Deutschland - Einreiseanmeldung (digital) und neue Quarantänevorschriften ab 08.11.2020

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loennermo

Erfahrenes Mitglied
01.09.2017
1.626
863
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Ich habe die hessische EQV nicht gelesen, nach der VO in Baden-Württemberg sehe ich keine 72h-Regel für berufliche Aufenthalte. Wenn es diese Regel in Hessen gibt, dann benötigst Du noch die Bestätigung des Arbeitgebers dazu.

Ich interpretiere das hieraus:

(2) Von § 1 Abs. 1 Satz 1 nicht erfasst sind,

[...]
d) Personen, die sich zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst,wegen ihrer Ausbildung oder ihres Studiums in einem Risikogebiet nach § 1Abs. 5 aufgehalten haben; die zwingende Notwendigkeit ist durch den Arbeitgeber, Auftraggeber oder die Bildungseinrichtung zu bescheinigen,
[...]
die zwingende Notwendigkeit sowie die Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte sind durch den Arbeitgeber, Auftraggeber oder die Bildungseinrichtung zu bescheinigen.

Ich habe mal beim örtlichen Gesundheitsamt per Mail angefragt, aber ehrlich gesagt erwarte ich keine Antwort mehr dieses Jahr ;-)
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.980
16.230
Die Bescheinigung der Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte ist nur noetig fuer die Grenzgaenger und Grenzpendler nach Nr. 4.

Die beruflich und bis zu 72 Stunden Reisenden nach Nr. 3 brauchen diese nicht.
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
7.205
7.578
Ich muss zugeben, dass ich zu dämlich bin die Thüringer Verordnung zu verstehen.
https://corona.thueringen.de/verordnungen
[FONT=&quot](2) Von § 1 Abs. 1 Satz 1 nicht erfasst sind ferner
[/FONT]

  1. Personen, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs mit Nachbarstaaten weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet nach § 1 Abs. 4 aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in das Bundesgebiet einreisen,
  2. bei Aufenthalten von weniger als 72 Stunden in einem Risikogebiet nach § 1 Abs. 4 oder im Bundesgebiet
    a) Personen, die aufgrund des Besuchs bei Verwandten ersten Grades oder dem nicht dem gleichen Haushalt angehörigen Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner oder Lebensgefährten oder aufgrund eines geteilten Sorgerechts oder eines Umgangsrechts einreisen, [...]
Unter (a) fallen meine Eltern in Österreich, die ich für ein Wochenende besuchen könnte. Das Wort "einreisen" klingt für mich aber wie die Einreise nach Thüringen, ansonsten müsste dort "ausreisen" oder "ins Risikogebiet einreisen" stehen. Damit ergeben aber die 72h keinen Sinn, außer man möchte Personen erfassen die in einem Nicht-Risikogebiet leben, in ein Risikogebiet einreisen und innerhalb von 72h nach Thüringen kommen. Was garantiert nicht gemeint sein kann. :confused:
 

jumbolina

Erfahrenes Mitglied
04.07.2018
5.661
2.887
MUC/STR
Ich muss zugeben, dass ich zu dämlich bin die Thüringer Verordnung zu verstehen.
https://corona.thueringen.de/verordnungen
[/LIST]
Unter (a) fallen meine Eltern in Österreich, die ich für ein Wochenende besuchen könnte. Das Wort "einreisen" klingt für mich aber wie die Einreise nach Thüringen, ansonsten müsste dort "ausreisen" oder "ins Risikogebiet einreisen" stehen. Damit ergeben aber die 72h keinen Sinn, außer man möchte Personen erfassen die in einem Nicht-Risikogebiet leben, in ein Risikogebiet einreisen und innerhalb von 72h nach Thüringen kommen. Was garantiert nicht gemeint sein kann. :confused:

... ist bestimmt "wiedereinreisen" gemeint. Dein Aufenthalt für bis zu 72h in Ö sollte passen. Bezieht sich aber die Thüringer VO auch auf Ö, dass mW an D direkt grenzt, bei weitem aber nicht an Thüringen?
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.980
16.230
Unter (a) fallen meine Eltern in Österreich, die ich für ein Wochenende besuchen könnte. Das Wort "einreisen" klingt für mich aber wie die Einreise nach Thüringen, ansonsten müsste dort "ausreisen" oder "ins Risikogebiet einreisen" stehen. Damit ergeben aber die 72h keinen Sinn, außer man möchte Personen erfassen die in einem Nicht-Risikogebiet leben, in ein Risikogebiet einreisen und innerhalb von 72h nach Thüringen kommen. Was garantiert nicht gemeint sein kann. :confused:
"Nicht erfasst sind bei Aufenthalten von weniger als 72 Stunden in einem Risikogebiet Personen, die aufgrund des Besuchs bei Verwandten ersten Grades einreisen"

-> Du hast Deine Eltern weniger als 72 Stunden besucht und reist ein.

