EU Fluggastrechte / Annullierung

ANZEIGE

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
578
103
ANZEIGE
Obwohl: Bei einem Streitwert von hier weniger als 200 Euro für die Übernachtungen, da halte ich die Sache bei der SÖP tatsächlich mal für besser aufgehoben als bei Gericht.
Naja, die SÖP ist aktuell vom Aufwand so überfordert, da schaut sich keiner den Fall in dem nächsten halben Jahr an.
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
578
103
Übernachtungskosten möchte man mir nicht erstatten, mit der Begründung:

Klingt ziemlich widersprüchlich, es sollte nach EU261 ja komplett egal sein, ob man "benachrichtigt" wurde oder nicht (ich möchte ja auch keine Entschädigung, nur eine Erstattung der tatsächlich angefallenen Mehrkosten zur Beförderung zu meinem Endziel).
So wie bei allen Sachen verwechselt da der Airline Agent was und denkt, wenn man 14 Tage im Voraus benachrichtigt wird, muss man gar nichts zahlen, keine Unterkunft, kein Ersatzflug,...
Ich erinnere nur an den Eyjafjallajökull Vulkanausbruch von 2010. Eindeutig höhere Gewalt, aber auch da hatte die LH auf ihre Website geschrieben, dass Hotels nicht gestellt oder bezahlt werden, da sie ja für das Wetter nichts können. Das stand auf deren offiziellen Landingwebsite.
Nachdem alle darüber berichtet hatten, dass das falsch war, haben sie es wieder runtergenommen.
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.521
5.931
MUC/INN
Liebe Kollegen und Nicht-Kollegen,
gibt es eine (geheime) NL in D von Wizzair oder muss man sämtliche Klagen in Budapest zustellen?
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.650
720
Liebe Kollegen und Nicht-Kollegen,
gibt es eine (geheime) NL in D von Wizzair oder muss man sämtliche Klagen in Budapest zustellen?

Ich habe keine gefunden und letzteres gemacht, scheint bisher aber auch nicht so problematisch zu sein. Man sollte nur gucken, dass man sich aus dem Impressum das richtige Unternehmen rauspickt.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.541
3.714
Düsseldorf
www.drboese.de
Liebe Kollegen und Nicht-Kollegen,
gibt es eine (geheime) NL in D von Wizzair oder muss man sämtliche Klagen in Budapest zustellen?
Bist Du Richter?
Ich vermute mal nein. Dann stellst Du keine Klagen zu. Lass' das doch einfach die machen, die sich von Berufs wegen drum kümmern (und dann recht vermutlich auf ein Blatt Papier stoßen, was das Ganze abkürzt, ohne aber Dir als RA ein unnötiges Haftungsrisiko aufzubürden, weil Du irgendeine ergooglelte Adresse nutzt). Ich verrate mal: Das Papier wird nie Ungarn erreichen ;-)
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Ich erinnere nur an den Eyjafjallajökull Vulkanausbruch von 2010. Eindeutig höhere Gewalt, aber auch da hatte die LH auf ihre Website geschrieben, dass Hotels nicht gestellt oder bezahlt werden, da sie ja für das Wetter nichts können. Das stand auf deren offiziellen Landingwebsite.

@alle

Ich würde das gerne mal zum Anlass zur Diskussion nehmen: Airline streicht den Flug von A nach B am Montag. Anstatt für die Ersatzbeförderung "zum frühestmöglichen Zeitpunkt" (Art. 8 Abs. 1 lit. b) am Dienstag entscheidet sich der Pax - wie hier - für einen Flug am Mittwoch, also zu "einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes [...]" (Art. 8 Abs. 1 lit c). Frage: Kann er - wie hier - nicht nur für die Hotelnacht Montag/Dienstag, sondern auch für die (zusätzliche) Hotelnacht Dienstag/Mittwoch Ersatz von der Airline verlangen? Dagegen spricht mE: Art. 5 Abs. 1 lit b) eröffnet Art. 9 (Betreuungsleistungen) für den Fall der anderweitigen Beförderung "am Tag nach der planmäßigen Abflugszeit" (nicht: an einem Tag nach der planmäßigen Abflugszeit) und außerdem spricht Art. 9 Abs. 1 lit. b) davon, dass die Hotelunterbringung "notwendig" sein muss. Ist eine solche Notwendigkeit gegeben, wenn der Pax einen Flug nach dem erstmöglichen wählt?
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.499
2.212
vom logischen Laienverständnis geht das eher nicht.

