Coronavirus vs. Reiserücktrittsversicherung

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slugbuster

Erfahrenes Mitglied
02.08.2016
371
2
Olympus Mons
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Bei mir ist es wohl auch etwas ähnliches. Eine Reise gebucht, bevor diese ganze Corona Hysterie und so ausgebrochen ist und sich nun auch in Europa tagtäglich nach oben schraubt. Ich frage mich halt eben auch, ob z.B. die mit der Miles & More KK gebuchte Reise dann irgendwie abgesichert wäre, da es schon um einen totalen Preis von um die 5000 EUR handelt. Ok, bei den Flügen, die in 16 Tagen losgehen sollten, denke ich würde es wohl zu Umbuchungen kommen, sollte ich nicht nach NZ/AUS einreisen können, aber eben, ich möchte ja auch nicht einfach auf den totalen Kosten sitzen bleiben, wo man ja nichts dafür kann, dass dies jetzt in die Quere gekommen ist. Ist das so verkehrt?

Nein, das ist voll nachvollziehbar.
Es sind ja nicht nur die Reisekosten, es kann auch dicker kommen, falls auch noch die Auslandskrankenversicherung eine Pandemie ausschließt. U.U. wird man vor Ort richtig krank und muss wegen schlechter Versorgungslage vom Rettungsflieger zurückgeholt werden. Besser ist es auch für diesen Fall mal in den Versicherungsunterlagen nachzuschauen.
 
Zuletzt bearbeitet:

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.650
720
In meinem Fall wäre Rückholung durch die Auslands-Krankenversicherung abgedeckt, und deren Bedingungen schließen Pandemien nicht aus.
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
5.338
3.030
Unser Hotel in Penang hat 7 Nächte, die nicht stornierbar gebucht waren, ohne Diskussionen zurückerstattet. Grund war bei uns nicht Corona sondern ein familiärer Notfall, aber danach wurde gar nicht gefragt.
 
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MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
15.038
10.674
Dahoam
Ich/wir haben noch nie eine Reise ohne kleinere oder größere Risiken gemacht/gebucht.

Das ist doch der Sinn einer Reise. Eine Reise soll doch immer etwas neues bringen. Jedes überstandene Abenteuer stärkt das Selbstbewusstsein.

Jeder hat andere Reiseziele. Ich suche keine Abenteuer, sondern will vom Arbeitsalltag ausspannen. Bin aber auch kein Vollzeiturlauber, sondern nur normaler Angestellter mit Urlaubstage. ;)
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.650
720
Jeder hat andere Reiseziele. Ich suche keine Abenteuer, sondern will vom Arbeitsalltag ausspannen. Bin aber auch kein Vollzeiturlauber, sondern nur normaler Angestellter mit Urlaubstage. ;)

Auch dann, wenn du 14 Tage 5 Sterne Hotel all inclusive in Südostasien zum Entspannen, ganz ohne Abenteuer, mit Business Class Flügen für mehrere Personen gebucht hast, besteht das Risiko, dass wegen einer nicht in deiner Macht stehenden Entscheidung der Regierung, der Airline, oder der WHO die Reise nicht stattfinden kann, und Flugbuchungen und Hotelbuchungen ungenutzt verfallen.... Um diesen finanziellen Schaden geht es mir, sonst nichts.
 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
15.940
12.374
CPT / DTM
Nein, das ist voll nachvollziehbar.
Es sind ja nicht nur die Reisekosten, es kann auch dicker kommen, falls auch noch die Auslandskrankenversicherung eine Pandemie ausschließt. U.U. wird man vor Ort richtig krank und muss wegen schlechter Versorgungslage vom Rettungsflieger zurückgeholt werden. Besser ist es auch für diesen Fall mal in den Versicherungsunterlagen nachzuschauen.

Wieso sollte man sich von NZ/AUS im Rettungsflieger ausfliegen lassen?

Verstehe ich nicht...

Da sind keine Verhältnisse wie im Kongo.. (Sorry an alle Kongolesen!)
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
5.338
3.030
Wieso sollte man sich von NZ/AUS im Rettungsflieger ausfliegen lassen?

Verstehe ich nicht...

