Einreiseeinschränkungen wegen Coronavirus

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Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
103
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Ab 1.Oktober wird wohl ein Ampelsystem die pauschalen Reisewarnungen ablösen.

https://www.airliners.de/ampelsystem-reisewarnung/57414

Gilt eine "gelbe Ampel" dann juristisch gesehen als Reisewarnung oder nicht? Sprich, dürfen Versicherungen mit "Reisewarnungs-Klauseln" in dem Fall die Leistung verweigern und dürfen Pauschalreisen kostenfrei storniert werden?

Das ganze scheint mir vor diesem Hintergrund nicht sehr durchdacht, auch wenn es natürlich zu begrüßen ist, dass man differenziert zwischen dem Risiko, sich mit Corona zu infizieren und dem Risiko, nicht einreisen zu dürfen bzw. in Quarantäne zu müssen.

Wobei sich auch die Frage stellt, wieso man vor letzterem überhaupt "warnen" muss. Wir Deutsche mögen es dank unseres bis vor kurzem noch "mächtigen Reisepass" vielleicht verlernt haben, aber für die Staatsbürger vieler Länder ist es ganz normal, sich vor Reisebuchung über mögliche Einreisebeschränkungen im Zielland zu informieren. Und eine Quarantänepflicht im Zielland bedeutet in vielen Fällen nur, dass das Zielland Corona besser im Griff hat als Deutschland.
 
Zuletzt bearbeitet:

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
8.229
12.566
Trans Balkan Express
Das ganze scheint mir vor diesem Hintergrund nicht sehr durchdacht, auch wenn es natürlich zu begrüßen ist, dass man differenziert zwischen dem Risiko, sich mit Corona zu infizieren und dem Risiko, nicht einreisen zu dürfen bzw. in Quarantäne zu müssen.

Nicht sehr durchdacht zieht sich wie ein roter Faden durch die rechtlichen Regelungen im Bereich Corona. Zum einen müssen die Quarantäneverordnungen angepasst werden. Zum anderen wird es Streite mit den Reiseanbietern geben, ob ein Rücktritt von der Reise möglich ist. Es klang ja schon an, dass die Reiseanbieter hier einen kundenunfreundlichen Standpunkt vertreten werden.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.973
2.979
CGN
Nicht sehr durchdacht zieht sich wie ein roter Faden durch die rechtlichen Regelungen im Bereich Corona. Zum einen müssen die Quarantäneverordnungen angepasst werden. Zum anderen wird es Streite mit den Reiseanbietern geben, ob ein Rücktritt von der Reise möglich ist. Es klang ja schon an, dass die Reiseanbieter hier einen kundenunfreundlichen Standpunkt vertreten werden.
Um es (noch) genauer zu sagen: Die (auch verwaltungsgerichtlichen) Streitigkeiten mit Reiseanbietern werden weitergehen.

Die Arbeit geht den Verwaltungsrechtlern also nicht aus ;)
 

toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
2.130
1.202
Aus der Coronaeinreiseverordnung NRW

"(4) Von den Verpflichtungen nach Absatz 1 nicht erfasst sind ferner
...

5. Personen, die sich für weniger als 72 Stunden aus einem der folgenden Reisegründe im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Risikogebiet nach § 2 Absatz 3 aufgehalten haben: ein geteiltes Sorgerecht oder ein Umgangsrecht, den Besuch des nicht unter gleichem Dach wohnenden Lebenspartners..."

Meint hier Lebenspartner gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz?
 

Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
103
Um es (noch) genauer zu sagen: Die (auch verwaltungsgerichtlichen) Streitigkeiten mit Reiseanbietern werden weitergehen.

Viel interessanter werden die Rechtsstreitigkeiten mit findigen Versicherungskonzernen, wenn diese bei Kranken-, Unfall- und BU-Versicherungen nicht leisten wollen, weil man sich in einem "gelben" Land mit Quarantänepflicht aufgehalten hat, die antiquierten Versicherungsbedingungen einen aber so behandeln als sei man in einem Kriegsgebiet unterwegs gewesen.
 
