Diskussion: Juristische Betrachtung der Miles&More-Aenderungen

ANZEIGE

NG 1

Erfahrenes Mitglied
08.11.2010
628
1
ANZEIGE
Jetzt bekommen es die Altpapiersammler mit der Angst zu tun.
 

flying_student

Erfahrenes Mitglied
04.04.2009
7.005
3
Naja, ich sehe nicht wie uns Dein Statement jetzt weiterbringt.

Ich weise nur darauf hin, dass diese Diskussion zu nichts führt.

1. Wer verklagt?
2. Lufthansa wird einen Vergleich anbieten und sich auf ihre AGB's berufen
3. Ist eine angemessene Frist eingehalten seitens der LH
4. Würde sich das ganze ewig ziehen
5. Sind hier 90% Maulhelden unterwegs die das nie durchziehen würden
6. Wer so naiv ist und dachte die Meilenwerte bleiben immer gleich ...
7. Jeder Jurist erzählt Dir was anderes
8. Wer würde die Zeit, das Geld und die Ausdauer mitbringen einen DAX Konzern zu verklagen
9. Jedem steht frei sein M&M Konto aufzugeben
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: Mr. Burns

oliver2002

Indernett Flyertalker
09.03.2009
8.425
3.585
49
MUC
www.oliver2002.com
Jetzt bekommen es die Altpapiersammler mit der Angst zu tun.

Nö, es sind eher die Cessna HONs sauer, die sich ihren Status teuer erkauft haben und sich diesen mit potentiellen C/F awards schön gerechtnet haben. Jetzt werden diese entwertet, also denkt man daran zu klagen. Viel Spaß! Es findet sich sicher ein Anwalt.
 

maniac669

Erfahrenes Mitglied
19.03.2010
744
3
Als Cessna Hon bekam man auch 6 evoucher die gerade an wert gesteigert wurden.
Und selbst mit einer 10-20% verteuerung der tickets hat sich der Hon für jeden der Ihn so machen konnte definitiv gelohnt.
 

TAZO

Erfahrenes Mitglied
09.04.2009
4.570
0
Ich weise nur darauf hin, dass diese Diskussion zu nichts führt.

1. Wer verklagt?
2. Lufthansa wird einen Vergleich anbieten und sich auf ihre AGB's berufen
3. Ist eine angemessene Frist eingehalten seitens der LH
4. Würde sich das ganze ewig ziehen
5. Sind hier 90% Maulhelden unterwegs die das nie durchziehen würden
6. Wer so naiv ist und dachte die Meilenwerte bleiben immer gleich ...
7. Jeder Jurist erzählt Dir was anderes
8. Wer würde die Zeit, das Geld und die Ausdauer mitbringen einen DAX Konzern zu verklagen
9. Jedem steht frei sein M&M Konto aufzugeben

1. Ich klage nur gegen KLM/AF :D
2. Studierst du Jura ?
3. 30 Tage inkl. mehrerer Feiertage ist eine angemessene Frist, interessante Definition deinerseits basierend auf dem AB Urteil
4. Du studierst doch Jura, hier erkennt man das Fachwissen
5. Aber 90 % haben auch schon ein(e) Studium/Ausbildung abgeschlossen
6. Das stellt hier keiner in Frage, es geht primaer um Fristen
7. Deshalb wurde der Thread ja gestartet...mehrere Meinungen von Fachleuten koennen nie schaden
8. Siehe 1, Equivalent zum Dax zaehlt doch auch oder bist du da kleinlich ?
9. Oder doch Politik/Philo Student ?
 

TAZO

Erfahrenes Mitglied
09.04.2009
4.570
0
Air Berlin ist vor dem BGH Anfang 2010 mit Aenderungen des Vielfliegerprogramms gescheitert und mich wuerde interessieren, ob Lufthansa hier nicht auch eine Bruchlandung droht:

Der BGH hat festgestellt, dass

- die Gutschrift von Bonuspunkten der Sache nach ein bei Flugbuchung vereinbarter Rabatt ist

Das wuerde doch schon bedeuten, dass eine Frist zur Aenderung dieses Discounts mindestens der Zeit entsprechen muss, die man in voraus buchen kann...
 