Da sind keine Verhältnisse wie im Kongo.. (Sorry an alle Kongolesen!)
Ein Freund fiel vor vielen Jahren in Australien eine Klippe hinab. Die Ärzte konnten die Querschnittslähmung, aber nicht die dauerhafte Behinderung verhindern. Nach den Monaten im Krankenhaus musste er in einem medizinischen Bett zurückgeholt werden. Wäre deine Vorstellung, nach einem solchen Unfall einen Antrag auf Einbürgerung zu stellen? :confused:
 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
15.940
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CPT / DTM
Auch dann, wenn du 14 Tage 5 Sterne Hotel all inclusive in Südostasien zum Entspannen, ganz ohne Abenteuer, mit Business Class Flügen für mehrere Personen gebucht hast, besteht das Risiko, dass wegen einer nicht in deiner Macht stehenden Entscheidung der Regierung, der Airline, oder der WHO die Reise nicht stattfinden kann, und Flugbuchungen und Hotelbuchungen ungenutzt verfallen.... Um diesen finanziellen Schaden geht es mir, sonst nichts.

Die Gefahr besteht auch bei Unwetter, Krieg, Drohnen am Flughafen, Streiks, Airline Pleite und aus vielen anderen Gründen. Ist das auch alles von der Versicherung abgedeckt? Unbedingt sofort prüfen!

Ein Kollege hatte immer eine fürchterliche Panik vor Dienstreisen nach Indien. Und er wurde immer todkrank dort. Ich habe mich immer auf Indien gefreut, hatte eine positive Stimmung und nichts ist passiert...

Etwas mehr Optimismus kann nicht schaden....
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
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Wie @slugbuster schrieb: U.U. = Unter Umständen (je nach Reiseland, Art der Reise, Kontakt zu Menschen / Tieren usw.)
 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
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CPT / DTM
Ein Freund fiel vor vielen Jahren in Australien eine Klippe hinab. Die Ärzte konnten die Querschnittslähmung, aber nicht die dauerhafte Behinderung verhindern. Nach den Monaten im Krankenhaus musste er in einem medizinischen Bett zurückgeholt werden. Wäre deine Vorstellung, nach einem solchen Unfall einen Antrag auf Einbürgerung zu stellen? :confused:

Ich meinte damit die Erstbehandlung...:doh:
 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
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Wie @slugbuster schrieb: U.U. = Unter Umständen (je nach Reiseland, Art der Reise, Kontakt zu Menschen / Tieren usw.)

Sorry, aber jetzt wird es hier albern....

Man soll auch keine Pangoline verzehren.....

Und Kontakt zu Menschen gehört zum Lebensrisiko dazu.

Panische Angst vor allem kann man nicht mit Medizin kurieren, nur mit einem Psychiater. Den Zahlt auch die Krankenversicherung.
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
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Ich meinte damit die Erstbehandlung...
doh.gif

In Downunder sicher gegeben. Hast du schonmal Urlaub z.B. in der Südsee gemacht? Brauchte wegen ner Kleinigkeit Antibiotika. Gab es dort nur im "Krankenhaus". Nicht der optimale Wirkstoff. Und seit 2 Jahren abgelaufen. Flüge gehen nur alle paar Tage. Good Luck mit einer Blinddarmentzündung, Autounfall oder was richtig Ernstem (s.o., Unfall). Aber um Krankenversicherungen sollte es hier eigentlich nicht gehen, da ich denke, dass jeder vernünftig genug ist, diese 10€ p.a. zu investieren. Back to topic:

Die Gefahr besteht auch bei Unwetter, Krieg, Drohnen am Flughafen, Streiks, Airline Pleite und aus vielen anderen Gründen. Ist das auch alles von der Versicherung abgedeckt? Unbedingt sofort prüfen!

Nein, aber neben Erkrankungen immerhin ca. 20 weitere Gründe.

Wenn jemand Geld in ein Auto investierst, wird er das je nach Wert auch vollkaskoversichern. Und das, obwohl er als Fahrer massiv Einfluss darauf hat, ob es zu einem Schadensfall (selbstverschuldeter Unfall) kommt oder nicht. Und wenn jemand stattdessen (oder zusätzlich) lieber 10 mal in den Urlaub fliegt, ist es abwegig, sich gegen den Verlust des in diese Urlaube investieren Geldes wegen Ereignissen zu versichern, die außerhalb seines Einflussbereiches liegen? ...
 
