Deutschland - Einreiseanmeldung (digital) und neue Quarantänevorschriften ab 08.11.2020

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NadCgn

Reguläres Mitglied
21.10.2020
83
44
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In der NRW-Verordnung steht leider nirgendwo, was genau Tag 5 ist. Auch in den FAQ (die mittlerweile immerhin aktualisiert sind), steht das nicht. Wird das im 24-Stunden-Rhythmus nach Ankunft gezählt? Sprich, wenn ich Montag mittag um 12 Uhr lande, kann ich mich ab Samstag ab 12 Uhr testen lassen?
Und wird der Test an Tag 5 auch weiterhin gezahlt?
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Ui, die digitale Aussteigekarte funktioniert jetzt. Gleich mal ein paar Kollegen und Nachbarn, die ich überhaupt nicht leiden kann, bei einreiseanmeldung.de anmelden und schauen ob die Quarantäne wirklich kontrolliert wird. ;)
Mal im Ernst, wenn das missbraucht wird, wie soll denn dann derjenige beweisen dass er NICHT dort war?

Danke für den Tipp=;
 

Japandi

Erfahrenes Mitglied
06.04.2014
1.370
707
BRN
Es gibt bei der neuen digitalen Einreise-Anmeldung leider immer noch keine Möglichkeit, direkt anzugeben dass die Einreise unter einer der Ausnahmeregelungen fällt.

Anstatt dass ich dem Gesundheitsamt direkt mitteilen kann, dass ich z.B. Verwandte 1. Grades besuche und am nächsten Tag wieder weg bin, muss ich stupide die Adresse angeben und das Gesundheitsamt darf dann jeweils hinter-telefonieren um herauszufinden, dass ich gar nicht mehr dort bin.

Ich dachte die sind überlastet? Ein simples Bemerkungsfeld würde ja schon reichen...
 

ro2020

Erfahrenes Mitglied
01.10.2020
711
718
Muss denn die digitale Reiseanmeldung überhaupt ausgefüllt werden, wenn man unter eine der Ausnahmen fällt?
 
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toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
1.761
951
Zuletzt bearbeitet:

Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
103
Ja, die Ausnahme bezieht sich nur auf die Absonderung, nicht auf die Meldung. So zumindest mein Sprachgefühl. Ich habe keine Lust, bei mich Einreise bei den Grenzbeamten rumzubalgen, ob ich nun ein Formular hätte ausfüllen müssen.

Das sehe ich anders. Zumindest in der Muster-VO steht in § 1 Absatz 2:

Die von Absatz 1 Satz 1 erfassten Personen sind verpflichtet, unverzüglich nach der Einreise die für sie zuständige Behörde zu kontaktieren und auf das Vorliegen der Verpflichtung nach Absatz 1 Satz 1 hinzuweisen. [...] Die Verpflichtung nach Satz 1 ist durch eine digitale Einreiseanmeldung unter https://www.einreiseanmeldung.de zu erfüllen ...

In § 2 (Ausnahmen) steht dann aber:

Von § 1 Absatz 1 Satz 1 nicht erfasst sind Personen, ...

Der Verpflichtung (digitale Einreiseanmeldung) muss man doch nicht nachkommen, wenn man von § 1 Absatz 1 Satz 1 gar nicht erfasst wird. Oder stehe ich jetzt komplett auf dem Schlauch?

Ich will aber auch nicht ausschließen, dass einzelne Bundesländer hier so weit von der Muster-VO abgewichen sind, dass man das nicht mehr so eindeutig rauslesen kann.

Muster-VO: https://www.bundesregierung.de/reso...sterquarantaeneverordnung-data.pdf?download=1
 
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toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
1.761
951
Aus den NRW-FAQ:

[h=2]Muss ich mich bei einer Einreise aus einem Risikogebiet beim Gesundheitsamt melden?[/h] Ja. Jeder, der aus einem Risikogebiet im Ausland nach Nordrhein-Westfalen einreist, ist verpflichtet, seine Einreise vorher digital unter www.einreiseanmeldung.de anzumelden. Diese Daten werden dann dem zuständigen Gesundheitsamt zur Verfügung gestellt.
[h=2]Gibt es Ausnahmen von der Meldepflicht?[/h] Ja – siehe dazu die Frage „Gibt es Ausnahmen von der Quarantäne-Regelung“.
Anscheinend geht das wirklich Hand in Hand.
 
