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Das hat nichts mit "scheißegal" zu tun, sondern ist ein gesetzlich so geregeltes und gewolltes Ergebnis.
Das hat nichts mit "scheißegal" zu tun, sondern ist ein gesetzlich so geregeltes und gewolltes Ergebnis.
Die Zahl der Leute, die von Stütze leben oder die exorbitanten, ständig steigenden Pfändungsgrenzen nicht erreichen, wird immer größer.
Ich bin zu vielem nicht verpflichtet, dennoch gebietet es der Anstand dafür gerade zu stehen.Das hat nichts mit "scheißegal" zu tun, sondern ist ein gesetzlich so geregeltes und gewolltes Ergebnis.
Das klingt für mich so: dein Kind macht das Auto vom Nachbarn kaputt und dir ist es scheissegal und dein Nachbar soll gefälligst selbst den Schaden zahlen, weil es ja sein Auto ist?
https://www.finanztip.de/aufsichtspflicht/
Ich habe als Kind auch mal die Scheibe vom Gewächshaus des Nachbarn mit dem Fußball eingeschossen, selbstverständlich haben das meine Eltern bezahlt bzw. repariert.
es gibt diese Versicherungen, die Schäden durch Kinder nun mal mit einschließen, um den Schaden vom Kind abzuwenden, damit es eben nicht hochverschuldet ist.
Ich bin zu vielem nicht verpflichtet, dennoch gebietet es der Anstand dafür gerade zu stehen.
das ist DEINE AUffassung, die darfst Du gerne haben. Tust Du das auch, wenn das finanziell in hohe Dimensionen geht?
Deine Einstellung spiegelt tatsächlich das wieder, was der Gesetzgeber festgelegt hat. Der Geschädigte wird das natürlich immer als Ungerechtigkeit empfinden. Ob da die Verbundenheit „weiter freundlich und auch freundschaftlich“ gegeben ist, würde ich eher anzweifeln, kann da aber auch zu pessimistisch sein.@marco50: der Rechtsweg ist für mich die bessere Lösung; denk mal dran, wie hoch ein Schaden sein kann. Ich versuche mich immer an das geltende Recht zu halten. Und dabei kann man weiter freundlich und auch freundschaftlich verbunden bleiben.
In Österreich wäre die Behauptung falsch, ich kann mir gut vorstellen dass es bei euch in Deutschland nicht anders ist?Der Hergang ist entscheidend für eine Ersatzpflicht. Klar, es gibt einzelne Urteile, denen kann man ziemlich zweifelsfrei entnehmen, daß ein Richter sich hat leiten lassen, ob eine Versicherung besteht. Im Sinne des Gesetzes ist das jedoch nicht.
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Und da die PHV eine ziemlich preiswerte Versicherung ist, sollte man relativ hohe Versicherungssummen abschließen. Schließlich geht es genau um den unwahrscheinlichen Super-Gau. ...
Ich würde bei den geringen Aufpreisen (ist unter 50 EUR bei Singles p.a. ohne SB) immer ohne SB nehmen. ....
*Es befremdet mich, wenn jemand meint, jemand solle jedenfalls* rechtliche Grundlage Ersatz leisten, nur um „der Liebe“ zu sein. (..) Im Sinne des Gesetzes ist das jedoch nicht.
Auch wenn ich dieses Thema hier für mich breits abgeschlossen hatte, möchte ich doch abschließend nochmals „meinen Senf dazugeben“.
Es befremdet mich, wenn jemand meint, jemand solle jedenfalls ohne rechtliche Grundlage Ersatz leisten, nur um „der Liebe“ zu sein. Nichts anderes ist es, wenn Eltern ohne Verletzung der Aufsichtspflicht für ein Tun deliktunfähiger Kinder Ersatz leisten. Es ist m E dabei unerheblich, ob so etwas in der heutigen Zeit versicherbar wäre. Die bestehende alte Rechtsgrundsatz ist doch, daß es unerheblich ist, ob ein Schadenersatzpflichtiger versichert ist, oder eben nicht. Der Hergang ist entscheidend für eine Ersatzpflicht. Klar, es gibt einzelne Urteile, denen kann man ziemlich zweifelsfrei entnehmen, daß ein Richter sich hat leiten lassen, ob eine Versicherung besteht. Im Sinne des Gesetzes ist das jedoch nicht.
Ich möchte nur ein einziges Beispiel anführen, welches von den deliktunfähigen Kindern weggeht. Mal angenommen, ich verschulde einen Personenschaden, für welchen der Geschädigte Schmerzensgeld begehrt. Es ist unstrittig, daß er Schmerzen erlitt. Das Gesetz und die Rechtsprechung sehen jedoch hier ausdrücklich kein Schmerzensgeld vor. Da der Geschädigte mit mir gut bekannt ist, oder vllt auch mein Nachbar, soll ich ihm Schmerzensgeld zahlen, des lieben Friedens Willen; meine Versicherung lehnt das natürlich begründet ab. Und dann...???
Hätte ich noch deliktunfähige Kinder, so würde ich mich mit dem Thema der inzwischen möglichen Mitversicherung solcher Schäden aktiv befassen..
Ansonsten muss ich mich in jeder Hinsicht mit den in D gültigen Gesetzen abfinden, oder legal diese versuchen zu ändern, oder eben D verlassen;zumindest Letzteres will ich nicht.
Sorry, die Einstellung Einzelner hier in diesem Unterforum veranlasst mich, mich hierzu nicht weiter zu äußern; ich bin hier - zu diesem Thema - raus. Ich werde weiterhin die Meinung des Einzelnen respektieren, so wie ich mich mit Anstand auf dem Boden geltenden Rechts bewegen werde.
Viel „Spaß“ bei der Diskussion, und schönen Sonntag noch.
Ich hab nach vielen Jahren die vhv gekündigt und bin bei https://www.adam-riese.de/privathaftpflicht gelandet.
Für mich ist der XXL Tarif nicht teuer und der Online Account sehr übersichtlich.
Die Leistungen stimmen für mich.
Der ausschlaggebende Grund war dann doch:
*KünftigeLeistungsverbesserungen gelten automatisch(=Update-Garantie)
*Best-Leistungs-Garantie
Empfehlungen der Check24 würde ich normalerweise prinzipiell aus dem Weg gehen
Besser als keine Privathaftpflichversicherung dürfte jede Empfehlung, egal von welche Makler, sein.
Ich oute mich mal als Jemand, der die meisten seiner Versicherungen jährlich wechselt, der Abschluss einer Privathaftpflicht bringt z.B. über tarifcheck-partnerprogramm.de 16,50€ Provision und dort werden ja die meisten Tarife angezeigt, die auch normal über check24.de angezeigt werden. Ist jetzt nicht die Welt, bei anderen Versicherungen, z.B. einer Unfallversicherung gibt es aber 50€. Für +1 und mich getrennt abgeschlossen lohnt es sich dann schon sich 1x im Jahr kurz damit zu beschäftigen und im Paket alle Versicherungen bei denen es halbwegs Sinn macht zu wechseln (in meinem Fall KFZ, Unfall, Hausrat, Haftpflicht).