Deutschland - Einreiseanmeldung (digital) und neue Quarantänevorschriften ab 08.11.2020

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Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.149
495
LEJ
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Aber es muss die Ersatzmitteilung einsammeln und an das Gesundheitsamt weiterleiten. Zu allem Überfluss ist das dann noch das Gesundheitsamt am ersten Bahnhof/Flughafen, an dem dann möglicherweise andere Ausnahmeregelungen als am Heimatort gelten. Keine Ahnung, ob dieses Gesundheitsamt das dann noch mal an das am Heimatort weiterleitet, aber bis dahin sind die 10 Tage vermutlich eh abgelaufen.

Das Verkehrsunternehmen muss gar nichts einsammeln, wenn ich keine Einreisemeldung abgeben muss, z. B. nach Tagesausflug ins Nachbarland.

Interessant wird es auf jeden Fall in Sachsen, wenn das Verkehrsunternehmen es genau nimmt:
- ODEG: der Halt für Ostritz liegt in Polen, ohne die 24h/Transit Regelung dürfte man nicht mehr mit dem Zug von Görlitz nach Zittfahren,
- U28: wird im Transitverkehr zwischen Děčín und Schluckenauer Zipfel genutzt - auch hier ist das schwer zu kontrollieren.
 

mariomue

Erfahrenes Mitglied
23.10.2014
2.968
422
Sachsen
Gibt es denn eine Pflicht zum online ausfüllen? Ich verstehe es eher als eine Empfehlung und als Versuch die Gesundheitsämter von Papierkrieg zu entlasten.
Ist eigentlich bekannt, ab wann bzw. bis wann vor der Einreise man das Formular ausfüllen muss? Das ist derzeit ja auch in jedem Land anders (bis spätestens xh vor Abflug, frühestens yh vor Abflug usw.).
 

Afreaka

Erfahrenes Mitglied
29.01.2017
496
2.224
SCN/AJY
Die website einreiseanmeldung.de ist doch ein Witz. Ist es das wirklich, was nach über 6 Monaten herauskommt?

Ich hab das gerade mal testweise durchgespielt, da ich nächstes Wochende nach D einreise. Es wird tatsächlich nichts überprüft (code per SMS oder Bestätigung der email). Aber das absolute highlight ist: in meiner Stadt gibt es "meine" Straße (mit gleichem Namen) viermal, jeweils mit anderer PLZ. Geladen im Formular wird aber "meine" PLZ nicht, ich kann also nur eine andere, falsche angeben.
 

danix

SwissHON - Moderator LX/OS/SN/4U-Forum
Teammitglied
16.03.2010
5.993
2.536
Kloten, CH
Wollte man diese Regeln 100% durchziehen, müsste man 100% Grenzkontrollen an ALLEN Aussengrenzen unseres Staates wieder einführen und die Grenz-Polizei bei der Einreise durch Nachweise überprüfen lassen, ob der Passagier (oder Autofahrer) wirklich aus einem der letzten Nicht-Risikogebiete kommt. Alle anderen oder die es nicht nachweisen können/wollen, müssten von der Grenzpolizei registriert und an die Wohnsitzgesundheitsbehörde gemeldet werden damit die dann die Einhaltung der häuslichen Quarantäne durchsetzen kann (örtliche Behörden, Polizei, Nachbarschaftsdenunziation etc.).

Ob das als "verhältnismässig" durch ginge?

Was für eine Frage! Verhältnismässigkeit ist doch die absolute Stärke fast aller dieser Massnahmen! :doh:
 

BeRDuS

Erfahrenes Mitglied
05.04.2019
442
0
NRW
Gestern hat mich das Gesundheitsamt angerufen. Ich hätte eine Aussteigekarte ausgefüllt. Meine Einreise war am 3.11. Daraufhin habe ich Sie drauf hingewiesen das ich mich am Einreisetag per Mail freigestellt habe. Dann ist ok hat Sie gesagt und aufgelegt. Ich habe nochmal
Auf die Mail geschaut die mich angerufen hat und per Mail freigestellt hat ist die selbe Person. Einreise war von IST.
 

F.H.K.

Aktives Mitglied
01.02.2018
225
97
korrekt so soll es sein - allerdings werden sich nicht alle dran halten, vorallem wenn sie herausfinden, was dieses Bürokratiemonster bedeutet: bis zum Ergebnis des Test muss der Reisende sich zuhause einmotten ("Freunde" sollen Lebensmittel kaufen? Was macht der, der keine "Freunde oder Nachbarn" hat bzw die sich weigern, z+u helfen, weil im Zuge der allgemeinen Angst und Panikwell, die ja dann auch Kontakt mit dem potentiellen Infizierten hatten und dann das gleche Schicksal trifft?)

