Deutschland - Einreiseanmeldung (digital) und neue Quarantänevorschriften ab 08.11.2020

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dplane

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
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Es wird auch keine offizielle Anordnung kommen. Wir haben uns mittlerweile 2-mal einreiseangemeldet, bislang hat sich niemand dafür interessiert.
Wäre auch meine Erwartung gewesen, dass es hier je nach Gesundheitsamt unterschiedlich abläuft mit der Kontaktaufnahme...also überwiegend gar keine.

Bei der Verkürzung meldet man sich dann auch nicht mehr explizit beim Gesundheitsamt, sondern heftet den Test für den Fall der Fälle ab?
 

dplane

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
1.881
1.624
Das stimmt so nicht, in Hessen zB reicht ein Schnelltest. Am besten, in der jeweiligen Verordnung des Bundeslandes nachlesen.
Konkret geht es bei mir um Niedersachsen: "Der zugrunde liegende Test mussdie Anforderungen des Robert Koch-Instituts, die im Internet unter der Internetadressehttps://www.rki.de/covid-19-tests veröffentlicht sind, erfüllen."

Da unter dem Link auch Antigentests erwähnt werden, war ich hier irritiert. Daher meine Frage.

Wie würdet Ihr dieses Konstrukt interpretieren? Antigentests mit ≥80% Sensitivität und ≥97% Spezifität zur Verkürzung zulässig?
 

MrBoccia

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05.04.2011
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Kärnten
the-real-mrboccia.blog
Konkret geht es bei mir um Niedersachsen: "Der zugrunde liegende Test mussdie Anforderungen des Robert Koch-Instituts, die im Internet unter der Internetadressehttps://www.rki.de/covid-19-tests veröffentlicht sind, erfüllen."

Da unter dem Link auch Antigentests erwähnt werden, war ich hier irritiert. Daher meine Frage.

Wie würdet Ihr dieses Konstrukt interpretieren? Antigentests mit ≥80% Sensitivität und ≥97% Spezifität zur Verkürzung zulässig?

Wir hatten bei unserem zweiten Test auch so einen Antigen-Test und vorher beim Arzt gefragt, ob dieser Test denn gültig ist, um die Quarantäne zu beenden. Dem ist so, also ab zum Test.
 
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spotterking

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14.07.2012
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FRA
Ok. Antigentest ist mir neu. Wieder was Neues gelernt. Ist aber schlau formuliert. Auf den ersten Blick erutet nix auf Schnelltest.
IMG_2669.JPG
 
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derBerliner

Erfahrenes Mitglied
10.05.2011
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Jep. Und nach den 10 Tagen kannst ihn entsorgen.

Bin auf der Suche nach einer entsprechenden Quelle, dass ich nach fünf Tagen den Test nicht ans Gesundheitamt schicken muss, um rauszukommen. Konkret geht es um Hessen.
Hatte es so verstanden, dass ich den Test dem Gesundheitsamt schicken muss? Oder ist das falsch?
 

spotterking

Erfahrenes Mitglied
14.07.2012
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FRA
Bin auf der Suche nach einer entsprechenden Quelle, dass ich nach fünf Tagen den Test nicht ans Gesundheitamt schicken muss, um rauszukommen. Konkret geht es um Hessen.
Hatte es so verstanden, dass ich den Test dem Gesundheitsamt schicken muss? Oder ist das falsch?

Siehe oben der Auszug aus der hessischen VO. Auf Verlangen....steht da.
 

MrBoccia

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Bin auf der Suche nach einer entsprechenden Quelle, dass ich nach fünf Tagen den Test nicht ans Gesundheitamt schicken muss, um rauszukommen. Konkret geht es um Hessen.
Hatte es so verstanden, dass ich den Test dem Gesundheitsamt schicken muss? Oder ist das falsch?


Hier für Hessen:
https://soziales.hessen.de/gesundhe...bestimmungen-und-coronatests-fuer-einreisende

Wo muss ich das Testergebnis hinsenden?
Das Testergebnis bewahren Sie mindestens 10 Tage auf. Sie müssen dieses an keine Stellen versenden, aber auf Aufforderung vorlegen.
 
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Gagarin69

Reguläres Mitglied
24.03.2013
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Anhang anzeigen 144289

Das sagt Niedersachsen, Antigentest reicht. Es gibt jetzt auch wieder ein Testzentrum am Hannover Airport.
Perfekt, wäre nur schön wenn der Test auch für Reiserückkehrer wieder kostenlos wäre.

Weiß jemand ob die Kosten in NRW selbst gezahlt werden müssen?

