Einreiseeinschränkungen wegen Coronavirus

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insofern

Erfahrenes Mitglied
29.08.2017
1.160
689
jwd
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letztlich dürften die Länderverordnungen für eine Bundesverordnung unerheblich sein.

Nein, denn die Bundes-VO ist eine Muster-VO, die den Ländern als abgesprochene Vorlage dient. Die VO-Kompetenz in Gesundheitsfragen liegt bei den Ländern. Ist wie mit Schule, Bildung und Kultur.
 

jumbolina

Erfahrenes Mitglied
04.07.2018
5.661
2.887
MUC/STR
Beim Thema Einreiseanmeldung (auch Bundesregelung) gilt übrigens laut Webseite: "In den folgenden Fällen müssen Sie keine Digitale Einreiseanmeldung ausfüllen:• wenn Sie lediglich durch ein Risikogebiet durchgereist sind und dort keinen Zwischenaufenthalt hatten"

Welche Website? Kannst Du bitte verlinken?
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.936
16.068
Nein, denn die Bundes-VO ist eine Muster-VO, die den Ländern als abgesprochene Vorlage dient. Die VO-Kompetenz in Gesundheitsfragen liegt bei den Ländern.

Jein. Die infektionsschutzrechtliche Zustaendigkeit liegt bei den Laendern, die in ihren Corona- (und/oder Einreise- und/oder Quarantaene-)Verordnungen entsprechende Regelungen getroffen haben. die einreiserechtliche Zustaendigkeit liegt beim Bund.

Sprich: Der Bund regelt, unter welchen Voraussetzungen man ins Bundesgebiet einreisen darf, und das Land regelt, welche Infektionsschutzmassnahmen man nach dieser Einreise zu treffen hat.
 

insofern

Erfahrenes Mitglied
29.08.2017
1.160
689
jwd
Jein. Die infektionsschutzrechtliche Zustaendigkeit liegt bei den Laendern, die in ihren Corona- (und/oder Einreise- und/oder Quarantaene-)Verordnungen entsprechende Regelungen getroffen haben.
Allein darauf habe ich mich bezogen. Die Corona-VO der Länder und das Muster des Bundes regeln keine Einreise.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.936
16.068
Ok, dann sind wir uns einig, und ich bezog mich (zusaetzlich) auf die Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf neuartige Mutationen des Coronavirus SARS-CoV-2 nach Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag (Coronavirus-Schutzverordnung – CoronaSchV).
 

bivinco

Erfahrenes Mitglied
03.08.2014
2.402
134
BSL
Hallo zusammen,
Frage zur Einreise nach DE ex Südafrika.

“Ab dem dem 1. Januar 2021 dürfen nach vorheriger Genehmigung durch das Bundesministerium des Inneren Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland befördert werden.”

Wird am Check-In/Gate eine Überprüfung des Aufenthaltsrechts in DE durchgeführt?
 

spotterking

Erfahrenes Mitglied
14.07.2012
5.047
3.289
FRA
Hallo zusammen,
Frage zur Einreise nach DE ex Südafrika.

“Ab dem dem 1. Januar 2021 dürfen nach vorheriger Genehmigung durch das Bundesministerium des Inneren Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland befördert werden.”

Wird am Check-In/Gate eine Überprüfung des Aufenthaltsrechts in DE durchgeführt?

Ich denke zu 100%. Da wurde ja schon auf dem letzten Flug am 21.12 bei Einigen etwas genauer hingeguckt.
 
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bivinco

Erfahrenes Mitglied
03.08.2014
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134
BSL
Ich denke zu 100%. Da wurde ja schon auf dem letzten Flug am 21.12 bei Einigen etwas genauer hingeguckt.

LH ist ja mein Pass (nicht DE) bekannt, wie auch meine Adresse (CH). Verstehe daher nicht die Umbuchung. Finde es ist trotzdem eine Diskriminierung gegenüber einem EU Bürger.

Ich werde mal die Hotline bemühen und fragen ob den CPT-MUC/FRA-ZRH gehen würde. Über Transfer habe ich nichts gefunden.
 
Zuletzt bearbeitet:

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
8.017
3.237
CGN
LH ist ja mein Pass (nicht DE) bekannt, wie auch meine Adresse (CH). Verstehe daher nicht die Umbuchung. Finde es ist trotzdem eine Diskriminierung gegenüber einem EU Bürger.

Ich werde mal die Hotline bemühen und fragen ob den CPT-MUC/FRA-ZRH gehen würde. Über Transfer habe ich nichts gefunden.

§ 2 CoronaSchV (Bund) differenziert jedenfalls leider nicht zwischen Transit und Endziel. Jedenfalls nach dem Wortlaut der Vorschrift dürfen auf Flügen Südafrika-DE nur Personen mit Wohnsitz in DE befördert werden, unabhängig von deren Endziel.

Wenn man das am CheckIn ernst nimmt, könnte es ernsthafte Probleme geben.

Eventuell wäre eine Möglichkeit, sich nach JNB durchzuschlagen und auf LX JNB-ZRH zu fliegen?
 
