Deutschland - Einreiseanmeldung (digital) und neue Quarantänevorschriften ab 08.11.2020

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OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Förderalismus at its best. In Berlin gibt es für jeden Bezirk eine abweichende Quarantäneverordnung, heijeijei.

https://www.berlin.de/corona/massnahmen/quarantaene/

Glaubt Ihr echt dass das irgendjemand, irgendwann, irgendwo kontrolliert?
Ihr lasst euch durch die Politik einschüchtern und folgt wie eine Herde Schafe dem Hirten.
Wie gehabt

Ja, kann man z.B. hier nachlesen
https://www.spiegel.de/panorama/koe...-hotel-a-3737edab-e4e1-4e89-928e-ec095aa13468
 

tix

Erfahrenes Mitglied
20.02.2011
3.402
1.701
Und hier wird ja explizit das Gesundheitsamt erwaehnt. Da steht nix von Ordnungsamt:

Ich glaube, das mit dem Ordnungsamt ist eine baden-württembergische Spezialität. Ich hatte das jetzt auch ein paar Mal - PCR-Test an das zuständige Gesundheitsamt geschickt, Mail zurückbekommen mit dem Hinweis, das Ordnungsamt zu kontaktieren.

Vermutlich ist das der Punkt, an dem 98% aller, die überhaupt schon so nett waren, den Test unaufgefordert zu schicken, dann aufgeben. :eyeb:
 

Travelling_Geek

Erfahrene Reiseschreibmaschine
17.05.2009
1.845
3
HKG
Glaubt Ihr echt dass das irgendjemand, irgendwann, irgendwo kontrolliert?
Ihr lasst euch durch die Politik einschüchtern und folgt wie eine Herde Schafe dem Hirten.
Wie gehabt

Es mag nicht in Dein Schlafschafweltbild passen, aber Airlines kontrollieren. Und auch Grenzschützer. Beispielsweise in Zürich.
 

ro2020

Erfahrenes Mitglied
01.10.2020
711
718
Also bei meinen 2 letzten Umsteigern am ZRH wurde nichts kontrolliert. Lediglich die Zettel wurden auf TXL-ZRH und umgekehrt ausgeteilt und wieder eingesammelt.
 

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.149
495
LEJ
Wurde die Anordnung von Herrn Spahn schon verlinkt:
https://www.bundesgesundheitsminist...gen_Einreise_Risikogebiete_BAnz_AT_081120.pdf

Aus meiner Sicht nicht prakitabel: Beförderer muss sich vom Beförderungsfall die Einreisemeldung zeigen lassen oder ersatzweise Papierformular ausfüllen. Sonst sollte sie Beförderung verweigert werden. Jedoch besteht keine Pflicht zum Ausfüllen, wenn man im Risikogebiet im kleinen Grenzeverkehr oder im Transit war - jeweils bis 24h - oder man nur 24h in Deutschland bleiben will. Wie soll das Verkehrsunternehmen das klären?

Und es tut sich ein neues Schlupfloch auf: Nach Einreise aus dem Risikogebiet jeden Tag mal kurz ins Ausland fahren bis die 10 Tage um sind. :confused:
 

toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
1.790
980
Und wie passt das zu den landesrechtlichen (z.B. NRW) Ausnahmen bzgl. der Meldepflicht? Von den Ausnahmen kann ich da nichts lesen.
 

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.149
495
LEJ
Und wie passt das zu den landesrechtlichen (z.B. NRW) Ausnahmen bzgl. der Meldepflicht? Von den Ausnahmen kann ich da nichts lesen.

Im Zweifel gar nicht. Wenn Herr Spahn die Meldung vorschreibt, würde ich melden. Quarantäne regekt ja die LandesVO, und da kann es andere Ausnahmen geben.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.630
969
MUC, BSL
Ich frage mich echt, was die da geraucht haben, jetzt haben die das mit dem Familienbesuch original zum dritten mal an die Wand gefahren. Haben die Juristen da eigentlich ihr Examen aus dem Ü-Ei?!

(Bezieht sich auf Bayern, d.h. im Wesentlichen die MusterVO)

§2 Abs. 2 Nr. 2a

Von § 1 Abs. 1 Satz 1 nicht erfasst sind Personen,

[...]

die sich weniger als 72 Stunden in Deutschland aufhalten und
die einreisen aufgrund des Besuchs von Verwandten ersten Grades, des nicht dem gleichen Hausstand angehörigen Ehegatten oder Lebensgefährten oder eines geteilten Sorgerechts oder eines Umgangsrechts [...]

