EY: Probleme mit Flydubai, weil ich mit der Kreditkarte meiner Freundin gebucht hab.

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Abstürzer

Reguläres Mitglied
08.09.2016
94
3
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Du bist dir sicher, dass du das VAE Rechtssystem etc. ausreichend kennst um das beurteilen zu können?

Was interessiert mich deren Rechtssystem?

Ich richte mich bei meinem Vorgehen und Durchsetzen meiner Interessen natürlich nach deutschen bzw. EU-Normen, Gesetzen und Rechtssprechung.
Ich werde wohl kaum jemals vor einem VAE Kadi landen

Und ich glaube auch nicht, dass ich von flydubai noch irgendwas gehört hätte.

Es ist wie gesagt auch gegessen.
Wir wurden uns ja handelseinig. Ein bißchen hin und her gechatte, das Geld kam innerhalb weniger Tage zurück und dann habe ich neu gebucht.
Das lief also ganz ordentlich.

Wundert mich zwar, dass ich das dann alles per Chat machen konnte, ohne mich auszuweisen und ohne meine Freundin zu fragen (die den Flug schließlich bezahlt hat)

Das ging dann plötzlich sehr unkompliziert.
 
Zuletzt bearbeitet:

Bommel

Erfahrenes Mitglied
02.04.2010
354
105
Danke dass du nochmal geschrieben hast, wie die ganze Sache ausgegangen ist. Die meisten wollen vom Forum meist nur Hilfe und Information, danach hört man nix mehr. Insofern danke, dass du das Ergebnis mitteilst.
Nimm Asahi nicht so ernst. Immer wenn jemand gegen Emirates oder Dubai sagt, bzw nicht in die Lobgesänge einstimmt, tickt er aus. Einfach nicht ernst nehmen...;)
 
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bivinco

Erfahrenes Mitglied
03.08.2014
2.402
134
BSL
Ich hatte vor einem Jahr einen ähnlichen Fall das ich für jemanden einen Flydubai Flug gezahlt habe. Bezahlt auch mit meiner Kreditkarte. Während des Buchungsvorgangs bin ich ganz klar darauf hingewiesen worden das es zu einem Problem kommen kann. Aber durch eine unterschriebe Kopie meines Ausweises und meiner Kreditkarte war das Problem schnell und einfach behoben. Ging alles online.

Ich verstehe nicht wieso hier Flydubai schlecht gemacht wird. Es stand vorab alles beschrieben das man weiss worauf man sich eingelassen hat. Nicht das ich selber mit denen fliegen möchte, aber die Kommunikation war zu jedem Zeitpunkt klasklar.
 

Abstürzer

Reguläres Mitglied
08.09.2016
94
3
Da auch einige andere dieses Problem hatten, ist es anscheinend schon zu übersehen.
Habe ja auch schon erklärt, warum ich es übersehen hab. Habe erstens nicht gewußt, dass da ein Häkchen zu entfernen ist (was erst diese Information preisgibt), und vor lauter Werbung auch nicht den Satz gelesen.

Ich habe mich darauf konzentriert, dass ich in keine Gebührenfallen reintappe (das ist ja echt manchmal schon wirklich eine Kunst) und dann eben auf den Bezahlvorgang.

Nicht zu verstehen ist auch, warum es dafür dann keine Lösung gibt. Nur für Leute, die in Ländern wohnen, wo flydubai ein Büro hat, die können die Kreditkarte dann verifizieren lassen.
Wo bleibt da die Gleichbehandlung? wenn man internationale Gäste hat, dann sollte man auch für diese eine faire Lösung finden können.

Und wenn man in diesem Falle den Flug für eine kleine Strafgebühr stornieren kann, warum muß ich dafür erstmal hin und her chatten?

Ganz abgesehen davon, ist mir auch der Sinn verborgen geblieben, warum so komische Sonderregeln für ein paar Länder gelten.
Geht es um Kreditkartenbetrug oder Terrorismus?

Und was hier Nationalstolz zu suchen hat, frag ich mich auch?
Ist das hier ein Politikforum?

