Einreiseeinschränkungen wegen Coronavirus

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Luftikus

Megaposter
08.01.2010
25.675
11.628
irdisch
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Was mir wirklich fehlt ist, dass der Bundestag mehr mitentscheidet. Nicht als Laberverein, sondern als verantwortungsvolle Bürgervertretung. Stattdessen immer diese Möchtegern-Alphamännchen aus den Ländern. Jeder muss sich profilieren und auf dicke Hose machen. So entmachtet hat man ein Parlament lange nicht gesehen. Regelrecht enteiert. Dass die sich das bieten lassen? Vielleicht wollen sie ja auch nicht? Es kommt noch nicht mal heiße Luft raus.
 
Zuletzt bearbeitet:

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.569
6.017
MUC/INN
Mehr als regelrecht enteiert. Deshalb schreibe ich mir hier seit Monaten die Finger wund, wie unfassbar die Grundrechte eingeschränkt werden und sich neben dem "RKI" und ihrem Tierarzt als Leiter plus diesem Herrn Drosten eine neue Exekutivmacht emporgehoben hat, namens Ministerpräsidentenkonferenz. Etwas, das es im GG gar nicht gibt, das nicht vorgesehen ist, und welches das GG derart mit Füßen tritt, dass man es sich heute auch gleich sparen kann.

Das BVerfG ist ruhig, die Landesverfassungsgerichte sind ruhig, die Oberverwaltungsgerichte sind ruhig, es ist zum heulen, weinen und resignieren. Mein juristisches Verständnis beruht auf Gewaltenteilung, die gibt es de facto derzeit einfach nicht. Die Exekutive hat die Legislative mehr oder minder ausgeschaltet und die Legislative schaut eher mal zu.

Natürlich hat der BT mitzuentscheiden, genauso die Landtage. Deshalb gibt es im Reichstag extra eine Zuschauertribüne, die dort nicht zum Spaß steht sondern eine ganz besondere Bedeutung hat. Der Bürger soll sehen, was passiert, was entschieden wird, umso mehr wenn die Grundrechte eingeschnitten und verkürzt werden. Das passiert zwar gerade wie zuletzt in diesem Land vor dem 8.5.45. Natürlich ist die Kanzlerin demokratisch gewählt, natürlich sind die Ministerpräsidenten demokratisch legitimiert. Sie alle haben aber Befugnisse und Aufgaben und das jeder Einzelne. Eine Ministerpräsidentenkonferenz als demokratischer Entscheidungsebene gibt es aber gerade eben nicht, die ist nicht und nirgends vorgesehen. Deshalb haben demokratische Entscheidungen, die kraft deutscher Verfassung dem Parlament vorbehalten sind (Art. 80 GG) nichts in einem solchen "Verein" zu suchen, genauso wenig wie in der OHL, im Führerbunker oder durch die Jury von DSDS.

Dann können wir die nächste Bundestagswahl auch einfach von den Teilnehmern des nächsten Dschungelcamps durchführen lassen.
 

Enskie

Erfahrenes Mitglied
27.05.2015
447
437
Meine Reise nach Amsterdam über Ostern für drei Tage schreibe ich schonmal ab. Schade.
 

jumbolina

Erfahrenes Mitglied
04.07.2018
5.661
2.887
MUC/STR
Das BVerfG ist ruhig, die Landesverfassungsgerichte sind ruhig, die Oberverwaltungsgerichte sind ruhig, es ist zum heulen, weinen und resignieren. Mein juristisches Verständnis beruht auf Gewaltenteilung, die gibt es de facto derzeit einfach nicht. Die Exekutive hat die Legislative mehr oder minder ausgeschaltet und die Legislative schaut eher mal zu.