sonst könnte man ja den gestrichenen Flug auf ein Datum in 4 Wochen legen und die nächsten 4 Wochen im Hotel bleiben, welches die Airline bezahlen müsste....
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.541
3.714
Düsseldorf
www.drboese.de
Das haben wir in einer Wettbewerbssache vor dem LG Köln diskutiert als Argument der Gegenseite für "Das kann ja wohl nicht sein".
Ich stimme Deiner Vermutung zu, dass man das hier bei "notwendig" kippt.
Auch spricht ja Art. 5 von zu erwartender Abflugzeit ("im Fall einer anderweitigen Beförderung, wenn die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Abflugzeit des neuen Fluges erst am Tag nach der planmäßigen Abflugzeit des annullierten Fluges liegt"). Das klingt nicht so, als würde es zur freiwilligen Ersatzbeförderung zu einem (noch) späteren Zeitpunkt passen.
 
  • Like
Reaktionen: Berlin_Lawyer

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Jetzt habe ich selbst nochmal die Recherche angeworfen:

Sofern der Fluggast gem. Art. 8 Abs. 1 lit. c für eine anderweitige Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt optiert, soll er seines Anspruchs auf Hotelunterbringung verlustig werden, wenn der frühestmögliche Alternativflug noch am gleichen Tag hätte stattfinden können, während die gewünschte spätere Beförderung erst am darauf folgenden Tag (oder noch später) erfolgt. Dieser Vorgabe der KOM ist zuzustimmen. Sie steht im Übrigen mit dem hiesigen Ansatz im Einklang, dem Reisenden die „Betreuungsleistungen“ stets so lange zu gewähren, wie sie im Falle eine(s) frühestmögliche(n) anderweitige Beförderung bzw. Rückflugs hätten erbracht werden müssen – und zwar eben auch dann, wenn er sich für einen Transport zu einem späteren Zeitpunkt entschieden hat. Denn für diesen Zeitraum erscheint er im Lichte des insofern standardisierten Fluggastrechteregimes auch pauschal als schutzwürdig.

BeckOGK/Steinrötter Fluggastrechte-VO Art. 9 Rn. 20

Dann also - in meinem Beispiel bleibend - Dienstag/Mittwoch (-)?
 
  • Like
Reaktionen: kexbox

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.650
720
Schön wäre es. Hatte einen Flug nach MIA mit EW im März und habe schonmal zum Ausdruck gebracht, den annullierten Flug nachholen zu wollen, sobald es wieder geht. Habe mich vorsichtshalber aber mal nicht in ein Hotel einquartiert...

Ich würde beim Lesen des Art. 5 I b den Fokus anders setzen, und zwar auf "wenn die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Abflugzeit des neuen Fluges erst am Tag nach der planmäßigen Abflugzeit des annullierten Fluges liegt".

Hört sich kryptisch an, soll aber wohl meinen "wenn der frühestmögliche Flug...", meine ich, weil Art. 6 I c ii einen ähnlichen Wortlaut verwendet und es dort, wenn nicht auch iii einschlägig ist, nur um möglichst schnelle Weiterreise geht.
 