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unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
8.229
12.566
Trans Balkan Express
Viel interessanter werden die Rechtsstreitigkeiten mit findigen Versicherungskonzernen, wenn diese bei Kranken-, Unfall- und BU-Versicherungen nicht leisten wollen, weil man sich in einem "gelben" Land mit Quarantänepflicht aufgehalten hat, die antiquierten Versicherungsbedingungen einen aber so behandeln als sei man in einem Kriegsgebiet unterwegs gewesen.

Was interessanter ist, bestimmt sich nach den indivduell bevorzugten Rechtsgebieten.:D Aber ich würde mal sagen, es ist für jeden etwas dabei.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.127
Ich glaube nicht, dass die Ampelliste großartig etwas ändert:

Rot sind weiterhin Ziele mit >50/100.000 oder die aus sonstigen intransparenten Gründen zum Risikogebiet erklärt wurden.
Gelb ist sehr dehnbar, in Abhängigkeit davon, was man alles als Einreisebeschränkung interpretiert.
Grün wird dann der Rest, also vorzugsweise alles, das problemfrei und gerade nicht per Flugzeug zu erreichen ist.
 

Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
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Ich glaube nicht, dass die Ampelliste großartig etwas ändert:

Rot sind weiterhin Ziele mit >50/100.000 oder die aus sonstigen intransparenten Gründen zum Risikogebiet erklärt wurden.
Gelb ist sehr dehnbar, in Abhängigkeit davon, was man alles als Einreisebeschränkung interpretiert.
Grün wird dann der Rest, also vorzugsweise alles, das problemfrei und gerade nicht per Flugzeug zu erreichen ist.

Interessant wäre auch, ob Länder, für die schon vor Corona eine Reisewarnung bestand (z.B. Syrien) auch in das Ampelsystem einsortiert werden oder ob es dafür weiterhin eine "Reisewarnung Classic" gibt.

Ich glaube ja, dass man sich bei Auswärtigen Amt ziemlich verzettelt hat mit der weltweiten Reisewarnung und nun einen Weg sucht, da ohne Gesichtsverlust wieder rauszukommen.
 

Hene

Erfahrenes Mitglied
27.03.2013
4.888
4.313
BER
Interessant wäre auch, ob Länder, für die schon vor Corona eine Reisewarnung bestand (z.B. Syrien) auch in das Ampelsystem einsortiert werden oder ob es dafür weiterhin eine "Reisewarnung Classic" gibt.

Ich glaube ja, dass man sich bei Auswärtigen Amt ziemlich verzettelt hat mit der weltweiten Reisewarnung und nun einen Weg sucht, da ohne Gesichtsverlust wieder rauszukommen.
Solche Länder werden in jederlei Hinsicht auf rot bleiben. Auch weil dem offiziellen Corona-Datenmaterial dort nicht getraut werden kann.
 

delpiero223

Erfahrenes Mitglied
30.11.2011
1.557
241
RLG
kreuzundpeer.de
Das wäre mal ein interessanter Ansatzpunkt für einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO (Ministerium regelt etwas anderes, als es will). Ich sehe in der hessischen Verordnung ebenfalls keine Ausnahmen (ebenso wie in Sachsen, wo das Ministerium aber nicht falsch erklärt).

Müsste nicht im Zweifelsfall die Verordnung des Bundes-Gesundheitsministeriums über der jeweiligen Landes-Verordnung stehen? Da heißt es ja auch:

"Die Verpflichtungen nach Nummer 1 gelten nicht für Personen, die lediglich durch ein Risikogebiet durchgereist sind und dort keinen Zwischenaufenthalt hatten oder die aufgrund einer landesrechtlich vorgesehenen Ausnahme an ihrem Wohnsitz oder sonstigen Aufenthaltsort keiner Verpflichtung zur häuslichen Absonderung nach Einreise aus einem Risikogebiet unterliegen."

https://www.bundesgesundheitsminist...stpflicht_Risikogebiete_VO_BAnz_AT_070820.pdf

https://www.bundesgesundheitsminist...gen_Einreise_Risikogebiete_BAnz_AT_070820.pdf

Allerdings bliebe dann wieder die Frage, was ein "Zwischenaufenthalt" ist. Bahnfahrt ohne Umstieg wäre m.E. klar ausgenommen, aber in Bezug auf Transit-Aufenthalte hilft es nicht wirklich weiter.
 