So. Meine Frau, wohnhaft im ausländischen Risikogebiet (Schweiz, da wo man es bekanntlich komplett an die Wand gefahren hat) darf also 72h ohne Test und Quarantäne einreisen. Aber ich darf natürlich nicht mehr als 24h in die Schweiz, denn das wäre ja gefährlich... Aha.

Die eigenen Bürger schlechter stellen und der Schutz der Ehe ist auch nur dann relevant, wenns darum geht den Homosexuellen an den Karren zu fahren, schon verstanden (und ja, der Ironie bezüglich der sexuellen Orientierung des Bundesministers für Gesundheit bin ich mir absolut bewusst)
 
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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
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So. Meine Frau, wohnhaft im ausländischen Risikogebiet (Schweiz, da wo man es bekanntlich komplett an die Wand gefahren hat) darf also 72h ohne Test und Quarantäne einreisen. Aber ich darf natürlich nicht mehr als 24h in die Schweiz, denn das wäre ja gefährlich... Aha.

Wäre sicherlich eine interessante Frage für den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.
 

toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
1.790
980
Wieso darfst du nicht länger als 24h einreisen? Das bezieht sich doch nur auf die Pflicht zur Meldung.

Ich für meinen Teil werde das verdammte Ding ausfüllen und dem Gesundheitsamt dann das dritte Mal erklären, dass ich unter die Ausnahmeregelung falle. Warum ich das Ding dann ausgefüllt habe? Call 555-Spahn.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.630
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MUC, BSL
Dürfen natürlich, ist halt völlig weltfremd, weil ich dann bei der Rückkehr nach Deutschland in Quarantäne muss, da ich - zumindest wenn man den Wortlaut der EQV ernst nimmt - keine der Ausnahmen in Anspruch nehmen dürfte. Es heißt ja, dass diese Ausnahmen zum Besuch in Deutschland (so lese ich es zumindest) gedacht sind, aber eben nicht anders rum.

Um das Formular geht es natürlich überhaupt nicht, das fülle ich ja seit Monaten ständig aus.
 

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.149
495
LEJ
Wieso darfst du nicht länger als 24h einreisen? Das bezieht sich doch nur auf die Pflicht zur Meldung.

Ich für meinen Teil werde das verdammte Ding ausfüllen und dem Gesundheitsamt dann das dritte Mal erklären, dass ich unter die Ausnahmeregelung falle. Warum ich das Ding dann ausgefüllt habe? Call 555-Spahn.


Bei Einreise bis 24h wäre ich auch von der Quarantäne ausgenommen.
 

Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
103
Wenn man unter eine Ausnahmeregelung, die nur in der Verordnung des Bundeslandes steht, fällt und kein Beförderungsunternehmen in Anspruch nimmt, reicht es doch die Ersatzmitteilung ausgefüllt mit sich zu führen. Wenn man nicht zufällig von der BuPo an der Grenze oder in Grenznähe kontrolliert wird, erhält das Gesundheitsamt in dem Fall gar keine Daten. Damit spart man dem Gesundheitsamt unnötige Arbeit und sich selbst die nervige Diskussion am Telefon.
 

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.149
495
LEJ
Wenn man unter eine Ausnahmeregelung, die nur in der Verordnung des Bundeslandes steht, fällt und kein Beförderungsunternehmen in Anspruch nimmt, reicht es doch die Ersatzmitteilung ausgefüllt mit sich zu führen. Wenn man nicht zufällig von der BuPo an der Grenze oder in Grenznähe kontrolliert wird, erhält das Gesundheitsamt in dem Fall gar keine Daten. Damit spart man dem Gesundheitsamt unnötige Arbeit und sich selbst die nervige Diskussion am Telefon.

Das Befördererungsunternehmen kann auch schwer prüfen, ob man von der Einreisemeldung befreit ist.
 

Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
103
Das Befördererungsunternehmen kann auch schwer prüfen, ob man von der Einreisemeldung befreit ist.

Aber es muss die Ersatzmitteilung einsammeln und an das Gesundheitsamt weiterleiten. Zu allem Überfluss ist das dann noch das Gesundheitsamt am ersten Bahnhof/Flughafen, an dem dann möglicherweise andere Ausnahmeregelungen als am Heimatort gelten. Keine Ahnung, ob dieses Gesundheitsamt das dann noch mal an das am Heimatort weiterleitet, aber bis dahin sind die 10 Tage vermutlich eh abgelaufen.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.800
2.297
CGN
Wenn man unter eine Ausnahmeregelung, die nur in der Verordnung des Bundeslandes steht, fällt und kein Beförderungsunternehmen in Anspruch nimmt, reicht es doch die Ersatzmitteilung ausgefüllt mit sich zu führen. Wenn man nicht zufällig von der BuPo an der Grenze oder in Grenznähe kontrolliert wird, erhält das Gesundheitsamt in dem Fall gar keine Daten. Damit spart man dem Gesundheitsamt unnötige Arbeit und sich selbst die nervige Diskussion am Telefon.