Will sagen: in der Praxis nicht kontrollierbar und wahrscheinlich nur von ganz wenigen, ganz korrekten Charakteren auch genauso durchgezogen wie vom Gesetzgeber verlangt. Wahrscheinlich ist diese Spezies aber nicht die, die in Risikogebiete reist, sondern eher die, die seit 9 Monaten zuhause verharrt?

Würde ich nicht sagen.

Ich war dieses Jahr viel unterwegs, GB, TH,...auch in Spanien als es Risikogebiet wurde. Nächste Woche geht es beruflich nach Schweden. Danach werde ich mich selbstverständlich genau an die Quarantänevorschriften halten. Und nein, ich meine es nicht ironisch.
 
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sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
538
58
Die website einreiseanmeldung.de ist doch ein Witz. Ist es das wirklich, was nach über 6 Monaten herauskommt?

Ich hab das gerade mal testweise durchgespielt, da ich nächstes Wochende nach D einreise. Es wird tatsächlich nichts überprüft (code per SMS oder Bestätigung der email). Aber das absolute highlight ist: in meiner Stadt gibt es "meine" Straße (mit gleichem Namen) viermal, jeweils mit anderer PLZ. Geladen im Formular wird aber "meine" PLZ nicht, ich kann also nur eine andere, falsche angeben.
Tja, die implementierung der google maps api wäre da zu schwierig gewesen :D
 
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MAP

Aktives Mitglied
10.11.2011
121
19
Kiew
Ok, mein Gesundheitsamt hat mir auf die Frage, ob ich eine Einreiseanmeldung vornehmen muss obwohl ich nicht unter die Quarantänepflicht falle, lediglich mit einem Vollzitat der NRW Einreiseverordnung geantwortet. Nicht sehr hilfreich.

Hilfreich ist aber dieser Link. Neben den Landesverordnungen gilt also die Bundesanordnung (hier) und dort sind die Ausnahmen von der Pflicht zur Einreiseanmeldung abschießend aufgeführt.

Es gibt also Personen, die nach Landesrecht keine Einreiseanmeldung ausfüllen müssen, nach Bundesrecht aber schon. Das ist auf alle Fälle sehr naheliegend und bürgernah!
 
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Devilfish90

Erfahrenes Mitglied
13.12.2016
752
606
FRA
Auch während Corona muss man sich an die geltenden Datenschutzgesetze halten.

Klar würde dies vieles vereinfachen, aber sobald einmal die Möglichkeit da ist, gibt man diese ja ungern wieder her ;)
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
6.458
5.478
LEJ
Zuletzt bearbeitet:

Elephant

Erfahrenes Mitglied
11.03.2010
394
138
STR/VIE/MEX
vorhin Einreise in FRA aus MEX:
Nach der automatischen Passkontrolle wird man zu einem Bundespolizisten geleitet.
„Guten Tag, Sie haben sicher noch nichts von diesen - ehm - Formularen gehört, die jetzt neu sind.“
raschel-raschel und er zaubert einen ganzen Stapel schlecht kopierter Zettel hervor.
Ich:“Ich habe das elektronisch gemacht.“
Er:“Achso, naja, dann wissen Sie ja, was Sie jetzt zu tun haben. Einen schönen Tag noch!“
 

spotterking

Erfahrenes Mitglied
14.07.2012
4.791
2.757
FRA
vorhin Einreise in FRA aus MEX:
Nach der automatischen Passkontrolle wird man zu einem Bundespolizisten geleitet.
„Guten Tag, Sie haben sicher noch nichts von diesen - ehm - Formularen gehört, die jetzt neu sind.“
raschel-raschel und er zaubert einen ganzen Stapel schlecht kopierter Zettel hervor.
Ich:“Ich habe das elektronisch gemacht.“
Er:“Achso, naja, dann wissen Sie ja, was Sie jetzt zu tun haben. Einen schönen Tag noch!“

Das heisst Gegencheck ob man es elektronisch gemacht hat findet nicht statt? Dann wuerde es ja genauso ungeordnet weitergehen.
Ich probiers naechste Wo. Bin ja vom Amt befreit. Mal sehen was passiert.
 

Crs2066

Neues Mitglied
19.01.2018
17
0
CGN
EINREISEANMELDUNG - Kontrolle

Hallo,

ist jemand von euch aus einem Risikogebiet per Flieger eingereist?
Wie sieht die Kontrolle von der digitalen Einreiseanmeldung aus?

Ich plane eine Reise nach Kuba (kein Covid-Risikogebiet. Laut einreise.de muss ich nichts anmelden). Da es nicht einfach ist Flüge zu finden, habe ich mir eine Verbindung zusammen gebastelt. Ich werde über Madrid fliegen (Risikogebiet), allerdings werde ich dort nur 3 Stunden verbringen (Durchreise, keine Meldepflicht). Nach Deutschland komme ich aber doch aus Spanien.
Muss ich mich rechtfertigen, dass ich keine Anmeldung habe? Wo? Bei wem?
Gibt es Kontrollstellen auf den Flughäfen?