Natürlich hat der BT mitzuentscheiden, genauso die Landtage. Deshalb gibt es im Reichstag extra eine Zuschauertribüne, die dort nicht zum Spaß steht sondern eine ganz besondere Bedeutung hat. Der Bürger soll sehen, was passiert, was entschieden wird, umso mehr wenn die Grundrechte eingeschnitten und verkürzt werden. Das passiert zwar gerade wie zuletzt in diesem Land vor dem 8.5.45. Natürlich ist die Kanzlerin demokratisch gewählt, natürlich sind die Ministerpräsidenten demokratisch legitimiert. Sie alle haben aber Befugnisse und Aufgaben und das jeder Einzelne. Eine Ministerpräsidentenkonferenz als demokratischer Entscheidungsebene gibt es aber gerade eben nicht, die ist nicht und nirgends vorgesehen. Deshalb haben demokratische Entscheidungen, die kraft deutscher Verfassung dem Parlament vorbehalten sind (Art. 80 GG) nichts in einem solchen "Verein" zu suchen, genauso wenig wie in der OHL, im Führerbunker oder durch die Jury von DSDS.

Im Frühjahr wurde von den Massnahmenverfechtern ja noch argumentiert, dass schnell gehandelt werden müsse und dass alle Massnahmen nur zeitlich begrenzt gelten würden. Und jetzt?
Der jetztige Zustand scheint für diese Leute immer noch in Ordnung zu sein, wahrscheinlich noch bis ins nächste Jahr hinein... Erkenne aber auch keine aktiven parlamentarischen Impulse.
Es bleibt zu hoffen, dass wir nicht komplett abgekanzelt werden. Der Virus ist jetzt, mehr noch als im Frühjahr, weltweit verbreitet, inklusive der Mutationen. Eine Strategie der kompletten Grenzschliessungen scheint immer sinnbefreiter.
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.569
6.017
MUC/INN
Im Frühjahr wurde von den Massnahmenverfechtern ja noch argumentiert, dass schnell gehandelt werden müsse und dass alle Massnahmen nur zeitlich begrenzt gelten würden. Und jetzt?
Der jetztige Zustand scheint für diese Leute immer noch in Ordnung zu sein, wahrscheinlich noch bis ins nächste Jahr hinein... Erkenne aber auch keine aktiven parlamentarischen Impulse.
Es bleibt zu hoffen, dass wir nicht komplett abgekanzelt werden. Der Virus ist jetzt, mehr noch als im Frühjahr, weltweit verbreitet, inklusive der Mutationen. Eine Strategie der kompletten Grenzschliessungen scheint immer sinnbefreiter.


Im Frühjahr war die Letalität von der WHO als relativ hoch vorgegeben (ich glaube ca. 4%). Jetzt ist es ein Bruchteil davon.
Im Frühjahr hatten wir kaum Erfahrungen, auch die Richter waren damals noch sehr auf Prävention aus. Jetzt sind wir erfahren und dennoch dumm.
Im Frühjahr war es wichtig, den R-Wert niedrig zu halten. Unter 1. In MUC liegt er gerade bei 0,79. Aber irgendwer hat die Inzidenzzahl erfunden und die Grenze einfach mal so bei 50-100 festgelegt.

Ich kenne einige Verfahren gegen die Coronamaßnahmen der ersten Monate, als die Wirte und Einzelhändler noch etwas weniger unterwürfig waren als heute. Da hat der VGH in Bayern noch im August argumentiert, eine Wiederholungsgefahr bestehe nicht, denn man sei ja jetzt schlauer und es würde auch keinen Lockdown mehr geben. Sowas ähnliches hat ja der sehr vorteilsliebende bankkaufmännische Gesundheitsminister auch noch über Friseure verlautbaren lassen. Nun ja, so sehr kann man sich täuschen. Blitzlockdown statt Blitzkrieg, Salamitaktik gepaart mit Unfähigkeit, es ist schon ein besonderes Zeichen. Und all jene werden wieder brav im Herbst ihre Kreuze verteilen.

Gibts eigentlich die LIBERALEN noch? Herr Kubicki poltert wunderbar auf Facebook und CL sowieso, aber mehr hört man von denen auch nicht..
 

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.371
992
Ich bin mir sicher, dass der Fernverkehr eingestellt wird. Ich musste ja letztes Jahr nicht viel reisen, aber die drei Mal, wo es nicht zu vermeiden war, haben kurzfristige Coronamaßnahmen eigentlich immer den Plan komplett durcheinander gebracht. In zwei Wochen stände wieder so 'ne unvermeidbare Reise an, daher wird's wohl so kommen.