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spotterking

Erfahrenes Mitglied
14.07.2012
4.778
2.708
FRA
Einreiseeinschränkungen wegen Coronavirus

Kleine Info bzgl. der Ausnahmen in der VO. Ich falle darunter und hab schriftlich vom zuständigen Amt dass keine digitale Einreise ausgefüllt werden muss.Sie wollen auch nicht dass man seine Reisen die darunter fallen direkt ans Amt meldet. Also ist gar nichts zu tun. Tests kann man machen was ich auch regelmäßig freiwillig mache.
Ein Kollegen im Umland wurde sogar fast angefleht dass Formular nur nicht auszufüllen. Sie hätten nur Probleme damit.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.095
8.271
BRU
Aus den NRW-FAQ:


Anscheinend geht das wirklich Hand in Hand.

Dann frage ich mich, warum sie nicht auf der Einreiseanmeldung-Website einen entsprechenden Hinweis auf die Ausnahmen haben, am besten mit Links zu den Verordnungen der einzelnen Bundesländer. Denn so dürften das viele nicht wissen.

Und was gilt dann für diejenigen, die zwar nicht in Quarantäne müssen, aber einen negativen Test brauchen? Die müssten sich ja eigentlich auch irgendwo melden müssen, wenn sie das mit der Testpflicht kontrollieren wollen.

Insgesamt scheint dieses Formular ja wirklich nicht sehr durchdacht zu sein. Und dafür haben sie so lange gebraucht, das hinzubekommen?
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.095
8.271
BRU
Kleine Info bzgl. der Ausnahmen in der VO. Ich falle darunter und hab schriftlich vom zuständigen Amt dass keine digitale Einreise ausgefüllt werden muss.Sie wollen auch nicht dass man seine Reisen die darunter fallen direkt ans Amt meldet. Also ist gar nichts zu tun. Tests kann man machen was ich auch regelmäßig freiwillig mache.
Ein Kollegen im Umland wurde sogar fast angefleht dass Formular nur nicht auszufüllen. Sie hätten nur Probleme damit.

Andererseits steht aber doch irgendwo, dass man nach Ausfüllen des Formulars ein PDF bekommt, das von Beförderungsunternehmen zu kontrollieren ist? Wie soll das denn dann aussehen bzw. wie soll dann die Airline entscheiden (also der Handling Agent an irgendeiner Außenstation), ob jemand wirklich unter die Ausnahmen fällt oder nicht?

Ich frage mich immer mehr, wie man sich die Umsetzung der neuen Regelungen in der Praxis vorgestellt hat...
 
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Japandi

Erfahrenes Mitglied
06.04.2014
1.370
707
BRN
Danke an alle Antworten - ich bin bisher selbst nach merhmaligem Lesen der Quarantäne-Verordnungen (bei mir NRW und BW) davon ausgegangen, dass ich bei einem Ausnahmefall trotzdem das Formular ausfüllen muss.

Andererseits steht aber doch irgendwo, dass man nach Ausfüllen des Formulars ein PDF bekommt, das von Beförderungsunternehmen zu kontrollieren ist? Wie soll das denn dann aussehen bzw. wie soll dann die Airline entscheiden (also der Handling Agent an irgendeiner Außenstation), ob jemand wirklich unter die Ausnahmen fällt oder nicht?

Habe für mich die Vorgehensweise beschlossen:
- Kein Ausfüllen der Online-Einreiseanmeldung
- Wenn irgendjemand die sehen will, zuerst Verweis auf Ausnahmeregelung
- Wenn das nichts hilft: Keine Diskussion, sondern direkt online das Formular ausfüllen so gut es geht, PDF vorzeigen, fertig
 

toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
1.761
951
Davor graut es mir auch schon, zumal zweimal eine FR-Crew massiven fuck up bzgl. der Einreisedokumente gemacht hat. Ich für meinen Teil habe noch einen weiteren Schritt nach Schritt 1 geplant: Vorzeigen des alten Aussteigerpapiers (hatte ich seinerzeit mal prophylaktisch ausgefüllt, bevor die Webseite kam).
 
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spotterking

Erfahrenes Mitglied
14.07.2012
4.778
2.708
FRA
Einreiseeinschränkungen wegen Coronavirus

Also ich hab den offiziellen auf mich ausgerichteten Schrieb vom Gesundheitsamt ab jetzt immer dabei. Da das Problem ja am ehesten in D auftritt sollten die von der BuPo den auch lesen können. Und wie gesagt von inzwischen 4 Gesundheitsämter in Hessen identische Aussagen. Heißt also nix zu tun. Da aber jedes Bundesland bzw. Gesundheitsamt sein eigenes Ding macht würden mich unterschiedliche Sichtweisen nicht wundern.

