Bevor hier irgendwelche rechtlichen Ratschläge erteilt werden, ist es nicht nur hilfreich sondern sogar erforderlich, zunächst mal deine einschlägigen arbeitsvertraglichen Regelungen zu „Telearbeit“ zu kennen.
Typischerweise wird da z.B. eine Klausel drin sein, so oder ähnlich: „Der Arbeitnehmer steht auf Anforderung des Arbeitgeber während der Arbeitszeit innerhalb von x Stunden in den Büroräumen des AG für Besprechungen o.ä. bereit“. Ob du das von Thailand aus in der erforderlichen Zeit schaffen kannst, musst du selber wissen.
Jedenfalls sollte so eine arbeitsvertragliche Regelung Angaben über den Ort der Erbringung der Arbeitsleistung enthalten. Wenn es keine Regelung geben sollte (außer mündlich), wirst du dich sicher nicht einfach mal 20 Tage entfernen dürfen zwecks Telearbeit.
Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung greift sicher nicht während deiner Urlaubsreise.
Und wenn, trotz VPN, ein feindlicher Geheimdienst über deinen PC vertrauliche Daten deines Kunden anzapft, wirst du sicher ein Haftungsproblem kriegen.
Und ob man einfach eigenmächtig 20 Tage Zusatzurlaub nehmen darf, auch wenn man da „Telearbeit“ macht, wage ich zu bezweifeln.
Gut, mir geht es echt nur darum, was der Staat davon hält. Bin mir gar nicht sicher, was in meinem Arbeitsvertrag dazu steht, aber mein AG und ich haben ohnehin eine ziemlich simple Beziehung: Ich fakturiere Stundensätze, er bezahlt mir Gehalt. Ist natürlich zu stark vereinfacht, aber so lange das gegeben ist, ist es meinem AG (in normalem Rahmen) ziemlich egal, was ich treibe und wird mich kaum wegen irgendwelcher Vertragsverstöße belangen. Anders sieht es natürlich mit Dingen aus, wo der AG selbst eine Pflicht hat, etwas von seinen ANs zu verlangen, was in erster Linie arbeitsrechtliche Themen sind.
Das Haftungsthema könnte schon zutreffend sein, aber um Schäden durch geheimdienstliche Angriffe mache ich mir nicht so große Sorgen. So eine AES 256-Verbindung bekommt auch ein Geheimdienst nicht ohne weiteres gehackt. Gingen die mit richtig Elan ran (versteckte Kameras, Replikation biometrischer Merkmale etc) sähe es sicher anders aus, aber ich bin jetzt auch kein Super VIP.
- IT-Sicherheitsüberlegungen - Du hältst dich ja in öffentlichen WLANs auf. Vermutlich unkritisch, wenn ein sicherer VPN-Typ genutzt wird, die Telefonie ebenfalls verschlüsselt ist und dein Notebook nicht zu offenherzig konfiguriert ist.
Aber generell sollte der Arbeitgeber/ dessen IT zumindest informiert sein, dass du eben nicht nur ausschließlich daheim arbeitest (sofern er das nicht sowieso ist, weil du auch Dienstreisen mir dem Notebook machst). Sonst könnte man dir evtl einen Strick draus drehen.
- Gleiches gilt für das erhöhte Diebstahlrisiko deines Notebooks bzw. Gegenmaßnahmen (Verschlüsselung)
- DSGVO. Ich bin kein Datenschützer, aber falls deine Tätigkeit irgend eine Auftragsdatenverarbeitung für Kunden beinhaltet, und die auch noch auf deinem PC stattfindet (und nicht per RemoteDesktop) - wäre das dann nicht eine Datenverarbeitung im Ausland, die vereinbart werden muss?
Sicherheit und DSGVO sind sicherlich berechtigte Hinweise. DSGVO betrifft mich allerdings nicht, da ich nicht mit endkundennahen Daten arbeite. Sicherheit ist natürlich schwierig zu 100% zu sagen, aber denk, eine ordentlich verschlüsselte Verbindung ist schon recht schwierig zu knacken.
Verhältnis zu AG spielt für mich wie in der überliegenden Antwort keine große Rolle. Ich lüge meinen AG natürlich nicht an, ist prinzipiell auch noch nie ein Thema gewesen, von wo aus man überhaupt remote arbeitet. Zum Verhalten außerhalb gibt es tatsächlich verbindliche Richtlinien, die unterscheiden allerdings auch nicht zwischen national und international.
Meine bisherige Erkenntnis ist, dass es dem deutschen Staat tatsächlich egal ist, was ich da treibe. Das basiert aber leider nur darauf, dass ich bisher nichts widersprüchliches gefunden habe, was mir etwas zu schwammig ist. Vielleicht sollte ich doch mal unseren Justiziar dazu befragen, schließlich will auch mein AG sich nicht auf Glatteis begeben, indem er solcher Telearbeit nicht widerspricht.