SMK77

Cessna-HON
01.04.2009
2.543
39
Singapur
Ich weise nur darauf hin, dass diese Diskussion zu nichts führt.

1. Wer verklagt?
2. Lufthansa wird einen Vergleich anbieten und sich auf ihre AGB's berufen
3. Ist eine angemessene Frist eingehalten seitens der LH
4. Würde sich das ganze ewig ziehen
5. Sind hier 90% Maulhelden unterwegs die das nie durchziehen würden
6. Wer so naiv ist und dachte die Meilenwerte bleiben immer gleich ...
7. Jeder Jurist erzählt Dir was anderes
8. Wer würde die Zeit, das Geld und die Ausdauer mitbringen einen DAX Konzern zu verklagen
9. Jedem steht frei sein M&M Konto aufzugeben

Die Rechtsgrundlage bzw der Rechtsanspruch sind aber die Grundlage fuer 2). Vielleicht hat man das in Deinem Expresskurs fuer Aktienempfehlungen nicht mehr einbauen koennen. Um einen anstaendigen Vergleich erreichen zu koennen, ist die Diskussion hier also tatsaechlich zielfuehrend. Sich durch die Instanzen klagen ist nicht das Ziel. Wenn LH sich aber arrogant gibt, habe ich damit auch kein Probelm. Geld und Ausdauer ist im Zweifelsfall da und ich ziehe das genauso durch wie meinen LHPJ-Run.
 

TAZO

Erfahrenes Mitglied
09.04.2009
4.570
0
Naja, ich sehe nicht wie uns Dein Statement jetzt weiterbringt.

Jurist hin, Laie her - der Gedankengang, einmal zu hinterfragen ob LH in Anbetracht des AB-Urteils wirklich einfach das Programm so ändern kann/darf, ist denke ich ein durchaus sinnvoller Ansatz. Und einer der professionellen Juristen (epi) hat hier auch bereits eine aus meiner Sicht sehr gute Meinung kundgetan.

Absolut, +1

Ich befuerchte nur, dass die Hansa andere Kaliber aufstellen wird/kann , obwohl man am OLG DUS ja schon das eine oder Mal ( im Rhein ) Baden gegangen ist...
 

flying_student

Erfahrenes Mitglied
04.04.2009
7.005
3
1. Ich klage nur gegen KLM/AF :D
2. Studierst du Jura ?
3. 30 Tage inkl. mehrerer Feiertage ist eine angemessene Frist, interessante Definition deinerseits basierend auf dem AB Urteil
4. Du studierst doch Jura, hier erkennt man das Fachwissen
5. Aber 90 % haben auch schon ein(e) Studium/Ausbildung abgeschlossen
6. Das stellt hier keiner in Frage, es geht primaer um Fristen
7. Deshalb wurde der Thread ja gestartet...mehrere Meinungen von Fachleuten koennen nie schaden
8. Siehe 1, Equivalent zum Dax zaehlt doch auch oder bist du da kleinlich ?
9. Oder doch Politik/Philo Student ?

1. Sehr löblich die kann eh keiner leiden. (y)
2. Das frage ich mich auch manches mal ...
3. Das wird Lufthansa anführen, falls es jemand soweit bringt, dass Klage erhoben würde
4. Immer dieser Mist mit überlasten Gerichten und diesen dämlichen Widersprüchen
5. Was leider auch nicht die Qualität steigert ...
6. Bitte gern klagt gegen die Fristen. Ich kann nur profitieren (y)
7. Die Mehrzahl für eine Person ist doch reichlich unhöflich
8. Ich bin wenn es um Dich geht nicht kleinlich - kennst mich doch
9. Lass mal lieber :p
 

SMK77

Cessna-HON
01.04.2009
2.543
39
Singapur
Nö, es sind eher die Cessna HONs sauer, die sich ihren Status teuer erkauft haben und sich diesen mit potentiellen C/F awards schön gerechtnet haben. Jetzt werden diese entwertet, also denkt man daran zu klagen. Viel Spaß! Es findet sich sicher ein Anwalt.

