannt das reise gleich 50% Stunden ist.
Alles andere finde ich nicht gerechtfertigt, gerade bei so „AT“ Gehältern bis 100kpa(o.ä... ich nenne hier mal provokativ eine Zahl). Weil wenn dann effektiv 2500h+ pro Jahr drin sind, lohnt es sich
 
M

makezoni

Guest
Sicher ein faire Regelung. Ist aber mit Sicherheit ein kleines oder mittelständisches Unternehmen. Bei großen Konzernen sind meiner Erfahrung nach solche Absprachen eher nicht möglich.

Richtig. Mittelständler, Familienunternehmen, Hidden Champion - bin im IT Management unterwegs. :)
Ich hätte sicher durchboxen können, dass jegliche Flüge voll angerechnet werden. Aber ich fand das Umdenken, was durch meinen energischen Einsatz bei unserem Reisemanagement stattgefunden hat, löblich. Letztendlich geht man damit einen großen Schritt auf die Mitarbeiter zu und gibt gehörig mehr Geld aus.

Früher haben meine Eco Tickets ex MUC/FRA nach PVG um die 1200€ (full flex) gekostet, jetzt liegt so ein Eco+ Ticket im schlimmsten Fall schon mal bei 3000€ wenn es zu ungünstigen Zeiten rüber gehen muss. Da kriegst schon oft Business für wenig mehr, was wir dann aber auch buchen dürfen.

Die Regelung gilt übrigens für ausnahmslos alle Mitarbeiter die Langstrecke fliegen.
 

conaly

Erfahrenes Mitglied
16.10.2016
471
269
NUE
www.anisearch.de
Was ich am Urteil nicht verstehe, ist die Einschränkung auf die Y. Was hat denn dienstlich bedingter Zeitauwand mit der Reiseklasse zu tun?

Ich hab das Urteil in dem Punkt so verstanden, dass es in erster Linie nichts mit der Reiseklasse zu tun hat, sondern nur in diesem speziell verhandelten Fall unterschieden wurde: Geplant war Reise DE nach CN in der Eco, die Gesamtreisedauer in diese Fall hätte X Stunden gedauert und diese seien voll zu bezahlen. Gebucht wurde allerdings DE über VAE nach CN in der Biz mit Layover, das hat jedoch keine Auswirkungen auf das Urteil, da die zu besoldende Reisezeit sich auf die ursprünglich geplant bezieht.

D.h. wenn du einen Flug mit drei Zwischenstops buchst, während es trotzdem eine deutlich schnellere Verbindung gäbe, bekommst du trotzdem nur die Reisezeit für die schnellere Verbindung bezahlt, kannst durch einen Stop-over also keine Reisezeit strecken.


Ich bin mal gespannt wie das bei uns gehandhabt wird. Da Arbeitszeit bzw. Überstunden pauschalisiert sind gibts für jeden Arbeitstag nur sieben Stunden+Pauschale, egal ob man 5 oder 10 Stunden arbeitet. Bei Arbeit an Feiertagen/WE gabs daher immer einen Freizeittag gutgeschrieben (Wert quasi 7 Stunden, selbst wenn man auf Baustelle mit 10h Arbeit wäre). Jedoch gilt das nicht bei Reisen am Wochenende, da Reisen (laut Regelung der Abteilung) keine Arbeitszeit sind. Aus diesem Grund wurden Reisen an solchen Tagen auch vermieden (falls es nicht anders ging gabs notfalls auch ein Gentlemen's Agreement mit dem Chef dass man mal einen Tag daheim bleiben konnte ohne Urlaub/FZ zu nehmen). Mit dem Urteil wird sich wohl für die normalen Reisetage unter der Woche nichts ändern, jedoch müssten nun die Reisen am Wochenende voll bezahlt (d.h. Gutschreibung eines Freizeittages) werden. Geflogen wird bei uns leider eh nur Eco, mit ganz ganz wenigen Ausnahmen.
 

paulraum

Erfahrenes Mitglied
08.04.2009
2.477
14
ARN / ZRH
Wie ist das dann vor Ort im Hotel? Auch bezahlte Arbeitszeit? Nein? Was ist dann anders bei einem Nachtflug im Vergleich zum Schlafen im Hotel?

Nein, keine Arbeitszeit. Ein eigener Raum mit deutlich mehr Platz und Ruhe ist meines Erachtens kein Vergleich zu einem C (und auch keinem F) -Sitz.
Argumentierst du ernsthaft, dass das vergleichbar ist?
 

BonnSixtynine

Erfahrenes Mitglied
26.07.2012
462
277
CGN
Ich hab das Urteil in dem Punkt so verstanden, dass es in erster Linie nichts mit der Reiseklasse zu tun hat, sondern nur in diesem speziell verhandelten Fall unterschieden wurde: Geplant war Reise DE nach CN in der Eco, die Gesamtreisedauer in diese Fall hätte X Stunden gedauert und diese seien voll zu bezahlen. Gebucht wurde allerdings DE über VAE nach CN in der Biz mit Layover, das hat jedoch keine Auswirkungen auf das Urteil, da die zu besoldende Reisezeit sich auf die ursprünglich geplant bezieht.

D.h. wenn du einen Flug mit drei Zwischenstops buchst, während es trotzdem eine deutlich schnellere Verbindung gäbe, bekommst du trotzdem nur die Reisezeit für die schnellere Verbindung bezahlt, kannst durch einen Stop-over also keine Reisezeit strecken.