Wobei es mir persönlich diesmal sogar sehr gelegen kommen würde.
Was meinst du denn mit Fernverkehr? Innerdeutsch? ICE fuhren auch im ersten Lockdown komplett und mit auto ging sowieso immer. Innereuropäisch? GIng im März / April mit Hindernissen auch noch nen bißschen, aber das war nich von mutti abhängig, sondern von Einrsiebestimmungen anderer eu länder. Interkonti: Ging auch wenn das Land dich reingelassen hat. Also Fazit: Ausreisebeschränkungen sind gesetzeswidrig, sonst sind wir wieder bei DDR Methoden. Wiedereinreise mit Test & Quarantänehürden welche evtl noch erhöht werden, aber verbieten geht auch nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:

Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.532
744
Was meinst du denn mit Fernverkehr? Innerdeutsch? ICE fuhren auch im ersten Lockdown komplett und mit auto ging sowieso immer. Innereuropäisch? GIng im März / April mit Hindernissen auch noch nen bißschen, aber das war nich von mutti abhängig, sondern von Einrsiebestimmungen anderer eu länder. Interkonti: Ging auch wenn das Land dich reingelassen hat. Also Fazit: Ausreisebeschränkungen sind gesetzeswidrig, sonst sind wir wieder bei DDR Methoden. Wiedereinreise mit Test & Quarantänehürden welche evtl noch erhöht werden, aber verbieten geht auch nicht.

Ich meine Probleme allgemeiner Art. Beispiel: Ich musste eine Dienstreise und eine private Reise machen. Bei der Dienstreise wurden plötzlich innerdeutsche Risikogebiete erfunden und ich musste, bei anbahnender Welle, mir irgendwo her einen PCR Test organisieren. Das war gar nicht so einfach und ziemlich aufwendig.

Bei der Privatreise wurde auf einmal ein Beherbergungsverbot in Hamburg beschlossen. Hab dann ein Hotel in Niedersachsen gefunden, was mich dann noch für einen Tag aufgenommen hat, mehr wäre auch da nicht mehr möglich gewesen.

Beide Situationen wurden "just in time" kurz vor den Reisen beschlossen, wären die jeweils eine Woche früher gestartet, hätte ich keine Probleme gehabt.


@DerSenator, die Lethalität ist nicht das, was Probleme macht, die Belegung der Intensivstationen ist es. Aber das weißt du ja sicher.
 

747830

Erfahrenes Mitglied
24.02.2012
958
0
Interessant; hochrangige Mitglieder der Deutschen Vielfliegerschaft leiden bereits nach wenigen Wochen in der heißgeliebten (sich abschaffenden!) Heimat – Lagerkoller!

Kein Mumm!

Unter i h m hätt's das nicht gegeben...

Beide Situationen wurden "just in time" kurz vor den Reisen beschlossen, wären die jeweils eine Woche früher gestartet, hätte ich keine Probleme gehabt.

Hätten die Regierungen rechtzeitig gehandelt, hättest Du gar nicht erst gebucht.
 

Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.532
744
Hätten die Regierungen rechtzeitig gehandelt, hättest Du gar nicht erst gebucht.

Wäre mir auch recht gewesen. Ich kann auf reisen gut verzichten diese Tage, aber diese 2-3 Reisen, die ich gemacht habe, ließen sich nicht vermeiden, zumindest nicht so kurzfristig.
 

insofern

Erfahrenes Mitglied
29.08.2017
1.160
689
jwd
Senator, ich verstehe viele Deiner auf die Wirtschaft zielenden Punkte. Und habe mir strenge Abstinenz politischer Maßnahmen verordnet. Aber als ich heute den Chef der von Dir zu Hilfe gerufenen Liberalen wieder gehört habe, der ständig nur erzählt, was alles nicht geht und jetzt Maßnahmen kritisiert, die er vor wenigen Wochen noch gefordert hat, ist mir aufgefallen, dass jeder einzelne von uns im VFT mehr Sinnvolles zu sagen hat als dieser pandemische Totalausfall.

Und noch was, weil Du mindestens 2x den Art. 80 GG erwähnst: Guck Dir mal Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG an.