Das dürfte auch dann die zweckmäßigste Vorgehensweise sein, wenn man fliegt oder Bahn fährt. Wisch vorzeigen, fliegen, nie abschicken. Fertig.
 
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spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.630
969
MUC, BSL
Ich werde das für meinen Teil mit einer ebenso perversen Auslegung der Verordnung lösen. Von Basel kann man nämlich ganz vorzüglich alle 24h nach Deutschland einreisen...
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
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BRU
Das dürfte auch dann die zweckmäßigste Vorgehensweise sein, wenn man fliegt oder Bahn fährt. Wisch vorzeigen, fliegen, nie abschicken. Fertig.

Bleibt halt die Frage, ob sie den Wisch nicht einsammeln. Nach Belgien habe ich es schon erlebt, dass alle, die keinen QR-Code / elektronische Anmeldung vorzeigen konnten, den Wisch ausfüllen und abgeben mussten. Allerdings eher die Ausnahme, meist wurde nur beim Boarding gefragt, ob man das PLF elektronisch ausgefüllt hatte (und wer das nicht hatte, bekam einen Zettel in die Hand gedrückt).

Ob irgendwer in den Gesundheitsämtern die wirklich liest, ist natürlich nochmal eine andere Frage. Es ist aber halt einfach unverständlich, warum es nicht die Möglichkeit gibt, dort die Ausnahmen anzuführen (Belgien hat hier zumindest die Option "Aufenthalt im Ausland unter 48h" / "Aufenthalt in Belgien unter 48h").
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.800
2.297
CGN
Bleibt halt die Frage, ob sie den Wisch nicht einsammeln. Nach Belgien habe ich es schon erlebt, dass alle, die keinen QR-Code / elektronische Anmeldung vorzeigen konnten, den Wisch ausfüllen und abgeben mussten. Allerdings eher die Ausnahme, meist wurde nur beim Boarding gefragt, ob man das PLF elektronisch ausgefüllt hatte (und wer das nicht hatte, bekam einen Zettel in die Hand gedrückt).

Ob irgendwer in den Gesundheitsämtern die wirklich liest, ist natürlich nochmal eine andere Frage. Es ist aber halt einfach unverständlich, warum es nicht die Möglichkeit gibt, dort die Ausnahmen anzuführen (Belgien hat hier zumindest die Option "Aufenthalt im Ausland unter 48h" / "Aufenthalt in Belgien unter 48h").

Dein zweiter Punkt dürfte der entscheidende sein. Vom Einsammeln des Zettels durch die Flugesellschaft am besten noch irgendwo im europäischen Ausland bis zu dessen Eintreffen im zuständigen (!) Gesundheitsamt ist es bereits ein sehr weiter Weg. Selbst wenn dies ausnahmsweise gelingen sollte, müssten in diesem Gesundheitsamt ausreichend Kapazitäten bestehen, den Zettel zu lesen und zu bearbeiten. Wobei je nach Handschrift das Lesen auch unmöglich sein könnte.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.128
8.359
BRU
Dein zweiter Punkt dürfte der entscheidende sein. Vom Einsammeln des Zettels durch die Flugesellschaft am besten noch irgendwo im europäischen Ausland bis zu dessen Eintreffen im zuständigen (!) Gesundheitsamt ist es bereits ein sehr weiter Weg. Selbst wenn dies ausnahmsweise gelingen sollte, müssten in diesem Gesundheitsamt ausreichend Kapazitäten bestehen, den Zettel zu lesen und zu bearbeiten. Wobei je nach Handschrift das Lesen auch unmöglich sein könnte.

Es ist erstaunlich, wie viele auf Flügen nach Belgien nach wie vor beim Boarding den Zettel verlangen, und das, obwohl Belgien bereits seit Anfang August die elektronische Anmeldung hat und man das auch direkt vor dem Flug noch ausfüllen kann. Anfangs waren das (etwa auf VIE-BRU) auffallend viele aus den Balkanländern, die damals schon alle auf der "roten Liste" waren. Nur während man bei wahrheitsgemäßer elektronischer Ausfüllung wohl gleich direkt die Aufforderung zur Quarantäne bekam, hat die Zettel vermutlich niemand gelesen. Oder eben erst nach Abflauf der Quarantäne....