Zuletzt bearbeitet:

Kornado

Aktives Mitglied
28.05.2017
243
81
Wer auf sein Geld noch ein wenig warten kann und wem es ein Dorn im Auge ist, dass die Airline nachher auch noch die Kosten für Anwalt und ggf. Gericht tragen muss, obwohl sie doch gar nichts dafür kann, Wochen und Monate auf dem Geld der Passagiere zu sitzen, der sollte eine Schlichtungsstelle einschalten.

Wenn der TO den Sachverhalt bereits der SÖP oder einer anderen Schlichtungsstelle eingereicht hat, ist er dann überhaupt noch berechtigt den Rechtsweg mit Anwalt zu wählen oder selbst Klage einzureichen?
Ist es in diesem Fall dann ausreichend die Schlichtungsstelle zu informieren, dass man sich nun doch entschieden hat selbst Klage zu erheben?
 

coeln77

Erfahrenes Mitglied
05.10.2011
931
533
CGN
So, also mein Fazit steht auch fest - nur Klagen hilft und das sogar sehr gut. 4 Fälle (3x Ticketpreiserstattungen und 1x Erstattung und Entschädigung 400€) sind zu meinen Gunsten über das AG Köln gelaufen.

Einen interessanten Eindruck macht diese spezialisierte Anwaltssoceität im Taunus, haben derzeit anscheinend auch zu viel Arbeit sich die Fälle genau anzusehen.

Nächste Angelegenheit ist gerade beim AG Düsseldorf, im Übrigen Streitwert 88,99 EUR.
 
  • Like
Reaktionen: KvR, kexbox und sweet

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.541
3.714
Düsseldorf
www.drboese.de
Wenn der TO den Sachverhalt bereits der SÖP oder einer anderen Schlichtungsstelle eingereicht hat, ist er dann überhaupt noch berechtigt den Rechtsweg mit Anwalt zu wählen oder selbst Klage einzureichen?
Ist es in diesem Fall dann ausreichend die Schlichtungsstelle zu informieren, dass man sich nun doch entschieden hat selbst Klage zu erheben?
Genau so ist der Ablauf. Man kann die söp auch Tage oder Wochen später informieren, das ist keine Zulässigkeitsvoraussetzung einer Klage.
 
  • Like
Reaktionen: Kornado

VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.942
108
Obwohl: Bei einem Streitwert von hier weniger als 200 Euro für die Übernachtungen, da halte ich die Sache bei der SÖP tatsächlich mal für besser aufgehoben als bei Gericht.
Ma so sagen:
Vor etwas mehr als einem Jahr hat Ryanair die Strecke, auf die ich gebucht war, komplett eingestellt.
Ich hatte dann nach Blockade der dortigen Hotline selber anderen Flug gebucht und Auslagen für Hotel und Transport vom neuen Landeplatz zum alten eingefordert.
Ryanair says no.
Sache an SÖP geschickt.
Still ruht der See mehr als ein halbes Jahr.
Dann kommt Schlichtungsvorschlag von SÖP, welcher sich fast 100% mit meinen Forderungen deckt. Ich natürlich zugestimmt.
Kommt von SÖP: "Superprima! Da die Airline auch schon zugestimmt hat, ist die Sache vom Tisch und Sie werden demnächst ..."

Von wegen !
Seitdem sind 4 Monate vergangen und nach meinen Anrufen hat SÖP inzwischen schon DREIMAL die gleiche Email "Bitte mit dem Kunden in Verbindung setzen ..." an Ryanair geschickt.
Ich vermute mal, dass ich bei einer Klage aufgrund des Anerkenntnisses von Ryanair gegenüber SÖP gute Karten hätte.
Allein - ich verspüre wenig Lust jetzt noch weitere Energie und mehr Zeit für weniger als 200€ zu verplempern.

Bleibt aber festzuhalten, dass man sich für einen positiven Schiedspruch von SÖP rein gar nix kaufen kann !
 
