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Natürlich, ich habe es schon mal geschrieben. Als AG komme ich für alle Kosten einer Dienstreise des entsendeten AN auf. Übrigens auch für alle Mehrkosten die sich aus was auch immer ergeben, solange der AN nicht gegen geltende Gesetze oder Vorschriften verstößt (Beispiel: Strafzettel für zu schnelles Fahren). Als AG bin ich auch der Vertragspartner der Fluggesellschaft, die Fluggesellschaft bzw. das vermittelnde RB stellt mir (dem AG) die Rechnung für die Leistung. Es wird vom Geschäftskonto oder einer Firmen KK gezahlt. Der AN ist als Reiseteilnehmer gelistet, aber nicht als Vertragspartner.Geldleistungen Dritter als Sachbezug durch den AG? Wirklich?
Und Diebstahl? Wirklich?
Und das alles begründet dann auch noch einen zivilrechtlichen Anspruch auf Abtretung bzw. Herausgabe? Na ja.
Hinzu kommt dass sämtliche Zuwendungen die sich für einen AN durch eine Dientsreise ergeben die Steuerrelevanten Gesetze zu berücksichtigen sind. So ist z.B. Frühstück als eine durch den AG veranlasste und vergütete Sachleistung zu berücksichtigen. Gönnt sich der AN die Sauna und diese wird auf der Rechnung erwähnt muss ich diese entweder in Abzug bringen oder diese als geldwerten Vorteil für den AN versteuern.
Ich finde es absurd anders zu argumentieren. Hier geht es ja nicht nur um Kompensation für unfreiwillige Downgrades. Das Thema ist ja wesentlich größer für freiwillige Downgrades. Manchmal werden am Gate Freiwillige gesucht für Downgrade oder Umbuchungen (also später oder auf anderem Weg das Ziel erreichen). Hier könnten sich AN freiwillig melden und eine höhere Summe netto kassieren, obwohl der AG für Sie eine entsprechende Summe für eine entsprechende Leistung bezahlt hat. Geht gar nicht, und ja für mich wäre das ganz klar Diebstahl.