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bivinco

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03.08.2014
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BSL
Habe auf der LH Seite zum Thema Transit noch folgende Info gefunden:
https://lufthansa.travel-regulations.com/route-info?origin=CPT&destination=FRA&search-enabled=true
—> nicht reguliert

199c8ea7b82cc6e71deeb1cd1e6d5a11.jpg
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.563
9.915
BRU
Belgien verschärft in Panik wegen der „Urlaubsrückkehrer“ auch mal wieder. Zusätzlich zu der schon am 18. Dezember beschlossenen 7 Tage Quarantäne und obligatorischem Test am 7. Tag (zur Beendigung bei negativem Ergebnis) für alle, die mehr als 48h in einem „roten Gebiet“ waren sowie dem negativen PCR-Test für die Einreise für alle „non residents“ ab 25.12. (teils ist von 48h, teils von 72h vor der Einreise die Rede), kommt jetzt noch ein weiterer obligatorischer Test bei der Ankunft. Wie das in der Praxis aussehen soll bzw. ob das mit dem Test nach der Ankunft auch für die „non residents“ gilt, die ja den Test schon für die Einreise brauchen, ist mir noch nicht ganz klar.

Am 4. Januar soll außerdem ein neues PFL kommen, das u.a. für berufliche Reisen einen „Code“ des Arbeitgebers verlangt (also im Sinne von belgischen AG, die den für unabdingbare Auslandsreisen ihrer eigenen AN beantragen müssen, wie das für Geschäftsreisen nach Belgien ist – keine Ahnung).

Ich rechne mit absolutem Chaos, alleine schon wegen der nicht vorhandenen ausreichenden Testkapazitäten, der Frage, wie das etwa bei Einreise mit dem Auto oder Zug aussehen soll (Grenzkontrollen? Kontrollen in Zügen und an Bahnhöfen? Teststationen, wie auch immer sie die über Nacht aus dem Boden stampfen wollen….), der Unterscheidung nach „residents“ und „non residents“….
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
21.936
16.068

spotterking

Erfahrenes Mitglied
14.07.2012
5.047
3.289
FRA
LH ist ja mein Pass (nicht DE) bekannt, wie auch meine Adresse (CH). Verstehe daher nicht die Umbuchung. Finde es ist trotzdem eine Diskriminierung gegenüber einem EU Bürger.

Ich werde mal die Hotline bemühen und fragen ob den CPT-MUC/FRA-ZRH gehen würde. Über Transfer habe ich nichts gefunden.

Passland ist nicht das Problem. Die wollen Nachweis deutscher Adresse. Kontoauszug, Gehaltszettel oder Aehnliches. Selbst Adresse fuer Flug abaendern wuerde nix bringen.
 

Emick

Erfahrenes Mitglied
18.05.2018
676
243
Hi,

jemand aktuelle Erfahrung mit (Ein-)Reise nach DXB?

Hi,

hatte schon vor einigen Tagen hier gefragt.

Laut https://www.emirates.com/de/english/help/covid-19/dubai-travel-requirements/tourists/#82485 soll es für Einreisende ex DE (direkter Flug) immer noch ohne PCR-Test gehen.

Jemand mit praktischen Erfahrungen diesbezüglich?

1. Wie lange dauert das Testing-Prozedere auf dem Flughafen nach der Landung (Warteschlangen, -Zeiten, Orga, …)?

2. Was passiert nach der Entnahme: Darf man einfach ein Taxi nehmen und zu seinem Hotel fahren?

3. Wann und wie kommen die Ergebnisse und was passiert davor (abhängig vom Hotel? soll ich mich da upfront erkundigen?) und danach?

4. Wie ist die Lage an sich momentan in den UAE? Entspannt, hatte ich gehört (jemand hatte allerdings berichtit, dass die Maskenpflicht ununterbrochen und überall gilt: also auch auf der Straße sowie am Strand etc.).

5. Viele Touris / Vieles zu? Erwartete Auslastung in den Hotels (klar, kommt auf das Hotel an)?

Danke euch!
 

Emick

Erfahrenes Mitglied
18.05.2018
676
243
Das passt doch inhaltlich nun wirklich besser in den aktuellen Thread zur Situation in DXB. Da solltest Du vielleicht mal nachlesen - und die eine oder andere Frage beantwortet sich dann von selbst...

Ah, ok. War mir gar nicht bewusst, dass wir hier einen speziellen Thread haben :rolleyes:. Danke (y)
 
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bivinco

Erfahrenes Mitglied
03.08.2014
2.402
134
BSL
Der Kapitaen eines jeden solchen Fluges tut gut daran, alle Passagiere ohne Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland abzuladen. Fuer die Ordnungswidrigkeit gemaess § 4 Nr. 2 CoronaSchV ist er persoenlich verantwortlich.

Sorry das ich wieder nerve!

Zählt ein EWR-Pass eigentlich nicht als Aufenthaltstitel für Deutschland (§ 2 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 5 Satz 1 FreizügG/EU) ?
 

insofern

Erfahrenes Mitglied
29.08.2017
1.160
689
jwd
Sorry das ich wieder nerve!

Zählt ein EWR-Pass eigentlich nicht als Aufenthaltstitel für Deutschland (§ 2 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 5 Satz 1 FreizügG/EU) ?
Die von Dir zitierte Norm regelt den Personenkreis, auf den das Gesetz anwendbar ist.

EWR- Angehörige können nach Deutschland einreisen. Mit allen Konsequenzen aus entsprechend aktuellen Verordnungen zum Infektionsschutz.