Als Deutscher würde mir nicht einfallen auf Gedeih und Verderb Lufthansa oder Mercedes zu verteidigen.
Die kriegen genauso ihr Fett weg, wenn sie es verdienen.

Jedenfalls die Häme und Besserwisserei ist hier echt atemberaubend. Diejehnigen sind doch die, die dann am meisten heulen, wenn sie mal auf einen Trick oder eine versteckte Bestimmung reinfallen.

Ob billig oder nicht, ich habe keine 150 Euro zu verschenken.

Ein wenig Einfühlungsvermögen kann man doch haben. Flüge buchen ist manchmal fast schon so schikanös, wie die Sicherheitskontrollen an den Flughäfen.
Da sollte man eigentlich eher solidarisch sein.

Ich habe hier geschrieben, weil ich um Hilfe gebeten habe.
Dafür dachte ich wäre so ein Forum da.

Der Flug war auf meinen Namen gebucht,die Fluggesellschaft hat die Bezahlung und Buchung so angenommen.

Konkludent

Nach meinem Rechtsverständnis müssen sie mich dann auch befördern. Oder für mich erträgliche Lösung von sich aus anbieten.

Es wäre vermutlich technisch kein Problem, dass eine Buchung nach Nepal, wo Passagier und Kreditkartenzahler nicht übereinstimmt, automatisch abzulehnen. Oder zumindest noch ein Warnfenster aufpoppen zu lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:

asahi

Erfahrenes Mitglied
08.04.2010
2.623
52
Wismut Aue
Kapier DU es doch einfach mal,
Ich weiß von was ich schreibe. Aber du ja leider nicht. Das fängt ja schon an deinen Geografiekenntnissen und den Destinationen an, welche FZ anfliegt.


es interessiert mich nicht, was die mir anbieten oder ob ich oder wieviel ich "schuld" habe
Es würde vor Gericht keinen Bestand haben.

Es ist dazu nicht gekommen, weil ich mit den 40 Dollarn leben konnte und ich auf flydubai angewiesen war (wäre sonst nur noch teurer geworden), aber ich hätte ansonsten den Betrag zurückbuchen lassen.
Dann soll flydubai das Geld erstmal bei mir zurückholen....

Ich glaube wir brauchen keine Rechtsdiskussion zu starten, der bist du eh nicht gewachsen.
Wenn du meinst, dass die Fluggeschellschaft vorschreiben kann, was sie will, bist du schief gewickelt.
Schon mal was von Unwirksamkeit gehört?
Was interessiert mich deren Rechtssystem?
Du willst uns hier weismachen was du für ein toller Hecht bist und dich bei allem auskennst und dann kommt so etwas.
So kann man sich Fragen wie du zu deinem Recht kommen willst, wenn dich das Rechtssystem des Landes wo du klagen musst nicht interessiert? Wie war das noch mal mit dem kapieren?


Nach meinem Rechtsverständnis müssen sie mich dann auch befördern. Oder für mich erträgliche Lösung von sich aus anbieten.
Du hast aber einen Flug außerhalb von Europa bei einer außereuropäischen Fluggesellschaft gebucht. Wie willst du da nach deinem Verständnis dein Recht durchsetzen?


Nimm Asahi nicht so ernst. Immer wenn jemand gegen Emirates oder Dubai sagt, bzw nicht in die Lobgesänge einstimmt, tickt er aus. Einfach nicht ernst nehmen...;)
Wer´s kann... Ich stelle mich zumindest nicht so Blöd an wie andere...
 

Abstürzer

Reguläres Mitglied
08.09.2016
94
3
Ich kann nur raten, die ein ähnliches Problem haben und über den Kundenchat nicht weiterkommen oder mit dieser Gebühr nicht einverstanden sind, versuchen, das Geld rückbuchen zu lassen.

Das Prozedere dürfte bei vielen Banken ähnlich sein.
Bei nicht Lieferung der Ware bzw. Nichterfüllung einer Leistung, hier verweigerte mir die Airline eine Beförderung auf das bezahlte und auf mich ausgestellte Ticket, kommt also ihrer Beförderungspflicht nicht nach, wozu sich auch Flydubai nach dem Montrealer Abkommen (Nachfolger des Warschauer Abkommens) verpflichtet hat, kann der Bezahler verlangen, das Geld auf die Kreditkarte zurückbuchen lassen.