Aktueller Plan: nach Ankunft in HAJ nach NRW fahren, auch eine Adresse in NRW für das Gesundheitsamt beim Einreiseformular angeben und nach dem Test nach Berlin zurück nach Berlin. In NRW gibt es keine Quarantäne Verordnung und durch den Test wäre ich dann "frei".
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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Weiß jemand ob die Kosten in NRW selbst gezahlt werden müssen?

Das laesst zumindest § 4 Abs. 6 CoronaEinrVO NW vermuten:

"Zur Sicherstellung der Einreisetestung im Zusammenhang mit Flugreisen haben die Betreiber der Flughäfen sicherzustellen, dass die Passagiere von Linien- und Touristikflügen bei der Ankunft über die Testpflicht informiert sind und ihnen am Flughafen eine Testmöglichkeit auf eigene Kosten angeboten wird. Das Angebot soll schnellstmöglich, muss aber spätestens ab dem 1. Januar 2021 bereitstehen."

Ob es neben den Flughafen-Testzentren noch weitere gibt, an denen es kostenlos ist, weiss ich aber nicht.

Aktueller Plan: nach Ankunft in HAJ nach NRW fahren, auch eine Adresse in NRW für das Gesundheitsamt beim Einreiseformular angeben und nach dem Test nach Berlin zurück nach Berlin. In NRW gibt es keine Quarantäne Verordnung und durch den Test wäre ich dann "frei".

Dann solltest Du zumindest einen Blick auf die Berliner Regeln werfen. Man koennte argumentieren, dass Du auch denen unterliegst. Sprich: Kontaktieren des Gesundheitsamtes (§ 21 InfSchMV BE) und Quarantaene bis zum zweiten Test (§ 23 InfSchMV BE). Das Argument "NRW-Luft macht frei" ist auch vertretbar, ich weiss aber nicht, wie solche Reisewege praktisch behandelt werden (und welcher Argumentation die jeweilige Verwaltung folgt).
 

Allererste Reihe

Erfahrenes Mitglied
07.05.2012
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Süddeutschland
Die berliner VO habe ich nicht gelesen. In der bayerischen VO steht aber beispielsweise drinnen, dass man quarantänepflichtig ist, wenn man bei Einreise nach Bayern irgendwann innerhalb der letzten 10 Tage in einem Risikogebiet war.
Hier würde der Abstecher nach NRW absolut gar nichts bringen.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.988
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Das steht wohl in allen so drin. Allerdings ist in dem Fall wie gesagt auch die Argumentation vertretbar, dass man in einem Bundesland sein Hauptziel hat, dort einreist, die Einreise- und Quarantaeneerfordernisse ableistet und anschliessend "frei" als innerdeutsch Reisender (aber eben nicht mehr Einreisender) in andere Bundeslaender faehrt.
 
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Allererste Reihe

Erfahrenes Mitglied
07.05.2012
1.719
4
Süddeutschland
Naja, geschrieben steht "innerhalb der letzten 10 Tage" und "bei Einreise nach Bayern (o.ä.)".
Ich halte die Argumentation von wegen "ich war in NRW und jetzt frei" für etwas weit hergeholt.

Kontrollieren wird es vermutlich eh niemand.
 

Frank N. Stein

Erfahrenes Mitglied
04.04.2020
9.188
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der Ewigkeit
Perfekt, wäre nur schön wenn der Test auch für Reiserückkehrer wieder kostenlos wäre.

Weiß jemand ob die Kosten in NRW selbst gezahlt werden müssen?

Aktueller Plan: nach Ankunft in HAJ nach NRW fahren, auch eine Adresse in NRW für das Gesundheitsamt beim Einreiseformular angeben und nach dem Test nach Berlin zurück nach Berlin. In NRW gibt es keine Quarantäne Verordnung und durch den Test wäre ich dann "frei".

Du darfst in NRW munter selbst zahlen,
wäre ja noch schöner, wenn die Allgemeinheit
für Deine nicht gewünschten und kaum tolerierten Vergnügungsreisen zu zahlen hätte.
die Lage ist ernst genug ;):

https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/laumann-testpflicht-corona-100.html

Flugreisenden muss am Flughafen eine Testmöglichkeit auf eigene Kosten angeboten werden.
Man habe mit den Flughäfen vereinbart, dass dort Schnelltests angeboten werden. Aber auch, wer mit dem Auto oder dem Zug reise, sei verpflichtet, einen Test machen zu lassen. Es gebe zahlreiche private Anbieter, die Schnelltests "zu überschaubaren Kosten" anbieten, erklärte Laumann.
Für Reisen, die nicht zwingend nötig sind, habe er gerade kein Verständnis, darum sei die Testpflicht zumutbar. Wenn der Schnelltest ein positives Ergebnis anzeige, dann sei eine unmittelbare Quarantäne Pflicht. Also bevor die Bestätigung durch einen PCR-Test erfolgt.
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
21.988
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"erklärte Laumann [...] Wenn der Schnelltest ein positives Ergebnis anzeige, dann sei eine unmittelbare Quarantäne Pflicht. Also bevor die Bestätigung durch einen PCR-Test erfolgt."