Wir werden niemals alle Ansichten unter einen Hut bringen. Ich bin davon überzeugt, der kleinste gemeinsame Nenner ist die Herdenimmunität nach Impfung. Also nur noch wenige Monate warten. Ich wünsche den Solopreneuren und dergleichen (Künstler und Gastronomie) bis dahin von Herzen ganz schnell die notwendige finanzielle Unterstützung und Durchhalten.
 

b23

Erfahrenes Mitglied
16.11.2010
903
56
Ich habe vollstes Verständnis für Frust. Ich denke auch das Kritik an der politischen Verantwortlichen sehr angebracht ist.
Da ist bisher einfach zu viel schief gelaufen. Auch ich bin sehr unzufrieden, jedoch habe ich kein Verständnisfür faktenferne Argumentationen und popolostische Kritik an der Wissenschaft.

Sehr schlimm finde ich vor allen Dingen wie hier teilweise Parallen zwischen der heutigen Bundesrepublik Deutschland und der DDR bzw. dem dritten Reich gezogen werden.
Eine Verharmlosung dieser Zeiten ist durch nichts zu rechtfertigen, auch nicht dadurch, dass mancher user diese Vergleich lediglich als "Stillmittel" benutzt.

Wir leben schliesslich in einem funktionierendem liberalem Rechtsstaat. Es gibt hier übrigens im Gegensatz zu anderen Staaten (übrigens teilweise auch Demokratien)
weder generelle Einreise- noch Ausreiseverbote. Auch greift die Judikative nachwievor korregierend ein, wenn notwenig (so sorgen z.B. die Gerichte dafür, dass Corona Demonstrationen stattfinden können, sofern entsprechende Hygenkonzepte erarbeitet wurden). Auch wenn ich z.B. die Ministerpräsidentenkonferenzen durchaus für problematisch halte verstoßen sie nicht gegen aktuelles Recht. Und wenn dem so wäre, würde die Judikative auch eingreifen.
 
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DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.569
6.017
MUC/INN
Die Judikative greift a) nicht von alleine ein und b) bislang soweit ich weiss zumeist lediglich aufgrund von Eilanträgen die dann lediglich aufgrund einer Abwägung entschieden werden. In Deutschland dauert vor Verwaltungsgerichten alles ewig, in Berlin sind es in erster Instanz bis zuüber 5 Jahre. Und viele Senate grad am VGH sind dann noch sehr von sich selbst überzeugt.

Ja, wir haben gesehen, dass die Judikative oft etwas ändert, ja der Rechtsstaat funktioniert, aber eben oft auch zu langsam. Und nein, eine Ministerpräsidentenkonferenz hat sich das GG nicht vorgestellt.

Ein VRiLG Berlin hat die Tage eine 170seitige Verfassungsbeschwerde eingebracht die gerade die Verfassungswidrigkeit der MPK zum Gegenstand hat. Man darf gespannt sein, obwohl auch das BverfG sehr zum politischen Instrument geworden ist.

Unsere Gesellschaft hat sich leider zu sehr von einem mir sehr wichtigen Grundsatz verabschiedet:

Audiatur et altera pars
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.569
6.017
MUC/INN
Senator, ich verstehe viele Deiner auf die Wirtschaft zielenden Punkte. Und habe mir strenge Abstinenz politischer Maßnahmen verordnet. Aber als ich heute den Chef der von Dir zu Hilfe gerufenen Liberalen wieder gehört habe, der ständig nur erzählt, was alles nicht geht und jetzt Maßnahmen kritisiert, die er vor wenigen Wochen noch gefordert hat, ist mir aufgefallen, dass jeder einzelne von uns im VFT mehr Sinnvolles zu sagen hat als dieser pandemische Totalausfall.

Und noch was, weil Du mindestens 2x den Art. 80 GG erwähnst: Guck Dir mal Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG an..

Ja, konkurrierende Gesetzgebung. Das heisst, die Länder sind zuständig wenn nicht der Bund Gebrauch macht. Ich bin grosser Fan des dank des HRR gegebenen Föderalismus, insbesondere als Bayer, der immer weinend sehen muss, dass Ôsterreich seine Unabhängigkeit bekommen hat und wir nicht.