Die Banken verlangen dafür, dass ich zunächst die Firma (flydubai) schriftlich dazu auffordere die Leistung zu erbringen oder das Geld zurückzuerstatten
Bei Ablehnung oder Nichtreaktion (nach angemessener Fristsetzung) wird dieses Schreiben mit dem Antrag auf Rückbuchung der Bank mitgeteilt.
Diese entscheiden dann, eventuell holen sie sich noch eine Stellungsnahme von flydubai

Das wäre jedenfalls mein Plan B gewesen.

Vielleicht versteht es ja nun auch Asahi und auch... Biohazard, warum mich das Rechtsystem von den VAE mich erstmal so wenig juckt...

Im überigen knickt ja flydubai schon halb ein, WENN man sich wehrt.
Anscheinend ist diese Abspeisung mit ihren (für die meisten Kunden) wertlosen Vouchers ja doch nicht ganz so koscher, rechtssicher
 
Zuletzt bearbeitet:

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.468
55
Ich frag mich eher, in welcher Welt du lebst?

Man kann diesen Gutschein in der Regel nicht gebrauchen und das wissen sie ganz genau.
Darum "bieten" sie ihn dir ja auch an.

Er ist nicht verkaufbar, nicht übertragbar und nur 6 Monate gültig und nichtmal der Betroffene darf ihn hier nutzen sondern der Kreditkartenzahler.

Da braucht man gar nicht lange zu diskutieren. Fluggutscheine mögen ansonsten ja eine gute Kompensation sein (zu vernünftigen Konditionen), das hier ist ein schlechter Witz.

Die Gutscheine zu nehmen, war eh nie eine Option für mich, weil sie eben für mich wertlos sind.
Da gibt es auch nichts rumzudiskutieren, es ist so.

Das sie vielleicht 2% der Betroffenen vielleicht doch gebrauchen können, braucht mich auch nicht zu interessieren.
Ich sage halt, dass es eine billige Masche von flydubai ist und es gibt auch jede Menge Beschwerden darüber.

Die Sache ist sowieso für mich jetzt abgehakt. Flydubai werde ich wenn möglich in Zukunft meiden.

Deine Besserwisserei und Provokationen kannst du dir sparen.


Ich habe es nur noch mal für die geschrieben, die es wirklich interessiert.
Dich interessierts sowieso nicht.

Schon, aber mein flydubai Flug wäre dann ja verfallen, insofern war das eine super Sache für mich.
Und das Geld hätte ich vermutlich einklagen müssen..

Das war die günstigste Verbindung, die ich eben gefunden habe.
340 Eur inklusive Gepäck und erträgliche Umsteigezeiten, in Dubai braucht man auf jeden Fall einen großen Puffer, da der Terminal noch gewechselt werden muß, das geht nur per Taxi (30 minuten Fahrt) und halt weil du eben bei 2 getrennten Flügen selbst verantwortlich bist, wenn du den Anschlußflug verpasst

Insofern war ich echt heilfroh, dass das geklappt hat und es war mir eine Lehre.

Was interessiert mich deren Rechtssystem?

Ich richte mich bei meinem Vorgehen und Durchsetzen meiner Interessen natürlich nach deutschen bzw. EU-Normen, Gesetzen und Rechtssprechung.
Ich werde wohl kaum jemals vor einem VAE Kadi landen

Und ich glaube auch nicht, dass ich von flydubai noch irgendwas gehört hätte.

Es ist wie gesagt auch gegessen.
Wir wurden uns ja handelseinig. Ein bißchen hin und her gechatte, das Geld kam innerhalb weniger Tage zurück und dann habe ich neu gebucht.
Das lief also ganz ordentlich.

Wundert mich zwar, dass ich das dann alles per Chat machen konnte, ohne mich auszuweisen und ohne meine Freundin zu fragen (die den Flug schließlich bezahlt hat)

Das ging dann plötzlich sehr unkompliziert.

