Privathaftpflicht für Dummies ?

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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
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Das hat nichts mit "scheißegal" zu tun, sondern ist ein gesetzlich so geregeltes und gewolltes Ergebnis.
 
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oliver2002

Indernett Flyertalker
09.03.2009
9.341
5.088
51
MUC
www.oliver2002.com
Na ja, die Zeiten haben sich leider geändert. Früher hat der Sohnemann mächtig Stress bekommen wenn er mit einem Fußball ein Fenster kaputt gemacht hätte, bzw wenn Kinder Autos unabsichtlich beim Spielen beschädigen hat niemand sich aufgeregt. Heute wird man gleich gefragt ob eine HV besteht und die soll dann alles aus der Welt schaffen. Ich habe mal mit Schwung die Beifahrerür von einem Auto meines Bekannten gegen einen Poller geknallt (Poller nicht gesehen). Zum Glück ist nichts passiert, aber während der Bekannte den vermeintlichen Schaden gesucht hat kam gleich die Frage nach der HV. :(
 

YankeeZulu1

Erfahrenes Mitglied
09.07.2020
582
395
Das klingt für mich so: dein Kind macht das Auto vom Nachbarn kaputt und dir ist es scheissegal und dein Nachbar soll gefälligst selbst den Schaden zahlen, weil es ja sein Auto ist?

https://www.finanztip.de/aufsichtspflicht/

Ich habe als Kind auch mal die Scheibe vom Gewächshaus des Nachbarn mit dem Fußball eingeschossen, selbstverständlich haben das meine Eltern bezahlt bzw. repariert.


Um das Ganze für mich abzuschlie0en, denn es treffen hier wohl conträre "Weltanschauungen" aufeinander, was OK ist, aber für mich hier die Diskussionsgrundlage minimiert:
Wenn mein Kind Nachbars Ato kaupttmacht, gibt es zwei Szenarien
1. ich habe die Aufsichtspflicht verletzt - dann bin ich für den Schaden ersatzpflichtig (und wenn ich eine PHV habe, wird die dies bezahlen),
2. ich habe die Aufsichtspflicht nachweislich nicht verletzt - dann hat der Nachbar Pech gehabt. Gleiches würde gelten, wenn sein Kind mein Auto kaputtgemacht hätte...
Wenn hier jemand der Auffassung ist, die Rechtsgrundlage sei zwar gegeben, aber aus nachbarschaftlicher (oder vergleichbarer) Rücksichtnahme könne man diese ja außer Acht lassen - dann kann er diese Auffassung ruhig haben. Ich werde enicht mal versuchen, ihm diese auszureden. Umgekehrt soll aber genau so gelten, zmal "umgekehrt" eine eindeutige rechtliche Grundlage hat.
Ich halte mich vorsätzlich an Recht und Gesetz, und wer das nicht will - gerne, so lange es mich nicht tangiert.
 
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YankeeZulu1

Erfahrenes Mitglied
09.07.2020
582
395
Ich bin zu vielem nicht verpflichtet, dennoch gebietet es der Anstand dafür gerade zu stehen.


das ist DEINE AUffassung, die darfst Du gerne haben. Tust Du das auch, wenn das finanziell in hohe Dimensionen geht?
Im Schadenersatzfall ist - wie in vielen anderen Lebensbereichen - Anstand eine schöne Sache, aber nun mal nicht maßgeblich.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
das ist DEINE AUffassung, die darfst Du gerne haben. Tust Du das auch, wenn das finanziell in hohe Dimensionen geht?