"Nicht erfasst sind bei Aufenthalten von weniger als 72 Stunden im Bundesgebiet Personen, die aufgrund des Besuchs bei Verwandten ersten Grades einreisen"

-> Deine Eltern besuchen Dich und bleiben weniger als 72 Stunden.


Bezieht sich aber die Thüringer VO auch auf Ö, dass mW an D direkt grenzt, bei weitem aber nicht an Thüringen?

Den "Grenzverkehr" braucht man nur fuer die 24-Stunden-Regel, die unabhaengig vom Reisegrund gilt. Fuer die 72-Stunden-Regel geht, wenn man einen privilegierten Reisegrund hat, weltweit jedes Risikogebiet.

Und ja, der Grenzverkehr gilt auch fuer Thueringen - wenn eine direkte Landgrenze erforderlich waere, haette sich Thueringen die Vorschrift sparen koennen.
 
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regata100s

Erfahrenes Mitglied
10.12.2011
402
259
Gestern Einreise aus GRU in FRA:

keine e-Gates offen, alle mussten zu den Beamten. Wurde aktiv nach der Registrierung gefragt, hier legte ich das Ersatzformular vor welches auch eingesammelt wurde. Als ich fragte ob ich denn damit nun meine Registrierungspflicht erfüllt habe, kam ein unwissendes Schulterzucken und ein etwas peinlicher Blick. Egal, meiner Meinung nach und so wie ich es lesen konnte habe ich das.

Damit beginnt nun die Quarantäne. Ob und falls ja wann mein zuständiges Gesundheitsamt dieses Formular jemals zu Gesicht bekommen wird, darüber möchte ich gar nicht nachdenken.
 

Afreaka

Erfahrenes Mitglied
29.01.2017
496
2.224
SCN/AJY
Scheinbar liest man hier mit. Der weiter oben beschriebene Fehler mit dem automatischen Laden der PLZ bei Eingabe der Straße existiert nicht mehr, alles muß nun händisch eingegeben werden, das Laden wurde abgeschaltet.

Dafür das nächste Problem: weder läßt sich auf der letzten Seite das PDF als Bestätigung mit meinem smartphone herunterladen, noch kommt eine email. Hab nun zweimal alles abgeschickt und gegengecheckt, es kommt nichts. Dann bleibt wohl nur das Formular wie bei regata100s oben.
 

Brechten

Erfahrenes Mitglied
11.11.2012
1.487
223
Scheinbar liest man hier mit. Der weiter oben beschriebene Fehler mit dem automatischen Laden der PLZ bei Eingabe der Straße existiert nicht mehr, alles muß nun händisch eingegeben werden, das Laden wurde abgeschaltet.

Dafür das nächste Problem: weder läßt sich auf der letzten Seite das PDF als Bestätigung mit meinem smartphone herunterladen, noch kommt eine email. Hab nun zweimal alles abgeschickt und gegengecheckt, es kommt nichts. Dann bleibt wohl nur das Formular wie bei regata100s oben.

Hoffentlich liest das dann auch wer auch immer und beseitigt den beschriebenen Fehler.
 
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Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.370
989
Gestern Einreise aus GRU in FRA:

keine e-Gates offen, alle mussten zu den Beamten. Wurde aktiv nach der Registrierung gefragt, hier legte ich das Ersatzformular vor welches auch eingesammelt wurde. Als ich fragte ob ich denn damit nun meine Registrierungspflicht erfüllt habe, kam ein unwissendes Schulterzucken und ein etwas peinlicher Blick. Egal, meiner Meinung nach und so wie ich es lesen konnte habe ich das.

Damit beginnt nun die Quarantäne. Ob und falls ja wann mein zuständiges Gesundheitsamt dieses Formular jemals zu Gesicht bekommen wird, darüber möchte ich gar nicht nachdenken.

