Einreiseeinschränkungen wegen Coronavirus

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Cflyer

Erfahrenes Mitglied
11.10.2015
1.783
601
HPN
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Ich hatte mir vor der Reise dennoch von meiner Reiseversicherung (Barmenia) einfach bestätigen lassen, dass man auch in den UAE (und gegen COVID sowieso) versichert ist.

Alles klar dann schreibe ich denen gleich eine Mail und bitte um eine PDF-Bestätigung. Ich bin sicher genug früh am Airport falls noch was sein sollte.
 
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chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
7.756
10.573
HAM
Der Abstand zur Bundeslandgrenze zu Hamburg ist aber sehr variable, zwischen 0 und 180000 m findet man da alles. Trifft aber auch auf andere Landesgrenzen zu, die südöstlichen Ulmer müssen ggf. andere Restriktionen in Kauf nehmen als die nordwestlichen.

Solange die Dänen weiterhin zum Shoppen im Rahmen des "Grenzpendler" Abkommens in den Scandinavienpark kommen dürfen, brauchen wir uns um die Einschleppung von dort keine Sorgen zu machen
 
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CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
5.012
1.555
Und hier die Hochinzidenzgebiete. Anhang anzeigen 145094

Und dann wird noch nicht einmal nach Regionen unterschieden. Haben die beim RKI noch nicht gemerkt, dass die Zahlen nicht im gesamten Land gleich sind? Was haben am Beispiel Spanien die niedrigen Infektionszahlen auf den Kanaren mit den höheren in manchen Regionen des spanischen Festlandes zu tun? Das soll so rechtlich haltbar sein?
 

bender1057

Erfahrenes Mitglied
07.02.2010
815
2.811
Man dürfte aber m.E. nicht eine individuelle und für andere ungefährliche Einreise verbieten.

Klar macht es aus epidemiologischer Sicht einen Unterschied, ob jemand ungetestet, also potenziell infektiös, per Flugzeug (wo er/sie am Gate etc. andere anstecken kann) oder alleine per Auto einreist (und sich umgehend in strenge häusliche Quarantäne begibt).

Nach Wortlaut der Verordnung muss aber auch jedem ungetesteten Autofahrer aus einem Hochinzidenzgebiet (z.B. an der tschechischen Grenze) die Einreise verweigert werden, obwohl er/sie ja schon mit einem Fuß bzw. Reifen in Deutschland steht.

Klingt nach Staus morgen...
 

Dirkster

Erfahrenes Mitglied
09.12.2017
527
1.035
LBC/HAM
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MiddleEast

Erfahrenes Mitglied
31.03.2015
757
30
DUS/FRA
Und dann wird noch nicht einmal nach Regionen unterschieden. Haben die beim RKI noch nicht gemerkt, dass die Zahlen nicht im gesamten Land gleich sind? Was haben am Beispiel Spanien die niedrigen Infektionszahlen auf den Kanaren mit den höheren in manchen Regionen des spanischen Festlandes zu tun? Das soll so rechtlich haltbar sein?

Das ist wieder ein gutes Beispiel wie viel u.a. der Herr Wieler realistisch mitdenkt bzw. überhaupt keine Ahnung hat. Frage mich bis heute wieso z.B. die ganzen Malediven Risikogebiet sein sollten ...
 

spotterking

Erfahrenes Mitglied
14.07.2012
5.043
3.283
FRA

toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
2.218
1.291
Frage mich, ob es rechtlich haltbar ist, meine Rückreise in mein ständiges Aufenthaltsland (D) von einem Test im Ausland abhängig zu machen. Quarantäne nach Rückkehr ok, Testpflicht nach Einreise - möglich, aber Test vor Rückkehr? Wie sehen das andere?
Thema hatten wir hier oder in anderen Threads schon öfter. Meine Meinung damals wie heute: Es ist mir unbegreiflich, dass ein Staat faktisch (bevor wieder jemand schreibt, dass nicht der Staat mich nicht reinlässt, sondern die Airline mich nicht mitnimmt) die Einreise seiner Steuerzahler unterbindet. Ich sehe keinen großen Unterschied zwischen einem Flug innerhalb Europas und einer Zugreise innerhalb Deutschlands. Da steht auch keiner am Bahnhof und will meinen Test sehen.
 
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Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.916
4.407
Thema hatten wir hier oder in anderen Threads schon öfter. Meine Meinung damals wie heute: Es ist mir unbegreiflich, dass ein Staat faktisch (bevor wieder jemand schreibt, dass nicht der Staat mich nicht reinlässt, sondern die Airline mich nicht mitnimmt) die Einreise seiner Steuerzahler unterbindet.

Die Frage ist, ob er es überhaupt darf.
 

