Deutschland - Einreiseanmeldung (digital) und neue Quarantänevorschriften ab 08.11.2020

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asdf32333

HH Gold Junkie
22.08.2014
2.864
316
HAJ
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Okay- und was zeigt der Typische Normalbürger, der pflichtgemäß das Formular ausgefüllt hat und keine Bestätigung darüber hat, da es keine gibt?
AFAIK wird am Ende eine PDF zum Download angeboten, die könnte man vorzeigen
 

mariomue

Erfahrenes Mitglied
23.10.2014
3.094
673
Sachsen
Gestern Mittag nicht. Aber lag möglicherweise daran das wegen immer längerer Schlange (an den E-Gates) noch hektisch ein paar Kontrollstellen aufgemacht wurden.
Auch in Fra bei Einreise am E-Gate wird man danach abgefangen und gefragt. Kurz die Mail vom Amt mit Befreiung Quarantaene und dem Nichtausfuellen der Einreiseanmeldung. Danke,schoenen Tag und tschuess. So soll es sein! Komplett unkompliziert.
 

spotterking

Erfahrenes Mitglied
14.07.2012
5.056
3.310
FRA
Okay- und was zeigt der Typische Normalbürger, der pflichtgemäß das Formular ausgefüllt hat und keine Bestätigung darüber hat, da es keine gibt?

Der kriegt das Formular noch mal zum handschriftlich ausfuellen in die Hand gedrueckt. Nach Abgabe darf er durch. Die haben uebrigens trotz E-Gate noch Mal den Pass gescannt. Hab dann gesagt sie brauchen nicht gucken da ich nix ausgefuellt habe. Hatte das Gefuehl das die mit dem Scannen und Nummerabgleich nach der digitalen Anmeldung suchen wollten.
 
Zuletzt bearbeitet:

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.035
649
.de
Die website einreiseanmeldung.de ist doch ein Witz. Ist es das wirklich, was nach über 6 Monaten herauskommt

Wenn Du nur wüsstest, welche Anstrengung die Umsetzung elementarer IT-Dinge im behördlichen Umfeld erfordern...

Tja, die implementierung der google maps api wäre da zu schwierig gewesen :D

Kommunikation mit einem Server im Ausland, no way.
 
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hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.270
953
Bekannterweise schützt ja Unwissenheit nicht vor Strafe - aber bei diesem Regelwust stellt sich mir schon die Frage, wie weit geht die Verpflichtung des Bürgers sich zu informieren? Daß damit ein tägliches Studium der Landes- UND Bundesgesetze gemeint ist, ist ja wohl abstrus, sofern man keine Anwaltskanzlei betreibt.

Jedenfalls nicht so weit, Auskünfte der zuständigen Behörde hinterfragen zu müssen.

Wenn Du Dich an die Auskunft der zuständigen Behörde hältst, wird man Dich vermutlich nicht mehr belangen können, selbst wenn die Auskunft "rechtsunverbindlich und falsch" war. Stichwort unvermeidbarer Verbotsirrtum. Der setzt nicht zwingend eine anwaltliche Beratung voraus, sondern nur, daß Du Dich nach Kräften um Klärung bemühen mußt. Und wenn die zuständige Behörde Dir ein ok gibt, ist das wohl getan. Aus die Maus.

Einfach nur "diese elendigen Verordnungen rafft kein Mensch mehr" hingegen reicht eher nicht. Selbst wenn es stimmt. 8-P
 

crane04

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
1.365
341
FRA
Also nach DE braucht man keinen Test, wie es sich mit der Schweiz verhält weiß ich nicht.
 

Afreaka

Erfahrenes Mitglied
29.01.2017
496
2.224
SCN/AJY
Ich hatte ja die Einreiseanmeldung vor 6 Tagen dreimal abgeschickt, da einfach diese versprochene Bestätigungsemail nicht kam und ich mir dachte "OK, da klemmt es gerade, probiere ich es in einer Stunde nochmals" und der download klappte auch nicht am smartphone (hätte wohl einen anderen browser probieren sollen). Dazu kam dann noch als Zettel die Ersatzanmeldung als PLF, eingesammelt von der crew vor der Landung in FRA.

Bisher gab es null feedback vom zuständigen GA, Ortspolizei oder wem auch immer. Kein Kontakt per Telefon/mobil/FAX/email, auch nichts mit der Post. Und vorbeigekommen zum Quarantänecheck ist auch niemand. Da ich und +0,5 inzwischen einen weiteren (negativen) Test gemacht haben, ist das Thema für mich erledigt. Es bleibt aber ein übler Nachgeschmack zu dieser Einreiseanmeldung.
 

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.370
989
Ich hatte ja die Einreiseanmeldung vor 6 Tagen dreimal abgeschickt, da einfach diese versprochene Bestätigungsemail nicht kam und ich mir dachte "OK, da klemmt es gerade, probiere ich es in einer Stunde nochmals" und der download klappte auch nicht am smartphone (hätte wohl einen anderen browser probieren sollen). Dazu kam dann noch als Zettel die Ersatzanmeldung als PLF, eingesammelt von der crew vor der Landung in FRA.