...ich weiß es nicht, also kann ich es nicht behaupten. Aber ist schwer vorstellbar, daß sich entweder einer die Mühe macht, die Zettel einscannt und an die jeweiligen Ges. Ämter mailt, oder die Nachtschicht Briefumschläge füllt und an die zig Ges. Ämter adressiert und raus schickt. Wenn es denn doch ein paar Zettel in die Ämter schaffen, werden wohl die wenigsten auch gelesen....
 

Der blanke Hon

Erfahrenes Mitglied
08.10.2020
399
4
DUS
...ich weiß es nicht, also kann ich es nicht behaupten. Aber ist schwer vorstellbar, daß sich entweder einer die Mühe macht, die Zettel einscannt und an die jeweiligen Ges. Ämter mailt, oder die Nachtschicht Briefumschläge füllt und an die zig Ges. Ämter adressiert und raus schickt. Wenn es denn doch ein paar Zettel in die Ämter schaffen, werden wohl die wenigsten auch gelesen....
Also, die Blätter kamen zumindest bei meinem Gesundheitsamt bereits vor der Neuregelung an. Die schrieben mich mehrfach an, dass ich quarantänepflichtig sei. (Zu dem Zeitpunkt hatte ich mich jeweils schon freigetestet, denn der Brief kam meist so 3, 4, 5 Tage nach der Einreise.)
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
...ich weiß es nicht, also kann ich es nicht behaupten. Aber ist schwer vorstellbar, daß sich entweder einer die Mühe macht, die Zettel einscannt und an die jeweiligen Ges. Ämter mailt, oder die Nachtschicht Briefumschläge füllt und an die zig Ges. Ämter adressiert und raus schickt. Wenn es denn doch ein paar Zettel in die Ämter schaffen, werden wohl die wenigsten auch gelesen....

Ein Tochterunternehmen der Deutschen Post scannt:

Seit Mitte September 2020 werden die Papieraussteigekarten durch einen Dienstleister (Deutsche Post E-POST Solutions GmbH) gescannt und den Gesundheitsämtern auf einer digitalen Plattform zur Verfügung gestellt. Mit der einzuführenden Digitalen Einreiseanmeldung wird die Papieraussteigekarte abgelöst, sodass sowohl die Dateneingabe durch die Reisenden als auch der Datenabruf durch die Gesundheitsämter in elektronischer Form erfolgen werden.
Quelle: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/231/1923199.pdf, S. 3
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
Die Datenschutzerklärung des RKI für einreiseanmeldung.de ist fehlerhaft und unvollständig:
https://www.heise.de/news/Einreise-...ehlerhafte-Datenschutzerklaerung-4957603.html.

Rechtsgrundlage für die Datensammlung ist bisher lediglich die Anordnung von Jens Spahn; die Datenübertragung erfolgt übergangsweise ohne End-to-End-Verschlüsselung an die Post, wo die Daten vom Gesundheitsamt heruntergeladen werden müssen:
https://netzpolitik.org/2020/einreise-aus-risikogebieten-digitalisierung-an-der-grenze/.
 
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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.710
7.721
...ich weiß es nicht, also kann ich es nicht behaupten. Aber ist schwer vorstellbar, daß sich entweder einer die Mühe macht, die Zettel einscannt und an die jeweiligen Ges. Ämter mailt, oder die Nachtschicht Briefumschläge füllt und an die zig Ges. Ämter adressiert und raus schickt. Wenn es denn doch ein paar Zettel in die Ämter schaffen, werden wohl die wenigsten auch gelesen....

wieso einscannen, wieso Briefumschläge? Dafür gibt's Fax! (das ist nicht einmal ironisch gemeint; und möglichweise wäre es vom Workflow zumindest auf Senderseite gar nicht mal das schlechteste, wenn die Faxnummern bekannt und eingespeichert wären).
 

spotterking

Erfahrenes Mitglied
14.07.2012
5.056
3.310
FRA
wieso einscannen, wieso Briefumschläge? Dafür gibt's Fax! (das ist nicht einmal ironisch gemeint; und möglichweise wäre es vom Workflow zumindest auf Senderseite gar nicht mal das schlechteste, wenn die Faxnummern bekannt und eingespeichert wären).

Also ich bin fuer Telex. Falls das noch einer kennt.....Im Gesundheitsamt steht bestimmt noch irgendwo so ein Kasten mit Inventarnummer rum.
 
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Afreaka

Erfahrenes Mitglied
29.01.2017
496
2.224
SCN/AJY
Hier mal meine Erfahrung zur Einreise in D.