Das spannende ist ja, dass der BGH genau die Position derer gestaerkt hat, die mitdenken und mitrechnen. LH kann am Ende eben nicht einfach eine lange Nase zeigen und dann keine Awardfluege mehr rausruecken oder Preise einfach verdoppeln. Und die Rabatte fuer Tickets koennen ja durchaus 20% und mehr ausmachen.
 

flying_student

Erfahrenes Mitglied
04.04.2009
7.005
3
Das wuerde doch schon bedeuten, dass eine Frist zur Aenderung dieses Discounts mindestens der Zeit entsprechen muss, die man in voraus buchen kann...

Die Rechtsgrundlage bzw der Rechtsanspruch sind aber die Grundlage fuer 2). Vielleicht hat man das in Deinem Expresskurs fuer Aktienempfehlungen nicht mehr einbauen koennen. Um einen anstaendigen Vergleich erreichen zu koennen, ist die Diskussion hier also tatsaechlich zielfuehrend. Sich durch die Instanzen klagen ist nicht das Ziel. Wenn LH sich aber arrogant gibt, habe ich damit auch kein Probelm. Geld und Ausdauer ist im Zweifelsfall da und ich ziehe das genauso durch wie meinen LHPJ-Run.

Auf Grund dieser Erfolgsaussichten wundert es mich doch sehr, dass ihr noch nicht beim Anwalt sitzt. Eure Chance euch ein VFT Denkmal zu schaffen.
 
Z

Zurich Flyer

Guest
EUR und USD gegen CHF shorten

Wenn LH sich aber arrogant gibt, habe ich damit auch kein Probelm. Geld und Ausdauer ist im Zweifelsfall da und ich ziehe das genauso durch wie meinen LHPJ-Run.


Ich wäre dabei. Genauso wie ich zahlreiche HON erzeugt habe gegen übelsten Widerstand aus dem Hause LH :eek:

So, der Wert des Euros und des Dollars schmelzt weiter dahin. Bin gleich nochmals je eine Kiste short gegangen. Freude herrscht, wenn diverse EU-Länder und die USA im gleichen Tempo Schulden machen werden die FX-Gewinne umso grösser. Schöne Grüsse in die Eurozone =;
 

SMK77

Cessna-HON
01.04.2009
2.543
39
Singapur
1. Sehr löblich die kann eh keiner leiden. (y)
2. Das frage ich mich auch manches mal ...
3. Das wird Lufthansa anführen, falls es jemand soweit bringt, dass Klage erhoben würde
4. Immer dieser Mist mit überlasten Gerichten und diesen dämlichen Widersprüchen
5. Was leider auch nicht die Qualität steigert ...
6. Bitte gern klagt gegen die Fristen. Ich kann nur profitieren (y)
7. Die Mehrzahl für eine Person ist doch reichlich unhöflich
8. Ich bin wenn es um Dich geht nicht kleinlich - kennst mich doch
9. Lass mal lieber :p

Ich wuerde mich alleine schon wegen 6) mit Lufthansa vergleichen.
 

epericolososporgersi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
2.028
27
Absolut, +1

Ich befuerchte nur, dass die Hansa andere Kaliber aufstellen wird/kann , obwohl man am OLG DUS ja schon das eine oder Mal ( im Rhein ) Baden gegangen ist...

Das OLG Düsseldorf ist "berüchtigt" für gelegentlich sehr eigenwillige Rechtsansichten. Schön finde ich immer Zitate wie "so OLG Düsseldorf (Fundstelle), anderer Ansicht jedoch OLG Düsseldorf (Fundstelle aus dem selben Jahr)...
 
  • Like
Reaktionen: KaiserPinguin

sunflyer30

Erfahrenes Mitglied
13.07.2010
3.182
6
ZRH, MUC, BLR
Es sollte in dieser ganze Debatte auch nicht vergessen werden, dass der MM Teilnehmer immer eine natürliche Person ist die Meilen sammelt. Ich denke, dass der Verbraucher (egal was in den AGBs steht) nicht damit rechnen muss, dass seine Meilen so kurzfristig entwertet werden, schließlich ist er im Zweifelsfall immer besonders schutzbedürftig!

Und wieso sich vergleichen, wenn man auch (öffentlichkeitswirksam) klagen kann und die Chance hat zu gewinnen?!
 