Bisher gab es null feedback vom zuständigen GA, Ortspolizei oder wem auch immer. Kein Kontakt per Telefon/mobil/FAX/email, auch nichts mit der Post. Und vorbeigekommen zum Quarantänecheck ist auch niemand. Da ich und +0,5 inzwischen einen weiteren (negativen) Test gemacht haben, ist das Thema für mich erledigt. Es bleibt aber ein übler Nachgeschmack zu dieser Einreiseanmeldung.

..das ganze Systen hat vor allem einen Grund: Eine abschreckende Wirkung daß Max Mustermann nebst +1 nicht auf Reisen geht. Jeder Besuch im Lidl, Friseur etc. birgt mind das gleiche Risiko als eine Reise in ein sog. Risikogebiet welches mitunter niedriger Zahlen als deine Stadt hat. Die prozentzahl der Kontrolle der Quarantäne durch die Behörden ist schwindend gering, und die Chance ist auf dem platten Land mit weniger Bevölkerungsdichte etwas höher als in einer deutschen Großstadt. Alllein dadruch geschuldet, daß die Ämter dort weniger zu tun haben.
Ich selber habe seit März rund 15 Einreisen aus Risikogebieten zurück nach Hause (Stadt mit 500 000 EW) gehabt, und nach jeder Reise habe ich fleißig gemeldet. Nie hat sich irgendjemand dafür interessiert!
 

Afreaka

Erfahrenes Mitglied
29.01.2017
496
2.224
SCN/AJY
Genau, die Crew meinte als Durchsage, man müsse ja jetzt diese digitale Einreiseanmeldung machen, verteile aber an diejenigen PAX, die es ausdrücklich wünschen, auch nochmals das alte Formular. Wurde dann wieder eingesammelt um es weiterzureichen...an wen auch immer. War allerdings "nur" CDG-FRA mit LH, bei Ankunft aus non-Schengen mag es nicht so locker zugehen.
 

asdf32333

HH Gold Junkie
22.08.2014
2.864
316
HAJ
Genau, die Crew meinte als Durchsage, man müsse ja jetzt diese digitale Einreiseanmeldung machen, verteile aber an diejenigen PAX, die es ausdrücklich wünschen, auch nochmals das alte Formular. Wurde dann wieder eingesammelt um es weiterzureichen...an wen auch immer. War allerdings "nur" CDG-FRA mit LH, bei Ankunft aus non-Schengen mag es nicht so locker zugehen.

Ich bleibe dabei: Wenn man intra-Schengen die digitale Einreiseanmeldung nicht ausfüllen möchte, dann gibt man vor, dass man sie ausgefüllt hat und niemanden interessiert es.
 

cVxAA

Erfahrenes Mitglied
29.09.2012
830
56
FRA
Na endlich, gerne auch für andere Bundesländer

Gericht kippt Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer in NRW

17.28 Uhr: Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die in der Corona-Einreiseverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen geregelte Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer aus Risikogebieten gekippt. Nach Ansicht des Gerichts hat das Land nicht berücksichtigt, dass Reisende bei der Rückkehr aus Ländern mit geringeren Infektionszahlen als an ihrem Wohnort nach der Heimkehr einem höherem Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Somit sei die Quarantäne aktuell kein geeignetes Mittel zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland, teilte das Gericht am Freitag mit.

https://www.focus.de/gesundheit/new...ekordwert-bei-corona-faellen_id_12679954.html
 

Kubi

Erfahrenes Mitglied
21.03.2013
1.151
392
Münsterland
Absolut folgerichtig. Fast ueberall in Deutschland und in Europa sind die Werte oben. Eine Quarantänepflicht kann da niemals verhaeltnismaessig sein
Die Wahrscheinlichkeit, sich hier auf der Arbeit oder in der S-Bahn anzustecken, ist ungleich höher, als wenn ich zum Wandern an die niederländische Küste mit dem PKW fahre. Danke an das OVG. Wieder einmal war die Politik völlig unfähig im blinden Aktionismus.
 

bitnapper

Erfahrenes Mitglied
18.04.2009
648
69
Bodensee
+++ 17:28 Gericht kippt Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer in NRW +++

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die in der Corona-Einreiseverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen geregelte Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer aus Risikogebieten gekippt. Nach Ansicht des Gerichts hat das Land nicht berücksichtigt, dass Reisende bei der Rückkehr aus Ländern mit geringeren Infektionszahlen als an ihrem Wohnort nach der Heimkehr einem höherem Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Somit sei die Quarantäne aktuell kein geeignetes Mittel zur Eindämmung der Pandemie in Deutschland, teilte das Gericht mit.