  • Like
Reaktionen: Gulliver und kexbox

schmittg

Reguläres Mitglied
14.10.2016
80
72
Recht auf Ersatzbeförderung nach Flugstornierung mehr als 14 Tage vor Abflug ?

Hi, ich habe mich schon durch ältere Threads gelesen, aber nicht wirklich Antworten passend auf meinen Fall gefunden.

am 10.01.21 hatte ich einen Flug FRA-IVL LH846 für Abflug 13.03.21 gebucht, heute sehe ich in der Buchung dass der Flug wohl nicht stattfinden wird. Lufthansa hat mich allerdings noch nicht darüber informiert.
Ich muß aber unbedingt nach IVL; - ist LH zur Ersatzbeförderung verpflichtet, auch wenn sie mehr als 14 Tage vorher storniert ? Habe mal die EU Fluggastrechte durchgelesen, ich meine ja, bin aber nicht wirklich sicher.

Dach IVL fliegen nur ganz wenige Airlines, LH hat die Strecke wohl für diesen Winter nun komplett eingestellt. Das alternative Routing wäre FRA-HEL-IVL, mit dem Leg HEL-IVL mit Finnair, aber dieses Routing ist dreimal so teuer wie meine ursprüngliche Buchung FRA-IVL. Wird LH nun nur den Flugpreis erstatten oder habe ich Hoffnung auf Umbuchung auf die Flugvariante mit einem Leg Finnair ?


Schonmal vielen Dank !
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Wird LH nun nur den Flugpreis erstatten oder habe ich Hoffnung auf Umbuchung auf die Flugvariante mit einem Leg Finnair ?

LH wird natürlich versuchen dich mit einer Erstattung abzuspeisen. Das solltest du dann ablehnen und zur Umbuchung auf Finnair auffordern. Auch keine Bestätigungslinks anklicken etc. Wenn sie die Umbuchung ablehnen kannst du auch selbst bei Finnair buchen und Lufthansa in Rechnung stellen.
 
  • Like
Reaktionen: schmittg

schmittg

Reguläres Mitglied
14.10.2016
80
72
Besten Dank schonmal für die Antworten, ich warte jetzt mal ab bis sie mich kontaktieren und werde dann auf den Flug HEL-IVL bestehen, notfalls selber buchen und in Rechnung stellen. Einen Haken hat das leider noch, es ist eine Übernachtung in HEL nötig, da ich den Flug HEL-IVL morgens nicht mehr erreiche.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Besten Dank schonmal für die Antworten, ich warte jetzt mal ab bis sie mich kontaktieren und werde dann auf den Flug HEL-IVL bestehen, notfalls selber buchen und in Rechnung stellen. Einen Haken hat das leider noch, es ist eine Übernachtung in HEL nötig, da ich den Flug HEL-IVL morgens nicht mehr erreiche.

Die Übernachtung muss LH auch zahlen. Deine Strategie hat den Nachteil, dass du vielleicht nicht der Einzige bist mit dem Problem und sich der Finnair Flug dann eher füllt. Wenn der voll ist, ist der voll. Ich würde da proaktiv mal bei LH nachfragen (schriftlich).
 
  • Like
Reaktionen: schmittg

FRAHND

Reguläres Mitglied
30.03.2020
77
1
Die Übernachtung muss LH auch zahlen. Deine Strategie hat den Nachteil, dass du vielleicht nicht der Einzige bist mit dem Problem und sich der Finnair Flug dann eher füllt. Wenn der voll ist, ist der voll. Ich würde da proaktiv mal bei LH nachfragen (schriftlich).


Ernst gemeinte Nachfrage: warum schriftlich??

Meine Erfahrung - egal ob während Corona oder davor: Wenn man LH anruft und nach einer Flugalternative fragt, bekommt man eine Lösung. Das ist am Telefon doch 1000 mal einfacher, schneller und ptaktischer, als es schriftlich zu machen. Dafür sind doch die Call Center da. Was bitte soll es bringen, schritlich nach einer Umbuchung zu fragen?

