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Die Preisfrage dürfte sein:
Ist für einen Vorstand einer AG das Abbiegen in das Insolvenzrecht im Lichte der grundsätzlichen unternehmerischen Entscheidungsfreiheit einerseits und seiner aktienrechtlichen Treu- und Sorgfaltpflichten andererseits unproblematisch, wenn vor ihm Mrd. EUR Rettungsknete abgezählt auf dem Tisch liegen - auch wenn die mit 9% Zinsen und 2 AR-Mitgliedern des Geldgebers geliefert werden?
Das muss der Vorstand sehr sorgfältig prüfen, da man im Verneinensfalle die nach einer unvermeidlichen Demission reichlich vorhandene Tagesfreizeit über längere Zeit in Gerichtsverhandlungen verbringen dürfte (die vermutlich zwar wie üblich nicht zu einer Verurteilung führen, aber hohen Lästigkeits- und Kostenfaktor haben).
M.E. wird das AR-Thema ein bisschen hoch gehängt, weil damit die eher realitätsferne Vorstellung verbunden ist, dass da Salonkommunisten mit MdB-Status nominiert werden anstatt fachkundigen Aufpassern (die es m.E. im Falle Lufthansa dringend bräuchte).
Wenn ich als Staat Geldgeber bin, dann wäre es mir wichtig, dass mit meinem Geld eine Sanierung durchgeführt wird, in der auf Arbeitnehmer- und Verbraucherrechte geachtet wird und unnötige Spielereien, die mit dem Kerngeschäft nichts zu tun haben (nicht systemrelevant sind), unterbleiben. Man muss ja auch mal sehen, dass hier "Lufthansa" immer im Sinne der Airline und ihrer vermeitlichen Systemrelevanz diskutiert wird. Im Gemischtwarenladen Lufthansa-Gruppe gibt es aber zahlreiche Nebengewerbe, die für das Airlinegeschäft weder unverzichtbar noch für die Volkswirtschaft systemrelevant sind. Offenbar ist beim Geldgeber der Eindruck entstanden - und das mE nicht zu unrecht - dass man Spohr nicht über den Weg trauen kann und eine Sperrminorität unverzichtbar ist.
Ist für einen Vorstand einer AG das Abbiegen in das Insolvenzrecht im Lichte der grundsätzlichen unternehmerischen Entscheidungsfreiheit einerseits und seiner aktienrechtlichen Treu- und Sorgfaltpflichten andererseits unproblematisch, wenn vor ihm Mrd. EUR Rettungsknete abgezählt auf dem Tisch liegen - auch wenn die mit 9% Zinsen und 2 AR-Mitgliedern des Geldgebers geliefert werden?
Das muss der Vorstand sehr sorgfältig prüfen, da man im Verneinensfalle die nach einer unvermeidlichen Demission reichlich vorhandene Tagesfreizeit über längere Zeit in Gerichtsverhandlungen verbringen dürfte (die vermutlich zwar wie üblich nicht zu einer Verurteilung führen, aber hohen Lästigkeits- und Kostenfaktor haben).
Wenn es stimmt, daß die BR 9% Zinsen verlangt, (haben nicht Griechenland und Italien Zinsen in dieser Höhe gezahlt, ehe sie vom Teuro-Verein gerettet wurden?), und die Mützenich-SPD ein Mitspracherecht bei den Personalfragen verlangt, (weniger Flüge bei gleich hohem Personalstand?), dann passt da was nicht zusamme
M.E. wird das AR-Thema ein bisschen hoch gehängt, weil damit die eher realitätsferne Vorstellung verbunden ist, dass da Salonkommunisten mit MdB-Status nominiert werden anstatt fachkundigen Aufpassern (die es m.E. im Falle Lufthansa dringend bräuchte).
Wenn ich als Staat Geldgeber bin, dann wäre es mir wichtig, dass mit meinem Geld eine Sanierung durchgeführt wird, in der auf Arbeitnehmer- und Verbraucherrechte geachtet wird und unnötige Spielereien, die mit dem Kerngeschäft nichts zu tun haben (nicht systemrelevant sind), unterbleiben. Man muss ja auch mal sehen, dass hier "Lufthansa" immer im Sinne der Airline und ihrer vermeitlichen Systemrelevanz diskutiert wird. Im Gemischtwarenladen Lufthansa-Gruppe gibt es aber zahlreiche Nebengewerbe, die für das Airlinegeschäft weder unverzichtbar noch für die Volkswirtschaft systemrelevant sind. Offenbar ist beim Geldgeber der Eindruck entstanden - und das mE nicht zu unrecht - dass man Spohr nicht über den Weg trauen kann und eine Sperrminorität unverzichtbar ist.
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