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Ich lese seitens Revolut nur Gegenteiliges!Weil Revolut das sagt.
Ich lese seitens Revolut nur Gegenteiliges!Weil Revolut das sagt.
Wie "verbindlich" sagen die das? In Irgend einem Dokument mit vertraglichem Charakter?Weil Revolut das sagt.
Bleibt die Cryptofreischaltung denn dann erhalten?
Geld aus dem Ausland muss in Deutschland selbstständig angemeldet werden, wenn entsprechende Wertgrenzen gerissen werden. Das ist der Hinweis darauf.Was bedeutet eigentlich dieses AWV Meldepflicht bei Überweisungen?
AWV=AußenwirtschaftsverordnungWas bedeutet eigentlich dieses AWV Meldepflicht bei Überweisungen?
AWV=Außenwirtschaftsverordnung
Meldepflicht für grenzüberschreitende Transaktionen ab (ich meine) € 12.500,-.
Fließt in die Außenhandelsstatistik der BRD ein.
Und nein, für die Meldung ist der Kunde verantwortlich, NICHT die Bank. Die weißt ihren Kunden im Normalfall aber darauf hin.
Die Meldung ist auch nicht zwischen eigenen Konten fällig sondern nur bei einem Eigentumsübergang des Geldes von/ins AuslandAchso okay. Kannte die Abkürzung nicht. Aber das sind ja nur Beträge über den besagten Wert(bezahle nie mehr als 1.000€ mit Revolut) Außerdem könnte man stückeln, also quasi für mich nicht relevant.
Korrekt. Trotzdem weisen viele Banken bei JEDER Auslandsüberweisung auf die Meldepflicht hin.Achso okay. Kannte die Abkürzung nicht. Aber das sind ja nur Beträge über den besagten Wert(bezahle nie mehr als 1.000€ mit Revolut) Außerdem könnte man stückeln, also quasi für mich nicht relevant.
Wobei es unerheblich ist, ob es sich um eine Auslands- oder Inlandsüberweisung handelt.Trotzdem weisen viele Banken bei JEDER Auslandsüberweisung auf die Meldepflicht hin.
Wobei es unerheblich ist, ob es sich um eine Auslands- oder Inlandsüberweisung handelt.
Wenn ein Niederländer dir von seinem deutschen Konto >12500 überweist.Erkläre das mal bitte. Was hat eine Inlandsüberweisung > € 12.500,- in der Außenhandelsstatistik verloren?
Bitte belegen. Und bei der Gelegenheit bitte auch gleich erklären, wie ich erkennen kann, dass die Herren Hans Klok und Marc Rutte Niederländer sind....Wenn ein Niederländer dir von seinem deutschen Konto >12500 überweist.
https://www.bundesbank.de/resource/...1d/mL/faqs-zur-awv-zahlungsmeldungen-data.pdfBitte belegen. Und bei der Gelegenheit bitte auch gleich erklären, wie ich erkennen kann, dass die Herren Hans Klok und Marc Rutte Niederländer sind....![]()
Bitte belegen. Und bei der Gelegenheit bitte auch gleich erklären, wie ich erkennen kann, dass die Herren Hans Klok und Marc Rutte Niederländer sind....![]()
Es geht eben um den Wohnsitz des Senders und Empfängers, nicht um den Sitz der Bank.Gemäß § 11 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) in Verbindung mit §§ 67 ff. Außenwirtschafts-
verordnung (AWV) haben Inländer (in Deutschland ansässige natürliche und juristische
Personen) Zahlungen von mehr als 12 500 Euro oder Gegenwert zu melden, die sie von
Ausländern (im Ausland ansässige natürliche und juristische Personen) oder für deren
Rechnung von Inländern entgegennehmen (eingehende Zahlungen) oder an Ausländer oder
für deren Rechnung an Inländer leisten (ausgehende Zahlungen).
Ja.Aus den FAQ der Bundesbank:
Es geht eben um den Wohnsitz des Senders und Empfängers, nicht um den Sitz der Bank.
Korrekt. Wie gesagt: Ist unerheblich.Aber es ist keine grenzüberschreitende Zahlung.
Fragen.Und bei der Gelegenheit bitte auch gleich erklären, wie ich erkennen kann, dass die Herren Hans Klok und Marc Rutte Niederländer sind...
Vielleicht rufst du - vermutlich halt erst übermorgen - mal im freundlichen Servicezentrum der Bundesbank an?Bitte belegen
Eine Zahlung zwischen Inländer und Ausländer ist grenzüberschreitend. Zwischen Inländern dagegen nicht, selbst wenn eine Bank im Ausland sitzt, also z.B. von einer spanischen an eine deutsche Bank zwischen Inländern.Ja.
Aber es ist keine grenzüberschreitende Zahlung.
Yuwoex arbeitet angeblich bei einer Bank
Hi Amic, nun die o.g. (nicht von Dir) Zitate sind jedenfalls kein Beleg - so steht es zumindest nicht drin. Wenn du das anders sehen würdest, hattest du ja auch nicht anrufen brauchen.Vielleicht rufst du - vermutlich halt erst übermorgen - mal im freundlichen Servicezentrum der Bundesbank an?
Unabhängig davon, dass ich mir diese Mühe sogar extra schon mal gemacht habe, anlässlich sehr ähnlicher Diskussion hier im Thread.![]()
Hi, @ThatOneAss, ist dir das Passwort für deinen Zweitaccount wieder eingefallen?Yuwoex arbeitet angeblich bei einer Bank und hat keine Ahnug von seinem Fach. So jemandem soll man sein Geld anvertrauen?
Zum Glück ist er nicht mein Chirurg. Hihihihi
Ja, stimmt. Das habe ich auch gleich bekannt gemacht und es soll auch manches erklären. Selbstverständlich habe ich da manchmal eine andere Sicht auf die Dinge, manchmal auch nicht. Dann braucht sich deswegen niemand wundern.Sollte das stimmen würde das für mich so manches erklären.
Nun, die Abkürzung „AWV“ für die Aussenwirtschaftsverordnung hattest du ja gestern selbst hier noch erklärt. Wie im FAQ der Bundesbank und auch oben von skibbi zitiert, steht die gesetzliche Regelung in §67 AWV. Und der ist diesbezüglich eigentlich ziemlich klar und unmissverständlich: Zahlungen (inkl. Verrechnungen) von Inländern an Ausländer, und umgekehrt.Hi Amic, nun die o.g. (nicht von Dir) Zitate sind jedenfalls kein Beleg - so steht es zumindest nicht drin.