Hat jemand mit Revolut Erfahrungen?

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TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
4.205
3.186
ZRH
Weil Revolut das sagt.
Wie "verbindlich" sagen die das? In Irgend einem Dokument mit vertraglichem Charakter?

Und das Recht gemäss AGBs, dass Revolut die Terms anpassen kann? Revolut updated die Terms so häufig wie andere Leute die Socken wechseln...

Ich meine: machen, solange es geht aber darauf vorbereitet sein, dass es per sofort nicht mehr geht. Dann sollte man nicht mit abgesägten Hosen dastehen...
 
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Reaktionen: amerin und bandito007

Robbens

Erfahrenes Mitglied
24.03.2017
2.757
2.382
Wie kann man die 1. Push-Nachricht beim Bezahlen vermeiden? Summe Einkauf heute ...
IOS Apple Watch.

Die 2., also der eigentliche Bezahlvorgang soll weiterhin gepusht werden.
 
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Yuwoex

Erfahrenes Mitglied
25.04.2019
1.339
3
Was bedeutet eigentlich dieses AWV Meldepflicht bei Überweisungen?
AWV=Außenwirtschaftsverordnung
Meldepflicht für grenzüberschreitende Transaktionen ab (ich meine) € 12.500,-.
Fließt in die Außenhandelsstatistik der BRD ein.
Und nein, für die Meldung ist der Kunde verantwortlich, NICHT die Bank. Die weißt ihren Kunden im Normalfall aber darauf hin.
 

simonks257

Erfahrenes Mitglied
15.10.2018
705
38
MUC München
AWV=Außenwirtschaftsverordnung
Meldepflicht für grenzüberschreitende Transaktionen ab (ich meine) € 12.500,-.
Fließt in die Außenhandelsstatistik der BRD ein.
Und nein, für die Meldung ist der Kunde verantwortlich, NICHT die Bank. Die weißt ihren Kunden im Normalfall aber darauf hin.

Achso okay. Kannte die Abkürzung nicht. Aber das sind ja nur Beträge über den besagten Wert(bezahle nie mehr als 1.000€ mit Revolut) Außerdem könnte man stückeln, also quasi für mich nicht relevant.
 

skibbi

Reguläres Mitglied
14.06.2018
67
27
Achso okay. Kannte die Abkürzung nicht. Aber das sind ja nur Beträge über den besagten Wert(bezahle nie mehr als 1.000€ mit Revolut) Außerdem könnte man stückeln, also quasi für mich nicht relevant.
Die Meldung ist auch nicht zwischen eigenen Konten fällig sondern nur bei einem Eigentumsübergang des Geldes von/ins Ausland
 

Yuwoex

Erfahrenes Mitglied
25.04.2019
1.339
3
Achso okay. Kannte die Abkürzung nicht. Aber das sind ja nur Beträge über den besagten Wert(bezahle nie mehr als 1.000€ mit Revolut) Außerdem könnte man stückeln, also quasi für mich nicht relevant.
Korrekt. Trotzdem weisen viele Banken bei JEDER Auslandsüberweisung auf die Meldepflicht hin.
Bei niedrigeren Beträgen kannst du das ignorieren, bist aber selbst dafür verantwortlich die Pflicht einzuhalten bzw. dich über den aktuellen meldepflichtigen Betrag zu informieren.
Mir ist kein Fall bekannt, dass hier ein Privatmann hart bestraft worden wäre, aber die Strafen sind happig, wenn sie verhängt würden.
 

skibbi

Reguläres Mitglied
14.06.2018
67
27
Bitte belegen. Und bei der Gelegenheit bitte auch gleich erklären, wie ich erkennen kann, dass die Herren Hans Klok und Marc Rutte Niederländer sind....;)

Aus den FAQ der Bundesbank:
Gemäß § 11 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) in Verbindung mit §§ 67 ff. Außenwirtschafts-
verordnung (AWV) haben Inländer (in Deutschland ansässige natürliche und juristische
Personen) Zahlungen von mehr als 12 500 Euro oder Gegenwert zu melden, die sie von
Ausländern (im Ausland ansässige natürliche und juristische Personen) oder für deren
Rechnung von Inländern entgegennehmen (eingehende Zahlungen) oder an Ausländer oder
für deren Rechnung an Inländer leisten (ausgehende Zahlungen).
Es geht eben um den Wohnsitz des Senders und Empfängers, nicht um den Sitz der Bank.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Aber es ist keine grenzüberschreitende Zahlung.
Korrekt. Wie gesagt: Ist unerheblich.