Anderer Ansicht § 3 Quarantäneverordnung NRW: "Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem PCR-Test nachgewiesen ist, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Erhalt dieses Testergebnisses auf direktem Weg in Quarantäne zu begeben."
 

dplane

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
1.881
1.624
Vielleicht keine rechtliche Pflicht, aber wohl unbestritten Common Sense sich danach nicht noch irgendwo in der Warteschlange einzureihen etc...
 
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west-crushing

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03.08.2010
8.030
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CGN
"erklärte Laumann [...] Wenn der Schnelltest ein positives Ergebnis anzeige, dann sei eine unmittelbare Quarantäne Pflicht. Also bevor die Bestätigung durch einen PCR-Test erfolgt."

Anderer Ansicht § 3 Quarantäneverordnung NRW: "Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem PCR-Test nachgewiesen ist, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Erhalt dieses Testergebnisses auf direktem Weg in Quarantäne zu begeben."

Überrascht mich ehrlich gesagt nicht. Herr Laumann ist mir auch bisher nicht durch besondere Kompetenz aufgefallen.
 

XT600

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16.03.2009
22.422
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Einreise Finnland (Regel: keine Einreise egal welches Land ohne Test!) Art Grenzkontrolle mit Grenzpolizei (keine Ausweiskontrolle) mit der Frage auch "woher kommen Sie" und dem Hinweise, dass ein Test zwingend gemacht werden muss, auch dass 5 Tage später ein zweiter gemacht werden muss. Keine Kontrolle, aber "hohheitlicher" Hinweis auf geltendes Recht.

Einreise Deutschland (BY, MUC, Regel: eine Einreise aus Risikoland nur mit Test): LH verteilt Formulare (Name, Sitzplatz, Abreise Airport, Kontaktdaten), die eingesammelt werden (vermutliche Kontaktverfolgung bei Infektionsfall im Flugzeug). Es wird pauschal (FRA, MUC) über die Möglichkeit eines Tests bei Einreise aus einem Risikoland über ein "DRK/LH" Infoblatt (deutsch/englisch) informiert, aber weder gibt's eine Begrüßungsansage eines Grenzpolizisten, noch wird man auf die Pflicht zum Test hingewiesen, wenn man aus einem Risikoland kommt (BY seit 21.12.20). Keiner fragt woher man kommt! 100% Eigenverantwortung des Reisenden....

der Hinweis auf die digitale Einreiseerklärung fehlt!

fraglich was das ganze soll, wenn es so schlampig umgesetzt wird?
 
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hanpe016

Reguläres Mitglied
01.09.2013
47
42
Kurzer Report: 24.12. Ankunft mit X32259 LPA-FRA. Digitale Einreiseanmeldung hatte ich ausgefüllt. Im Flieger kurzer Hinweis darauf. Für diejenigen, welche diesen Schritt noch nicht erledigt hatten, wurden von den FB´s Zettel und Stift verteilt (ca. 50% der Paxe). Einsammeln ohne "Kontrolle". Nach der Landung in FRA keinerlei Überprüfung (vor Abflug in LPA auch nicht).

Ca. 1h nach der Landung in FRA vom zuständigen Gesundheitsamt (Offenbach/M.) eine automatisierte Mail erhalten. Aufforderung, nochmals gesondert ein Einreiseformular der Stadt Offenbach auszufüllen. Dort Frage u.a. nach Arbeitgeber, Krankenversicherung, etc. Außerdem dort detaillierte Verhaltenshinweise, sowie die Erklärung der Quarantäne-Regelung. Diese wird mit einem farblich hervorgehobenem Beispiel erläutert, welche eindeutig das Mitzählen des Anreisetags als ersten Quarantänetag beschreibt.

Das bedeutet bei optimaler Planung, und sofern der Test (für Hessen PCR+klassifizierter Schnelltest möglich) negativ ausfällt, dass man 3 volle Minimum-Quarantäne-Tage zu absolvieren hat (Anreise 1. Tag möglichst spät, Tag 2+3+4, Freitestung am 5. Tag, möglichst früh. Centogene FRA Airport öffnet lt. Website für PCR um 06:00h für Schnelltests um 08:00h.
Ein negatives Testergebnis ist an "einreise@offenbach.de" zu schicken sowie 10 Tage aufzubewahren.
 