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globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
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CPT / DTM
Hast du schonmal Urlaub z.B. in der Südsee gemacht? Brauchte wegen ner Kleinigkeit Antibiotika. Gab es dort nur im "Krankenhaus". Nicht der optimale Wirkstoff. Und seit 2 Jahren abgelaufen. Flüge gehen nur alle paar Tage. Good Luck mit einer Blinddarmentzündung, Autounfall oder was richtig Ernstem (s.o., Unfall). Aber um Krankenversicherungen sollte es hier eigentlich nicht gehen, da ich denke, dass jeder vernünftig genug ist, diese 10€ p.a. zu investieren.

Ja, natürlich habe ich das. Auch in Irian Jaya, Malawi, Indien und anderen Regionen und auch schon vor 40 Jahren.

Wenn man dort erkrankte, musste man sich, in Zeiten als es noch keine Mobiltelefone und Internet gab, einfach durchschlagen. Ist immer gelungen.

Was ich gelernt habe: Eine Versicherung ist jemand, der dir für viel Geld einen Schirm leiht. Und wenn es anfängt zu Regnen, diesen sofort zurückverlangt.

Hilf die selbst...….
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
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Ich bin auch kein Freund davon, sich gegen jedes Risiko zu versichern, vor allem nicht, wenn ich selbst Einfluss auf das Ergebnis nehmen kann. Kann ich hier aber nicht, und da mal eben eine Versicherung für ca. 50€/Jahr zu buchen ist weitaus billiger, als stornierbare Flüge und Hotels zu buchen.

Und wenn es anfängt zu Regnen, diesen sofort zurückverlangt.

Aber ja, diesen Eindruck habe ich bei dieser einen konkreten Versicherung auch, und werde mich zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach einer besseren umschauen, vielleicht eine der beiden hier vorgeschlagenen Kreditkarten. Würde aber lieber ne Standalone Versicherung nehmen. Wenn also jemand auch gerade seine Versicherungsbedingungen checkt, bin ich weiterhin dankbar für Empfehlungen, die wirklich "Vollkasko" sind.
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.650
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Kein Fall von German Angst, das ist schon German Panik kombiniert mit einer akuten Unterversicherungitis.

Jetzt, wo das Einreiseverbot in mein Zielland (USA) beschlossene Sache ist:

Immer noch German Angst? Oder absehbar gewesene, realistische Einschätzung der Faktenlage?

Heute Nacht ging ein schöner Teil der Urlaubskasse übern Jordan.

Muss schauen, was in den nächsten Tagen noch zu retten ist.
 
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mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
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Kleiner Nachtrag: WHO hat Corona nun auch als Pandemie eingestuft, heißt, wer dran erkrankt und zurück muss oder nicht antreten kann, bleibt trotzdem auf den Reisekosten sitzen, es sei denn, seine Versicherung ist eine der ganz wenigen, die diesen Fall nicht ausgeschlossen haben.
 

Loveyou

Erfahrenes Mitglied
01.04.2014
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484
Hallo.

Vorbemerkung: Eine Auslandskrankenversicherung habe ich, einschl. Rücktransport, das ist nicht das Problem, zudem ich eh keine Panik vor einer Infektion habe. Der Urlaub wäre bei einer Infektion vor Ort dann halt gelaufen, aber die Behandlung finanziell abgesichert.

Ich frage mich aber gerade, ob meine Ergo Reiseversicherung "Rundum Sorglos Jahresschutz" :rolleyes::eyeb::D etwa leistet, wenn:

a) das Zielland ein Einreiseverbot verhängt oder
b) die Airline den Flug streicht oder
c) ich mich in Deutschland vor Abreise infiziere und daher die Reise nicht antreten kann oder
d) ich mich im Zielland infiziere und die Reise verlängern / abbrechen muss.

Fall a) scheint nicht abgesichert:




Fall b) scheint nicht abgesichert, müsste mich dann wohl mit der Airline rumstreiten. Für mich verkraftbar.

