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AFAIK wird am Ende eine PDF zum Download angeboten, die könnte man vorzeigenOkay- und was zeigt der Typische Normalbürger, der pflichtgemäß das Formular ausgefüllt hat und keine Bestätigung darüber hat, da es keine gibt?
AFAIK wird am Ende eine PDF zum Download angeboten, die könnte man vorzeigenOkay- und was zeigt der Typische Normalbürger, der pflichtgemäß das Formular ausgefüllt hat und keine Bestätigung darüber hat, da es keine gibt?
Auch in Fra bei Einreise am E-Gate wird man danach abgefangen und gefragt. Kurz die Mail vom Amt mit Befreiung Quarantaene und dem Nichtausfuellen der Einreiseanmeldung. Danke,schoenen Tag und tschuess. So soll es sein! Komplett unkompliziert.
Okay- und was zeigt der Typische Normalbürger, der pflichtgemäß das Formular ausgefüllt hat und keine Bestätigung darüber hat, da es keine gibt?
Die website einreiseanmeldung.de ist doch ein Witz. Ist es das wirklich, was nach über 6 Monaten herauskommt
Tja, die implementierung der google maps api wäre da zu schwierig gewesen![]()
Bekannterweise schützt ja Unwissenheit nicht vor Strafe - aber bei diesem Regelwust stellt sich mir schon die Frage, wie weit geht die Verpflichtung des Bürgers sich zu informieren? Daß damit ein tägliches Studium der Landes- UND Bundesgesetze gemeint ist, ist ja wohl abstrus, sofern man keine Anwaltskanzlei betreibt.
Gestern Einreise in FRA aus DXB. Es hat absolut niemanden interessiert. Durch die E Gates raus und tschüss.
Ich hatte ja die Einreiseanmeldung vor 6 Tagen dreimal abgeschickt, da einfach diese versprochene Bestätigungsemail nicht kam und ich mir dachte "OK, da klemmt es gerade, probiere ich es in einer Stunde nochmals" und der download klappte auch nicht am smartphone (hätte wohl einen anderen browser probieren sollen). Dazu kam dann noch als Zettel die Ersatzanmeldung als PLF, eingesammelt von der crew vor der Landung in FRA.
Bisher gab es null feedback vom zuständigen GA, Ortspolizei oder wem auch immer. Kein Kontakt per Telefon/mobil/FAX/email, auch nichts mit der Post. Und vorbeigekommen zum Quarantänecheck ist auch niemand. Da ich und +0,5 inzwischen einen weiteren (negativen) Test gemacht haben, ist das Thema für mich erledigt. Es bleibt aber ein übler Nachgeschmack zu dieser Einreiseanmeldung.
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Einfach nur "diese elendigen Verordnungen rafft kein Mensch mehr" hingegen reicht eher nicht. Selbst wenn es stimmt. 8-P
...Dazu kam dann noch als Zettel die Ersatzanmeldung als PLF, eingesammelt von der crew vor der Landung in FRA...
Genau, die Crew meinte als Durchsage, man müsse ja jetzt diese digitale Einreiseanmeldung machen, verteile aber an diejenigen PAX, die es ausdrücklich wünschen, auch nochmals das alte Formular. Wurde dann wieder eingesammelt um es weiterzureichen...an wen auch immer. War allerdings "nur" CDG-FRA mit LH, bei Ankunft aus non-Schengen mag es nicht so locker zugehen.
Gericht kippt Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer in NRW
17.28 Uhr: Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die in der Corona-Einreiseverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen geregelte Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer aus Risikogebieten gekippt. Nach Ansicht des Gerichts hat das Land nicht berücksichtigt, dass Reisende bei der Rückkehr aus Ländern mit geringeren Infektionszahlen als an ihrem Wohnort nach der Heimkehr einem höherem Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Somit sei die Quarantäne aktuell kein geeignetes Mittel zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland, teilte das Gericht am Freitag mit.
Genau, die Crew meinte als Durchsage, man müsse ja jetzt diese digitale Einreiseanmeldung machen, verteile aber an diejenigen PAX, die es ausdrücklich wünschen, auch nochmals das alte Formular. Wurde dann wieder eingesammelt um es weiterzureichen...an wen auch immer. War allerdings "nur" CDG-FRA mit LH, bei Ankunft aus non-Schengen mag es nicht so locker zugehen.
Na endlich, gerne auch für andere Bundesländer
Siehe: https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/93_201120/index.phpPressemitteilung OVG NRW meinte:Der in Bielefeld wohnhafte Antragsteller hielt sich bis zum 13. November 2020 auf Ibiza auf und reiste dann weiter nach Teneriffa. Er beabsichtigt, am 22. November 2020 nach Deutschland zurückzukehren, und machte geltend, man könne nicht aufgrund eines Aufenthalts auf den Balearen als ansteckungsverdächtig qualifiziert werden, wenn die 7-Tage-Inzidenz dort deutlich niedriger liege als am heimischen Wohnort.
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... (es ist zwingend notwendig, seine deutsche Tochter kann wohl nur so vor der Insolvenz bewahrt werden) für maximal 5 Tage nach NRW einreisen (https://www.mags.nrw/corona-einreiseverordnung)
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