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herward1

Erfahrenes Mitglied
02.04.2011
2.985
677
Dann wäre es mal an der Zeit die Malediven von der Reisewarnung zu entfernen.

Das hat keine Eile; Reisen ist und bleibt ja weiterhing unerwünscht . Siehe das ganze unsägliche Verwirrspiel mit roten Zonen, Risikogebieten, Aufhebung von kleinen Bereichen usw...Irgendwann bleiben die Leute zuhause, weil sie es leid sind!
 
J

jsm1955

Guest
Ich glaube nicht, dass die Ampelliste großartig etwas ändert:

Rot sind weiterhin Ziele mit >50/100.000 oder die aus sonstigen intransparenten Gründen zum Risikogebiet erklärt wurden.
Gelb ist sehr dehnbar, in Abhängigkeit davon, was man alles als Einreisebeschränkung interpretiert.
Grün wird dann der Rest, also vorzugsweise alles, das problemfrei und gerade nicht per Flugzeug zu erreichen ist.

das wäre schon mal ein großer Fortschritt gegenüber dem heutigen Zustand, wo Länder mit FÜNF(!) aktiven Fällen als Risikogebiet eingestuft werden.
 
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Skyeurope

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13.11.2011
646
182
MUC
das wäre schon mal ein großer Fortschritt gegenüber dem heutigen Zustand, wo Länder mit FÜNF(!) aktiven Fällen als Risikogebiet eingestuft werden.

Das werden sie auch weiterhin. An den intransparenten Richtlinien zur Deklarierung außereuropäischer Länder zum Risikogebiet wird sich durch diese Ampelregelung garantiert rein gar nichts ändern.
 
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unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
8.229
12.566
Trans Balkan Express
Müsste nicht im Zweifelsfall die Verordnung des Bundes-Gesundheitsministeriums über der jeweiligen Landes-Verordnung stehen?

Gute Frage. Ich versuche es einmal. Bundesrecht bricht Landesrecht, Art. 31 GG. Das betrifft aber nur entgegen stehendes Recht. Es geht hier aber nur um sich teilweise überschneidende aber nicht identische Regelungsgegenstände. Die Bundes-VO vom 06.08. sieht lediglich eine Testpflicht vor und regelt nicht die Frage der Quarantäne. Die Verpflichtung zur Quarantäne ergibt sich aus dem Landesrecht, ist also weitergehend. Von dieser kann man sich durch eine Test "freikaufen", z.B. § 3 Abs. 2 der sächsischen QuarantäneVO.

Das Problem ist jedoch, dass ab Oktober ggf. Quarantäne obligatorisch angeordnet werden soll.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.722
15.611
Was interessanter ist, bestimmt sich nach den indivduell bevorzugten Rechtsgebieten.:D

Ach, was heisst bevorzugt? Ich muss essen, was auf den Tisch kommt ;)

Aber ich würde mal sagen, es ist für jeden etwas dabei.

Der Fokus aendert sich und folgt logischerweise den Verboten bzw. Einschraenkungen: Im Maerz/April hatte ich Faelle wegen der Schliessung von (Verkaufs-)Einrichtungen auf dem Tisch, heute wegen Maskenpflicht. Ich kann nicht sagen, dass "Coronarecht" mein bevorzugtes Taetigkeitsfeld ist...


Bundesrecht bricht Landesrecht, Art. 31 GG. Das betrifft aber nur entgegen stehendes Recht.