MrBoccia

Aktives Mitglied
05.04.2011
130
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Kärnten
the-real-mrboccia.blog
Ca. 1h nach der Landung in FRA vom zuständigen Gesundheitsamt (Offenbach/M.) eine automatisierte Mail erhalten. Aufforderung, nochmals gesondert ein Einreiseformular der Stadt Offenbach auszufüllen. Dort Frage u.a. nach Arbeitgeber, Krankenversicherung, etc. Außerdem dort detaillierte Verhaltenshinweise, sowie die Erklärung der Quarantäne-Regelung. Diese wird mit einem farblich hervorgehobenem Beispiel erläutert, welche eindeutig das Mitzählen des Anreisetags als ersten Quarantänetag beschreibt.

Das bedeutet bei optimaler Planung, und sofern der Test (für Hessen PCR+klassifizierter Schnelltest möglich) negativ ausfällt, dass man 3 volle Minimum-Quarantäne-Tage zu absolvieren hat (Anreise 1. Tag möglichst spät, Tag 2+3+4, Freitestung am 5. Tag, möglichst früh. Centogene FRA Airport öffnet lt. Website für PCR um 06:00h für Schnelltests um 08:00h.
Ein negatives Testergebnis ist an "einreise@offenbach.de" zu schicken sowie 10 Tage aufzubewahren.

In der hessischen VO heisst es aber: "Beispiel: Wenn Sie an einem Samstag einreisen, dann gilt der Sonntag als erster Tag und der Donnerstag als fünfter Tag. Es kann also am Donnerstag getestet werden." Das widerspricht deiner Aussage.
 

hanpe016

Reguläres Mitglied
01.09.2013
47
42
In der hessischen VO heisst es aber: "Beispiel: Wenn Sie an einem Samstag einreisen, dann gilt der Sonntag als erster Tag und der Donnerstag als fünfter Tag. Es kann also am Donnerstag getestet werden." Das widerspricht deiner Aussage.


Das Gesundheitsamt Offenbach schreibt mir mit Mail vom 24.12.2020 (hier Paste&Copy) - in der Original-Mail ist das Beispiel farblich hervorgehoben:


"...Folgende Formulare sind unverzüglich für jeden Mitreisenden ausfüllen:
Vor Einreise:
· Digitale Einreisemeldung auf www.einreiseanmeldung.de
Nach Einreise:
· Einreise-Formular der Stadt OF auf www.offenbach.de/return


Die Möglichkeit, die Quarantänepflicht durch ein negatives Testergebnis vorzeitig zu beenden, besteht grundsätzlich erst ab dem 5. Tag nach Einreise.

Der eingereichte Test muss die Anforderungen des Robert Koch-Instituts, die im Internet unter der Adresse www.rki.de/covid-19-tests https://antigentest.bfarm.de/ords/antigen/r/antigentests-auf-sars-cov-2/liste-der-antigentests?session=14647533447316 veröffentlicht sind, erfüllen.


Beispiel: Wenn Sie am 03.12.20 einreisen, begeben Sie sich in häusliche Quarantäne. Ab dem 07.12.20 dürfen Sie einen Test durchführen lassen. Mit einem negativen Testergebnis endet die Quarantäne automatisch.

Gestattet ist der Gang zum Hausarzt und/oder zum Testcenter. Es dürfen keine öffentlichen Verkehrsmittel genutzt werden, der Weg darf im eigenen Auto, zu Fuß oder mit dem Fahrrad erfolgen. Ein Mund-Nasen-Schutz ist dauerhaft zu tragen.

Das Test-Ergebnis schicken Sie bitte an: einreise@offenbach.de..."
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
4.081
1.391
DUS, HAJ, PAD
"erklärte Laumann [...] Wenn der Schnelltest ein positives Ergebnis anzeige, dann sei eine unmittelbare Quarantäne Pflicht. Also bevor die Bestätigung durch einen PCR-Test erfolgt."

Anderer Ansicht § 3 Quarantäneverordnung NRW: "Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem PCR-Test nachgewiesen ist, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Erhalt dieses Testergebnisses auf direktem Weg in Quarantäne zu begeben."

Man sollte schon die ganze Verordnung lesen...

§2 Abs. 1

"Personen, die sich wegen Erkältungssymptomen oder einem positiven Coronaschnelltest einem PCR-Test unterzogen haben, sind verpflichtet, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben."

Der 2. Paragraph heißt ja auch sogar: Quarantäne bis zum Vorliegen einer molekularbiologischen Testung (PCR-Test)