Diskussion: Juristische Betrachtung der Miles&More-Aenderungen

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Anonym4085

Guest
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Ich denke das sich das Meilensammelprogramm in der normalen Form nur an Verbracher wendet. Karte ist auf eine Privatperson ausgestellt. Wer die Ticket dabei bezahlt dürfte keine Rolle spielen.

Ja, ich gebe dir recht, dass sich Miles&More hauptsächlich an Verbraucher wendet. Allerdings muss für die Unterscheidung, ob jemand als Verbraucher oder Unternehmer handelt, § 13 und 14 BGB betrachtet werden. Dort heißt es unter anderem:

§ 14
(1) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Also ist beispielsweise ein selbständiger Bauunternehmer/Arzt/Journalist, der zu Kunden/Tagung/Recherchen fliegt, Unternehmer. Also müsste man bei der Betrachtung, ob jemand schutzwürdig im Sinne von Verbraucherschutzrichtlinien etc. ist, jeden Einzelfall betrachten.
 

sunflyer30

Erfahrenes Mitglied
13.07.2010
3.182
6
ZRH, MUC, BLR
MM wendet sich aber nur an natürliche Personen - von Unternehmern ist dort keine Rede.

1.1. Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich einzelne natürliche Personen, die älter als zwei Jahre sind, mit Wohnsitz in einem Land, in dem Miles & More angeboten wird. Als Wohnsitz gilt der tatsächliche räumliche Lebensmittelpunkt (z. B. Hauptwohnung) des Teilnehmers, den dieser auf Anfrage gegenüber Lufthansa nachzuweisen hat.
 

sunflyer30

Erfahrenes Mitglied
13.07.2010
3.182
6
ZRH, MUC, BLR
Also nachdem sich hier die Drittsemester BWL bemühen die wissenschaftlich hochwertige Quelle VIKIPEDIA zu zitieren:

Hier geht es um Privatpersonen die dem Verbraucherschutz unterliegen. Etwaige Einzelfälle oder Sonderkonstellationen spielen hier zunächst keine Rolle.
 
A

Anonym4085

Guest
Also nachdem sich hier die Drittsemester BWL bemühen die wissenschaftlich hochwertige Quelle VIKIPEDIA zu zitieren:

Hier geht es um Privatpersonen die dem Verbraucherschutz unterliegen. Etwaige Einzelfälle oder Sonderkonstellationen spielen hier zunächst keine Rolle.

Ich glaube, hierzu brauche ich nichts mehr sagen. Nur ein Tipp: Ein Blick ins Gesetz oder entsprechende Kommentare, die leider online nicht frei zugänglich sind und deswegen von mir hier nicht zitiert wurden, hilft manchmal ;)

Viel Spaß noch bei der Suche nach Leuten, die deine Meinung unterstützen - unter Juristen wirst du sie nicht finden.

Ach ja: Dem 3. Semester bin ich längst entwachsen und BWL finde ich nicht juristisch genug ;)
 
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west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.807
2.329
CGN
Ich verstehe nicht, was immer diese (zum Teil indirekten) persönlichen Angriffe sollen:confused::confused::confused:

Das Thema C und F Awards werden erhöht scheint doch nun viele hier zu interessieren;) (und ja mich auch:eek:, denn ich bin noch 8k von den 90 entfernt und muss nun gucken, dass ich noch dieses Jahr buche:eek:).

Hier soll es doch aber um die rechtliche Einordnung gehen. Und nicht darum sich gegenseitig dumm anzumachen(n):censored:

Und da glaube ich sollte man noch weiter differenzieren:

1. Aus dem BGH AB/LTU Urteil wissen wir zwar, dass Meilen ein Rabatt sind. Somit steht es LH natürlich auf der earn Seite nicht frei meine Meilengutschrift im Nachinhein (also nach Buchung) einseitig zu reduzieren. Genauso kann LH (auch wenn es von mir aus in den AGB anders steht) nicht einfach M&M zumachen und mein Rabatt klauen. (So war es ja auch im AB/LTU Fall).