Ich kann nur raten, die ein ähnliches Problem haben und über den Kundenchat nicht weiterkommen oder mit dieser Gebühr nicht einverstanden sind, versuchen, das Geld rückbuchen zu lassen.

Das Prozedere dürfte bei vielen Banken ähnlich sein.
Bei nicht Lieferung der Ware bzw. Nichterfüllung einer Leistung, hier verweigerte mir die Airline eine Beförderung auf das bezahlte und auf mich ausgestellte Ticket, kommt also ihrer Beförderungspflicht nicht nach, wozu sich auch Flydubai nach dem Montrealer Abkommen (Nachfolger des Warschauer Abkommens) verpflichtet hat, kann der Bezahler verlangen, das Geld auf die Kreditkarte zurückbuchen lassen.

Die Banken verlangen dafür, dass ich zunächst die Firma (flydubai) schriftlich dazu auffordere die Leistung zu erbringen oder das Geld zurückzuerstatten
Bei Ablehnung oder Nichtreaktion (nach angemessener Fristsetzung) wird dieses Schreiben mit dem Antrag auf Rückbuchung der Bank mitgeteilt.
Diese entscheiden dann, eventuell holen sie sich noch eine Stellungsnahme von flydubai

Das wäre jedenfalls mein Plan B gewesen.

Vielleicht versteht es ja nun auch Asahi und auch... Biohazard, warum mich das Rechtsystem von den VAE mich erstmal so wenig juckt...

Im überigen knickt ja flydubai schon halb ein, WENN man sich wehrt.
Anscheinend ist diese Abspeisung mit ihren (für die meisten Kunden) wertlosen Vouchers ja doch nicht ganz so koscher, rechtssicher

Du schreibst einfach nur Mist. Es besteht kein Recht zur Rückbuchung, du bist deiner vertraglichen Verpflichtung nicht nachgekommen, der Fehler lag nicht bei der Airline. Die Airline wird der KK Firma dein Buchung vorlegen und damit wird auch nichts zurückgebucht.

Die Bank würde die Airline nicht dazu auffordern dich zu transportieren sondern sie würde die Vertragsbedingungen abfragen, und diese rechtfertigen das Vorgehen der Airline.

Die Voucher mögen für dich wertlos sein, weil du der König der Schnäppchenjäger sein willst, aber für den normalen Kunden stellen sie einen echten Wert da, den diese leben ja gerne an Orten an denen die Airline fliegt.

Wenn du das Geld von der Airline wieder haben willst kannst du entweder auf Kulanz hoffen oder sie an ihrem Firmensitz verklagen - alles andere ist Blödsinn. Ein ungerechtfertiger Chargeback Versuch kann hingegen ernsthafte Konsequenzen für den KK Besitzer haben.

Im übrigen hättest du ja auch gar kein Chargeback durchführen können sondern deine Freundin hätte dies veranlassen müssen, die du also ohne mit der Wimper zu zucken in einen solch idiotischen Streit verwickeln würdest.
 

asahi

Erfahrenes Mitglied
08.04.2010
2.623
52
Wismut Aue
Im überigen knickt ja flydubai schon halb ein, WENN man sich wehrt.
Wo knickt FZ noch mal ein?

Anscheinend ist diese Abspeisung mit ihren (für die meisten Kunden) wertlosen Vouchers ja doch nicht ganz so koscher, rechtssicher
Wen angeblich keine Europäer FZ benutzen, müssen die anderen Passagiere ja alle aus dem Einzugsgebiet der Fluggesellschaft kommen. Somit ist der Voucher für dich vielleicht Wertlos, aber sicherlich nicht für die Restlichen 99,999%.
Herr schick bitte Hirn.
 
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Abstürzer

Reguläres Mitglied
08.09.2016
94
3
Wenn ihr den Thread gelesen und vorallem verstanden hättet, dann hättet ihr mitkriegen können (ich bleibe mal besser im Konjunktiv), dass ich das erreicht, was ich wollte (und was mir zusteht), bzw. ich habe zumindestens den Großteil des Flugpreises in Geld zurückerstattet bekommen. Entgegen der Bestimmungen, AGBs etc von Flydubai.
Durch Hartnäckigkeit.