Und jetzt denken wir mal ueber die landesrechtliche Maskenpflicht in Fahrschulautos im Lichte von des bundesgesetzlichen § 23 Abs. 4 S. 1 StVO nach. Just saying… :rolleyes:
 

nickstaub

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27.05.2011
259
42
Kann sich jemand erklären, warum seit heute das franz. Überseedep. La Reunion auf der RKI-Liste steht? Die Fallzahlen liegen derzeit bei ca. 100 pro Tag - allerdings auf knapp 860 k Einwohner. Da ist ja noch viel Lust zu den 50/100 k. Hatten eigentlich eine Reise am 09.10. nach RUN geplant...
 

alex42

Erfahrenes Mitglied
02.04.2012
4.137
351
MUC
Kann sich jemand erklären, warum seit heute das franz. Überseedep. La Reunion auf der RKI-Liste steht? Die Fallzahlen liegen derzeit bei ca. 100 pro Tag - allerdings auf knapp 860 k Einwohner.

100 Fälle pro Tag ergibt (hochgerechnet) 700 Fälle pro Woche, also eine 7-Tage-Inzidenz von mehr als 80.
 

rickroll

Erfahrenes Mitglied
04.05.2020
353
3
Kann sich jemand erklären, warum seit heute das franz. Überseedep. La Reunion auf der RKI-Liste steht? Die Fallzahlen liegen derzeit bei ca. 100 pro Tag - allerdings auf knapp 860 k Einwohner.
100 pro Tag sind 700 pro Woche. 700 geteilt durch 860k mal 100k ist ungefähr 80. Und 80 ist halt deutlich über 50.

Anders gesagt, Dein Denkfehler ist, auf Neuinfektionen pro Tag zu schauen, wo doch die Behörden auf längere Perioden abstellen....
 
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alibi

Erfahrenes Mitglied
27.07.2013
296
239
HAM / GOT
Ich bin heute vom schönsten Risikogebiet der Welt (Wien) nach Berlin geflogen. An Bord wurden Formulare verteilt, ansonsten gab es aber keinen weiteren Hinweis auf die Quarantäne - weder an Bord noch nach der Landung im Flughafen.

Gesprächen am Gate zufolge hatte die Hälfte der Fluggäste keinen Coronatest, da so kurzfristig in Wien nicht zu organisieren.
 
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chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
1
Wiesloch,FRA,STR
Ich bin heute vom schönsten Risikogebiet der Welt (Wien) nach Berlin geflogen. An Bord wurden Formulare verteilt, ansonsten gab es aber keinen weiteren Hinweis auf die Quarantäne - weder an Bord noch nach der Landung im Flughafen.

Gesprächen am Gate zufolge hatte die Hälfte der Fluggäste keinen Coronatest, da so kurzfristig in Wien nicht zu organisieren.
Es ist ja auch noch nicht Oktober und noch kannst du einen kostenlosen Test machen.
 
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nickstaub

Erfahrenes Mitglied
27.05.2011
259
42
Es ist ja auch noch nicht Oktober und noch kannst du einen kostenlosen Test machen.

Gibt es denn schon Informationen darüber, wie es ab Oktober sein wird? Aktuell wird ja nur gemunkelt, dass die Tests dann kostenpflichtig sind. Oder gibts das schon offiziell bestätigt? Auf den Seiten vom AA etc. kann ich jedenfalls nichts sehen und Oktober ist ja schon in 1,5 Wochen...
 

Hene

Erfahrenes Mitglied
27.03.2013
4.888
4.313
BER
Gibt es denn schon Informationen darüber, wie es ab Oktober sein wird? Aktuell wird ja nur gemunkelt, dass die Tests dann kostenpflichtig sind. Oder gibts das schon offiziell bestätigt? Auf den Seiten vom AA etc. kann ich jedenfalls nichts sehen und Oktober ist ja schon in 1,5 Wochen...
Jupp, 5 Tage Quarantäne, dann kostenpflichtiger Test oder noch fünf Tage Quarantäne.