Letzte Nacht ging es zurück mit AF von Niamey/Niger nach CDG. In Niamey darf niemand ohne frischen Test den Flughafen betreten, alle Passagiere sind also PCR-getestet. Der A330 war trotz Corona komplett voll. Vor Landung in CDG muß das PLF ausgefüllt werden und wird von der crew eingesammelt, niemand kontrolliert die Daten.

Einreise nach EU in CDG angenehm entspannt, nur die Fragen "Woher?" und "Wohin?", sonst nichts. Transfer von 2E nach 2A sehr umständlich, dauert rund 1 Stunde, obwohl nichts los war.

Weiter ging es mit LH CDG-FRA, der A319 zu rund 1/3 gefüllt. Crew weist auf einreiseanmeldung.de hin, verteilt aber auch ersatzweise die alten PLF...und sammelt sie wieder ein. Ich habe vor der Rückreise die elektronische Anmeldung dreimal ausgefüllt, aber niemals kam die email als Bestätigung. Dazu kommt nun noch das PLF, das lokale Gesundheitsamt dürfte also Arbeit haben!

In FRA lediglich 2 Polizisten direkt am Finger, kontrollierten Ausweise. Bei mir keinerlei Nachfragen. Das wars.
 

Elephant

Erfahrenes Mitglied
11.03.2010
417
170
STR/VIE/MEX
Meine Anfrage zu einreiseanmeldung.de an unser Ordnungsamt aus Beitrag #64 vom 09.11. wurde bisher nicht beantwortet.

Eine Rückfrage zu meiner gesendeten Einreiseanmeldung vom 10.11. habe ich auch nicht bekommen.
Vielleicht liegt es ja daran, daß ich das Feld "Hotelname" als Freifeld benutzt habe und hineingeschrieben habe:
"Einreise nach 5-tägigem berufl. Aufenthalt mit PCR-Test bei Einreise"
Mittlerweile würde ich keine Einreiseanmeldung mehr dafür ausfüllen aber auf diesem Stand war ich vor 5 Tagen eben noch nicht und hatte Zweifel, ob man mich in MEX einchecken läßt ohne Anmeldung.

Eine Email-Bestätigung habe ich auch nie bekommen, aber als alter Lifemiles-Bucher weiß ich ja auch, daß man angezeigte Bestätigungsnummern nach Absenden des Webformulars mittels Bildschirmausdruck sichern sollte.

Ich finde es nur interessant, wenn es hier schon unter vormaligen Vielreisenden solche Verständnisschwierigkeiten gibt, wie es sich dann für alle einreisenden Ausländer darstellt. Und natürlich, wer überhaupt diese ganzen erzeugten Daten abarbeiten soll. Wir schaffen es ja bisher noch nicht einmal, alle Infektionsdaten am Wochenende zur Zentralerfassung zu senden und die gleiche Behörde soll dann die ganzen Einreiseanmeldungen abgleichen?
 
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west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
8.030
3.277
CGN
Ich finde es nur interessant, wenn es hier schon unter vormaligen Vielreisenden solche Verständnisschwierigkeiten gibt, wie es sich dann für alle einreisenden Ausländer darstellt. Und natürlich, wer überhaupt diese ganzen erzeugten Daten abarbeiten soll. Wir schaffen es ja bisher noch nicht einmal, alle Infektionsdaten am Wochenende zur Zentralerfassung zu senden und die gleiche Behörde soll dann die ganzen Einreiseanmeldungen abgleichen?

Niemand. Wie bei anderen Maßnahmen in der Vergangenheit dürfte man vor allem auf den Abschreckungseffekt setzen.
 

Arus

Erfahrenes Mitglied
05.07.2015
2.493
907
FRA
Wer sagt denn, dass das Gesundheitsamt die Daten vom Formular einwandfrei erhält, wenn es schon Probleme gibt und man als Antragsteller keine Bestätigung vom System bekommt. Ich vermute, da verschwinden viele Daten im Nirwana.
 
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spotterking

Erfahrenes Mitglied
14.07.2012
5.056
3.310
FRA
Im indischen Nirwana. Vielleicht sollten sie einfach ein indisches Callcenter fuer den Kram und die Kontrollanrufe beschaeftigen. Schlimmer kanns ja net werden...
 
