Einreiseeinschränkungen wegen Coronavirus

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hamburger20100

Reguläres Mitglied
14.08.2014
31
1
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LH hat jetzt eine übersichtlichere Darstellung vorgenommen, die vor allem individuell ist https://lufthansa.travel-regulations.com Demnach also aus den meisten Ländern KEIN Test VOR Abflug... nur aus GB, Südafrika etc. also den BEKANNTEN Hochrisiko/Mutationsländern
 

AirLeuchte

Reguläres Mitglied
22.11.2011
30
2
Neuss
[/COLOR]https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Übrigens sind dort alle Länder nur als "Gebiete mit erhöhtem SARS-CoV-2 Infektionsrisiko" aufgeführt... Es gibt dort keine Länder mit "besonderes Risikogebiet mit einem besonders hohen Infektionsrisiko"

Die fehlende Hochinzidenzliste wird wohl zeitnah noch kommen, wie die Formulierung des RKI vermuten lässt:

Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.

Bitte beachten Sie: Die Bundesregierung prüft fortlaufend, inwieweit Gebiete als Risikogebiete einzustufen sind. Daher kann es auch zu kurzfristigen Änderungen, insbesondere zu einer Erweiterung dieser Liste, kommen.

Die Aktualisierung der Hochrisikogebiete kann dann im wöchentlichen Rhythmus passieren, aber auch unregelmäßig, was die ganze Sache zusätzlich unberechenbar macht. Wenn dann noch die ohnehin knappe Vorlaufzeit von derzeit ca. zwei Tagen verkürzt wird oder ganz wegfällt, wird reisen - wie wahrscheinlich gewollt - gänzlich in Richtung Unmöglichkeit gerückt.

Wenn also am Abend vor dem Rückflug ein Gebiet als Hochinzidenzgebiet mit Testpflicht vor Abflug eingestuft wird und dies mit sofortiger Wirkung, ist das ein nahezu unlösbares Problem. Selbst bei zwei Tagen Vorlauf wird es hakelig.
 

toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
2.234
1.304
i--> wie soll DAS denn bitte funktionieren..............
Elfenbeinturm.

Wenn also am Abend vor dem Rückflug ein Gebiet als Hochinzidenzgebiet mit Testpflicht vor Abflug eingestuft wird und dies mit sofortiger Wirkung, ist das ein nahezu unlösbares Problem. Selbst bei zwei Tagen Vorlauf wird es hakelig.
Ich vermute, das ist auch ein Grund, warum FR die Flüge nach UK eingestellt hat. Die haben keinen Bock auf das ganze Heckmeck.
 
Zuletzt bearbeitet:

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.270
953
Ja, vor allem muss man sich das mal überlegen wie das im Ausland bei Check-in Agenten umgesetzt werden soll. Die kennen bestimmt das „RKI“ und die „Virusvariantengebiete“ auf tagesaktuellem Stand und haben auch sonst nix besseres zu tun als sich mit sowas zu befassen

Ihnen wird nix anderes übrig bleiben, als entweder dem Kunden zu glauben und zu befördern oder sich kundig (zu) machen (zu lassen). Wenn sie eine Beförderung verweigern, die erlaubt war, stellt das schlicht ein Invol. Denied Boarding ohne Rechtfertigung dar und sie tragen die Kosten plus Pauschale ggf.
Das erhöht natürlich die Kostenrisiken für beide Parteien und macht das Fliegen (noch) unattraktiver.

Wenn also am Abend vor dem Rückflug ein Gebiet als Hochinzidenzgebiet mit Testpflicht vor Abflug eingestuft wird und dies mit sofortiger Wirkung, ist das ein nahezu unlösbares Problem. Selbst bei zwei Tagen Vorlauf wird es hakelig.

Das ist kein unlösbares Problem, nur eine kostspielige Komplikation. Du veranlaßt schnellstmöglich einen Test. Wenn der nicht rechtzeitig kommt, buchst Du den Flug kostenpflichtig um. Kostspielige Komplikation eben. Und somit ein generell erhöhtes Zeit- und Kostenrisiko für Flugreisende ebenso.

ohnehin knappe Vorlaufzeit von derzeit ca. zwei Tagen verkürzt wird oder ganz wegfällt, wird reisen - wie wahrscheinlich gewollt - gänzlich in Richtung Unmöglichkeit gerückt.

Nix wird unmöglich. Nur eben relativ riskant hinsichtlich zeitlicher Planbarkeit. Und sind wir ehrlich: Wer bei der Entwicklung kurz vor Weihnachten nach SA geflogen ist, hat auch da schon ein erhebliches Risiko sich sehenden Auges aufgeladen. Eigentlich wird genau das durch diese Regelung "nur" formalisiert und konkretisiert.

