Ein männlicher Verkehrsteilnehmer pflegt normal nicht ein solches Fahrzeug zu führenErstens habe ich keine Tochter , zwotens könnte es auch ein Sohn sein oder ein/e Di*verser/in und drittens empfehle ich bei Zweifeln das Internet zu konsultieren .
Ein männlicher Verkehrsteilnehmer pflegt normal nicht ein solches Fahrzeug zu führen
Soo, heute beim Gutachter gewesen.
Fahrzeug wurde gründlich gecheckt. Auch Laufleistung! Alles ok.. Historie auch!
Kein Unfall mit Rahmenschaden. Es war ein "leichter Blechschaden" der fachmännisch behoben wurde.
Merkantiler Minderwert ca 500 Euro.
Will aber an den Händler ran. Es wird über den zentralen Informationsdienst der Versicherer geprüft, wann es genau diesen Schaden gab und wohin er reguliert wurde...
Was willst du den vom Händler? 500€? Was machst du wenn er sich auf seinen Vertrag und seine Klauseln beruft? Gerade bei einem so leichten Schaden sind die Aussagen des Händlers glaubwürdig und er hat keine Pflicht das Fahrzeug beim Einkauf gründlich zu begutachten.
Würde mich wundern wenn du über den zentralen Informationsdienst der Versicherer die gewünschten Informationen bekommst - Datenschutz dürfte dem entgegenstehen (wenn nicht wäre ich schwer verwundert, mir wollte die Gegenseite bei einem unverschuldeten Unfall die notwendigen Formulare nicht per mail schicken, nur per Post - eben wegen Datenschutz).
ca... 3500 euroWenn der merkantile Minderwert 500 Oiro beträgt , muß der tatsächliche Schaden ein Mehrfaches verschlungen haben . Womit es sich nicht mehr um einen " leichten Blechschaden " gehandelt haben kann .
Bei +1 waren es ebenfalls besagte 500EUR, die Reparatur kostete 4.500EUR. Verursacht wurde das durch ein mehr oder weniger effizientes Einparken einer anderen Verkehrsteilnehmerin.Wenn der merkantile Minderwert 500 Oiro beträgt , muß der tatsächliche Schaden ein Mehrfaches verschlungen haben . Womit es sich nicht mehr um einen " leichten Blechschaden " gehandelt haben kann .
Was willst du den vom Händler? 500€? Was machst du wenn er sich auf seinen Vertrag und seine Klauseln beruft? Gerade bei einem so leichten Schaden sind die Aussagen des Händlers glaubwürdig und er hat keine Pflicht das Fahrzeug beim Einkauf gründlich zu begutachten.
Würde mich wundern wenn du über den zentralen Informationsdienst der Versicherer die gewünschten Informationen bekommst - Datenschutz dürfte dem entgegenstehen (wenn nicht wäre ich schwer verwundert, mir wollte die Gegenseite bei einem unverschuldeten Unfall die notwendigen Formulare nicht per mail schicken, nur per Post - eben wegen Datenschutz).
Für alle , die mal Infos über gemeldete Versicherungsschäden benötigen: www.informa.de
Der link geht zu Bertelsmann
Ja, merke ich auch gerade.. Bin aber auf der Seite eben noch gewesen, um alles anzufordern..
Informa HIS
in Wiesbaden
Der link geht zu Bertelsmann
Was willst du den vom Händler? 500€? Was machst du wenn er sich auf seinen Vertrag und seine Klauseln beruft? Gerade bei einem so leichten Schaden sind die Aussagen des Händlers glaubwürdig und er hat keine Pflicht das Fahrzeug beim Einkauf gründlich zu begutachten.
Wenn der merkantile Minderwert 500 Oiro beträgt , muß der tatsächliche Schaden ein Mehrfaches verschlungen haben . Womit es sich nicht mehr um einen " leichten Blechschaden " gehandelt haben kann .