Soll die Irreführung jetzt in der fehlenden Mahlzeit bestehen oder darin, dass man beim Light-Tarif mehr bekommt als angegeben ist?
Die Irreführung liegt darin dem Kunden zu suggerieren "Economy-Light" wäre ein klar definiertes Produkt.
De-facto bedeutet es aber etwas unterschiedliches, je nach dem wer den Flug operiert. Das selbe Problem besteht ja auch, wenn ein LH Flug von Eurowings operiert wird, und dann "Economy Classic" plätzlich zu "Smart" wird, oder Business Class zu "Best".
Und dann stimmen die auf der Homepage angebotenen (=vertraglich vereinbarten) Leistungen halt nicht mit den erbrachten Leistungen überein. Und das nicht wegen Problemen oder so (also z.B. aktuel Corona) sondern absolut planmäßig. Durch Codeshare und "operated by" werden oft Leistungen versprochen, von denen bereits klar ist, dass sie so nicht erbracht werden können. Das ist eine klassische Irreführung des Kunden.
Ein anderer Klassiker (den ich auch erst schmerzlich lernen musste...) sind unterschiedliche Gepäckregelungen bei der anbietenden und der durchführenden Airline. Gepäck, das auf dem Hinflug OK war, muss auf dem Rückflug keinesfalls auch OK sein, wenn der Flug von einer anderen Airline operiert wird.
Auch ob der Nebensitz in der Business frei bleibt, hängt von der ausführenden Airline ab. Zumindest LH muss man aber zugutehalten, dass sie das auch nicht versprechen. Aber AF macht es, bietet es aber bei "operated by HOP!" eben nicht. Finnair und "operated by Nordic Regional" das selbe, "operated by Air Berlin" hingegen war Finnair-Standard.
Das andere Problem sind Privilegien von Statuskunden, die bei bestimmten operierenden Airlines eben nicht gelten. Wie z.B. die schon vieldiskutierte Welcome Lounge (LH Ticket operated by UA oder CityLine kommt man rein, operated by NH oder Eurowings nicht...). Diese Information bekommt man zumindest teilweise bzw. mit Interpretationsspielraum auf der Homepage.
Nach einiger Zeit weiss man, dass man aufwändig gegenchecken muss. Dem Kunden zu suggerieren er könne bequem bei einer Airline auch airlinefremde Produkte erwerben ist halt eine Täuschung. Tatsächlich macht es das für den Kunden noch aufwändiger rauszufinden, was z.B. "Economy Classic operated by Eurowings" nun bedeutet. Denn natürlich schreibt Eurowings auf seiner Seite nicht "wenn sie unseren Flug bei LH gebucht haben, dann....". Das muss man alles irgendwie selbst durch lesen und nachdenken rausfinden.
Das widerspricht fundamental der Idee der transparenten Vertragsgestaltung.
Die Tatsache, dass man manchmal auch
mehr bekommt als man vereinbart hat, ändert nichts daran, das man trotzdem nicht korrekt informiert worden ist.
Das ist in Deutschland im UWG geregelt, dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
Das ist korrekt, soweit es um den Bereich Werbung und Irreführung des Verbrauchers geht.
Vertraglich etwas zu vereinbaren (und gemäß allgemeiner Rechtssprechung sind alle Angaben auf der Homepage bei Onlinegeschäften Vertragsbestandteil, im guten wie im schlechten), und dann etwas anderes zu leisten fällt auch unter das Vertragsrecht des BGB.
Wenn es mir nach ginge, dürften Airlines nur Flüge anbieten (Codeshare oder fremdoperiert) die exakt die selben Standards bieten wie die eigenen.
Oder bei von anderen Airlines operierten Flügen im Buchungsvorgang die Hyperlinks zu den betreffenden Seiten der ausführenden Airline zeigen. Sprich (um auf den Anfang des Threads zurückzukommen) bei von Swiss operierten Flügen eben das zweite Bild mit der militärgrünen Information zu zeigen, nicht die des ersten Bildes.
Die Information zum Produkt muss stimmen. Das vertraglich vereinbarte Produkt muss auch geliefert werden.