Abgesehen davon, dass man innerhalb von 8 Wochen aktuell vielleicht gar keine Antwort bekommt, besteht das zusätzliche Risiko, dass es zeitlich so lange dauert, dass einer der Flüge ausgebucht sein könnte.

Meine persönliche Einschätzung: Ruf' an, sag konkret, welche Flüge du brauchst, und fertig. Ich schätze die Wahrscheinlichkeit, dass das Thema in 10 Minuten erledigt ist, auf 85-90%. Falls wider Erwarten nichts passiert, kannst du immer noch schreiben. Oder einfach nochmal anrufen. Insbesondere dann, wenn es dir wichtig ist, wirklich zu fliegen...
 
  • Like
Reaktionen: schmittg

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Ernst gemeinte Nachfrage: warum schriftlich??

Erster Versuch telefonisch und wenn man nicht weiterkommt halt schriftlich. Wenn man nicht in Zeitnot ist würde ich es immer erstmal schriftlich versuchen und wenn keine Antwort kommt aufs Telefon umschwenken. Du hast halt nie einen Nachweis für das was am Telefon lief. In diesem Fall muss auf eine Airline außerhalb der eigenen Allianz umgebucht werden, da kann ich mir gut vorstellen, dass das nicht mit 10 Minuten erledigt ist. Innerhalb der eigenen Allianz würde ich da auch kein Problem sehen.
 
  • Like
Reaktionen: schmittg und kexbox

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.541
3.714
Düsseldorf
www.drboese.de
Denke dran: Bei Fremdmetall ist nur die nächstmögliche Verbindung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen geschuldet. Was der Bezugspunkt für "nächstmöglich" ist, ist dabei umstritten. Der aus meiner Sicht sicherste Weg ist der erste Flug, mindestens eine juristische Sekunde nach Deinem eigentlichen Abflug, also nicht den drittnächsten, weil Du bei der Airline Meilen sammelst oder schon immer mal über Riga fliegen wolltest.

Du solltest gleichwohl die möglichen Optionen gut dokumentieren, damit Du nachher nicht auf einem Teil der Kosten sitzenbleibst.
 
  • Like
Reaktionen: schmittg

schmittg

Reguläres Mitglied
14.10.2016
80
72
Der aus meiner Sicht sicherste Weg ist der erste Flug, mindestens eine juristische Sekunde nach Deinem eigentlichen Abflug, also nicht den drittnächsten, weil Du bei der Airline Meilen sammelst oder schon immer mal über Riga fliegen wolltest.
Du solltest gleichwohl die möglichen Optionen gut dokumentieren, damit Du nachher nicht auf einem Teil der Kosten sitzenbleibst.

Das kleine Problem dabei ist, dass ich durch die ungewollte Übernachtung einen Tag verliere, ich müsste also schon einen Tag vor dem geplanten Abflugdatum fliegen, damit ich wie ursprünglich geplant ankomme. Der erste Leg FRA-HEL wird ohnehin LH sein, der Anschlussflug HEL-IVL dann Finnair, gibt sich preislich auch nichts wenn ich das Gesamtpaket bei Finnair buche.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Das kleine Problem dabei ist, dass ich durch die ungewollte Übernachtung einen Tag verliere, ich müsste also schon einen Tag vor dem geplanten Abflugdatum fliegen, damit ich wie ursprünglich geplant ankomme. Der erste Leg FRA-HEL wird ohnehin LH sein, der Anschlussflug HEL-IVL dann Finnair, gibt sich preislich auch nichts wenn ich das Gesamtpaket bei Finnair buche.
Kexbox liegt meistens (aber leider auch nicht immer) richtig, also höre auf ihn. Dann solltest du es erstmal nur freundlichen Worten belassen und so versuchen umgebucht zu werden da die die nach den Fluggastrechten zustehenden Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt nicht viel bringt.