Entweder kann ich es mir finanziell leisten meinen moralischen Verpflichtungen nachzukommen und wenn nicht, dann versichere ich mich eben entsprechend. Kostet ja nicht wirklich mehr, erfordert nur die Auswahl einer geeigneten Versicherung. Ich hätte dich nur sehr ungern als Nachbarn wenn deine Kinder auf meinem Grundstück einen höheren finanziellen Schaden herbeiführen und du dann nicht einmal deine moralische Verpflichtung mir gegenüber erkennst und versuchst diesen Schaden auf irgendeine Art auszugleichen. Das kannst du tun, musst dann aber auch nicht auf eine gute Nachbarschaft bauen. In der anonymen Großstadt ist es sicher wesentlich leichter sich so zu verhalten als in kleineren Städten oder auf dem Land wo man mit seinem Nachbarn noch die nächsten 50 Jahre klarkommen muss.
 

marco50

Erfahrenes Mitglied
30.11.2014
666
318
@marco50: der Rechtsweg ist für mich die bessere Lösung; denk mal dran, wie hoch ein Schaden sein kann. Ich versuche mich immer an das geltende Recht zu halten. Und dabei kann man weiter freundlich und auch freundschaftlich verbunden bleiben.
Deine Einstellung spiegelt tatsächlich das wieder, was der Gesetzgeber festgelegt hat. Der Geschädigte wird das natürlich immer als Ungerechtigkeit empfinden. Ob da die Verbundenheit „weiter freundlich und auch freundschaftlich“ gegeben ist, würde ich eher anzweifeln, kann da aber auch zu pessimistisch sein.

Da der Mehrpreis für diesen Zusatzschutz hier wohl im Centbereich oder gar nicht ermittelbar ist, weil Teil des Pakets, das ich haben möchte, juckt es mich nicht. Und das, obwohl ich diesen Baustein mangels Zielgruppenmasse :) auch nicht benötige.
 
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YankeeZulu1

Erfahrenes Mitglied
09.07.2020
582
395
Auch wenn ich dieses Thema hier für mich breits abgeschlossen hatte, möchte ich doch abschließend nochmals „meinen Senf dazugeben“.
Es befremdet mich, wenn jemand meint, jemand solle jedenfalls ohne rechtliche Grundlage Ersatz leisten, nur um „der Liebe“ zu sein. Nichts anderes ist es, wenn Eltern ohne Verletzung der Aufsichtspflicht für ein Tun deliktunfähiger Kinder Ersatz leisten. Es ist m E dabei unerheblich, ob so etwas in der heutigen Zeit versicherbar wäre. Die bestehende alte Rechtsgrundsatz ist doch, daß es unerheblich ist, ob ein Schadenersatzpflichtiger versichert ist, oder eben nicht. Der Hergang ist entscheidend für eine Ersatzpflicht. Klar, es gibt einzelne Urteile, denen kann man ziemlich zweifelsfrei entnehmen, daß ein Richter sich hat leiten lassen, ob eine Versicherung besteht. Im Sinne des Gesetzes ist das jedoch nicht.
Ich möchte nur ein einziges Beispiel anführen, welches von den deliktunfähigen Kindern weggeht. Mal angenommen, ich verschulde einen Personenschaden, für welchen der Geschädigte Schmerzensgeld begehrt. Es ist unstrittig, daß er Schmerzen erlitt. Das Gesetz und die Rechtsprechung sehen jedoch hier ausdrücklich kein Schmerzensgeld vor. Da der Geschädigte mit mir gut bekannt ist, oder vllt auch mein Nachbar, soll ich ihm Schmerzensgeld zahlen, des lieben Friedens Willen; meine Versicherung lehnt das natürlich begründet ab. Und dann...???
Hätte ich noch deliktunfähige Kinder, so würde ich mich mit dem Thema der inzwischen möglichen Mitversicherung solcher Schäden aktiv befassen..
Ansonsten muss ich mich in jeder Hinsicht mit den in D gültigen Gesetzen abfinden, oder legal diese versuchen zu ändern, oder eben D verlassen;zumindest Letzteres will ich nicht.

Sorry, die Einstellung Einzelner hier in diesem Unterforum veranlasst mich, mich hierzu nicht weiter zu äußern; ich bin hier - zu diesem Thema - raus. Ich werde weiterhin die Meinung des Einzelnen respektieren, so wie ich mich mit Anstand auf dem Boden geltenden Rechts bewegen werde.