Bezüglich Ryanair. Die wollten mich zwingen den Zettel auszufüllen. Hab dann gesagt mach ich nicht da Kanaren kein Risikogebiet. Sie haben dann aufgegeben.
 
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Elephant

Erfahrenes Mitglied
11.03.2010
393
130
STR/VIE/MEX
Also ich hab den offiziellen auf mich ausgerichteten Schrieb vom Gesundheitsamt ab jetzt immer dabei.

Tja, dann hast Du Glück gehabt, eine zufriedenstellende Antwort vom Gesundheitsamt zu bekommen. Frage ist, ob diese überhaupt verbindlich ist.
Bei mir wurde wie folgt geantwortet:

Vielen Dank für Ihre Anfrage!

Für die Einhaltung der Einreisebestimmungen ist das für den Wohnort der betroffenen Person zuständige Ordnungsamt, bzw. die Ortspolizeibehörde zuständig. Ich möchte Sie daher bitten, sich mit Ihrem Anliegen an diese Behörde zu wenden.

Freundliche Grüße
Coron@-Team
Gesundheitsamt
Landratsamt Rems-Murr-Kreis


Ich habe das jetzt bei unserem Ordnungsamt angefragt...
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Für die Einhaltung der Einreisebestimmungen ist das für den Wohnort der betroffenen Person zuständige Ordnungsamt, bzw. die Ortspolizeibehörde zuständig.

Hm und was macht die BuPo wenn sie im Grenzgebiet kontrolliert? Kann man denen dann einfach sagen, "Sie sind doch gar nicht zuständig für mich!"?
 
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spotterking

Erfahrenes Mitglied
14.07.2012
4.778
2.708
FRA
Tja, dann hast Du Glück gehabt, eine zufriedenstellende Antwort vom Gesundheitsamt zu bekommen. Frage ist, ob diese überhaupt verbindlich ist.
Bei mir wurde wie folgt geantwortet:

Vielen Dank für Ihre Anfrage!

Für die Einhaltung der Einreisebestimmungen ist das für den Wohnort der betroffenen Person zuständige Ordnungsamt, bzw. die Ortspolizeibehörde zuständig. Ich möchte Sie daher bitten, sich mit Ihrem Anliegen an diese Behörde zu wenden.

Freundliche Grüße
Coron@-Team
Gesundheitsamt
Landratsamt Rems-Murr-Kreis


Ich habe das jetzt bei unserem Ordnungsamt angefragt...

Mal wieder was Neues. Also meine Kollegen und ich sind sowohl mit verschiedenen Gesundheitsämtern als auch dem Sozialministerium in Kontakt. Auf das Ordnungsamt kam da noch keiner. Ich nehm das jetzt fuer bare Muenze.
 
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Elephant

Erfahrenes Mitglied
11.03.2010
393
130
STR/VIE/MEX
Mal wieder was Neues. Also meine Kollegen und ich sind sowohl mit verschiedenen Gesundheitsämtern als auch dem Sozialministerium in Kontakt. Auf das Ordnungsamt kam da noch keiner. Ich nehm das jetzt fuer bare Muenze.

Du kannst davon ausgehen, daß das echt ist, ich kann es Dir per PN gern komplett zusenden.

Trotzdem ist doch eine echte Fragestellung drin, ob denn das Gesundheitsamt oder Sozialministerium überhaupt verbindliche Aussagen geben kann.
Das ist für uns als Servicefirma auch recht kompliziert, wir müssten ja dann immer die Stellungnahme aller Wohnort-Ordnungsämter einholen.
 

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.143
478
LEJ
Du kannst davon ausgehen, daß das echt ist, ich kann es Dir per PN gern komplett zusenden.

Trotzdem ist doch eine echte Fragestellung drin, ob denn das Gesundheitsamt oder Sozialministerium überhaupt verbindliche Aussagen geben kann.
Das ist für uns als Servicefirma auch recht kompliziert, wir müssten ja dann immer die Stellungnahme aller Wohnort-Ordnungsämter einholen.

Sollten die Wohnsitze im gleichen Bundesland liegen, so sollten die Regelungen auch gleich ausgelegt werden.

Antworten auf generelle Fragen zu Einreise und Quarantäne habe ich in Berlin und Sachsen bisher schnell erhalten, fragt man detailliert nach, werden aus meiner Sicht Dinge in die Verordnungen interpretiert, die nicht drin stehen.

Mein Fazit: Nach eigenem Gesundenmenschenverstand die VO auslegen und sich dann (war bisher nicht notwendig) im Zweifel mit dem Gesundheitsamt auseinander setzten. Ich denke dort sitzen noch am ehesten Praktiker.
 

spotterking

Erfahrenes Mitglied
14.07.2012
4.778
2.708
FRA
Einreiseeinschränkungen wegen Coronavirus

Du kannst davon ausgehen, daß das echt ist, ich kann es Dir per PN gern komplett zusenden.