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Skyeurope

Erfahrenes Mitglied
13.11.2011
646
182
MUC
Gestern Einreise aus GRU in FRA:

keine e-Gates offen, alle mussten zu den Beamten. Wurde aktiv nach der Registrierung gefragt, hier legte ich das Ersatzformular vor welches auch eingesammelt wurde. Als ich fragte ob ich denn damit nun meine Registrierungspflicht erfüllt habe, kam ein unwissendes Schulterzucken und ein etwas peinlicher Blick. Egal, meiner Meinung nach und so wie ich es lesen konnte habe ich das.

Damit beginnt nun die Quarantäne. Ob und falls ja wann mein zuständiges Gesundheitsamt dieses Formular jemals zu Gesicht bekommen wird, darüber möchte ich gar nicht nachdenken.

Einreise mit EK aus DXB in FRA am 14.:

E-Gates offen, die verteilten PLF hätte man hinter den E-Gates abgeben sollen, die Pax vor mir haben das nicht getan und wurden auch nicht dahingehend befragt.

Im Endeffekt also alles völlig für die Katz. Wohl doch nur Maßnahmen, die von vornherein zur Abschreckung dienen sollen, aber schlussendlich nicht kontrolliert werden.
 

Perisai

Meilenausquetscher
31.08.2012
2.141
121
LON
Hatte seit dem Sommer 3 analoge Anmeldungen bei der Einreise:
- Bei der ersten Einreise habe ich mich proaktiv an das zuständige Gesundheitsamt in Stadt A gewendet (schon vor der Einreise) und wurde nach der Einreise nach Vorlage des PCR-Test umgehend von der Quarantäne befreit
- Bei der zweiten Einreise hat tatsächlich ein anderes Gesundheitsamt (Stadt B) mich von sich aus kontaktiert; gut es war ungefähr 1 Woche nach der Einreise, aber immerhin
- Bei der dritten Einreise war wieder Stadt A zuständig, allerdings wäre ich von der Quarantäne per Verordnung befreit; seit der Einreise vor gut einer Woche hat sich (bisher) niemand bei mir gemeldet; ist aber jetzt auch egal, inzwischen bin ich eh wieder weg ;)

Im Endeffekt scheint es also massiv in den Kommunen zu liegen, wie sehr das Thema verfolgt wird. Sprich in Berlin brauch man nicht mit einer Kontaktaufnahme des Amts rechnen, in einem kleinen Dorf mit eigenem Gesundheitsamt schon eher.

Interessante Stilblüte des Föderalismus :LOL:
 
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Kamel

Erfahrenes Mitglied
31.01.2019
675
258
Südbaden
Kann ich in etwa bestätigen.
Letzten Dienstag aus Schweden zurück gekommen, mit +1 im Schlepptau, für mich war die Reise beruflich, +1 fungierte als meine Assistentin, hätte freilich auch jemand vor Ort übernehmen können.
Habe uns ordnungsgemäß auf dem Portal angemeldet. Ich dachte, daß ich zweimal das Formular ausfüllen müßte, entdeckte dann aber am Ende des Prozesses, daß man eine Person hinzufügen kann - da ich +1 zuerst angemeldet hatte, fügte ich mich selbst unter "Personen hinzufügen" zu. Es gab keine Bestätigung per Mail, für alle Fälle habe ich mir einen Screenshot gemacht.
Freitag bekam +1 (nicht aber ich!!) von unserer kleinen Gemeinde schriftlich die Aufforderung sich 10 Tage in Quarantäne zu begeben. 3 Seiten Papier mit wilden Verweisen auf Paragraphen etc., aber nicht einen einzigen Hinweis darauf, was zu tun ist, wenn man unter die Ausnahmen fällt, dafür der Hinweis, daß ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung habe.
Da ich nicht betroffen (die Quarantäneaufforderung ging ausdrücklich nur an +1!) bin und +1 keine weiteren Termine hat, werde ich es auf sich bewenden lassen und mich fragen, was der ganze Müll eigentlich soll. Stand jetzt könnte ich auf diese Weise meine gesamten Nachbarn, denen ich schon immer mal eins auswischen wollte lahm legen. Aber Datenschutz ist ja ein hohes Gut.
 

toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
2.233
1.294
... dafür der Hinweis, daß ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung habe.
Um welches Bundesland geht es? Ich habe von meinem zuständigen Amt auch eine Form-mail bekommen, da fehlt der Verweis und ich kann auch in der CoronaEinreiseVO von NRW keinen Punkt finden, dass bei Vorliegen einer Ausnahme die Quarantäne aktiv aufgehoben werden muss.

EDIT: Sorry, Widerspruch != Ausnahme...