Einreiseeinschränkungen wegen Coronavirus

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Allererste Reihe

Erfahrenes Mitglied
07.05.2012
1.719
4
Süddeutschland
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Pauschalaussagen sind doch immer Mist.

Es kommt darauf an wo man hinreist, wie man sich benimmt, welche Hygieneregeln man befolgt, was man unterwegs und am Zielort tut und wen man trifft.

Unnötige Reisen (inkl. Urlaub) mache ich im Moment auch nicht. Ich gehe aber auch eher selten einkaufen und dafür wenn dann umfangreicher.
Nötige Geschäftsreisen mache ich trotzdem, mit Hygiene, umsichtigen Verhalten und generell Menschenverstand sehe ich da auch kein Risiko / Problem.
 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
1.087
852
Es gibt ja jetzt die neue Regel, dass man, sofern die Inzidenz am eigenen Wohnort über 200 liegt, nicht mehr als maximal 15 Kilometer sich davon entfernen darf. Letztlich werden so (unter anderem) innerdeutsche Einreiseeinschränkungen, bzw. -verbote geschaffen.

Kann mir jemand sagen, was die eigentliche Intention bzw. der Schutzzweck dieser Regel sein soll? Ich habe leider keine offizielle Begründung gefunden. Geht es darum, dass möglichst wenige Leute aus diesen "roten Zonen" (> 200) in andere bzw. benachbarte Teile Deutschlands reisen, damit sie dort nicht das Virus einschleppen? Oder (nur) darum, dass die Leute möglichst Zuhause bleiben sollen?

In den Begründungen der Politiker hört man nur Allgemeinplätze und Phrasen dazu, leider nichts Konkretes, wobei eine Gesetz oder eine Verordnung zum Schutz vor etwas doch eine gewisse Begründungspflicht haben müsste, die man auch schriftlich (idealerweise im Gesetz / der Verordnung selbst) finden müsste.

Weiß jemand mehr zum Schutzzweck dieser 15-KM-Maßnahme?
 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
1.087
852
Die 15km Regelung in Bayern gilt übrigens ausschließlich für "touristische Tagesreisen". Insofern sieht das schon sehr nach einer Lex anti Wintersport aus.

Im R2G-Berlin (in dem ich glücklicherweise nicht lebe und somit nicht betroffen bin) scheint man weit darüber hinaus zu gehen, oder den eigentlichen Sinn der eigenen Regel gar nicht zu verstehen - angeblich nämlich sind laut den dortigen Bürokraten durch die 15-KM-Regel auch sämtliche Flugreisen betroffen, sprich: es gäbe somit ein Flugverbot ab Berlin ausgehend!

Zitat aus einem Artikel bei RBB24:

"Damit würden dann auch Flugreisen nicht mehr möglich sein. "Ich kann mir auf jeden Fall keine Flugreise vorstellen, bei der man vier Kilometer aus der Stadt raus fährt zum Flughafen Willy Brandt und dann von dort elf Kilometer weit irgendwo hin fliegt", so der Finanzsenator."
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.930
4.423
Aber hier wird ja oft argumentiert, dass die Ansteckungsgefahr gering und somit Reisen im Ausland viel sicherer ist als in Deutschland zu bleiben.

Andererseits ist es auch utopisch zu glauben, dass man die Verbreitung des Virus samt seiner Motivation verhindern könnte. Verlangsamen, nur das kann das Ziel sein.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.013
16.289
Zitat aus einem Artikel bei RBB24:

"Damit würden dann auch Flugreisen nicht mehr möglich sein. "Ich kann mir auf jeden Fall keine Flugreise vorstellen, bei der man vier Kilometer aus der Stadt raus fährt zum Flughafen Willy Brandt und dann von dort elf Kilometer weit irgendwo hin fliegt", so der Finanzsenator."


Damit hat er (natuerlich) recht. Ob er aber einen Bundes- oder brandenburgischen Landespolizisten findet, der ihm hilft, die Regel umzusetzen, wird sich weisen.

eine Gesetz oder eine Verordnung zum Schutz vor etwas doch eine gewisse Begründungspflicht haben müsste, die man auch schriftlich (idealerweise im Gesetz / der Verordnung selbst) finden müsste.