In den AGB heißt es z.B. zu Punkt c):



Wenn ich es richtig einschätze, hat die WHO Corona noch nicht als Pandemie eingestuft?:



Hieße, sobald die WHO Corona offiziell als Pandemie deklariert, bleibe ich im Falle einer Erkrankung auf den Reisekosten sitzen?

Fall d) siehe Fall c), Pandemien nicht versichert, "normale Krankheiten" schon.

Kurz gesagt: Als ich die Versicherung abgeschlossen habe war Corona noch kein Thema, weshalb ich mich nun natürlich etwas unterversichert (oder unter Anbetracht der Produktbezeichnung "Rundum Sorglos Jahresschutz" eher ziemlich verarscht) fühle.

Sehe ich obige Punkte prinzipiell korrekt? Kennt jemand eine Reiserücktritt/-abbruchversicherung, die etwa den Coronavirus nicht ausschließt? Dann würde ich nämlich eine solche nochmal für ein paar Taler abschließen.

Wenn seitens des Auswärtigen Amtes oder auch RKI eine Reisewarnung ausgegeben wird, kann man Reisen kostenlos stornieren - ohne jede Versicherungen!
Bei vielen Rücktrittsversicherungen besteht Anspruch auf Ersatz, wenn ein Öffentliches Verkehrsmittel mehr als zwei Stunden Verspätung hat. Hierzu zählt jedes Verkehrsmittel, das einen regelmäßigen Fahrplan hat.
Wird ein Flug gestrichen kommt man ja meist zuspät.....
Bei der Würzburger Versicherung mit Travel Secure wärest Du nach konkreter heutiger Aussage versichert, wenn es Dich selbst erwischt, nicht jedoch eine angeordnete Quarantäne. Folglich sollte dies auch für eine Infizierung im Ausland / Zielland gelten.
Grundsätzlich ist eine Reiserücktrittsversucherung bis zu 30 Tagen vor Reiseantritt abschließbar. Innerhalb dieser 30 Tagen aber auch, wenn man gerade gebucht hat; hier kann man je nach Anbieter am Buchungstag selbst oder ggf. bis zu fünf Tagen (z.B. europ assistance) danach noch eine Reiserücktrittsversicherung abschließen.

Worst-Case-Szenarien sind im Prinzip Einreiseverbote, die uns treffen können und die nirgendwo versicherbar sind.
 

RavenD

Reguläres Mitglied
25.09.2011
47
0
Gibt es denn bei Einreisverboten nicht Geld von der Airline zurück?
Oder muss ich darauf hoffen, dass die Airline den Flug cancelt und mir das Geld zurück erstattet?
 

Loveyou

Erfahrenes Mitglied
01.04.2014
1.644
484
Jetzt, wo das Einreiseverbot in mein Zielland (USA) beschlossene Sache ist:

Immer noch German Angst? Oder absehbar gewesene, realistische Einschätzung der Faktenlage?

Heute Nacht ging ein schöner Teil der Urlaubskasse übern Jordan.

Muss schauen, was in den nächsten Tagen noch zu retten ist.

Nein, bei Trump geht es aus politschen Gründen zunächst immer um eine Schuldzuweisung, um sich selbst die Hände in Unschuld waschen zu können. Und er selbst Klasse ist und Trum4ever gilt!
Hier ist nun Europa der Schuldige, da wir angeblich nicht rechtzeitig Einreiseverbote für Reisende aus China verhängt haben.
Tatsächlich war in den Staaten aber die Pazifik-Küste zuerst vom Virus befallen.....
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.650
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Wenn seitens des Auswärtigen Amtes oder auch RKI eine Reisewarnung ausgegeben wird, kann man Reisen kostenlos stornieren - ohne jede Versicherungen!

Das mag vielleicht für eine in DE gebuchte Pauschalreise gelten, wird einem Hotel im XYZ-Land aber herzlich egal sein.

Bei vielen Rücktrittsversicherungen besteht Anspruch auf Ersatz, wenn ein Öffentliches Verkehrsmittel mehr als zwei Stunden Verspätung hat. Hierzu zählt jedes Verkehrsmittel, das einen regelmäßigen Fahrplan hat.
Wird ein Flug gestrichen kommt man ja meist zuspät.....