2. Damit ist aber noch in keiner Weise geklärt, was das jetzt auf der "Spend Miles" Seite heißt.

a) Denn mit der Einräumung des Rabattes geht ja nun nicht zwangsläufig eine bestimmte Verwendungsmöglichkeit einher. Vielmehr sind die Meilen eine Währung mit der ich nun Dinge, die M&M anbietet, erwerben kann. Das nun die Preise für diese Dinge verändert werden, ist ja in den AGB vorgesehen und benachteiligt den Kunden (ob nun Verbraucher oder nicht!) nicht unverhältnissmäßig. (meine ich jedenfalls:) ). Als Argument kann hier natürlich angeführt werden, dass sich die Preise für Flüge auch verändern und somit auch bei der Bezahlung mit der Währung "Meilen" Veränderungen vorgenommen werden können.

b) Auf der anderen Seite sind meine Meilen aber immer noch mein Rabatt. (Und zwar nicht nur auf Flüge, sondern auch auf Abos und alles andere, dort wurde mir schließlich auch die Meilengutschrift als Rabatt eingeräumt). D.h. M&M kann den Rabatt nicht einfach von heute auf morgen um 20% wertloser machen, sondern muss meiner Ansicht nach unter Berücksichtigung von Treu und Glauben eine angemessene Frist wählen.

c) Wenn das jetzt morgen bekannt gegeben werden soll, wäre die Frist knapp mehr als ein Monat. Ich denke das nun bei der Diskussion wie lange diese Frist sein soll rechtlich gesehen nicht berücksichtigt werden kann, dass jemand zB noch 10k braucht. Denn wenn er diese 10k nun in Zukunft irgendwie erwirbt, dann tut er das ja schon in der Kenntnis von den neuen Bedingungen (so sie denn morgen offiziell kommuniziert werden). Ich hätte aber bezüglich der Frist für Meilen, die zum Zeitpunkt der offiziellen Benachrichtigung durch M&M schon da sind, meine Zweifel. Denn der viel bemühte Grundsatz von Treu und Glauben soll ja vor allem einen billigen Ausgleich zwischen den Vertragspartnern sorgen. Und da nun die Werthaltigkeit von Meilen eben auch mit der persönlichen Terminplanung, etc. zusammenhängt, bevor man den Rabatt dann auch einlösen kann, denke ich eher, dass eine Frist von zB 2 oder eher 3 Monaten dem gerecht wird.

just my 2 cents...
 
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Anonym4085

Guest
Ich habe ja nicht gesagt, dass ein Selbständiger nicht auch Verbraucher sein kann. Es kommt da einfach auf die spezielle Situation an (dir ist dann bestimmt auch der "Rechtsanwalt-Ebay-Lampen"-Fall des BGH bekannt). Und wenn ein Selbständiger zum beruflichen Zweck fliegt, wenn vorhanden auch vom Geschäftskonto/mit der Geschäftskarte bezahlt und (im klarsten aller möglichen Fälle) die Meilen auch noch beruflich einsetzt, ist es wohl recht eindeutig, dass in diesem Fall der Meilensammler als "Unternehmer" zu sehen ist.
 
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Anonym4085

Guest
b) Auf der anderen Seite sind meine Meilen aber immer noch mein Rabatt. (Und zwar nicht nur auf Flüge, sondern auch auf Abos und alles andere, dort wurde mir schließlich auch die Meilengutschrift als Rabatt eingeräumt). D.h. M&M kann den Rabatt nicht einfach von heute auf morgen um 20% wertloser machen, sondern muss meiner Ansicht nach unter Berücksichtigung von Treu und Glauben eine angemessene Frist wählen.