Dennoch hat der Bund mit dem IfSG davon Gebrauch gemacht, ergo ist er zuständig, ergo der Bundestag, nicht eine MPK. Und selbst bei Länderzuständigkeit wàren es die Länderparlamente, nicht eine MPK. Das IfSG deligiert die Verordnungsermächtigung ja schliesslich sodann an die Länder. Und nicht an eine MPK.
 

insofern

Erfahrenes Mitglied
29.08.2017
1.160
689
jwd
... in Berlin sind es in erster Instanz bis zuüber 5 Jahre.
2018-19 hat das Verwaltungsgericht Berlin mächtig aufgerüstet, hat jetzt mit 38 Kammern eine Verfahrensdauer von einem Jahr.

Manche Richter_innen zur Anstellung machen sich zwar gerade mit exklusiver Rechtsauffassung einen Namen beim OVG Berlin-Brandenburg, dennoch geht vieles angesichts der Flut an allen möglichen Klagen recht flott.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
9.221
14.156
Trans Balkan Express
2018-19 hat das Verwaltungsgericht Berlin mächtig aufgerüstet, hat jetzt mit 38 Kammern eine Verfahrensdauer von einem Jahr.

Manche Richter_innen zur Anstellung machen sich zwar gerade mit exklusiver Rechtsauffassung einen Namen beim OVG Berlin-Brandenburg, dennoch geht vieles angesichts der Flut an allen möglichen Klagen recht flott.

Ich verstehe die Frustration des Kollegen. Das mit der Schnelligkeit des Berliner VG kann ich so allgemein nicht bestätigen, wenn ein Eilverfahren in Berlin schon nicht unter zwei Jahren dauert, geht es in der Hauptsache nicht schneller. In diesem Frühjahr blieben Entscheidungen auch wochenlang in der Geschäftsstelle des OVG liegen.

Allerdings ist das VG München auch nicht schneller.

Was ich jedoch zumindest für andere VGs (diesmal ausdrücklich nicht für Berlin) bestätigen kann, ist die schlechte Qualität der Rechtsprechung einiger junger Richter. Meine Kollegin erhielt neulich einen ablehnenden Eilbschluss eines VG (ich sag jetzt nicht welches), der auf eine Norm gestützt wurde, die es seit über einem Jahr nicht mehr gibt. Richterliches Gehör wurde selbstverständlich vorher nicht gewährt, so dass wir nicht darauf hinweisen konnten, dass ein Blick in den aktuellen Verordnungstext sicher nicht verkehrt ist. In solchen Situationen finde ich es ärgerlich, dass es für Haftungsfragen das Spruchrichterprivileg gibt.

Und um einigermaßen den Bogen zum Thema spannen. Ich bin durchaus bereit, einige Beschränkungen hinzunehmen. Aber wenn der 13. Senat des OVG NRW keine Ausnahme von der Kontaktbeschränkung für eine Person mit einer Depression machen möchte, hört es mit meinem Verständnis auf.
 

das_ubersoldat

Erfahrenes Mitglied
10.02.2010
663
25
Ein VRiLG Berlin hat die Tage eine 170seitige Verfassungsbeschwerde eingebracht die gerade die Verfassungswidrigkeit der MPK zum Gegenstand hat. Man darf gespannt sein, obwohl auch das BverfG sehr zum politischen Instrument geworden ist.

Gibt es dazu eigentlich irgendwo was schriftliches? Pressemitteilung, Artikel o.ä.? Ich habe zwar die 170 seitige Schrift gesehen, aber leider noch nicht dass es eingereicht wurde.