Ich bin mal gespannt wie das bei uns gehandhabt wird. Da Arbeitszeit bzw. Überstunden pauschalisiert sind gibts für jeden Arbeitstag nur sieben Stunden+Pauschale, egal ob man 5 oder 10 Stunden arbeitet. Bei Arbeit an Feiertagen/WE gabs daher immer einen Freizeittag gutgeschrieben (Wert quasi 7 Stunden, selbst wenn man auf Baustelle mit 10h Arbeit wäre). Jedoch gilt das nicht bei Reisen am Wochenende, da Reisen (laut Regelung der Abteilung) keine Arbeitszeit sind. Aus diesem Grund wurden Reisen an solchen Tagen auch vermieden (falls es nicht anders ging gabs notfalls auch ein Gentlemen's Agreement mit dem Chef dass man mal einen Tag daheim bleiben konnte ohne Urlaub/FZ zu nehmen). Mit dem Urteil wird sich wohl für die normalen Reisetage unter der Woche nichts ändern, jedoch müssten nun die Reisen am Wochenende voll bezahlt (d.h. Gutschreibung eines Freizeittages) werden. Geflogen wird bei uns leider eh nur Eco, mit ganz ganz wenigen Ausnahmen.

Danke für die Aufklärung. Ja, so klingts logisch.

Bei uns (ex Konzern - zur VEBA gehörend, dann Spinoff in einzelne Unternehmen) war Reisezeit niemals Arbeitszeit. Ich bin ausschließlich für Übersee im MK zuständig und für mich - seit ewigen Zeiten - geht`s etwa 5-6 mal pro Jahr nach Übersee (USA, Kanada, Mexiko, China, Indien, Korea sind so die Hauptziele). Davon 80% Sonntag morgen los und Freitag zurück ankommend. In etwa 30% aller Fälle erst Samstag zurück. Dafür:

- Immer C bei LH oder *Alliance
- alle Meilen privat nutzbar
- alle eVouchers privat nutzbar

Immer SEN (jetzt seit beinahe 20 Jahren....) und einmal pro Jahr mit der "SO" einen netten Übersee-Urlaubsflug in C als "Abwesenheitsvergütung".

Fand ich eigentlich immer eine faire Lösung. Nun, als Kostenstellenverantwortlicher, habe ich der LH Nutzung zwar keinen Riegel vorgeschoben - mache aber schon mal Stunts über WAW, ARL oder MXP (Partnertarife....). Dadurch noch ein Paar Tage mehr weg.

Bin mir noch nicht sicher, wie ich meiner GL gegenüber treten soll....Im Augenblick wird ne Menge Einsparpotential gesucht - auch war schon von Verbot der privaten Meilennutzung die Rede. Dann ist natürlich klar, was kommt. Völlig sinnlos bei nur zwei Reisenden für die Firma (GS und ich) aber selbst die Diskussion ist ein Signal. Zahlemann und Söhne ist dann angesagt.
 

planesandstuff

Erfahrenes Mitglied
08.01.2018
1.107
55
HAM
Mal eine allgemeine Frage an die deren Flugzeit Arbeitszeit ist: Arbeitet ihr denn dann auch im Flug sofern möglich?
 

paulraum

Erfahrenes Mitglied
08.04.2009
2.477
14
ARN / ZRH
Argumentierst du ernsthaft, dass Video schauen, aus dem Fenster in den Himmel schauen, Essen, Trinken und Schlafen produktive Arbeitszeit sind?

Die ursprüngliche Frage hast du also mit einer Frage beantwortet.
Und ja, soweit betrieblich bedingte Reise ansteht, und ich nicht arbeiten kann , sind alle anderen Tätigkeiten Arbeitszeit. Aber klar: Geschäftsessen sind genau was?
Und ich bin echt überrascht, wie sehr hier doch diskutiert wird, das der Außendienstler (oder Entsandte) seine Reisezeit privat mitbringen darf.
Wenn es hier Pauschalen als Vergütung gibt bzw das nachvollziehbar im Gehalt eingerechnet ist, ist das sicher etwas anderes - ansonsten ist es wenig gerecht, für den AG natürlich wunderbar.
 
  • Like
Reaktionen: peter42

A3n

Neues Mitglied
04.11.2018
3
0
MUC
Hallo zusammen,

Deutscher Maschinenbauer >10000 Mitarbeiter, Ingenieuer:

Für alle bis zum oberen Management --> Holzklasse :(
Flugreise genau wie Bus oder Zug --> Reisezeit.
7 h Arbeitstag (IG Metall) + max. 4 h = 11 h max.
Wenn ich nach Asien reise, immer über Nacht ;)

Wenn ich mich mal ein gutes Headhunterangebot erhalt, frage ich zuerst nach der Buchungsklasse auf der Langstrecke. :D

Übrigens bei Bahnfahrten über 4 h 1 Klasse...
 

SroTslMdl3

Aktives Mitglied
04.11.2018
100
17
Bei mir ist Reisezeit = Arbeitszeit.

Von Abreise Zuhause bis Ankunft im Hotel. Gibt sogar noch 25% Zuschlag :D

Allerdings fliegen wir auch Holzklasse. Wenn der Preis simmt gibt es PECO.