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Aber es muss die Ersatzmitteilung einsammeln und an das Gesundheitsamt weiterleiten. Zu allem Überfluss ist das dann noch das Gesundheitsamt am ersten Bahnhof/Flughafen, an dem dann möglicherweise andere Ausnahmeregelungen als am Heimatort gelten. Keine Ahnung, ob dieses Gesundheitsamt das dann noch mal an das am Heimatort weiterleitet, aber bis dahin sind die 10 Tage vermutlich eh abgelaufen.
Das Verkehrsunternehmen muss gar nichts einsammeln, wenn ich keine Einreisemeldung abgeben muss, z. B. nach Tagesausflug ins Nachbarland.
Interessant wird es auf jeden Fall in Sachsen, wenn das Verkehrsunternehmen es genau nimmt:
- ODEG: der Halt für Ostritz liegt in Polen, ohne die 24h/Transit Regelung dürfte man nicht mehr mit dem Zug von Görlitz nach Zittfahren,
- U28: wird im Transitverkehr zwischen Děčín und Schluckenauer Zipfel genutzt - auch hier ist das schwer zu kontrollieren.