Es geht um Zahlungen zwischen Inländern und Ausländern (bezogen auf die Ansässigkeit). Zur Klarstellung: Auf die Nationalität kommt es nicht an, sondern auf deren Ansässigkeit. Wenn du deinem deutschen Bekannten Helmut Kohl über 12500 EUR auf sein Konto bei dem lokalen deutschen Sparkasse im nächsten Ort überweist, so ist dies meldepflichtig, wenn Herr Kohl in den Niederlanden wohnt.

Und bei der Gelegenheit bitte auch gleich erklären, wie ich erkennen kann, dass die Herren Hans Klok und Marc Rutte Niederländer sind...
Fragen.

Hoffentlich bekommst du keine fünfstelligen Überweisungsbeträge von Leuten, die du nicht (wenigstens soweit) kennst.
Oder überweist du umgekehrt Unbekannten solche Beträge?

Vielleicht rufst du - vermutlich halt erst übermorgen - mal im freundlichen Servicezentrum der Bundesbank an?

Unabhängig davon, dass ich mir diese Mühe sogar extra schon mal gemacht habe, anlässlich sehr ähnlicher Diskussion hier im Thread. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:

skibbi

Reguläres Mitglied
14.06.2018
67
27
Ja.
Aber es ist keine grenzüberschreitende Zahlung.
Eine Zahlung zwischen Inländer und Ausländer ist grenzüberschreitend. Zwischen Inländern dagegen nicht, selbst wenn eine Bank im Ausland sitzt, also z.B. von einer spanischen an eine deutsche Bank zwischen Inländern.
Maßgeblich ist, wem das Geld gehört, nicht, wer die Bücher führt.
 

bandito007

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
670
80
Yuwoex arbeitet angeblich bei einer Bank und hat keine Ahnug von seinem Fach. So jemandem soll man sein Geld anvertrauen? o_O

Zum Glück ist er nicht mein Chirurg. Hihihihi
 

unregistered

Erfahrenes Mitglied
24.04.2019
1.200
249
Kann mir diesbezüglich eigentlich jemand noch kurz erklären, warum man trotzdem noch Festgelder > 12.500 €, die im Ausland angelegt sind (auf eigenen Namen) und länger als 1 Jahr dauern, melden muss?
Das deckt sich doch dann nicht mehr der reinen "von Ausländer erhalten"-Regel.
Bezieht sich diese Regelung (u.a. von einigen Zinsportalen so kommuniziert) auf eine andere Sachlage?

Korrektur: Die 12.500 € sind da wohl unerheblich, bei Festgeldern gelten auch kleinere Beträge.

Ich persönlich denke ja immer noch, dass ist eine Fehlinformation und auch in dem Fall trifft das nur bei Festgeldern auf fremde Rechnung zu, aber hier würde mich ein fachmännischer Rat + Quelle mal interessieren.
 
Zuletzt bearbeitet:

Yuwoex

Erfahrenes Mitglied
25.04.2019
1.339
3
Vielleicht rufst du - vermutlich halt erst übermorgen - mal im freundlichen Servicezentrum der Bundesbank an?

Unabhängig davon, dass ich mir diese Mühe sogar extra schon mal gemacht habe, anlässlich sehr ähnlicher Diskussion hier im Thread. ;)
Hi Amic, nun die o.g. (nicht von Dir) Zitate sind jedenfalls kein Beleg - so steht es zumindest nicht drin. Wenn du das anders sehen würdest, hattest du ja auch nicht anrufen brauchen.
Streng genommen ist die Behauptung eines Anrufs bei der BB natürlich auch keiner, doch wenn DU (!) das sagst, dann glaube ich Dir das! Habe schon viel hier im Forum von Dir gelesen.