Viel „Spaß“ bei der Diskussion, und schönen Sonntag noch.
 

AUA772

Erfahrenes Mitglied
10.08.2011
4.252
45
Nicht alles was hinkt, ist auch ein Vergleich. :doh:
Während mittels Schmerzengeld abgeltbare Verletzungen udgl nur einen immateriellen Schaden begründen, der Schmerzengeldempfänger also finanziell nicht schlechter dasteht wenn ihm dieses nicht gezahlt wird, handelt es sich bei einer beschädigten Sache um einen realen Schaden, der Geschädigte muss sein Vermögen aufwenden um den status quo ante wiederherzustellen. Eigentlich sollte man meinen gebietet es der Anstand, durch den eigenen Nachwuchs beschädigte Sachen zu reparieren/ersetzen, unabhängig davon wie es der Gesetzgeber vorsieht.
Du machst es dir aber sowieso zu einfach, oftmals werden die Eltern infolge Aufsichtspflichtverletzung ohnehin zu zahlen haben.

Der Hergang ist entscheidend für eine Ersatzpflicht. Klar, es gibt einzelne Urteile, denen kann man ziemlich zweifelsfrei entnehmen, daß ein Richter sich hat leiten lassen, ob eine Versicherung besteht. Im Sinne des Gesetzes ist das jedoch nicht.
In Österreich wäre die Behauptung falsch, ich kann mir gut vorstellen dass es bei euch in Deutschland nicht anders ist?
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
4.079
1.384
DUS, HAJ, PAD
...
Und da die PHV eine ziemlich preiswerte Versicherung ist, sollte man relativ hohe Versicherungssummen abschließen. Schließlich geht es genau um den unwahrscheinlichen Super-Gau. ...

Ich würde bei den geringen Aufpreisen (ist unter 50 EUR bei Singles p.a. ohne SB) immer ohne SB nehmen. ....

Bei dem ersten Punkt bin ich bei dir und habe seit 25 Jahren eine PHV mit SB. Einfach weil man in der Tat einen hohen Schaden versichert haben will. Einen Schaden von 150 Euro zahle ich dann entweder selber oder nicht, dafür brauche ich aber keine Versicherung.

Und selbstverständlich sollten auch Schäden von Kindern versichert sein, dafür gibt es ja die Versicherung. Wenn mein Kind mit einem Stein am Nachbars Auto hergeht und die Seite verkratzt würde ich nicht sagen "Pech gehabt" und so tun als wäre nichts gewesen. Nur weil das Kind nicht haftbar ist, haben die Eltern doch eine Verantwortung.
 
Zuletzt bearbeitet:

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.105
990
CGN
*Es befremdet mich, wenn jemand meint, jemand solle jedenfalls* rechtliche Grundlage Ersatz leisten, nur um „der Liebe“ zu sein. (..) Im Sinne des Gesetzes ist das jedoch nicht.

Nur weil ich dagegen versichert bin, heißt dass ja nicht, dass ich zwingend Ersatz leisten muss. Wenn ich der Meinung bin, mir passt die Nase des Geschädigten nicht und er hat doofe Ohren und sein Porsche SUV sieht viel besser aus, nachdem meine Tochter mit dem Fahrrad dran vorbeigeratscht ist, dann kann ich immer noch sagen "höhö, Pech gehabt".

Aber wenn ich mich ohne zusätzliche Kosten dagegen versichern kann, um im Falle des Falles meiner moralischen Pflicht (auch ohne gesetzlichen Anspruch) nachkommen und möglichen Stress gegenüber zB Freunden oder Familienmitgliedern vermeiden zu können, dann hat das ja genau gar keinen Nachteil. Und gegen den Ärger, dass der Porschefahrer vielleicht in Sachen Verletzung der Aufsichtspflicht Recht bekommt (und dann vielleicht meine Versicherung das Thema Regress ins Spiel bringt), sichert mich das nebenbei auch ab.

