Kennt sich hier wer mit der Schweiz bzw. Transfer über die Schweiz aus? In dieser
Gesundheitsverordnung steht hinsichtlich Ausnahmen von der Quarantänepflicht ua.:
"Personen,
e. die sich als Transitpassagiere weniger als 24 Stunden in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Ansteckungsrisiko aufgehalten haben;
f. die lediglich zur Durchreise in die Schweiz einreisen mit der Absicht und der Möglichkeit, direkt in ein anderes Land weiterzureisen;"
Also was gilt denn nun wenn ich z.B. von Wien (für CH Risikogebiet) über Zürich nach XYZ fliegen möchte? Nach e.) wo explizit auf Transferpassagiere bezug genommen wird ja nicht, weil ich mich länger als 24 Stunden in Wien aufgehalten habe. Laut f.) hingegen würde es schon gehen, weil ich ja nur in die Schweiz fliege um sofort (1-2h später) in ein anderes Land weiterzureisen(fliegen).
Oder sind mit e.) nur Passagiere gemeint, deren Endziel die Schweiz ist und die davor in einem Risikogebiet einen Transfer hatten? (also z.b. Land XYZ->Wien->Zürich)