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Niemand zwingt euch mit - Achtung Wortspiel - vorgehaltenem Revolver Revolut zu nutzen. Laßt es einfach und hört auch zu nerven.
Einige wollen halt beides – Meilen generieren aber kein Risiko, dass man die nächste Rechnung nicht zahlen kann, weil Revolut die Mittel prüft.Niemand zwingt euch mit - Achtung Wortspiel - vorgehaltenem Revolver Revolut zu nutzen. Laßt es einfach und hört auch zu nerven.
Einige wollen halt beides – Meilen generieren aber kein Risiko, dass man die nächste Rechnung nicht zahlen kann, weil Revolut die Mittel prüft.
Wobei die schon häufiger jetzt Überprüfungen machen. Ich nutze das Konto regelmäßig, aber nicht zum Meilengenerieren.
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Wollte nur sagen, dass die Kontoüberprüfung nicht nur die Meilenfraktion betrifft.
Nicht mal das richtig..... wenn schon dann LeipzschMit besten Grüßen nach Leipsch.
Nicht mal das richtig..... wenn schon dann Leipzsch![]()
Revolut wurde in den ersten Tagen sehr stark zur Geldwäsche misbraucht, und hat deshalb einige Auflagen von den Behörden bekommen... die haben eine ganze Abteilung in Polen sitzen die den ganzen Tag lang nichts anderes macht als Konten zu prüfen die der Algorithmus heraussucht.
Nicht mal das richtig..... wenn schon dann Leipzsch![]()
Aber so - weiß nicht recht??? Die Docs werde ich da sicherlich nicht hinschicken.
Bist du denn eine Person des öffentlichen Lebens? Falls nicht wird sich niemand für die Details aus deinen „Docs“ interessieren. Schwärze einfach die Bewegungen, die dir aus welchen Gründen auch immer zu heikel erscheinen.
Wunderlich finde ich allerdings, dass du so gar keine Probleme damit zu haben scheinst, einer Firma, der gegenüber du deine Finanzquellen nicht offen legen möchtest, bei der Registrierung Fotos deines Personalausweises oder Reisepasses hinterherzuwerfen.
Für mich hat sich Revolut seit meiner damaligen Überprüfung erledigt, es war Wahnsinn was für Unterlagen die alles angefordert haben. Ich hatte kein Problem damit meinen Steuerbescheid, Kontoauszüge meiner privaten Konten etc. zu schicken. Danach wollten sie allen ernstes auch noch die Kontoauszüge des Geschäftskontos meiner Praxis, das auch Namen von Patienten enthält.
Das ging mir alles deutlich zu weit, hab dann mit dem Thema abgeschlossen. Hab keine Probleme damit, wenn meine Hausbank die Daten sieht, aber garantiert nicht so eine Internet Klitsche wie Revolut.
... es war Wahnsinn was für Unterlagen die alles angefordert haben....
Naja die Anforderungen hingegen Privatkontenauszügen und Steuerbescheiden kann ich verstehen, das müssen die machen. Auch Geschäftskontoauszüge sind wahrscheinlich rechtlich notwendig, da kann ich aber auch wirklich verstehen, warum man das denen nicht senden will.Ich glaub so etwas Böses darf man hier nicht schreiben.
Denn dann wird man über regulatorische Vorgaben belehrt.
Ach so: Und als ahnungslos und nervig bezeichnet. Mir ging es jedenfalls gerade (#14637) so.![]()
Z.B. strafbewehrter Geheimnisschutz wie z.B. das Arztgeheimnis?Wieso? Wo ist der Unterschied?
Wieso? Wo ist der Unterschied?
Mit Unterschied war aber gemeint "Hausbank" oder "Internetbank"....Z.B. strafbewehrter Geheimnisschutz wie z.B. das Arztgeheimnis?
Wobei die Ahnungslosigkeit das "Nerven" entschuldigen sollte.Ach so: Und als ahnungslos und nervig bezeichnet. Mir ging es jedenfalls gerade (#14637) so.![]()
Nach CH-Recht ist die Bekanntgabe von strafrechtlich geschützten Informationen im Inland (=Hausbank) unproblematisch (natürlich vereinfacht). Die Bekanntgabe ins Ausland (= Internetbank) ist risikoreich wenn man nicht ausdrückliche Waivers hat. Deshalb gut verständlich, wenn der Geheimnisträger solche Informationen nicht ins Ausland übermitteln will.Mit Unterschied war aber gemeint "Hausbank" oder "Internetbank"....
Würde mich auch interessieren in Bezug auf Arztgeheimnis.
Wieso? Wo ist der Unterschied?
Ok, danke für die fundierte Begründung. Dann ist also das Ausland das Problem, oder?Nach CH-Recht ist die Bekanntgabe von strafrechtlich geschützten Informationen im Inland (=Hausbank) unproblematisch (natürlich vereinfacht). Die Bekanntgabe ins Ausland (= Internetbank) ist risikoreich wenn man nicht ausdrückliche Waivers hat. Deshalb gut verständlich, wenn der Geheimnisträger solche Informationen nicht ins Ausland übermitteln will.
Paradox aber Realität: für die CH Bank ist die Auslagerung/Bekanntgabe bankgeheimnisgeschützter Daten in ein ausländisches Hochsicherheitsrechenzentrum von MS oder SAP operativ sehr schwierig zu bewerkstelligen; eine Auslagerung zu einem inländischen IT-Junkie mit Servern im Kellern/Garage geht mit nur einem Papier und ohne Kundeneinverständnis.
Ok, danke für die fundierte Begründung. Dann ist also das Ausland das Problem, oder?
Das bedeutet (gehen wir mal davon aus CH-Recht würde 1:1 in D gelten) es gäbe keinen Unterschied zwischen Hausbank SPK Hintertupfingen und N26. Korrekt?