Alles nicht erbaulich. Sogar ziemlich Scheiße für Viele. Aber so ist die Situation. Laßt sie mal alle machen, wie sie wollen, geht leider auch nicht - da gibts dann schon die komplett schmerzbefreite Fraktion, die das verhindert.
Ich kenne auch Leute, die sind vor kurzem noch nach Mexiko zum urlauben, weil da gibts grad kaum Einschränkungen. Klar verstehe ich den Wunsch. Aber jetzt sich über entsprechende Probleme beschweren, na komm. Die Entwicklung und das Risiko war doch im Grunde klar. Ich verkneif es mir gerade aus genau dem Grund.
 

AirLeuchte

Reguläres Mitglied
22.11.2011
30
2
Neuss
Nix wird unmöglich. Nur eben relativ riskant hinsichtlich zeitlicher Planbarkeit. Und sind wir ehrlich: Wer bei der Entwicklung kurz vor Weihnachten nach SA geflogen ist, hat auch da schon ein erhebliches Risiko sich sehenden Auges aufgeladen. Eigentlich wird genau das durch diese Regelung "nur" formalisiert und konkretisiert.

Beim Beispiel SA bin ich komplett bei Dir. Mexiko- oder Brasilien-Urlauber fallen da derzeit in ähnliche Kategorien.

Mit "unmöglich" hatte ich auf die Durchführung einer Reise ohne zeit- und kostenintensive Umbuchungen im Falle einer sehr kurzfristigen Testpflicht abgezielt, auch und vor allem bei Europareisen vor dem Hintergrund der kurzfristigen Einstufung der Destination als Hoch(!)risikogebiet.

Wer nicht riskieren kann und will, auswärts mehrere Tage festzuhängen, der fliegt nun eben nicht mehr - privat wie beruflich. Bislang war die Quarantäne daheim für viele inkl. meiner Person ein kalkulierbares Risiko.
 

Jörg

Erfahrenes Mitglied
15.04.2010
631
143
Die fehlende Hochinzidenzliste wird wohl zeitnah noch kommen, wie die Formulierung des RKI vermuten lässt:





Die Aktualisierung der Hochrisikogebiete kann dann im wöchentlichen Rhythmus passieren, aber auch unregelmäßig, was die ganze Sache zusätzlich unberechenbar macht. Wenn dann noch die ohnehin knappe Vorlaufzeit von derzeit ca. zwei Tagen verkürzt wird oder ganz wegfällt, wird reisen - wie wahrscheinlich gewollt - gänzlich in Richtung Unmöglichkeit gerückt.

Wenn also am Abend vor dem Rückflug ein Gebiet als Hochinzidenzgebiet mit Testpflicht vor Abflug eingestuft wird und dies mit sofortiger Wirkung, ist das ein nahezu unlösbares Problem. Selbst bei zwei Tagen Vorlauf wird es hakelig.

Genau deshalb gehe ich davon aus, dass die VO einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten wird. Die Bestimmung ist für den Adressaten nicht bestimmt genug und nicht händelbar.
Die ganze Norm hat zudem einige spannende Fragen. Wie sieht es mit § 10 Abs. 3 PaßG aus? Ich weiß, dass hier vielfach die Meinung vertreten wird, dass das Verlangen eines PCR-Test nichts mit der Einreise an sich zu tun hat. Aber ganz so einfach ist es sicherlich nicht. Schließlich verlangt der Verordnungsgeber das ja letztendlich als Voraussetzung für die Einreise auch wenn es auf den Beförderer als Beförderungsbedingung abgewälzt wird. Es müsste schon vom Gericht thematisiert
werden. Ebenso Art 3 EMRK. Läuft letztlich auf das Gleiche wie beim Passgesetz raus. Und auch die EU-Freizügigkeitsrichtlinie spielt eine große Rolle. Es geht nicht so einfach den Zugang zum Bundesgebiet und zum Schengen-Gebiet zu beschränken. Und endlich kommen wir in Coronasachen zumindest theoretisch mal zum BVerwG, da es eine Rechtsverordnung des Bundes ist. Bisher war ja stets bei den OVGs Schluss mit einer Wust an unterschiedlichen Entscheidungen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.575
9.982
BRU
Das ist kein unlösbares Problem, nur eine kostspielige Komplikation. Du veranlaßt schnellstmöglich einen Test. Wenn der nicht rechtzeitig kommt, buchst Du den Flug kostenpflichtig um. Kostspielige Komplikation eben. Und somit ein generell erhöhtes Zeit- und Kostenrisiko für Flugreisende ebenso.