Im Großen und Ganzen stimme ich dir zu. Allerdings denke ich, dass man berücksichtigen sollte, dass diese Erhöhung ja nur in Business und First gilt, damit für ein recht kleines Leistungsspektrum der Lufthansa. Außerdem könnte man die Meilen ja auch für andere Prämien wie Mietwagen, Hotels etc. einsetzen (auch wenn sich das dann noch weniger lohnen würde). Demnach ist fraglich, ob alleine die Verteuerung von Business- und First-Flügen schon eine Beschneidung des Rabattes ist, der dem Kunden zusteht. Außerdem gibt es ja doch auch einige Verbesserungen, die dann gegengerechnet würden müssten. Ich denke, dass der Beurteilung des Rabattes auch nicht unbedingt von dem Kunden ausgegangen werden muss, der nur Business- und First-Awards bucht (auch wenn es im tatsächlichen Fall so sein sollte), sondern vielmehr vom Durchschnittskunden, der wohl in weitaus geringerem Maße von den Veränderungen bei M&M berührt wird, als wohl die meisten hier.
 
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sunflyer30

Erfahrenes Mitglied
13.07.2010
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ZRH, MUC, BLR
Ich verstehe nicht, was immer diese (zum Teil indirekten) persönlichen Angriffe sollen:confused::confused::confused:

Das Thema C und F Awards werden erhöht scheint doch nun viele hier zu interessieren;) (und ja mich auch:eek:, denn ich bin noch 8k von den 90 entfernt und muss nun gucken, dass ich noch dieses Jahr buche:eek:).

Hier soll es doch aber um die rechtliche Einordnung gehen. Und nicht darum sich gegenseitig dumm anzumachen(n):censored:

Und da glaube ich sollte man noch weiter differenzieren:

1. Aus dem BGH AB/LTU Urteil wissen wir zwar, dass Meilen ein Rabatt sind. Somit steht es LH natürlich auf der earn Seite nicht frei meine Meilengutschrift im Nachinhein (also nach Buchung) einseitig zu reduzieren. Genauso kann LH (auch wenn es von mir aus in den AGB anders steht) nicht einfach M&M zumachen und mein Rabatt klauen. (So war es ja auch im AB/LTU Fall).

2. Damit ist aber noch in keiner Weise geklärt, was das jetzt auf der "Spend Miles" Seite heißt.

a) Denn mit der Einräumung des Rabattes geht ja nun nicht zwangsläufig eine bestimmte Verwendungsmöglichkeit einher. Vielmehr sind die Meilen eine Währung mit der ich nun Dinge, die M&M anbietet, erwerben kann. Das nun die Preise für diese Dinge verändert werden, ist ja in den AGB vorgesehen und benachteiligt den Kunden (ob nun Verbraucher oder nicht!) nicht unverhältnissmäßig. (meine ich jedenfalls:) ). Als Argument kann hier natürlich angeführt werden, dass sich die Preise für Flüge auch verändern und somit auch bei der Bezahlung mit der Währung "Meilen" Veränderungen vorgenommen werden können.

b) Auf der anderen Seite sind meine Meilen aber immer noch mein Rabatt. (Und zwar nicht nur auf Flüge, sondern auch auf Abos und alles andere, dort wurde mir schließlich auch die Meilengutschrift als Rabatt eingeräumt). D.h. M&M kann den Rabatt nicht einfach von heute auf morgen um 20% wertloser machen, sondern muss meiner Ansicht nach unter Berücksichtigung von Treu und Glauben eine angemessene Frist wählen.

c) Wenn das jetzt morgen bekannt gegeben werden soll, wäre die Frist knapp mehr als ein Monat. Ich denke das nun bei der Diskussion wie lange diese Frist sein soll rechtlich gesehen nicht berücksichtigt werden kann, dass jemand zB noch 10k braucht. Denn wenn er diese 10k nun in Zukunft irgendwie erwirbt, dann tut er das ja schon in der Kenntnis von den neuen Bedingungen (so sie denn morgen offiziell kommuniziert werden). Ich hätte aber bezüglich der Frist für Meilen, die zum Zeitpunkt der offiziellen Benachrichtigung durch M&M schon da sind, meine Zweifel. Denn der viel bemühte Grundsatz von Treu und Glauben soll ja vor allem einen billigen Ausgleich zwischen den Vertragspartnern sorgen. Und da nun die Werthaltigkeit von Meilen eben auch mit der persönlichen Terminplanung, etc. zusammenhängt, bevor man den Rabatt dann auch einlösen kann, denke ich eher, dass eine Frist von zB 2 oder eher 3 Monaten dem gerecht wird.

just my 2 cents...