Danke für eure Antworten und bleibt gesund!
 

cornbread

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
570
339
Vor was hast Du Angst Crs2066 bei Deiner Reise? Dich mit dem Virus anzustecken oder bei einer Kontrolle Deine Boardkarten zeigen zu müssen um zu beweisen, dass Du in Spanien nur auf Durchreise warst?
Melde Deine Einreise nach Deutschland wie gewünscht digital an oder lass es sein, wenn Du Dir sicher bist. Schöne Reise!
 
Zuletzt bearbeitet:

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.149
495
LEJ
Hallo,

ist jemand von euch aus einem Risikogebiet per Flieger eingereist?
Wie sieht die Kontrolle von der digitalen Einreiseanmeldung aus?

Ich plane eine Reise nach Kuba (kein Covid-Risikogebiet. Laut einreise.de muss ich nichts anmelden). Da es nicht einfach ist Flüge zu finden, habe ich mir eine Verbindung zusammen gebastelt. Ich werde über Madrid fliegen (Risikogebiet), allerdings werde ich dort nur 3 Stunden verbringen (Durchreise, keine Meldepflicht). Nach Deutschland komme ich aber doch aus Spanien.
Muss ich mich rechtfertigen, dass ich keine Anmeldung habe? Wo? Bei wem?
Gibt es Kontrollstellen auf den Flughäfen?

Danke für eure Antworten und bleibt gesund!

Einfach mal die QuarantäneVO des Zielbundeslandes lesen und die Bekanntmachung von Herrn Spahn zur Einreisemeldung. Damit sollte es klar sein.

Ich verstehe nicht warum man Angst hat sich zu "rechtfertigen".
 

loennermo

Erfahrenes Mitglied
01.09.2017
1.344
598
Ich blicke echt nicht mehr durch...

Persönlich muss ich beruflich bedingt Anfang KW48 nach Österreich bzw. Wien um genau zu sein. Wohnhaft in Hessen, angestellt in Berlin. Somit gilt die hessische Verordnung.

Verstehe ich die Verordnung richtig, dass ich bei unter 72 Stunden und Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte anschließend nicht in Quarantäne muss gemäß §2 Abs. 2 Satz 3d?

Und da ich damit nicht unter §1 Abs. 1 falle ist auch nicht notwendig die Einreise anzumelden gemäß §1 Abs. 2 bzw. gemäß der folgenden Absätze zu melden? Sprich ich fahre einfach mit dem Auto nach Wien, arbeite, schlafe und fahre zurück so wie das noch im Februar üblich gewesen wäre?
 

asdf32333

HH Gold Junkie
22.08.2014
2.767
192
HAJ
Ich blicke echt nicht mehr durch...

Persönlich muss ich beruflich bedingt Anfang KW48 nach Österreich bzw. Wien um genau zu sein. Wohnhaft in Hessen, angestellt in Berlin. Somit gilt die hessische Verordnung.

Verstehe ich die Verordnung richtig, dass ich bei unter 72 Stunden und Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte anschließend nicht in Quarantäne muss gemäß §2 Abs. 2 Satz 3d?

Und da ich damit nicht unter §1 Abs. 1 falle ist auch nicht notwendig die Einreise anzumelden gemäß §1 Abs. 2 bzw. gemäß der folgenden Absätze zu melden? Sprich ich fahre einfach mit dem Auto nach Wien, arbeite, schlafe und fahre zurück so wie das noch im Februar üblich gewesen wäre?

Wenn Du sicher gehen möchtest würde ich beim Gesubändheitsamt fragen, was sie unter "angemessenen" Schutzkonzepten verstehen
 

Elephant

Erfahrenes Mitglied
11.03.2010
394
138
STR/VIE/MEX
Ich blicke echt nicht mehr durch...

Sprich ich fahre einfach mit dem Auto nach Wien, arbeite, schlafe und fahre zurück so wie das noch im Februar üblich gewesen wäre?

Ich habe die hessische EQV nicht gelesen, nach der VO in Baden-Württemberg sehe ich keine 72h-Regel für berufliche Aufenthalte. Wenn es diese Regel in Hessen gibt, dann benötigst Du noch die Bestätigung des Arbeitgebers dazu.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.852
10.991
Wenn Du sicher gehen möchtest würde ich beim Gesubändheitsamt fragen, was sie unter "angemessenen" Schutzkonzepten verstehen

Man verhalte sich einfach so, wie es die eigene Corona-VO vorgaebe, wenn sie am Zielort goelte - dann ist man auf der sicheren Seite und muss sich nicht an das ohnehin ueberlastete Gesundheitsamt wenden. Die haben naemlich keine Juristen und muessen das Rechtsamt fragen - das auch ueberlastet ist ;)