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Man will aber eben auch keine Arbeitskultur in der man für Fehler nicht diszipliniert wird. Wie die disziplinarische Sparte gehandhabt werden muss ist allerdings keine Frage für die Staatsanwaltschaft sondern den Gesetzgeber. Letzerer hat sich scheinbar für die strafrechtliche Verfolugung entschieden.
Ich bezweifle übrigens, dass ein interes Disziplinarverfahren besser gewessen wäre. Genau dort wird gerne unter den Teppich gekehrt wird. Zudem bietet ein normales Gerichtsverfahren für gewöhnlich höhere Garantien für einen Angeklagten als ein zusammengeschusterter Disziplinarausschuss.
Doch, genau das will man eigentlich. Menschen machen in hochkomplexen Systemen wie der Luftfahrt halt Fehler. Und es ist besser diese Fehler konstruktiv aufzuarbeiten ohne Angst vor Strafe haben zu müssen. Da wird auch nix unter den Teppich gekehrt. Jeder meldepflichtige Vorfall wird an die aufsichtsführende Behörde weitergeileitet und dort bewertet bzw. auch untersucht. Sollten Menschen oder Material zu Schaden gekommen oder Vorsatz erkennbar sein, werden entsprechende weitere Schritte eingeleitet. Ansonsten ist es sinnvoller unter Beteiligung aller Mitwirkenden den Vorfall aufzuarbeiten, zu bewerten und durch gewonnene Erkenntnisse Lösungen zu finden, die eine Wiederholung möglichst verhindern. Eben weil dies so gehandhabt wird, entstehen neue Verfahren und Richtlinien, die die Sicherheitfür alle erhöhen.
Sollte es jetzt usus werden, das man für Arbeitsfehler verurteilt wird, wird es solche Aufarbeitungen nicht mehr in dieser Form geben und das gesamte Sicherheitssystem wird geschwächt.