Und diese Währung wird dann weniger wert. Ich weiß ja beim Buchen, dass ich bspw. wenn ich ca. 5 Mal in C in die USA fliege, einen Flug in C als Prämie erhalte.

Demnach wähle ich ggf. meine Fluggesellschaft.

Nun benötige ich allerdings einen Flug mehr um das zu erreichen.
 

SMK77

Cessna-HON
01.04.2009
2.543
39
Singapur
2. Damit ist aber noch in keiner Weise geklärt, was das jetzt auf der "Spend Miles" Seite heißt.

a) Denn mit der Einräumung des Rabattes geht ja nun nicht zwangsläufig eine bestimmte Verwendungsmöglichkeit einher. Vielmehr sind die Meilen eine Währung mit der ich nun Dinge, die M&M anbietet, erwerben kann. Das nun die Preise für diese Dinge verändert werden, ist ja in den AGB vorgesehen und benachteiligt den Kunden (ob nun Verbraucher oder nicht!) nicht unverhältnissmäßig. (meine ich jedenfalls:) ). Als Argument kann hier natürlich angeführt werden, dass sich die Preise für Flüge auch verändern und somit auch bei der Bezahlung mit der Währung "Meilen" Veränderungen vorgenommen werden können.

(...)

c) Wenn das jetzt morgen bekannt gegeben werden soll, wäre die Frist knapp mehr als ein Monat. Ich denke das nun bei der Diskussion wie lange diese Frist sein soll rechtlich gesehen nicht berücksichtigt werden kann, dass jemand zB noch 10k braucht. Denn wenn er diese 10k nun in Zukunft irgendwie erwirbt, dann tut er das ja schon in der Kenntnis von den neuen Bedingungen (so sie denn morgen offiziell kommuniziert werden). Ich hätte aber bezüglich der Frist für Meilen, die zum Zeitpunkt der offiziellen Benachrichtigung durch M&M schon da sind, meine Zweifel. Denn der viel bemühte Grundsatz von Treu und Glauben soll ja vor allem einen billigen Ausgleich zwischen den Vertragspartnern sorgen. Und da nun die Werthaltigkeit von Meilen eben auch mit der persönlichen Terminplanung, etc. zusammenhängt, bevor man den Rabatt dann auch einlösen kann, denke ich eher, dass eine Frist von zB 2 oder eher 3 Monaten dem gerecht wird.

Der BGH hat auch das in seiner Rechtssprechung beruecksichtigt und dem Reisenden zugebilligt, dass in erster Linie die Flugpramie und nicht WorldShop die erwartete Praemie darstellt. Der BGH hat weiterhin festgelegt, dass 6 Monate KEIN angemessener Zeitraum ist, um alle Meilen zu alten Konditionen in Flugpraemien zwangsumzusetzen.
 

SMK77

Cessna-HON
01.04.2009
2.543
39
Singapur
Und diese Währung wird dann weniger wert. Ich weiß ja beim Buchen, dass ich bspw. wenn ich ca. 5 Mal in C in die USA fliege, einen Flug in C als Prämie erhalte.

Demnach wähle ich ggf. meine Fluggesellschaft.

Nun benötige ich allerdings einen Flug mehr um das zu erreichen.

Und genau diese 'mitdenkenden' Reisenden hat der BGH ausdruecklich in Schutz genommen.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.807
2.329
CGN
Der BGH hat auch das in seiner Rechtssprechung beruecksichtigt und dem Reisenden zugebilligt, dass in erster Linie die Flugpramie und nicht WorldShop die erwartete Praemie darstellt. Der BGH hat weiterhin festgelegt, dass 6 Monate KEIN angemessener Zeitraum ist, um alle Meilen zu alten Konditionen in Flugpraemien zwangsumzusetzen.