Die Begruendung gibt es, entweder in der Norm (Landes-VO oder Allgemeinverfuegung eines Kreises oder einer Stadt) selber oder separat veroeffentlicht. Man muss sie sich halt raussuchen.

Weiß jemand mehr zum Schutzzweck dieser 15-KM-Maßnahme?

Ich sehe keinen. Ob die Gerichte diese Meinung teilen, wird sich weisen.
 

MarkusToe

Erfahrenes Mitglied
18.08.2009
588
31
Hi zusammen
Müsste für 24h nach Waw....

Wie handhaben es die Polen, einmal Hab ich gelesen 10 Tage Quarantäne, einmal Test vorgeschrieben, einmal gar nichts weil 24 h...

Wie ists denn jetzt wirklich?
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.764
7.774
"Damit würden dann auch Flugreisen nicht mehr möglich sein. "Ich kann mir auf jeden Fall keine Flugreise vorstellen, bei der man vier Kilometer aus der Stadt raus fährt zum Flughafen Willy Brandt und dann von dort elf Kilometer weit irgendwo hin fliegt", so der Finanzsenator."

gilt das Berliner Gesetz/Verordnung eigentlich überhaupt noch, sobald man in Brandenburg ist? Die Frage ist ernst gemeint; bitte nur beantworten, falls notwendigen juristischen Kenntnisse vorhanden; bitte keine Polemik. Kann das Verhalten (eines Einwohners aus Bundesland A) in Bundesland B durch eine Verordnung/Gesetz von Bundesland A reglementiert werden? Oder hat alternativ Brandenburg Verordnungen/Gesetze erlassen, die die Bewegung von Berlinern (in Brandenburg) einschränken?
 
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FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
1.087
852
gilt das Berliner Gesetz/Verordnung eigentlich überhaupt noch, sobald man in Brandenburg ist? Die Frage ist ernst gemeint; bitte nur beantworten, falls notwendigen juristischen Kenntnisse vorhanden; bitte keine Polemik. Kann das Verhalten (eines Einwohners aus Bundesland A) in Bundesland B durch eine Verordnung/Gesetz von Bundesland A reglementiert werden? Oder hat alternativ Brandenburg Verordnungen/Gesetze erlassen, die die Bewegung von Berlinern (in Brandenburg) einschränken?

Gute Frage. Ich bin kein Jurist und antworte wunschgemäss daher nicht darauf. Nur soviel: deine berechtigten Überlegungen zeigen, dass diese Regel undurchdacht und mit heißer Nadel gestrickt worden ist. Mir ist auch nicht klar, warum zB. ein Berliner Bürger nicht zum BER fahren sollen darf, um von dort aus sagen wir nach Mexiko zu fliegen, wo er (s)ein Ferienhaus hat, in dem er so lange bleiben will, bis die WHO die Pandemie offiziell für beendet erklärt.

Wo soll dies nachteilig für das Hoch-Inzidenz-Gebiet (in dem Fall Berlin) sein? Inwiefern wäre dieses Reiseverhalten überhaupt geeignet, in Berlin für mehr Ansteckungen zu sorgen, zumal der betreffende "Risiko-Bürger" ja das Problemgebiet verlässt und auch nicht mehr zurückkehrt, bis sich die Pandemie erledigt hat? Und was hat den den Berliner Gesetzgeber zu scheren, ob und wer und warum sich jemand von Berlin aus ins Ausland begibt? Die letzte Frage knüpft an deine Überlegungen an ..

Jedenfalls hatte ich aus diesem Grund ja in meinem Beitrag davor nach dem eigentlichen Schutzzweck dieser Regel gefragt, so wie der Gesetzgeber sich diesen gedacht hat .. welcher auch immer dies ist, ich sehe ihn nicht als gefährdet an, wenn jemand ins Ausland reist, zumal es ja auch für eine etwaige Rückkehr bereits Schutz-Maßnahmen gibt, nämlich die direkte Test- und Quarantänepflicht nach der Ankunft in Deutschland.
 