Trotzdem ist doch eine echte Fragestellung drin, ob denn das Gesundheitsamt oder Sozialministerium überhaupt verbindliche Aussagen geben kann.
Das ist für uns als Servicefirma auch recht kompliziert, wir müssten ja dann immer die Stellungnahme aller Wohnort-Ordnungsämter einholen.

Das war ein Missverstaendnis. Ich glaub dir das sofort. Bei dem ganzen Irrsinn den ich die Monate erlebt hab wundert mich gar nix mehr.
Aber irgendwann muss man halt sagen das glaub ich jetzt. Und da bin ich jetzt. Ordnungsamt seh ich eher in der Verfolgung der Quarantaenebrecher. Auch vom Gesundheitsamt losgeschickt.
Und hier wird ja explizit das Gesundheitsamt erwaehnt. Da steht nix von Ordnungsamt:
IMG_2610.JPG
 
Zuletzt bearbeitet:

ehder

Erfahrenes Mitglied
27.06.2017
696
192
VIE
Wenn ich die Verordnung richtig lese, ist es mir also nicht möglich abends von Wien kommend in FRA eine Nacht ins Transithotel (landslide) zu begeben und dann mittags weiter zu reisen, da ich aufgrund der erfolgten Einreise zu 5 tägiger Quarantäne verpflichtet bin.

Kann ich diese Quarantäne dann "durch Ausreise abbrechen/beenden"?
 

asdf32333

HH Gold Junkie
22.08.2014
2.757
177
HAJ
Wenn ich die Verordnung richtig lese, ist es mir also nicht möglich abends von Wien kommend in FRA eine Nacht ins Transithotel (landslide) zu begeben und dann mittags weiter zu reisen, da ich aufgrund der erfolgten Einreise zu 5 tägiger Quarantäne verpflichtet bin.

Kann ich diese Quarantäne dann "durch Ausreise abbrechen/beenden"?
Die hessische Verordnung erlaubt 24 Stunden Transit im Grenzverkehr, Österreich grenzt ja bekanntlich an Deutschland. Screenshot_20201109-213050_Samsung Internet~2.jpg
 
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ehder

Erfahrenes Mitglied
27.06.2017
696
192
VIE
Die hessische Verordnung erlaubt 24 Stunden Transit im Grenzverkehr, Österreich grenzt ja bekanntlich an Deutschland. Anhang anzeigen 143497

Ich blicke bei eurem Förderalismuskonzept nicht wirklich durch und hatte daher an Transitverkehr mit an Hessen angrenzende Lände gedacht. Wenn Österreich tatsächlich darunter fällt, dann wäre für mich die Sache ja geritzt.
EDIT: "im Grenzverkehr mit Nachbarstaaten" bezieht sich dann ja wohl auf einen 24h-Aufenthalt in einem Risiko-Nachbarstaat wie auch auf einen 24h-Aufenthalt in Deutschland, aus einem Risiko-Nachbarstaat kommend.

Nichtsdestotrotz bleibt die grundlegende Frage ob die 5tägige Quarantäne durch Ausreise beendet werden kann. Das wäre natürlich logisch, da durch die Quarantäne ja die Deutschen vor eingeschlepptem COVID19 geschützt werden soll und es wohl nicht zielführend ist aus einem eintätigen Aufenthalt mit Quarantäne einen 5tägigen Aufenthalt zu machen, aber dieser Fall scheint in der Verordnung nicht beachtet zu werden.
 
Zuletzt bearbeitet:

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.796
2.285
CGN
Danke an alle Antworten - ich bin bisher selbst nach merhmaligem Lesen der Quarantäne-Verordnungen (bei mir NRW und BW) davon ausgegangen, dass ich bei einem Ausnahmefall trotzdem das Formular ausfüllen muss.



Habe für mich die Vorgehensweise beschlossen:
- Kein Ausfüllen der Online-Einreiseanmeldung
- Wenn irgendjemand die sehen will, zuerst Verweis auf Ausnahmeregelung
- Wenn das nichts hilft: Keine Diskussion, sondern direkt online das Formular ausfüllen so gut es geht, PDF vorzeigen, fertig

In der NRW Verordnung steht irgendetwas von: Wenn das Online Zeugs nicht funktioniert, kann man das als Anlage 2 beigefügte schriftliche Formular ausfüllen. Evtl. einfach dieses immer ausgefüllt dabei haben. Fertig.