Alles richtig, aber es muss eben doch berücksichtigt werden, dass es bei AB um eine Gesamteinstellung ging. AB wollte den Laden schlichtwegn nach 6 Monaten dichtmachen. Das tut LH nicht. LH erhöht nur die Flugprämienpreise.

Mir ist die Sache natürlich auch nicht klar, daher habe ich mal versucht eine Argumentationslinie zu entwickeln, sodass man nunmehr über die Länge der Frist diskutieren könnte. Wenn da mehr als 6 Monate rauskommen müssen, wäre das ja schön:) Du müsstest vielleicht aber nochmal erklären, warum das BGH Urteil nun 1:1 auf eine reine 20% Erhöhung übertragbar sein soll. (von wie gesagt, nur einigen Flugprämien, Y (und das sind wie wir hörten, die meisten gebuchten) bleiben gleich)
 

SMK77

Cessna-HON
01.04.2009
2.543
39
Singapur
Meine Argumentationslinine ist, dass ich als Cessna-HON in den letzten 12 Monaten bewusst LH gebucht habe, weil am Ende eine gewisse Anzahl von Praemienfluegen dabei herauskommt. LH handelt unverhaeltnismaessig, wenn man mich nun zwingt, alle Tickets in vier Wochen zu alten Konditionen zu 'verbraten' oder eine 20%ige Kuerzung quasi ueber Nacht zu akzeptieren. Wie ich in meinem allerersten Post bereits aufgefuehrt habe, gibt LH mir keine Moeglichkeit, zumindest meine Meilen aus 2010 einem anderen Programm gutzuschreiben oder andere Fluggesellschaften zu buchen. Meine HON-Qualifikation bringt mir 5 garantierte C-Tickets SIN-Europa und die will ich von LH auch weiterhin haben.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.807
2.329
CGN
Meine Argumentationslinine ist, dass ich als Cessna-HON in den letzten 12 Monaten bewusst LH gebucht habe, weil am Ende eine gewisse Anzahl von Praemienfluegen dabei herauskommt. LH handelt unverhaeltnismaessig, wenn man mich nun zwingt, alle Tickets in vier Wochen zu alten Konditionen zu 'verbraten' oder eine 20%ige Kuerzung quasi ueber Nacht zu akzeptieren. Wie ich in meinem allerersten Post bereits aufgefuehrt habe, gibt LH mir keine Moeglichkeit, zumindest meine Meilen aus 2010 einem anderen Programm gutzuschreiben oder andere Fluggesellschaften zu buchen. Meine HON-Qualifikation bringt mir 5 garantierte C-Tickets SIN-Europa und die will ich von LH auch weiterhin haben.

Deine HON-QUalifikation bringt der xxx.xxx Meilen. Keine Tickets! Der Rabatt sind die Meilen. Das du damit Tickets kaufen kannst, klar. Das die Preise für diese Tickets erhöht werden können, steht in dem M&M AGB, damit hast du dich also einverstanden erklärt. Trotzdem muss es wegen des Rabattes auch meiner Meinung nach eine Übergangsrist geben und da finde ich einen Monat ebenfalls viel zu knapp. Nichtsdestotrotz ist die BGH Entscheidung so nicht 1:1 übertragbar.
 

Wombert

Erfahrenes Mitglied
20.03.2010
3.770
7
MUC
Denn mit der Einräumung des Rabattes geht ja nun nicht zwangsläufig eine bestimmte Verwendungsmöglichkeit einher. Vielmehr sind die Meilen eine Währung mit der ich nun Dinge, die M&M anbietet, erwerben kann. Das nun die Preise für diese Dinge verändert werden, ist ja in den AGB vorgesehen und benachteiligt den Kunden (ob nun Verbraucher oder nicht!) nicht unverhältnissmäßig. (meine ich jedenfalls:) ). Als Argument kann hier natürlich angeführt werden, dass sich die Preise für Flüge auch verändern und somit auch bei der Bezahlung mit der Währung "Meilen" Veränderungen vorgenommen werden können.