A

Anonym4085

Guest
Habe mich als "juristisch Vorgebildeter" mal zum Urteil aus dem ersten Post gewühlt...

Also, meiner Meinung nach ist der Sachverhalt nicht ganz zu vergleichen. Beim BGH-Urteil ging es darum, dass ein FFP von der Airline eingestellt wurde. Die Punkte, die vorher 5 Jahre gültig waren, sollten innerhalb von 6 Monaten "abgeflogen" werden. Dies, so der BGH, sei nicht zulässig. Allerdings gibt es bei der MM-Änderung anscheinend (genaueres wissen wir wohl morgen) keine Pflicht, die Meilen zu den alten Bedingungen in einer gewissen Zeit abzufliegen. Sie sind danach lediglich weniger wert. Und dies steht meiner Meinung nach dem Grundsatz von Treu und Glauben nicht entgegen. Wenn ich heute einen normalen Flug buche, kann ich ja auch nicht nach Treu und Glauben davon ausgehen, dass ich diesen Flug auch in 2 Jahren noch zu diesem Preis bekomme.

Und jetzt mein großes "Aber": Zwei Juristen, drei Meinungen (siehe AG+LG Düsseldorf). Daher würde mich ein Prozess zu diesem Thema wirklich interessieren (und zwar nicht um eine der beiden Parteien zu schädigen).
 
  • Like
Reaktionen: nobetterwaytocry
A

Anonym4085

Guest
Es sollte in dieser ganze Debatte auch nicht vergessen werden, dass der MM Teilnehmer immer eine natürliche Person ist die Meilen sammelt. Ich denke, dass der Verbraucher (egal was in den AGBs steht) nicht damit rechnen muss, dass seine Meilen so kurzfristig entwertet werden, schließlich ist er im Zweifelsfall immer besonders schutzbedürftig!

Und wieso sich vergleichen, wenn man auch (öffentlichkeitswirksam) klagen kann und die Chance hat zu gewinnen?!

Der MM-Teilnehmer muss nicht unbedingt Verbraucher sein. Wenn es ein Selbständiger ist, der die Meilen beruflich erfliegt, dürfte es sich hierbei nicht um einen Verbraucher handeln. Daher müsste ein Selbständiger bei einem Prozess (falls es zu einem kommen sollte) noch mehr aufpassen ;)
 
Moderiert:

OliverLHFan

Erfahrenes Mitglied
04.04.2009
1.314
61
NUE (fast)

Bei dieser Formulierung musste ich kurz mal lachen:

"Interessant wird sein, wie die künftige Aufgabenverteilung im AUA-Vorstand ausschauen wird. Derzeit ist Malanik für die Technik und die Piloten zuständig. Bierwirth kümmert sich um den kommerziellen Vertrieb, die IT, das Netzwerk und nicht zuletzt die Flugbegleiterinnen."

Oliver
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.548
237
Point Place, Wisconsin
Bei dieser Formulierung musste ich kurz mal lachen:

"Interessant wird sein, wie die künftige Aufgabenverteilung im AUA-Vorstand ausschauen wird. Derzeit ist Malanik für die Technik und die Piloten zuständig. Bierwirth kümmert sich um den kommerziellen Vertrieb, die IT, das Netzwerk und nicht zuletzt die Flugbegleiterinnen."

Oliver

Jetzt verstehe ich das auch :"Bierwirth, der 2008 von Germanwings in den AUA-Vorstand stieß, wird im Lufthansa-Konzern hinter vorgehaltener Hand ein turbulentes Privatleben angelastet. "
 

sunflyer30

Erfahrenes Mitglied
13.07.2010
3.182
6
ZRH, MUC, BLR
ANZEIGE
300x250
Der MM-Teilnehmer muss nicht unbedingt Verbraucher sein. Wenn es ein Selbständiger ist, der die Meilen beruflich erfliegt, dürfte es sich hierbei nicht um einen Verbraucher handeln. Daher müsste ein Selbständiger bei einem Prozess (falls es zu einem kommen sollte) noch mehr aufpassen ;)

Ich denke das sich das Meilensammelprogramm in der normalen Form nur an Verbracher wendet. Karte ist auf eine Privatperson ausgestellt. Wer die Ticket dabei bezahlt dürfte keine Rolle spielen.