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Sieht das Bundesfinanzministerium hier eben anders (ist auch nachvollziehbar, weil der AG dem AN die Reiseklasse idR per BV oder AV zusagt (Fall Downgrade), der AN Freizeit verliert (Fall Verspätung) und die Richtlinien zur Entschädigung klar auf den Reisenden abzielen).
Völlig klar ist die Lage, wenn der AN dem Downgrade/der Verspätung freiwillig zugestimmt hat, da sieht dann ja auch das Ministerium so, dass der AG die Entschädigung erhält.
Hier geht es um nicht um die Meinung des Bundesfinanzministeriums zur Arbeitnehmern generell, sondern zu den eigenen. Und der Bund kann für sich regeln was er will, ohne dass sich jemand außerhalb dieses Bereichs darauf berufen könnte.