Oder man macht halt zur Sicherheit rechtzeitig einen Test, v.a., wenn die Inzidenz schon relativ nahe am Grenzwert ist. Und da es sich um den 7 Tage-Wert handelt, ist das ja meistens auch nicht völlig überraschend, wenn der überschritten wird...
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
9.206
14.142
Trans Balkan Express
Und endlich kommen wir in Coronasachen zumindest theoretisch mal zum BVerwG, da es eine Rechtsverordnung des Bundes ist. Bisher war ja stets bei den OVGs Schluss mit einer Wust an unterschiedlichen Entscheidungen.

Im Eilrechtschutz ist beim OVG Schluss (ggf. Ehrenrunde beim BVerfG, Landesverfassungsbeschwerden werden bei Bundesrecht schwierig, die Landesverfassungsgerichte ducken sich daher weg). Bis Du ein Verfahren in der Hauptsche bis zum BVerwG getrieben hast, sind wir in der nächsten Pandemie. Ggf. kannst Du auch Fragen zu Landesverordnungen zum BVerwG treiben, wenn sich bundesrechtliche Fragen (hier Grundrechtsschutz) stellen. Allerdings ändern sich die Verordnungen zu schnell. "Fortsetzungsfeststellungs"-Normenkontrolllen gibt es ja nicht. Und wenn Du eine Einzelmaßnahme durch die Instanzen treiben möchtest, verhungerst Du auf dem Weg nach oben. Ein erstinstanzliches Hauptsacheverfahren dauert derzeit mindestens ein Jahr.
 

Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
103
Oder man macht halt zur Sicherheit rechtzeitig einen Test, v.a., wenn die Inzidenz schon relativ nahe am Grenzwert ist. Und da es sich um den 7 Tage-Wert handelt, ist das ja meistens auch nicht völlig überraschend, wenn der überschritten wird...

Leider ist der Grenzwert für Hochinzidenzgebiete ja aktuell nicht eindeutig definiert.

Laut Bundesregierung gilt folgenden Definition:

Hochinzidenzgebiete mit einer Inzidenz, die ein Mehrfaches über derjenigen von Deutschland liegt, mindestens aber 200 beträgt
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/corona-einreiseverordnung-1836284

Wenn man "ein Mehfaches" als "mindestens Faktor 2" interpretiert, müsste der Grenzwert aktuell bei ungefähr 450 liegen. Wenn nun aber gleichzeitig die Inzidenz von Deutschland sinkt und die im Reiseland steigt oder die Bundesregierung den Begriff "ein Mehrfaches" plötzlich umdeutet, bist du ganz schnell bei einem Grenzwert von 200.

Also vorsorglich in allen Ländern testen lassen, in denen die Inzidenz nahe oder über 200 liegt?

Und selbst der Wert von 200 steht ja nicht im Gesetz, sondern kann einfach ohne Vorwarnung auf der Webseite geändert werden.
 
Zuletzt bearbeitet:

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
9.206
14.142
Trans Balkan Express
Je nach Gericht - schön wärs. Ich hab hier erstinstanzliche Eilverfahren, die liegen über ein Jahr.

Ich war mal etwas optimistisch und bin mal von NRW und Rheinland-Pfalz ausgegangen. Eilverfahren von über einem Jahr habe ich auch, Klageverfahren in der ersten Instanz bei Verfahren, die sich nicht für Eilrechtschutz eignen, bis zu drei Jahren. Ich will eigentlich in zehn Jahren aufhören, da muss ich mir ganz gut überlegen, was ich noch annehme. :D In einem Verfahren, das wir bis zum Simson-Platz gebracht haben, wollte das Gericht im letzten Jahr nicht terminieren wegen der Pandemiesituation. Um beim Thema zu bleiben, wenn man im Infektionsrecht in den Bereich nachträgliche Prüfung der Rechtmäßigkeit kommt, gehe ich davon aus, dass diese Verfahren auch erst einmal liegen gelassen werden.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.763
7.774
Nur für's Protokoll: mein ausländischer Bekannter ist letztes WE ohne irgendwelche Probleme und ohne Tests, Anmeldungen, Quarantänen usw. aus einem Nicht-Risikogebiet mit Umstieg in LHR T5 mit BA nach Deutschland geflogen und eingereist. Klappte also alles korrekt so, wie's sein sollte. Er hatte Glück; sein Flug war der einzige aus LHR an diesem Tag, der nicht storniert worden war. Er meinte dass die Flüge so ca. 50% ausgelastet waren.
 

Hene

Erfahrenes Mitglied
27.03.2013
5.089
4.798
BER
Ich bin ja mal gespannt, was die MP und Merkel nächste Woche so beschließen werden. Fernverkehr einstellen, Grenzkontrollen einführen, hmmm. Aber vielleicht wird auch wieder alles runtergekocht.
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
25.655
11.611
irdisch
Das klingt ja wie kurz vor Kriegsrecht? Ich finde es blöd, das wieder mal so hintenrum raussickern zu lassen. Das lässt mich leider glauben, dass da was dran ist.
Wenn die glauben, es muss so sein, dann bitte ausführlich erklären und mit offenen Karten spielen. Man braucht das mitmachende Publikum. Völlige Verbotskultur funktioniert nicht, selbst wenn man das wollte. Man treibt die Leute nur in den Wahnsinn.
 