Endlich werden die Gerichte wach und zeigen unseren schlauen Regierung, dass Verordnungen verhältnismäßig, angemessen und erforderlich sein müssen

Wenn das Risiko hier in Baden-Württemberg höher ist als auf den Malediven, in Chile oder in Südafrika, dann müsste man mich vor der Wiedereinreise schützen und nicht aus Schutz vor allen anderen absondern. :rolleyes:
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.572
9.950
BRU
Genau, die Crew meinte als Durchsage, man müsse ja jetzt diese digitale Einreiseanmeldung machen, verteile aber an diejenigen PAX, die es ausdrücklich wünschen, auch nochmals das alte Formular. Wurde dann wieder eingesammelt um es weiterzureichen...an wen auch immer. War allerdings "nur" CDG-FRA mit LH, bei Ankunft aus non-Schengen mag es nicht so locker zugehen.

BRU-MUC so ähnlich, Durchsage, man verteile den Zettel an alle, die das noch nicht elektronisch gemacht haben. Mit ausdrücklichem Hinweis, dass Transit-Paxe und Paxe, die unter eine Ausnahme der Quarantäne fallen, den nicht auszufüllen brauchen.

Ansonsten keinerlei Kontrolle, weder beim Boarding noch im Flugzeug noch beim Aussteigen....
 
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espiderman24

Erfahrenes Mitglied
04.06.2015
339
46
Na endlich, gerne auch für andere Bundesländer

Nur zu! So ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren kostet nicht die Welt. Wenn man konkrete Reisepläne in ein vermeintliches Risikogebiet glaubhaft machen kann, das ein geringeres Infektionsgeschehen als der Heimatort aufweist, kann die Argumentation ja 1 zu 1 übernommen werden.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
Geht auch aus dem Ausland, der Antragsteller im Verfahren beim OVG NRW ist gerade auf Teneriffa:

Pressemitteilung OVG NRW meinte:
Der in Bielefeld wohnhafte Antragsteller hielt sich bis zum 13. November 2020 auf Ibiza auf und reiste dann weiter nach Teneriffa. Er beabsichtigt, am 22. November 2020 nach Deutschland zurückzukehren, und machte geltend, man könne nicht aufgrund eines Aufenthalts auf den Balearen als ansteckungsverdächtig qualifiziert werden, wenn die 7-Tage-Inzidenz dort deutlich niedriger liege als am heimischen Wohnort.
Siehe: https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/93_201120/index.php

Ist eigentlich egal, wo man gerade ist, da in diesen Verfahren Anwaltszwang besteht.
 

Accent

Aktives Mitglied
19.07.2011
115
27
MUC
Ein Geschäftspartner von mir will aus Finnland (seine Region ist kein Risikogebiet) am Montag zunächst nach NRW und weiter nach Bayern. Gesamtaufenthalt 3 Tage.
Helsinki wird nun ab Sonntag Risikogebiet

Er fährt also mit dem Auto zum Flughafen nach Helsinki und fliegt von dort los. Gilt das bereits als "Aufenthalt in einem Risikogebiet"?

Wenn ja, kann er offenbar (lese ich das richtig?) mit einem negativen Test wegen zwingend notwendiger beruflicher Tätigkeit (es ist zwingend notwendig, seine deutsche Tochter kann wohl nur so vor der Insolvenz bewahrt werden) für maximal 5 Tage nach NRW einreisen (https://www.mags.nrw/corona-einreiseverordnung)
Kann er aber dann weiter von NRW nach Bayern?

Wenn das oben alles nicht den Regeln entspricht, muss er morgen früh um 7 Uhr nach Düsseldorf.
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
4.081
1.391
DUS, HAJ, PAD
...
... (es ist zwingend notwendig, seine deutsche Tochter kann wohl nur so vor der Insolvenz bewahrt werden) für maximal 5 Tage nach NRW einreisen (https://www.mags.nrw/corona-einreiseverordnung)
...

Die Frage kann ich nicht beantworten, aber wenn er gefragt wird sollte er sich eine bessere Geschichte ausdenken.

Eine mögliche Insolvenz der Tochter kann ja schlecht ein beruflicher Grund des Vaters sein. Wie verhindert er denn die Insolvenz, bringt er einen Koffer voller Finnen Euros mit?
 

Accent

Aktives Mitglied
19.07.2011
115
27
MUC
Sorry, habe ich missverständlich formuliert. Er ist der CEO einer ausländischen Firma und diese hat eine deutsche Tochterfirma.

Wenn er einen Koffer voller Finnen Euros hätte, dann hätte es sich wohl erledigt :)
Ohne in diesem Fall ins Detail zu gehen, wäre es wohl sinnvoll Investoren zu treffen, Aufträge zu gewinnen etc.
 
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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
Die Coronaeinreise-VO NRW wird insgesamt außer Kraft gesetzt. Siehe Posting in einem anderen Thread: https://www.vielfliegertreff.de/rei...kungen-wegen-coronavirus-293.html#post3306773.

Insofern bleibt nur noch die Frage der Weiterreise nach Bayern offen.

Zu dem Sachverhalt mit der Insolvenz möchte ich lediglich am Rande anmerken, dass das jetzt so abwegig nicht ist, falls am Montag an Ort und Stelle Dinge verhandelt und Unterschriften geleistet werden müssen. (Edit: erst auf Senden gedrückt, nachdem #199 schon gepostet war)