Also hab ich vollkommen recht behalten, das so nicht einfach hinzunehmen.

Und die nächsten, die mit Flydubai so ein Problem haben, können zumindest meinem Beispiel folgen

(y)

Überigens bekommt Flydubai auch sonst unzählige miserable Kritiken.
Das Bodenpersonal von denen in Dubai ist z.B. einfach nur unverschämt, wie ich auch bestätigen kann.
Deren Kreditkartenmacke und die Voucherpolitik wird auch von zig Leuten kritisiert.
 
Zuletzt bearbeitet:

H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
937
339
HAM - PRM
Also,

ich habe

1) durchaus verstanden was Du mit Deiner Hartnäckigkeit erreicht hast (und zwar Dein Geld unter Zahlung einer Strafgebühr zurück zu bekommen
2) Das Du nicht begriffen hast wann ein ChargeBack rechtlich sauber möglich wäre
3) Das Du nicht begriffen hast wo Du FZ hättest verklagen müssen

und vor allem

4) das der ganze Thread nur aus Mimimi von Dir bestand weil Du nicht in der Lage warst Dir selber einen Fehler einzugestehen.

Viel Spaß - irgendwann wirst Du mit dieser Einstellung massiv auf die Klappe fallen - ich hoffe nur das es dann nur dich und nicht auch noch andere - wie in diesem Fall deine Freundin - trifft.

Gruß
Hans
 

worldflyer

Erfahrenes Mitglied
03.04.2012
4.037
184
Also,

ich habe

1) durchaus verstanden was Du mit Deiner Hartnäckigkeit erreicht hast (und zwar Dein Geld unter Zahlung einer Strafgebühr zurück zu bekommen
2) Das Du nicht begriffen hast wann ein ChargeBack rechtlich sauber möglich wäre
3) Das Du nicht begriffen hast wo Du FZ hättest verklagen müssen

und vor allem

4) das der ganze Thread nur aus Mimimi von Dir bestand weil Du nicht in der Lage warst Dir selber einen Fehler einzugestehen.

Viel Spaß - irgendwann wirst Du mit dieser Einstellung massiv auf die Klappe fallen - ich hoffe nur das es dann nur dich und nicht auch noch andere - wie in diesem Fall deine Freundin - trifft.

Gruß
Hans
Ich bin eigentlich ansonsten ein ziemlich hartgesottener Traveller, [..] Will halt lange traveln und möchte das Geld lieber vor Ort ausgeben.

Boa Hans,

Du hast gar nichts verstanden.

Er ist krasser Traveller. Da musst Du dich schon darauf konzentrieren, möglichst hart zu traveln und nicht die Zeit mit solchen stupiden Airlines zu verschwenden, die auf die Einhaltung ihrer klar kommunizierten Bedingungen bestehen.

Du hast wohl echt keine Ahnung vong Travellerigkeit her.

Außerdem haben die anderen Kinder auf Instagram bestimmt gesagt, dass er vooooooll Recht hat!
 

makrom

Erfahrenes Mitglied
05.09.2016
1.777
920
Wo knickt FZ noch mal ein?

Wen angeblich keine Europäer FZ benutzen, müssen die anderen Passagiere ja alle aus dem Einzugsgebiet der Fluggesellschaft kommen. Somit ist der Voucher für dich vielleicht Wertlos, aber sicherlich nicht für die Restlichen 99,999%.
Herr schick bitte Hirn.

Na ja, ich fände so einen Gutschein auch ganz schön wertlos, auch wenn es sicherlich Leute geben mag, für die das anders aussehen mag. Aber personengebunden, gerade mal 6 Monate gültig und dann noch so eine Nischenairline, die ich höchstens fliegen würde, wenns grad mal zufällig in ein Routing past... Glaub das dürften schon etwas mehr als 0,001% sein, für die "wertlos" hier eine recht passende Bezeichnung ist :D
 

Abstürzer

Reguläres Mitglied
08.09.2016
94
3
Also,

ich habe

1) durchaus verstanden was Du mit Deiner Hartnäckigkeit erreicht hast (und zwar Dein Geld unter Zahlung einer Strafgebühr zurück zu bekommen
2) Das Du nicht begriffen hast wann ein ChargeBack rechtlich sauber möglich wäre
3) Das Du nicht begriffen hast wo Du FZ hättest verklagen müssen

und vor allem

4) das der ganze Thread nur aus Mimimi von Dir bestand weil Du nicht in der Lage warst Dir selber einen Fehler einzugestehen.