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herward1

Erfahrenes Mitglied
02.04.2011
3.023
746
Kreativ sind die Jungs ja; ist eigentlich die Antarktis noch kein Risikogebiet? Den Mond hat man auch schon im Auge (Ironie aus).
 

Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
103
Kreativ sind die Jungs ja; ist eigentlich die Antarktis noch kein Risikogebiet? Den Mond hat man auch schon im Auge (Ironie aus).

Es gibt da schon noch eine ganze Menge Länder, die kein Risikogebiet sind:

Antigua und Barbuda
Australien
Brunei
China
Dominica
Fidschi
Grenada
Island
Japan
Kambodscha
Kuba
Laos
Malaysia
Marshallinseln
Mauritius
Myanmar
Neuseeland
Ruanda
Salomonen
Samoa
Singapur
Sri Lanka
St. Kitts und Nevis
St. Lucia
Südkorea
Taiwan
Thailand
Uganda
Vanuatu
Vietnam
 

Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.532
744
Ich bin ja mal gespannt, was die MP und Merkel nächste Woche so beschließen werden. Fernverkehr einstellen, Grenzkontrollen einführen, hmmm. Aber vielleicht wird auch wieder alles runtergekocht.

Ich bin mir sicher, dass der Fernverkehr eingestellt wird. Ich musste ja letztes Jahr nicht viel reisen, aber die drei Mal, wo es nicht zu vermeiden war, haben kurzfristige Coronamaßnahmen eigentlich immer den Plan komplett durcheinander gebracht. In zwei Wochen stände wieder so 'ne unvermeidbare Reise an, daher wird's wohl so kommen.

Wobei es mir persönlich diesmal sogar sehr gelegen kommen würde.
 
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DerSenator

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08.01.2017
7.566
6.009
MUC/INN
Das klingt ja wie kurz vor Kriegsrecht? Ich finde es blöd, das wieder mal so hintenrum raussickern zu lassen. Das lässt mich leider glauben, dass da was dran ist.
Wenn die glauben, es muss so sein, dann bitte ausführlich erklären und mit offenen Karten spielen. Man braucht das mitmachende Publikum. Völlige Verbotskultur funktioniert nicht, selbst wenn man das wollte. Man treibt die Leute nur in den Wahnsinn.

Völlig richtig. Nur was ist es denn sonst, wenn kein selbsternanntes Kriegsrecht? Art. 80 GG lässt grüßen.
Der selbsternannte Staatsrat gibt die Ziele vor. Es ist einfach nur unfassbar und erstaunt, dass die alle keine Freunde haben, die Abends mal anrufen und fragen, ob ihnen eigentlich der Hut brennt. Aber es geht auch nur solange gut, wie die Wirtschaft still hält. Offensichtlich gehts also allen noch viel zu gut und jeder wünscht den totalen Lockdown herbei.
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
25.655
11.611
irdisch
Ich glaube allerdings auch, dass an der Methode ganz oder gar nicht was dran ist. Immer nur so ein bisschen bringt ja erkennbar nichts.
Aber einen totalen Lockdown kann man dann nicht mehr so leicht verlängern.

"Die" wissen doch genau, dass das alles noch richtig lange dauert, wussten sie von Anfang an, aber es ist immer noch Salamitaktik. Glaube nicht, dass die Leute das so noch lange mitmachen. Was bringen "strenge" Regeln, wenn die dann nur noch hintergangen werden?
 
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DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.566
6.009
MUC/INN
Auch die Wirtschaft wird es nicht mehr ewig mitmachen und irgendwann müssen auch die Verwaltungsgerichte und Verfassungsgerichte ein Machtwort sprechen. Irgendwann ist Schluss, insbesondere nachdem die WHO eben die Mortalität nach den Schätzungen aus dem Frühling bereits erheblichst reduziert hat. Man muss irgendwann erkennen, dass man damit leben muss, da die Weltwirtschaft nicht saisonweise betrieben werden kann. Im Sommer alles hoch, im Winter wieder alles runter.

Und zum Impfchaos braucht man gar nichts sagen. 10 Monate und nichts, absolut nichts im Griff. Ein völliger Stümperhaufen, ohne Legitimation, ohne Kompetenz, absolut lächerlich. In München kam die Lieferung für Impfdosen heute gar nicht an und sogar die SPD klagt nun gegen die Beschränkungen. Irgendwann ist Schluss, aber idR muss es einfach erstmal knallen, bis die Leute es kapieren.