Ob man das braucht, darüber kann man gerne anderer Meinung sein. Aber was mich befremdet ist wie jemand aktiv davon abrät (obwohl es keinen Nachteil hat).
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
6.087
31.360
MUC
Auch wenn ich dieses Thema hier für mich breits abgeschlossen hatte, möchte ich doch abschließend nochmals „meinen Senf dazugeben“.
Es befremdet mich, wenn jemand meint, jemand solle jedenfalls ohne rechtliche Grundlage Ersatz leisten, nur um „der Liebe“ zu sein. Nichts anderes ist es, wenn Eltern ohne Verletzung der Aufsichtspflicht für ein Tun deliktunfähiger Kinder Ersatz leisten. Es ist m E dabei unerheblich, ob so etwas in der heutigen Zeit versicherbar wäre. Die bestehende alte Rechtsgrundsatz ist doch, daß es unerheblich ist, ob ein Schadenersatzpflichtiger versichert ist, oder eben nicht. Der Hergang ist entscheidend für eine Ersatzpflicht. Klar, es gibt einzelne Urteile, denen kann man ziemlich zweifelsfrei entnehmen, daß ein Richter sich hat leiten lassen, ob eine Versicherung besteht. Im Sinne des Gesetzes ist das jedoch nicht.
Ich möchte nur ein einziges Beispiel anführen, welches von den deliktunfähigen Kindern weggeht. Mal angenommen, ich verschulde einen Personenschaden, für welchen der Geschädigte Schmerzensgeld begehrt. Es ist unstrittig, daß er Schmerzen erlitt. Das Gesetz und die Rechtsprechung sehen jedoch hier ausdrücklich kein Schmerzensgeld vor. Da der Geschädigte mit mir gut bekannt ist, oder vllt auch mein Nachbar, soll ich ihm Schmerzensgeld zahlen, des lieben Friedens Willen; meine Versicherung lehnt das natürlich begründet ab. Und dann...???
Hätte ich noch deliktunfähige Kinder, so würde ich mich mit dem Thema der inzwischen möglichen Mitversicherung solcher Schäden aktiv befassen..
Ansonsten muss ich mich in jeder Hinsicht mit den in D gültigen Gesetzen abfinden, oder legal diese versuchen zu ändern, oder eben D verlassen;zumindest Letzteres will ich nicht.

Sorry, die Einstellung Einzelner hier in diesem Unterforum veranlasst mich, mich hierzu nicht weiter zu äußern; ich bin hier - zu diesem Thema - raus. Ich werde weiterhin die Meinung des Einzelnen respektieren, so wie ich mich mit Anstand auf dem Boden geltenden Rechts bewegen werde.

Viel „Spaß“ bei der Diskussion, und schönen Sonntag noch.

Sorry for das Off-Topic, aber ein paar Worte kann ich mir dazu nicht verkneifen: Den markierten Satz schreibst Du, nachdem Du Dich ausführlichst geäußert hast. Vielleicht noch mal Googeln, was ein Diskussionsforum bedeutet? Mit der Einstellung "Hier ist meine Meinung und jetzt habe ich keine Lust mehr, weiter zu diskutieren." steht Dir hier sicher eine großartige Zukunft bevor.
 
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Arkona

Aktives Mitglied
26.10.2020
128
4
Ich hab nach vielen Jahren die vhv gekündigt und bin bei https://www.adam-riese.de/privathaftpflicht gelandet.
Für mich ist der XXL Tarif nicht teuer und der Online Account sehr übersichtlich.
Die Leistungen stimmen für mich.