Wobei die Zettel schon von den Flugbegleitern mitgenommen und dann wohl irgendwo in Brüssel abgegeben wurden....
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.607
1.299
Glaubt Ihr echt dass das irgendjemand, irgendwann, irgendwo kontrolliert?
Ihr lasst euch durch die Politik einschüchtern und folgt wie eine Herde Schafe dem Hirten.
Wie gehabt

Wollte man diese Regeln 100% durchziehen, müsste man 100% Grenzkontrollen an ALLEN Aussengrenzen unseres Staates wieder einführen und die Grenz-Polizei bei der Einreise durch Nachweise überprüfen lassen, ob der Passagier (oder Autofahrer) wirklich aus einem der letzten Nicht-Risikogebiete kommt. Alle anderen oder die es nicht nachweisen können/wollen, müssten von der Grenzpolizei registriert und an die Wohnsitzgesundheitsbehörde gemeldet werden damit die dann die Einhaltung der häuslichen Quarantäne durchsetzen kann (örtliche Behörden, Polizei, Nachbarschaftsdenunziation etc.).

Ob das als "verhältnismässig" durch ginge?
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.845
10.972
Ist das so schwer zu verstehen, dass unser Staat (= Gemeinwesen) zum Funktionieren darauf vertrauen muss, dass sich die Buerger von sich aus an Regeln halten? Es wird nicht jede Steuererklaerung bis auf's Jota geprueft, es steht nicht an jeder Ampel ein Blitzer, und es gibt eine Gruene Grenze.

Genau deswegen ist es ja so wichtig (und es funktioniert ja auch ganz gut, so roundabout), dass die Regeln sinnvoll und nachvollziehbar sind - denn an solche Regeln halten sich die Leute auch freiwillig, ohne dass staendig ein Aufpasser hinter ihnen steht.

So wird es hier auch sein.
 

kellyjelly

Aktives Mitglied
28.01.2016
157
3
TRS
Ich habe mir mal die Freiheit genommen, die "Ersatzanmeldung" aus dem Bundesanzeiger in eine einzelne pdf zu machen.

http://shorturl.at/uPX69

Ansonsten, fuer FRA airport hier die Verordnung von Hessen (08.11.2020-31.01.2021):
https://www.hessen.de/sites/default/files/media/1vo_corona_stand_08.11_1.pdf
Allgemeine Inforseite mit eventuelle neueren Verordnungen:
https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen

Weil es noch keiner verlinkt hat, hier die Verordnung fuer das Saarland (02.11.2020 - 15.11.2020):
https://corona.saarland.de/DE/servi...chtsverordnung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Allgemeine Infos mit neueren Verordnungen eventuell hier:
https://corona.saarland.de/DE/service/massnahmen/massnahmen_node.html
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.607
1.299
Ist das so schwer zu verstehen, dass unser Staat (= Gemeinwesen) zum Funktionieren darauf vertrauen muss, dass sich die Buerger von sich aus an Regeln halten? Es wird nicht jede Steuererklaerung bis auf's Jota geprueft, es steht nicht an jeder Ampel ein Blitzer, und es gibt eine Gruene Grenze.

Genau deswegen ist es ja so wichtig (und es funktioniert ja auch ganz gut, so roundabout), dass die Regeln sinnvoll und nachvollziehbar sind - denn an solche Regeln halten sich die Leute auch freiwillig, ohne dass staendig ein Aufpasser hinter ihnen steht.

So wird es hier auch sein.

korrekt so soll es sein - allerdings werden sich nicht alle dran halten, vorallem wenn sie herausfinden, was dieses Bürokratiemonster bedeutet: bis zum Ergebnis des Test muss der Reisende sich zuhause einmotten ("Freunde" sollen Lebensmittel kaufen? Was macht der, der keine "Freunde oder Nachbarn" hat bzw die sich weigern, z+u helfen, weil im Zuge der allgemeinen Angst und Panikwell, die ja dann auch Kontakt mit dem potentiellen Infizierten hatten und dann das gleche Schicksal trifft?)

Will sagen: in der Praxis nicht kontrollierbar und wahrscheinlich nur von ganz wenigen, ganz korrekten Charakteren auch genauso durchgezogen wie vom Gesetzgeber verlangt. Wahrscheinlich ist diese Spezies aber nicht die, die in Risikogebiete reist, sondern eher die, die seit 9 Monaten zuhause verharrt?
 
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Reaktionen: _AndyAndy_