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Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
103
Mir ist auch nicht klar, warum zB. ein Berliner Bürger nicht zum BER fahren sollen darf, um von dort aus sagen wir nach Mexiko zu fliegen, wo er (s)ein Ferienhaus hat, in dem er so lange bleiben will, bis die WHO die Pandemie offiziell für beendet erklärt.

Wo soll dies nachteilig für das Hoch-Inzidenz-Gebiet (in dem Fall Berlin) sein? Inwiefern wäre dieses Reiseverhalten überhaupt geeignet, in Berlin für mehr Ansteckungen zu sorgen, zumal der betreffende "Risiko-Bürger" ja das Problemgebiet verlässt und auch nicht mehr zurückkehrt, bis sich die Pandemie erledigt hat? Und was hat den den Berliner Gesetzgeber zu scheren, ob und wer und warum sich jemand von Berlin aus ins Ausland begibt?

Geschätzte 95% der Reisenden kommen aber innerhalb weniger Tage oder Wochen wieder zurück. Und selbst einen Langzeitreisenden, der versichert, die Pandemie in Mexiko aussitzen zu wollen, kann man nicht so ohne weiteres an einer verfrühten Rückreise hindern. Es ist immer einfacher, die Bürger an der Ausreise zu hindern, als später bei der Rückreise zu versuchen, die Test- und Quarantänepflicht durchzusetzen. Und deutsche Staatsbürger mit Lebensmittelpunkt (Haus, Job, Familie) im Bundesgebiet für einen längeren Zeitraum nicht wieder einreisen zu lassen, ist wohl auch keine wirkliche Option.
 
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beißer

Gesperrt
09.01.2021
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"
Testpflicht bei Einreise

Reisende sind außerdem verpflichtet, sich höchstens 48 Stunden vor oder unmittelbar nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland einem*COVID-19*zu unterziehen. Das Testergebnis muss in deutscher, englischer oder französischer Sprache in digitaler oder Papierform auf Anforderung den zuständigen Behörden vorgelegt werden.
Unabhängig von diesen Einschränkungen besteht eine Quarantänepflicht.
"
‐------------------

Irgendwie habe ich nicht gefunden, was passiert, wenn der Test vor Einreise positiv ist.
Z.B. Einreise per Flug?
Keine Mitnahme im Flugzeug oder einreisen und in D in Quarantäne?
 
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FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
1.087
852
Geschätzte 95% der Reisenden kommen aber innerhalb weniger Tage oder Wochen wieder zurück. Und selbst einen Langzeitreisenden, der versichert, die Pandemie in Mexiko aussitzen zu wollen, kann man nicht so ohne weiteres an einer verfrühten Rückreise hindern.

Das mag sein, dennoch kann man aber nicht alle über einen Kamm scheren und diesen 5% ohne jede Begründung und Anlass einen derart massiven Grundrechtseingriff zumuten, und meiner Meinung nach ist das auch der Knackpunkt, woran diese Regel vor Gericht scheitern könnte, also an dieser Pauschalität (wobei es auch noch andere Ansatzpunkte gäbe, wie den in meinem vorigen Beitrag erwähnten, dass durch die Ausreise ja gerade keine Gefahr erzeugt wird).

Es ist immer einfacher, die Bürger an der Ausreise zu hindern, als später bei der Rückreise zu versuchen, die Test- und Quarantänepflicht durchzusetzen. Und deutsche Staatsbürger mit Lebensmittelpunkt (Haus, Job, Familie) für einen längeren Zeitraum nicht wieder einreisen zu lassen, ist wohl auch keine wirkliche Option.

Das ist auch grundgesetztlich gesichert, dh. jeder deutsche Staatsbürger hat das Recht, nach Deutschland einzureisen. Umgekehrt ist jedoch die Ausreisefreiheit nach herrschender Auffassung nicht gegeben, wie ich nach einer kurzen Recherche mit einigem Entsetzen feststellen musste. Das heißt, der Staat hat das Recht, seine Bürger an der Ausreise zu hindern und damit in Deutschland einzusperren!
 