Der ausschlaggebende Grund war dann doch:
*KünftigeLeistungsverbesserungen gelten automatisch(=Update-Garantie)
*Best-Leistungs-Garantie

Genau den Tarif habe ich auch.
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
126
@YankeeZulu1
Ein Delikt unfähiges Kind beschädigt dein Auto. Du zahlst die 4stellige Reparatur freudestrahlend aus deiner Tasche.
2 Tage später kommt ein anderes Kind und beschädigt wieder dein Auto, ebenfalls Delikt unfähig...
Immer noch freudestrahlend?
Dann kommt noch der kleine Rowdy von der Querstrasse und fährt dir so richtig kräftig mit seinem Roller von hinten in die Beine, du stürzt und wirst erst im KKH wieder wach mit komplizierten Unterschenkelbruch.
8 Monate Verdienstausfall.
Ebenfalls Delikt unfähig
Schxxss Gesetzgebung:sick:
Aber ganz toll wenn die Eltern eine PHV mit genau diesen Leistungen zu deinen Gunsten abgeschlossen haben. Auch wenn sie es nicht müssten,
und vielleicht sogar noch 2,50 Euro mehr zahlen
 

NiEb

Erfahrenes Mitglied
28.06.2020
373
178
NUE
Bei meiner Freundin hat der Nachbar Junge mit seinem Fahrrad scheinbar fahren geübt.
Ihr Auto und einige anderen Autos standen geparkt am Straßenrand.
Leider ist er mit seinem Lenker entlang der Beifahrerseite lang geschliffen. Konnte wohl sein Fahrrad nicht halten.
Scheinbar hatte das Fahrrad auch keinen Gummischutz an dem Lenker.

Lange Rede kurzer Sinn.
Der Vater war ehrlich genug um bei uns zu klingeln, den Sachverhalt zu schildern und hat es seiner Haftpflicht gemeldet.
Diese haben sich mit uns in Verbindung gesetzt, eine Werkstatt empfohlen und alles reibungslos übernommen.
Nach diesem Vorfall war mir klar - jeder sollte eine haben.

Aber ja, der Vater hätte mit den richtigen Sätzen den Schaden uns überlassen können.
Aber dieser post:
https://www.vielfliegertreff.de/bes...athaftpflicht-fuer-dummies-3.html#post3345769 bringt es auf den Punkt.
 
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WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.246
938
Es gibt eben eine Reihe von Situationen, bei denen mein persönliches Rechtsempfinden von der juristischen Bewertung abweicht. Deliktunfähige Kinder sind solch eine Situation.
Eine andere (off-topic) wäre die Berufung auf die Verjährung, wenn ein geschätzter Unternehmer vergißt, eine Rechnung zu schreiben, oder mein Nachbar sich darauf beruht, nachdem ich ihm zu lange 100 Euro oder meine Bohrmaschine geliehen habe.
 
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VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.942
108
Dieser von mir gestartete Thread ist mir ja inzwischen gnadenlos entglitten.
(Und zu einer Diskussionsplattform über ungezogene leichtsinnige Kinder und deren rücksichtslose Eltern mutiert ;) !)

Ich hatte hier nachgefragt, weil meine meisten grandiosen Ideen regelmässig zum frischen Wochenendbeginn eintreffen und es dann für direkte Telefonate erst mal zu spät ist.
Obwohl ich jetzt in einem falschen Sicherheitsgefühl schon jahrelang ohne PHV navigierte, wollte ich nun eine solche Versicherung zum Monatsersten eingegangen sein.
Bei Check24 hatte ich mich Sonntag mittag für BavariaDirekt (31,50€) entschieden, weil mir die Bedingungen gefielen und weil ich darunter ein seriöses "gestandenes" Unternehmen vermutete (Man erinnert sich an einschlägige Namen aus seiner Jugendzeit ...)

Am Nachmittag habe ich mir dann die Zeit genommen und mir die zahlreichen Bewertungen näher angesehen, und guggeda - in der Unterrubrik "Schaden" gab es gar gräuliches zu lesen.
Abgeschlossen habe ich dann für ca. 50% höheren Tarif und nur 30 Mill statt 50, aber die gefundenen Bewertungen lassen eher auf "vernünftige" Abwicklung hoffen, wenn es dann mal kracht. Bei meiner Auswahl war dann interessanterweise keine Forderung nach fünfjähriger Schadensfreiheit. Konnte also die von mir eingangs angesprochene Problematik erst garnicht testen.