Zum Thema selber klagen: Ich habe mich damit mal beschäftigt und auch mit einem Anwalt über ein Eilverfahren gesprochen. Dabei ist rausgekommen:
- Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für Verwaltungsrecht eher selten
- Wenn sie es übernehmen, dann nur nach Gebührenkatalog
- Der Anwalt meinte aber, dass aufgrund der Komplexität der Coronafälle häufig ein hoher Aufwand entsteht so dass nach Stunden abgerechnet (250-300 EUR/h) und die Differenz zu Versicherung in Rechnung gestellt wird.
- Desweiteren meinte er, dass bei Coronafällen die Anwälte häufig auch Fälle ablehnen, da sie je nach Überzeugung nicht zu weiteren Infektionen/Todesfällen beitragen möchten

Im Endeffekt kann man als Privatperson die Kosten nicht abschätzen und hier können schnell ein paar tausend Euro zusammenkommen. Dazu kommt noch, dass der Erfolg sich ebenfalls nicht abschätzen lässt...
 
Zuletzt bearbeitet:

toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
2.235
1.304
Wenn ich richtig informiert bin, ist "non win - no fee" in Deutschland nicht erlaubt. Gilt das nur für die Werte gemäß Gebührenkatalog oder für den gesamten Betrag?
 

WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.249
944
- Desweiteren meinte er, dass bei Coronafällen die Anwälte häufig auch Fälle ablehnen, da sie je nach Überzeugung nicht zu weiteren Infektionen/Todesfällen beitragen möchten
Hoffentlich sind sie dann in anderen Streitfällen, sei es Straf- oder Zivilrecht, auch so gewissenhaft.
Korrekt finde ich das Verhalten in keinem Fall.
 
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toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
2.235
1.304
Wahnsinn, ich hätte nie gedacht, dass man mit so einer Begründung die Ausreise beschränken kann. Dann könnte man das auch bei Hunderten von Ballermann-Urlaubern machen.
 

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.978
6.707
Bei Fussball-Hooligans kann man doch auch die Ausreise beschränken, warum sollte man das bei einer Pandemie nicht können ?

https://www.juraforum.de/urteile/begriffe/passbeschraenkung


Wenige, für schlechtes Verhalten im Rahmen von Fußballspielen etc. und "Gruppenreisen" berüchtigte Leute vs. 82 Millionen Leute, die meistens komplett unbescholten sind. Als Vergleich: Sicherungsverwahrung kann man ja auch nicht für jeden x-beliebigen Passanten auf der Straße anordnen, nur weil er unter den Konditionen "hätte, wäre, wenn und aber" etwas unerwünschtes machen könnte.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.764
7.774
Zum eigentlichen Thema des Threads:

Bin heute von Kuba nach FRA geflogen; kein Hinweis, kein Zettel, keine Kontrolle zur Einreiseanmeldung; lediglich am Finger Bundespolizei, um Kubaner ohne Schengen herauszufischen

ist auch so korrekt; Kuba ist ja kein Risikogebiet. Viele Umsteigepassagiere aus Drittländern werden wohl auch nicht auf dem Flug gewesen sein. Insofern eine gute Nachricht, dass dort, wo es angebracht ist, an der deutschen Grenze und im Luftverkehr Normalität herrscht.
 

espiderman24

Erfahrenes Mitglied
04.06.2015
340
46
NRW hat gestern die seit heute geltende Coronaeinreiseverordnung erlassen.

Es bleibt im Wesentlichen bei der bisherigen Regelung:


  • Wer aus Virusvariantengebieten einreist, muss sich auf bundesrechtlicher Grundlage maximal 48 Stunden vor Einreise testen lassen und in Quarantäne. Freitesten ist frühestens am fünften Tag nach Einreise durch einen weiteren Test möglich.
  • Wer aus sonstigen Risikogebieten einreist und einen maximal 48 Stunden alten Test mitbringt, muss nicht in Quarantäne.
  • Wer keinen Test mitbringt, muss in Quarantäne, muss sich aber auch unmittelbar nach Einreise (bei fehlender sofortiger Testmöglichkeit binnen 24 Stunden) testen lassen. Ein negativer Test beendet die Quarantäne sofort.
  • Für Hochinzidenzgebiete macht die Verordnung keine besonderen Regelungen. Es wird nur klargestellt, dass die Test- und Nachweispflichten der bundesrechtlichen Coronavirus-Einreiseverordnung gelten. Wenn das RKI also irgendwann mal die Hochinzidenzgebiete ausweist, muss man auch da bei Einreise einen maximal 48 Stunden alten Test mitbringen, dann aber nicht mehr in Quarantäne.