RA Flöther verschickt "unangenehme Post"
Am 15. August 2017 meldete die einst zweitgrößte deutsche Fluggesellschaft Air Berlin Insolvenz an. Seitdem warten 1,2 Mio. Gläubiger (Fluggäste, aber auch Zulieferer) auf zumindest einen kleinen Teil ihrer Gelder. Jetzt – fast drei Jahre später – bekamen etliche Kunden unangenehme Post. Insolvenzverwalter Lucas Flöther verlangt Geld zurück. Wer nicht zahlt, dem drohen „rechtliche Schritte zum Einzug der offenen Forderungen“.
Verrückt! Millionen Tickets wurden wertlos, doch ein Teil der Kunden muss noch zahlen. Wie kann das sein?
Ein Sprecher von Flöther zu BILD: „Der Insolvenzverwalter muss für die Gläubiger das bestmögliche Ergebnis erzielen.“ Es gehe hier um Kunden, die eine Leistung (etwa einen Flug) von Air Berlin in Anspruch genommen haben, sich aber trotzdem die Kreditkartenzahlung im Rahmen des Chargeback-Verfahrens erstatten ließen. Der Flöther-Sprecher: „Es wurden insgesamt 679 Schreiben an Air-Berlin-Kunden wegen ungerechtfertigter Chargeback-Nutzungen versandt. Zehntausende Kunden haben das Chargeback-Verfahren genutzt, ohne jemals Post vom Insolvenzverwalter zu erhalten.“
[emoji654] Grundsätzlich kann man bei Banken nur den kompletten Abbuchungs-Betrag reklamieren. Kunden könnten sich also gesagt haben: „Da bringe ich erst mal alles Geld in Sicherheit.“ Daher müssen diese Kunden jetzt nachzahlen.
Der Flöther-Sprecher: „Das Schreiben, um das es hier geht, erhalten nur Kunden, die sich ungerechtfertigter Weise einen Vorteil verschafft haben.“