Der hier mehrfach erwähnte AdamRiese tauchte bei mir nicht auf, weil deren Police wohl nicht meine RundumWellnessAnforderungen erfüllt.
Jetzt darf ich sogar mit Drohnen diverse Millionen an Schaden verursachen, SOFERN der von mir zum Absturz gebrachte Himmelsstürmer nicht ein Gramm mehr (VOR Crash !) als 250g wog :doh: !
 

dplane

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
1.863
1.581
Und welcher Anbieter es nun geworden ist möchtest Du aus Scham nicht mitteilen?

Bei 31,5 Euronen müssen es ja eingangs wirklich sehr, sehr hohe Anforderungen gewesen sein...
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Empfehlungen der Check24 würde ich normalerweise prinzipiell aus dem Weg gehen

Besser als keine Privathaftpflichversicherung dürfte jede Empfehlung, egal von welche Makler, sein.
Ich oute mich mal als Jemand, der die meisten seiner Versicherungen jährlich wechselt, der Abschluss einer Privathaftpflicht bringt z.B. über tarifcheck-partnerprogramm.de 16,50€ Provision und dort werden ja die meisten Tarife angezeigt, die auch normal über check24.de angezeigt werden. Ist jetzt nicht die Welt, bei anderen Versicherungen, z.B. einer Unfallversicherung gibt es aber 50€. Für +1 und mich getrennt abgeschlossen lohnt es sich dann schon sich 1x im Jahr kurz damit zu beschäftigen und im Paket alle Versicherungen bei denen es halbwegs Sinn macht zu wechseln (in meinem Fall KFZ, Unfall, Hausrat, Haftpflicht).
 
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Frank N. Stein

Erfahrenes Mitglied
04.04.2020
9.113
13.665
der Ewigkeit
Besser als keine Privathaftpflichversicherung dürfte jede Empfehlung, egal von welche Makler, sein.
Ich oute mich mal als Jemand, der die meisten seiner Versicherungen jährlich wechselt, der Abschluss einer Privathaftpflicht bringt z.B. über tarifcheck-partnerprogramm.de 16,50€ Provision und dort werden ja die meisten Tarife angezeigt, die auch normal über check24.de angezeigt werden. Ist jetzt nicht die Welt, bei anderen Versicherungen, z.B. einer Unfallversicherung gibt es aber 50€. Für +1 und mich getrennt abgeschlossen lohnt es sich dann schon sich 1x im Jahr kurz damit zu beschäftigen und im Paket alle Versicherungen bei denen es halbwegs Sinn macht zu wechseln (in meinem Fall KFZ, Unfall, Hausrat, Haftpflicht).

Ähnlich agiere ich auch.

1x p.a. alle Versicherungen angeschrieben, ob es für den jeweils bestehenden Vertrag a.) Änderungen und b.) hausinterne Alternativen mit gleichem/besserem Schutz
zu wettbewerbsfähigeren Preisen gibt und dann Check24 plus HUK bemüht.

Kommt darauf an, wieviel Versicherungen man hat und für welche
Leistungsbereiche in welchen Höhen.

Mehr Geld bei verbesserten Vertragsbedingungen kann man nicht sparen, bringt mehr als Meilensammeln, Geld im Kreis rotieren lassen oder 0.1%
Cashback beim Einkauf.


Viele hier im Forum checken anscheinend tgl. 8x Ihren Kontenstand, ob die selbst initiierte Testüberweisung direkt, innerhalb einer Std. oder nur eines Tages angekommen ist,
aber Versicherungspolicen bleiben -zig Jahre unangetastet.

Verstehe wer will.