Eben. Die Meilen wurden nicht abgewertet. Man bekommt zum gleichen Meilenwert wie vorher z.B. Produkte im World Shop, oder Eco-Awards, oder Upgrades. Lediglich der Meilenäquivalent der Preise für C- und F-Tickets wurde angepasst. Das ist zwar ein wenig ärgerlich, aber für meine Begriffe nicht so "wider Treu und Glauben" wie manche es sich hier wünschen würden, denn zurecht wird die Lufthansa darauf hinweisen können, dass Flüge auch Preisveränderungen unterliegen.
 

Wombert

Erfahrenes Mitglied
20.03.2010
3.770
7
MUC
Der BGH hat auch das in seiner Rechtssprechung beruecksichtigt und dem Reisenden zugebilligt, dass in erster Linie die Flugpramie und nicht WorldShop die erwartete Praemie darstellt. Der BGH hat weiterhin festgelegt, dass 6 Monate KEIN angemessener Zeitraum ist, um alle Meilen zu alten Konditionen in Flugpraemien zwangsumzusetzen.

Da ging es um die Einstellung eines Programms, also die explizite Abwertung der gesammelten Meilen auf einen monetären Gegenwert von genau 0 Euro. Das ist hier aber nicht der Fall. Hier findet nicht einmal eine Abwertung der gesammelten Meilen um 20% statt. Sondern eine Erhöhung des Meilenpreises einiger Prämien. Das ist etwas völlig anderes.
 
Zuletzt bearbeitet:

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.807
2.329
CGN
Da ging es um die Einstellung eines Programms, also die explizite Abwertung der gesammelten Meilen auf einen monetären Gegenwert von genau 0 Euro. Das ist hier aber nicht der Fall. Hier findet nicht einmal eine Abwertung der gesammelten Meilen um 20% statt. Sondern eine Erhöhung des Meilenpreises einiger Prämien. Das ist etwas völlig anderes.

Meine 20% bezogen sich logischweise nur auf die C und F Prämien:) Sehe das ansonsten zwar ähnlich wie du, aber das die Erhöhung für C und F Prämien völlig vernachlässigenswert ist, finde ich nicht. Die Einlösbarkeit für Flugprämien ist nun mal der Haupteinsatzpunkt und zwar gerade auch der Anreiz mal in ner höhren Serviceklasse zu fliegen. Deswegen kann LH zwar trotzdem die Awardpreise erhöhen. Es geht mir mehr um die Übergangsfristen, denn mein Rabatt (sprich: meine Meilen) gehören mir. Und ich kann grds entscheiden für was ich sie einsetze und dafür ist das Angebot von Einsatzmöglichkeiten zum Zeitpunkt der Gewährung des Rabattes (sprich zum Zeitpunkt der jeweiligen Buchung, Abobestellung, etc) vor dem Hintergrund von Treu und Glauben schon berücksichtigenswert. Und ich kann ja gelpant haben, mir mit meinem Meilen dann einen C/F Award als Rabatt zu hohlen. Genau deshalb denke ich, dass es eine angemessene Frist geben muss und das 1 Monat da möglicherweise nicht genug ist.
 
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sunflyer30

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13.07.2010
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ZRH, MUC, BLR
Meine Argumentationslinine ist, dass ich als Cessna-HON in den letzten 12 Monaten bewusst LH gebucht habe, weil am Ende eine gewisse Anzahl von Praemienfluegen dabei herauskommt. LH handelt unverhaeltnismaessig, wenn man mich nun zwingt, alle Tickets in vier Wochen zu alten Konditionen zu 'verbraten' oder eine 20%ige Kuerzung quasi ueber Nacht zu akzeptieren. Wie ich in meinem allerersten Post bereits aufgefuehrt habe, gibt LH mir keine Moeglichkeit, zumindest meine Meilen aus 2010 einem anderen Programm gutzuschreiben oder andere Fluggesellschaften zu buchen. Meine HON-Qualifikation bringt mir 5 garantierte C-Tickets SIN-Europa und die will ich von LH auch weiterhin haben.

