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Davon gehe ich auch aus. Die Zahlung war letztendlich von Dir NICHT authorisiert, da Du VOR Ausführung erklärt hast, dies doch nicht zu wünschen.Jetzt schreibt mir die DKB, dass Revolut das Geld zurückfordert, eben aufgrund eines technischen Fehlers damals. Ich solle der DKB dazu eine Belastungsermächtigung erteilen. Das würde bedeuten, dass ich Revolut xxx€ schenke, weil damals wurde es korrekt vom Guthaben abgezogen. Ist ja nicht so, dass ich Revolut etwas schuldig wäre.
PS: Ich glaube, die Rückforderung hat den Ursprung, dass sowohl Turbo-Transfer-Abbruch und die Überweisung zeitgleich waren![]()
So legt es zumindest offensichtlich Revolut aus. Wäre der Empfänger ein anderer, würdest Du auf die Rücküberweisung bestehen. Eine Zustimmung der Rückbuchung seitens des Empfängers braucht man in diesem Fall nicht. Das ist z.B. bei Doppelüberweisungen so. Andernfalls haftet die Bank. Gleiches gilt bei Betrug. Insofern ist es hier evtl. die DKB, die hier falsch handelt!
Was ich aber nicht verstehe: Wenn die Überweisung rückgebucht würde, ob mit Deiner Zustimmung oder ohne und das Geld DEINEM
Konto bei der Revolut wieder gutgeschrieben würde, wieso schenkst Du Revolut dann was?
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