Yuwoex arbeitet angeblich bei einer Bank und hat keine Ahnug von seinem Fach. So jemandem soll man sein Geld anvertrauen? o_O

Zum Glück ist er nicht mein Chirurg. Hihihihi
Hi, @ThatOneAss, ist dir das Passwort für deinen Zweitaccount wieder eingefallen?
Keine Ahnung, was Du für eine Vorstellung hast, aber nur wenn man bei einer Bank arbeitet, ist man nicht allwissend. In meinem Job geht mich die AWV gerade mal 0,0 an.
Das Beispiel mit dem Chirurg gefällt mir wunderbar.
Deine anstehende Hirn OP macht bestimmt auch Dein HNO Arzt?
Naja, viel kann nicht passieren, Bandito halt....

Ach so, ja.... Was ist jetzt mit der Ignore-Liste? Immer noch nicht geschallt?
 
Zuletzt bearbeitet:

Yuwoex

Erfahrenes Mitglied
25.04.2019
1.339
3
Sollte das stimmen würde das für mich so manches erklären.
Ja, stimmt. Das habe ich auch gleich bekannt gemacht und es soll auch manches erklären. Selbstverständlich habe ich da manchmal eine andere Sicht auf die Dinge, manchmal auch nicht. Dann braucht sich deswegen niemand wundern.
Das wird bei einem Kernkraftwerker auch nicht anders sein, wenn er mit einem Grünen diskutiert...
Aber hier geht es ja nicht um Meinungen, sondern um Fakten. Amic hat mich überzeugt, so what?
Genauso hat Bandito seine Sicht auf die Dinge. Ich habe mich jedenfalls erklärt.
Ob es bei ihm an seiner schlechten Schufa liegt, ob er sich (möglicherweise berechtigt) als "Bankopfer" fühlt oder ob ihn stört, dass er ständig von allen möglichen Leuten hier als inkompetent geoutet wird, weiß ich natürlich auch nicht. Den Ignore-Knopf, wie jedesmal von ihm angekündigt (gääähn!) findet er ja auch nicht.
Ich hoffe, Du lässt dich nicht anstecken.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
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Hi Amic, nun die o.g. (nicht von Dir) Zitate sind jedenfalls kein Beleg - so steht es zumindest nicht drin.
Nun, die Abkürzung „AWV“ für die Aussenwirtschaftsverordnung hattest du ja gestern selbst hier noch erklärt. Wie im FAQ der Bundesbank und auch oben von skibbi zitiert, steht die gesetzliche Regelung in §67 AWV. Und der ist diesbezüglich eigentlich ziemlich klar und unmissverständlich: Zahlungen (inkl. Verrechnungen) von Inländern an Ausländer, und umgekehrt.

Der zugegebenermassen potentiell etwas missverständliche Begriff „grenzüberschreitend“ ist im Gesetz auch gar nicht erwähnt - und in der Bundesbank-FAQ vielleicht für heutige Verhältnisse (Crossborder Banking) etwas unglücklich gewählt. Gerade weil sich die Meldepflicht und FAQ ja auch an Laien richtet. „Experten“, denen der Unterschied zwischen Aussenwirtschaftsstatistik und Zahlungsverkehrsstatistik klarer ist, dürfte es wohl weniger missverständlich sein. Für die reine Meldung des Zahlungsverkehrs an und aus dem Ausland benötigt man ja auch keine Hotline - das können die deutschen Banken und Zahlungsdienstleister ja selbst genauer und zuverlässiger.

Ich würde der Bundesbank Feedback geben, explizit in den FAQ zu erwähnen, dass es auch nicht auf den Sitz der Kreditinstitute ankommt (allerdings wirft das dann wieder die Differenzierung bei den oben erwähnten Einlagen und Krediten auf, wo es eben doch relevant ist).
 
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