Guter Hinweis. Meine Bedingungen sehen dazu vor:

Öffentliche Verkehrsmittel sind alle für die öffentliche
Personenbeförderung zugelassenen Luft-, Land- oder
Wasserfahrzeuge. Nicht als öffentliche Verkehrsmittel
gelten Transportmittel, die im Rahmen von Rundfahrten
/ Rundflügen verkehren; Mietwagen; Taxis;
Kreuzfahrtschiffe.

Was ist im Verspätungsschutz während der Hinreise
versichert?
Verspätet sich ein göffentliches Verkehrsmittel
um mehr als zwei Stunden? Und Sie versäumen
dadurch Ihr erstes versichertes Verkehrsmittel?
Dann erstatten wir Ihnen die Mehrkosten der Hinreise
bis zu € 500,– pro Person. Wir erstatten diese
nach Art und Qualität des ursprünglich gebuchten
Verkehrsmittels. Außerdem erstatten wir die
nachgewiesenen Kosten für notwendige und
angemessene Aufwendungen (Verpflegung und
Unterkunft). Maximal erhalten Sie dafür € 100,–
pro Person.

Antritt der Reise / Reiseantritt:
Im Rahmen der Stornokosten- und Reiseabbruch-Versicherung
ist die Reise angetreten, wenn Sie Ihre erste
gebuchte gReiseleistung in Anspruch nehmen. Als
Antritt der Reise gilt in der Stornokosten- und Reiseabbruch-
Versicherung im Einzelnen:
• Bei einer Flug-Reise: Der Check-in; beim Online-
Check-in die Sicherheitskontrolle des Reisenden am
Reisetag.

Hieße demnach, erstes versichertes Reisemittel bei einer Flugreise ist logischerweise das Flugzeug, verspätet / ausgefallen sein müsste aber bspw. die Bahn zum Flughafen, erstattet werden auch nur die Mehrkosten der Weiterreise, und diese nur bis 500€.

Da ich die Würzburger Versichericherung / TravelSecure selbst man hatte, habe ich fix nachgelesen, da sieht es ähnlich aus.

Bei der Würzburger Versicherung mit Travel Secure wärest Du nach konkreter heutiger Aussage versichert, wenn es Dich selbst erwischt, nicht jedoch eine angeordnete Quarantäne. Folglich sollte dies auch für eine Infizierung im Ausland / Zielland gelten.

Habe nachgesehen, die haben tatsächlich keinen Pandemieausschluss drin. Hilft einem bei Quarantäne oder Einreiseverbot aber auch nicht weiter. Dennoch gut zu wissen.

Grundsätzlich ist eine Reiserücktrittsversucherung bis zu 30 Tagen vor Reiseantritt abschließbar. Innerhalb dieser 30 Tagen aber auch, wenn man gerade gebucht hat; hier kann man je nach Anbieter am Buchungstag selbst oder ggf. bis zu fünf Tagen (z.B. europ assistance) danach noch eine Reiserücktrittsversicherung abschließen.
.

Habe nachgelesen bei europ assistance, befinde mich aber mehr als fünf Tage nach Buchung und weniger als 30 Tage bis Reisebeginn. Danke dennoch für den Tipp.
 

Loveyou

Erfahrenes Mitglied
01.04.2014
1.644
484
Fall Einreiseverbot, hier habe ich gerade im Netz gelesen:
"Bei einem behördlichen Einreiseverbot liege ein Fall von höherer Gewalt vor, erklärt der Reiserechtsexperte Ernst Führich aus Kempten. Es handele sich um einen unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstand. Sowohl eine Pauschalreise als auch ein einzelner Flug ließen sich kostenfrei stornieren. Schadenersatz oder Ausgleichszahlungen nach der EU-Fluggastrechteverordnung seien aber ausgeschlossen."
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.650
720
Wieso Schadenersatz ausgeschlossen sein soll, erschließt sich mir nicht. Und was die Unvermeidbarkeit angeht: Fast alle Versicherungen außer Kasko schließt man wegen eines unvermeidbaren Ereignisses ab: Berufsunfähigkeit, Erkrankung, Unfall, Wohngebäude, Hausrat ... Geht bei dem außergewöhnlichen Ereignis eher darum, dass Versicherungen und Rückversicherungen in diesen Fällen richtig blechen müssten, wie man sich jetzt ja schön ausmalen kann...