Hene

Erfahrenes Mitglied
27.03.2013
5.089
4.798
BER
"
Testpflicht bei Einreise

Reisende sind außerdem verpflichtet, sich höchstens 48 Stunden vor oder unmittelbar nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland einem*COVID-19*zu unterziehen. Das Testergebnis muss in deutscher, englischer oder französischer Sprache in digitaler oder Papierform auf Anforderung den zuständigen Behörden vorgelegt werden.
Unabhängig von diesen Einschränkungen besteht eine Quarantänepflicht.
"
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Irgendwie habe ich nicht gefunden, was passiert, wenn der Test vor Einreise positiv ist.
Z.B. Einreise per Flug?
Keine Mitnahme im Flugzeug oder einreisen und in D in Quarantäne?

Ernst gemeint?
 

kmak

Erfahrenes Mitglied
12.03.2016
1.448
1.004
Kann das Verhalten (eines Einwohners aus Bundesland A) in Bundesland B durch eine Verordnung/Gesetz von Bundesland A reglementiert werden?
Reine Spekulation: Es könnte sein das Land A das Verhalten seiner Bürger irgendwo auf der Welt nachträglich sanktionieren darf - wenn es davon erfährt.
 

Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
103
Irgendwie habe ich nicht gefunden, was passiert, wenn der Test vor Einreise positiv ist.
Z.B. Einreise per Flug?
Keine Mitnahme im Flugzeug oder einreisen und in D in Quarantäne?

In den meisten Ländern sind positive Testergebnisse meldepflichtig. Du müsstest dann in diesem Land in Quarantäne und könntest den Flug nicht antreten.

Sollte das nicht der Fall sein, bin ich mir ziemlich sicher, dass du beim Check-in bestätigen musst, dass du nicht kürzlich positiv getestet wurdest. Keine Airline möchte eine positiv auf Corona getestete Person befördern, die dann vielleicht noch den halben Flieger ansteckt.

Solange man die Option hat, sich vor Abflug oder nach Einreise testen zu lassen, ist der Test nach Einreise mit potentiell deutlich weniger Unannehmlichkeiten verbunden, aber der Test vor Abflug (wenn man auch bereit ist, die Konsequenzen zu tragen) natürlich rücksichtsvoller gegenüber den Mitreisenden.
 

beißer

Gesperrt
09.01.2021
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In den meisten Ländern sind positive Testergebnisse meldepflichtig. Du müsstest dann in diesem Land in Quarantäne und könntest den Flug nicht antreten.

Sollte das nicht der Fall sein, bin ich mir ziemlich sicher, dass du beim Check-in bestätigen musst, dass du nicht kürzlich positiv getestet wurdest. Keine Airline möchte eine positiv auf Corona getestete Person befördern, die dann vielleicht noch den halben Flieger ansteckt.

Solange man die Option hat, sich vor Abflug oder nach Einreise testen zu lassen, ist der Test nach Einreise mit potentiell deutlich weniger Unannehmlichkeiten verbunden, aber der Test vor Abflug (wenn man auch bereit ist, die Konsequenzen zu tragen) natürlich rücksichtsvoller gegenüber den Mitreisenden.
Wenn man in D seinen Wohnsitz hat könnte ich die Regel verstehen.

Was ist mit denen, die zu Besuch kommen. Offensichtlich wird da keinem die Einreise verwehrt. Wozu dann der Test vor Abflug?
 
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Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
103
Das ist auch grundgesetztlich gesichert, dh. jeder deutsche Staatsbürger hat das Recht, nach Deutschland einzureisen. Umgekehrt ist jedoch die Ausreisefreiheit nach herrschender Auffassung nicht gegeben, wie ich nach einer kurzen Recherche mit einigem Entsetzen feststellen musste. Das heißt, der Staat hat das Recht, seine Bürger an der Ausreise zu hindern und damit in Deutschland einzusperren!

Ich bin mir relativ sicher, dass sich die 15km-Regel selbst in Berlin nicht auf so Dinge wie Auswandern (d.h. Wohnsitz in Deutschland aufgeben) bezieht, sondern in erster Linie auf touristische Reisen. In der Praxis dürfte es sogar noch eine ganze Menge mehr Ausnahmen geben, wegen derer man ins Flugzeug steigen darf.
 