Endlich mal jemand der hier ein solides fachliches Verständnis an den Tag legt!

Danke! (y)
 

SMK77

Cessna-HON
01.04.2009
2.543
39
Singapur
Deine HON-QUalifikation bringt der xxx.xxx Meilen. Keine Tickets! Der Rabatt sind die Meilen. Das du damit Tickets kaufen kannst, klar. Das die Preise für diese Tickets erhöht werden können, steht in dem M&M AGB, damit hast du dich also einverstanden erklärt. Trotzdem muss es wegen des Rabattes auch meiner Meinung nach eine Übergangsrist geben und da finde ich einen Monat ebenfalls viel zu knapp. Nichtsdestotrotz ist die BGH Entscheidung so nicht 1:1 übertragbar.

Das hat der BGH anders gesehen: Die Erwartung, dass ich meine Meilen in Tickets umwandeln darf - und zwar zu den urspruenglich ausgelobten Konditionen - ist fester Bestandteil der Rabattgewaehrung.
 
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nobetterwaytocry

Erfahrenes Mitglied
24.10.2010
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FRA
Von urspruenglich ausgelobten Konditionen steht in der Urteilsbegruendung aber nichts. Ausserdem ging es bei der Klage um etwas voellig anderes. Das Programm wurde komplett eingestellt obwohl Meilen 5 Jahre gueltig sein sollten.
Was bei MM gemacht wird (oder gemacht werden soll. Auf der Webseite gibt es keine neue Tabelle) ist eine schlichte Preiserhoehung fuer einige Awards, wobei Awardbuchungen fuer den Grossteil der Kunden nicht mal teurer werden und einige awards sogar guenstiger werden.
Im Moment sind viele Infos noch gar nicht verfuegbar, offiziell ist ja noch gar nichts verfuegbar. Auch wo die 4 Wochen Vorlauf bis zum Inkrafttreten der Neuen Regelung herkommen ist mir unklar.
Jetzt bereits ueber juristische Moeglichkeiten zu spekulieren ist doch etwas verfrueht.
 

SMK77

Cessna-HON
01.04.2009
2.543
39
Singapur
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Von urspruenglich ausgelobten Konditionen steht in der Urteilsbegruendung aber nichts. Ausserdem ging es bei der Klage um etwas voellig anderes. Das Programm wurde komplett eingestellt obwohl Meilen 5 Jahre gueltig sein sollten.
Was bei MM gemacht wird (oder gemacht werden soll. Auf der Webseite gibt es keine neue Tabelle) ist eine schlichte Preiserhoehung fuer einige Awards, wobei Awardbuchungen fuer den Grossteil der Kunden nicht mal teurer werden und einige awards sogar guenstiger werden.
Im Moment sind viele Infos noch gar nicht verfuegbar, offiziell ist ja noch gar nichts verfuegbar. Auch wo die 4 Wochen Vorlauf bis zum Inkrafttreten der Neuen Regelung herkommen ist mir unklar.
Jetzt bereits ueber juristische Moeglichkeiten zu spekulieren ist doch etwas verfrueht.

Selbstverstaendlich ist die Information schon verfuegbar:

Miles & More - Neues von den Miles & More Flugprämien

Ab dem 3.1.2011 gelten damit neue Regeln.

Die "schlichte" Preiserhoehung hat aber zur Folge, dass mir ein Nachteil von rund 100.000 Meilen entsteht - und das bin ich nicht gewillt mit einer so kurzen Vorlaufzeit hinzunehmen.

Im uebrigen werden auch whY-Praemien teurer - der Online-Bonus von 3.000 Punkten entfaellt naemlich kuenftig.