INNSEN

Erfahrenes Mitglied
29.07.2013
686
18
Innsbruck
In Tirol gibt es anscheinend einige (nicht so wenige Hotels) die tortz Verbot offen haben, vielleicht auch deswegen die Regelung). Alles von der lokalen Politik in INN ermöglicht.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
Frage mich, ob es rechtlich haltbar ist, meine Rückreise in mein ständiges Aufenthaltsland (D) von einem Test im Ausland abhängig zu machen. Quarantäne nach Rückkehr ok, Testpflicht nach Einreise - möglich, aber Test vor Rückkehr? Wie sehen das andere?

[...] Und D verweigert ja nicht die Einreise sondern verlagert das Problem auf die Airline die dich nicht mitnimmt. [...]

Wenn man davon ausgeht, dass das Grundrecht auf Freizügigkeit für deutsche Staatsangehörige nach Art. 11 Abs. 1 GG auch das Recht auf Einreise/Rückkehr nach Deutschland umfasst, kann auch diese nach Maßgabe des Art. 11 Abs. 2 GG durch Gesetz beschränkt werden. Das ist unter anderem zulässig "zur Bekämpfung von Seuchengefahr". Die Ermächtigungsgrundlagen für die CoronaEinreiseV in § 36 Abs. 8, 10 IfSG gelten in der jetzigen Fassung bereits seit 19.11.2020. Mit dem Inkrafttreten der aktuellen Version der CoronaEinreiseV am 14.01.2021 ist das dann näher ausführt worden, inhaltliche Widersprüche wie von espiderman24 angesprochen einmal ausgeklammert.

Rechtlich problematisch ist daher meiner Meinung nach nur der Zeitraum ab Bekanntwerden der Mutationen Ende Dezember 2020 bis 13.01.2021, für den es nur Anordnungen von Spahn gab. Ein prominentes Beispiel stellt hier der BA-Flug nach HAJ dar, nach dem auch deutsche Staatsangehörige über Nacht bis zum Vorliegen der Testergebnisse im Transitbereich bleiben mussten. Zu dem Zeitpunkt gab es, glaube ich, nicht einmal eine Anordnung von Spahn. Wenn ich mich an damalige Newslektüre richtig erinnere, war das auf Veranlassung des örtlichen Gesundheitsamtes erfolgt.

Das Passgesetz ist nicht geändert worden. Die BPol darf die Einreise daher auch dann nicht verweigern, wenn es jemand gelungen ist, ohne oder mit mangelhaften Corona-Unterlagen auf einen Flug zu kommen.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
7.756
10.573
HAM
Wenn man davon ausgeht, dass das Grundrecht auf Freizügigkeit für deutsche Staatsangehörige nach Art. 11 Abs. 1 GG auch das Recht auf Einreise/Rückkehr nach Deutschland umfasst, kann auch diese nach Maßgabe des Art. 11 Abs. 2 GG durch Gesetz beschränkt werden. Das ist unter anderem zulässig "zur Bekämpfung von Seuchengefahr". Die Ermächtigungsgrundlagen für die CoronaEinreiseV in § 36 Abs. 8, 10 IfSG gelten in der jetzigen Fassung bereits seit 19.11.2020. Mit dem Inkrafttreten der aktuellen Version der CoronaEinreiseV am 14.01.2021 ist das dann näher ausführt worden.

Du zitierst richtig - sie kann nur per Gesetz eingeschränkt werden. Die CoronaEinreiseV ist allerdings eine Verordnung - erlassen ohne Beteiligung der Volksvertretung. Sie kann damit keine Gesetzeskraft erlangen. Hier muss davon ausgegangen werden, dass im Zweifelsfalls das BVerfG diese Regelung überprüfen darf. Ich erinnere daran, dass auch in 2020 diverse Bundesländer die Freizügigkeit per Verordnung eingeschränkt haben - u.a. MV, SH und Niedersachsen. Dieses wurde mehrfach vor Gericht angefochten und letztlich auch für rechtswidrig erachtet.
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
11.034
10.034
LEJ

Ich habe nichts gegen Maßnahmen.
Sie sollten aber zielgerichtet und sinnvoll sein.
Es werden ganz schnell wieder Ausnahmen gefunden werden.
Ach ja, die öffentlichen fahren auch noch und die Schule sind nicht alle geschlossen.
Fleischfabriken arbeiten weiter und...... was solls, ihr wisst selbst was los ist.
Die Wurschteleien der letzten zwölf Monate sollten reichen.
 

Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.529
735
Ich habe nichts gegen Maßnahmen.
Sie sollten aber zielgerichtet und sinnvoll sein.
Es werden ganz schnell wieder Ausnahmen gefunden werden.
Ach ja, die öffentlichen fahren auch noch und die Schule sind nicht alle geschlossen.
Fleischfabriken arbeiten weiter und...... was solls, ihr wisst selbst was los ist.
Die Wurschteleien der letzten zwölf Monate sollten reichen.