Viel Spaß - irgendwann wirst Du mit dieser Einstellung massiv auf die Klappe fallen - ich hoffe nur das es dann nur dich und nicht auch noch andere - wie in diesem Fall deine Freundin - trifft.

Gruß
Hans

Ich hatte nie vor, FZ zu verklagen, doch nicht wegen einem Streitwert von 150 Euro.
Deshalb interessiert mich auch das "Wo" nicht.

Ich war interessiert, wie ich mein Geld wieder bekomme. Also an einer rein pragmatischen Lösung.
Jetzt habe ich sowieso nur noch theoretisches Interesse und überlege lediglich, was noch möglich (gewesen) wäre.
Kann man das nicht einfach sachlich diskutieren...

Wann ist denn ein Chargeback rechtlich sauber möglich?

Bzw. sag doch mal bitte, was an meinem Vorgehen unsauber wäre.
Die Bank entscheidet doch letztlich, ob das (aus ihrer Sicht) gerechtfertigt ist, oder nicht.
Sie verlangt ja dafür auch ein bestimmtes Vorgehen.

Den Buchungsfehler habe ich lange eingestanden, aber das heisst im Umkehrschluss doch nicht, dass ich mein Geld abschreibe/abschreiben muss. DAS wäre dämlich gewesen...

Und warum soll ich mit welcher Einstellung auf die Klappe fallen?

Meine Einstellung hat mir schon tausende Euros gespart. Es lohnt sich nach meinen Erfahrungen, nicht alles hinzunehmen.

Ich weiß nicht, was das mir Mimimimiii zu tun haben sollte.

Ich habe nicht gejammert sondern gehandelt.

Was hat das ganze mit meiner Freundin zu tun?


MFG
 
Zuletzt bearbeitet:

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.028
16.328
Ich kann nur raten, die ein ähnliches Problem haben und über den Kundenchat nicht weiterkommen oder mit dieser Gebühr nicht einverstanden sind, versuchen, das Geld rückbuchen zu lassen.

Das Prozedere dürfte bei vielen Banken ähnlich sein.
Bei nicht Lieferung der Ware bzw. Nichterfüllung einer Leistung, hier verweigerte mir die Airline eine Beförderung auf das bezahlte und auf mich ausgestellte Ticket, kommt also ihrer Beförderungspflicht nicht nach, wozu sich auch Flydubai nach dem Montrealer Abkommen (Nachfolger des Warschauer Abkommens) verpflichtet hat, kann der Bezahler verlangen, das Geld auf die Kreditkarte zurückbuchen lassen.

Du (um jetzt mal die zusaetzliche Komplikation mit Deiner Freundin rauszulassen) hast die Abbuchung autorisiert, Dein Partner hat geliefert wie vereinbart. Es gibt keinen Raum fuer ein Chargeback.

mich das Rechtsystem von den VAE mich erstmal so wenig juckt...

Sollte es aber. Ihm unterliegt Dein Befoerderungsvertrag. Und ich bezweifele, dass das emiratische Verbraucherschutzrecht so ausgepraegt ist, dass die hier streitgegenstaendliche AGB-Klausel nichtig waere. In Deutschland waere sie es (natuerlich), aber das bringt Dir nichts.

Wann ist denn ein Chargeback rechtlich sauber möglich?

Untechnisch gesagt, wenn Dich der Abbucher beschissen hat. Hat er hier aber nicht. Er hat seine rechtmaessigen AGB durchexerziert.
 
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Abstürzer

Reguläres Mitglied
08.09.2016
94
3
Danke erstmal für eine sachliche Antwort.