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nicolai_bayreuth

Aktives Mitglied
14.06.2020
207
90
NUE/LWO
Hi zusammen
Müsste für 24h nach Waw....

Wie handhaben es die Polen, einmal Hab ich gelesen 10 Tage Quarantäne, einmal Test vorgeschrieben, einmal gar nichts weil 24 h...

Wie ists denn jetzt wirklich?

Es gibt eine ganze Reihe von Ausnahmen, die der polnische Grenzschutz auflistet (Englische Version ist unter der polnischen auf der gleichen Seite). Das ist meiner Meinung nach die direkteste Quelle (aktueller und genauer als Botschaft etc.): https://www.strazgraniczna.pl/pl/aktualnosci/8880,Nowe-obostrzenia-na-polskiej-granicy.html

Eine 24h-Regelung finde ich aber nicht. Vielleicht passt ja für Dich ein Ausnahmegrund. Am ehesten sehe ich da Chancen für "persons who are crossing the state border constituting an internal border within the meaning of Article 2 point 1 of the Regulation (EU) 2016/399 of the European Parliament and of the Council of 9 March 2016 on a Union Code on the rules governing the movement of persons across borders (Schengen Borders Code) as part of the performance of professional, business or gainful activities in the Republic of Poland or in a neighbouring country."

Aus eigener Erfahrung vom 29.12. kann ich nur sagen, dass Transit Schengen => Non-Schengen via WAW kein Problem ist.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.013
16.289
Wenn ich alleine durch den Wald stapfe, ist es egal, ob der Wald 1,5, 15 oder 150 Kilometer von meiner Wohnung entfernt ist.

Die Rechtsprechung ist uneinheitlich:

Das VG Karlsruhe sagt, der Gesetzgeber darf ungefaehrliche Handlungen verbieten, um dadurch die Kontrolle und die Umsetzung des Verbotes gefaehrlicher Handlungen zu erleichtern. Naechtliche Ausgangssperre erleichtert es, diejenigen zu kaschen, die auf dem Weg zu einer Party sind.

Das OVG Niedersachsen sagt, an sich ungefaehrliche Handlungen sind erlaubt, auch wenn dadurch gefaehrliche verbotene Handlungen befoerdert werden. Wenn ich allein in meinem Garten Feuerwerk veranstalte, kann ich nichts dafuer wenn sich auf der Strasse illegal Zuschauermassen sammeln.

Diese beiden Sichtweisen lassen sich uebertragen auf die Frage, ob ich das eigentlich ungefaehrliche Verlassen der Wohnung verbieten kann, um damit ohnehin bereits verbotene Begegnungen zu verhindern.
 
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Hene

Erfahrenes Mitglied
27.03.2013
5.089
4.798
BER
Wenn man in D seinen Wohnsitz hat könnte ich die Regel verstehen.

Was ist mit denen, die zu Besuch kommen. Offensichtlich wird da keinem die Einreise verwehrt. Wozu dann der Test vor Abflug?
Ich verstehe Deine Fragen nach wie vor nicht. Wenn Du ein positives Testergebnis vorweist beim Check-in, wirst Du nicht mitgenommen und musst vor Ort in Quarantäne. In aller Regel. Natürlich will die Airline keine Covid19-Patienten durch die Welt befördern bzw. den halben Flieger anstecken.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.757
1.938
Wenn man in D seinen Wohnsitz hat könnte ich die Regel verstehen.

Was ist mit denen, die zu Besuch kommen. Offensichtlich wird da keinem die Einreise verwehrt. Wozu dann der Test vor Abflug?


Als ausländischer Besucher würde ich es vorziehen in meinem Heimatland und meiner Heimatadresse in Quarantäne zu sitzen und nicht in einem Hotelzimmer in Deutschland. Daher finde ich die Wahl zwischen Test mitbringen oder bei der Ankunft machen eigentlich ganz gut. Da kann man die für sich beste Option wählen. Zumindestens so lange man symptomslos ist. Beim Verdacht auf eine Infektion ist natürlich der Test schnellstmöglich zu machen, egal wo man ist.
 
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