Wenn du Zeit und Geld hast, für 'nen Monat nach Costa Rica zu fliegen, wo ist dann das Problem, noch 100€ für nen PCR Test und ein bisschen mehr als 'ne Woche Quarantäne hinten ranzuhängen?
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
11.034
10.034
LEJ
Wenn du Zeit und Geld hast, für 'nen Monat nach Costa Rica zu fliegen, wo ist dann das Problem, noch 100€ für nen PCR Test und ein bisschen mehr als 'ne Woche Quarantäne hinten ranzuhängen?
Ich habe kein Problem damit und habe Zeit.
Geschrieben habe ich davon auch nichts, was deinen Beitrag begründen könnte.
Und ganz wichtig "niemals den Humor verlieren, sonst hat man schon verloren".:)
 

Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.529
735
Naja, du hast einen Beitrag zitiert, wo es um die Kontrolle der Einreiseanmeldung und Tests ging und darunter geschrieben, Maßnahmen müssten aber schon zielgerichtet und sinnvoll sein.

Da kann man schon draus schließen, dass du die Sache nicht unbedingt unterstützt ;) Umso besser, wenn es nicht so ist. Für viele hier ist ein PCR Test ja ein Weltuntergang...
 
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jumbolina

Erfahrenes Mitglied
04.07.2018
5.661
2.887
MUC/STR
Wenn du Zeit und Geld hast, für 'nen Monat nach Costa Rica zu fliegen, wo ist dann das Problem, noch 100€ für nen PCR Test und ein bisschen mehr als 'ne Woche Quarantäne hinten ranzuhängen?

Gute Frage, was spricht schon gegen 100€ versenken für eine Massnahme, die ausserhalb des Drosten-Kosmos zumindest "angezweifelt" wird?
 
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CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
5.012
1.555
Du müsstest schon vortragen, was warum angezweifelt wird, ansonsten driftet die Diskussion wieder ins Nirvana.
Es gibt genügend Gebiete, die (teilweise sogar weit) unter den jeweiligen Schwellenwerten für Risikogebiete oder Hochrisikogebiete liegen und sich trotzdem auf den Listen der jeweiligen Kategorien finden. Wenn das auch nur ansatzweise Sinn machen soll, dann MUSS auch nach Regionen einzeln bewertet werden.
Ich nehme nochmal gerne mein Beispiel aus ein paar Posts früher:
Ganz Spanien wird in die Hochrisikokategorie eingeordnet obwohl es einige Gebiete gibt, die Meilenweit von der 200er Schwelle (Kanaren z.B.) entfernt sind. Das muss differenziert bewertet werden und nicht pauschal nach Ländern. Bei der ursprünglichen Liste mit den Risikogebieten ging das doch auch.
 

Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.529
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Es gibt genügend Gebiete, die (teilweise sogar weit) unter den jeweiligen Schwellenwerten für Risikogebiete oder Hochrisikogebiete liegen und sich trotzdem auf den Listen der jeweiligen Kategorien finden. Wenn das auch nur ansatzweise Sinn machen soll, dann MUSS auch nach Regionen einzeln bewertet werden.
Ich nehme nochmal gerne mein Beispiel aus ein paar Posts früher:
Ganz Spanien wird in die Hochrisikokategorie eingeordnet obwohl es einige Gebiete gibt, die Meilenweit von der 200er Schwelle (Kanaren z.B.) entfernt sind. Das muss differenziert bewertet werden und nicht pauschal nach Ländern. Bei der ursprünglichen Liste mit den Risikogebieten ging das doch auch.

Ja moment, also erstmal wurde die Maßnahme als Ganzes angezweifelt. Du argumentierst mit einer Nachjustierung, weil die Maßnahme vielleicht zu unkonkret war und Gebiete betroffen sind, die harmloser sind.

Es gibt aber auch gute Gründe gegen feiner eingeteilte Differenzierung. Der Offensichtliche ist der Mehraufwand gegenüber dem Nutzen (insbesondere aufgrund des Ziels: Weniger Mobilität!). Ein weiterer wäre, dass die nationale Mobilität immer höher sein wird als die Internationale. Gerade an Knotenpunkten wie Flughäfen kann die Dichte an Infizierten ganz anders aussehen, als im Gebiet drumherum, da dieser ein überregionalen Einzugsgebiet hat. Daraus folgt, dass da gar nicht so einfach zu differenzieren ist.

Aber: Klar, Inselgruppen könnte man schon differenziert betrachten.

Daher nochmal die Frage, warum bringt ein PCR Test nichts? Gegen was bringt der nichts? Und vorallem: Wer zweifelt das an? Jeder erkannte Fall ist doch erstmal was gutes?
 

spotterking

Erfahrenes Mitglied
14.07.2012
5.043
3.283
FRA
Ganz Spanien wird in die Hochrisikokategorie eingeordnet obwohl es einige Gebiete gibt, die Meilenweit von der 200er Schwelle (Kanaren z.B.) entfernt sind. Das muss differenziert bewertet werden und nicht pauschal nach Ländern. Bei der ursprünglichen Liste mit den Risikogebieten ging das doch auch.

Du hast Recht. Aber vermutlich wollen die verhindern das man einfach schnell Mal zum Abflug in ein normales Risikogebiet wechselt und schwupp wieder wie gehabt unterm Radar ist.