Für mich hat er eben nicht geliefert.
Die "Ware" ist für mich die bezahlte Leistung, d.h. letztendlich die Beförderung.
Diese wird mir aber im Vornhinein verweigert.

Was habe ich denn deiner Meinung nach für mein Geld bekommen? Was ist für dich die Leistung der Airline, für die ich bezahlt habe?

Ich würds probieren, weil der Aufwand jetzt nicht so groß ist, ich würde im Zweifel eh ja flydubai schriftlich auffordern die Beförderung auf das Ticket entweder zu garantieren oder mir die Summe zurückzuerstatten.
Und das will die Bank ja auch erstmal sehen als Grundvoraussetzung. Also kaum ein Mehraufwand.

Und wenn das alles so korrekt wäre nach Flydubai, warum erstatten sie mir dann doch Geld in bar zurück, obwohl das auf deren Seite angeblich alles nur via Gutschein geht?

Sie probieren es einfach erstmal, würd ich sagen.



MFG
 
Zuletzt bearbeitet:

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.931
4.424
Hättest du die passende Kreditkarte und ihre Besitzerin dabei gehabt, wäre Dir die Beförderung mitnichten verweigert worden.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.028
16.328
Für mich hat er eben nicht geliefert.
Die "Ware" ist für mich die bezahlte Leistung, d.h. letztendlich die Beförderung.
Diese wird mir aber im Vornhinein verweigert.

Was habe ich denn deiner Meinung nach für mein Geld bekommen? Was ist für dich die Leistung der Airline, für die ich bezahlt habe?

Der Befoerderungsanspruch. Du wirst befoerdert, wenn Du Dich vertragsgemaess verhaeltst. Wenn nicht, sei es durch Nicht-Vorzeigen der Kreditkarte oder durch beispielsweise besoffenes Randalieren am Gate, wirst Du in rechtmaessiger Umsetzung des Vertrages nicht befoerdert.
 
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Abstürzer

Reguläres Mitglied
08.09.2016
94
3
@n Goaaat: dein Name ist wohl Programm,dass du so reinblöken musst....


An Airsiknessbag:

Deine Erklärung ist für mich zwar nachvollziehbar und in sich schlüssig, aber es ist für mich ein gravierender Unterschied, wenn das ganze von vorhínein unmöglich/unerfüllbar ist.

siehe Link auf Seite 1:
Eine Kreditkarte darf nicht zum Bezahlen benutzt werden in Vertretung von der Person, die nach z.B. Nepal fliegt

Wenn sie nicht darf, warum akzeptieren sie die Zahlung denn dann doch?
Für mich ist das konkludent: also sie wollen mich doch befördern

Wenn es aber einfach nicht geht (weil sie an ihre eigenen Vorlagen gebunden sind), dann wäre ein Widerruf für mich jetzt eigentlich die logische Konsequenz. Auch von ihrer Seite aus.

Widerruf wegen Unerfüllbarkeit
 
Zuletzt bearbeitet:

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.028
16.328
Ich habe bereits die Hose dahingehend runtergelassen, dass ich keine Ahnung vom emiratischen Verbraucherschutzrecht habe.

Ich lasse sie noch ein Stueck weiter runter und gebe zu, dass ich genauso wenig Ahnung vom emiratischen Allgemeinen Schuldrecht habe. In diesem Sinne, viel Spass am Amtsgericht Al Garhoud.
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.931
4.424
Ich habe bereits die Hose dahingehend runtergelassen, dass ich keine Ahnung vom emiratischen Verbraucherschutzrecht habe.

Ich lasse sie noch ein Stueck weiter runter und gebe zu, dass ich genauso wenig Ahnung vom emiratischen Allgemeinen Schuldrecht habe. In diesem Sinne, viel Spass am Amtsgericht Al Garhoud.

Dich hatte ich nicht gemeint.
 

herward1

Erfahrenes Mitglied
02.04.2011
3.025
775
Kann nicht endlich einmal ein Admin dieses jammervolle Geplänkel pulverisieren- ich meine : es reicht und führt doch zu keinen neuen Erleuchtungen .