Quarantäneflucht, aber wohin?

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Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
6.045
31.031
MUC
EDIT: Ich sehe gerade unter dem Tab ASQ das 'Banyan Tree Phuket', dort gibt es über Travelzoo momentan ein recht gutes Angebot (180€ / Nacht mit Frühstück) für eine 170qm Villa. Hm: Direktflug Phuket und 14 Tage in der 170qm Villa mit eigenem Pool?

Nach meinem Verständnis taugt das Travelzoo-Angebot aber nicht für ASQ/ALQ. Der Quarantäne-Aufenthalt im Banyan Tree dürfte Dich 218.000 THB (= ca. 6.000 Euro) pro Person (nicht Zimmer) gem. ASQ-Liste kosten, wobei das tatsächlich eine Pool Villa werden sollte, da es offenbar keine kleineren Kategorien im Banyan Tree Phuket gibt.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
7.601
9.902
HAM
Nach meinem Verständnis taugt das Travelzoo-Angebot aber nicht für ASQ/ALQ. Der Quarantäne-Aufenthalt im Banyan Tree dürfte Dich 218.000 THB (= ca. 6.000 Euro) pro Person (nicht Zimmer) gem. ASQ-Liste kosten, wobei das tatsächlich eine Pool Villa werden sollte, da es offenbar keine kleineren Kategorien im Banyan Tree Phuket gibt.

Das ASQ Angebot ist auch über agoda zu buchen.
 

crane04

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
1.358
335
FRA
Gerade das die Preise der ASQ Hotels immer pro Person sind, empfinde ich diese als unverschämt teuer.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.899
Gerade das die Preise der ASQ Hotels immer pro Person sind, empfinde ich diese als unverschämt teuer.

Kommt darauf an wie man es sieht, für Alleinreisende sind die Preise teilweise recht "günstig", es gibt aber auch Angebote für Paare, da muss man etwas suchen bzw. sich mit dem Hotel direkt in Verbindung setzen, allerdings machen das nicht alle Hotels. Aber das geht schon bei weniger als 50% für die zweite Person los.
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
6.045
31.031
MUC
Kommt darauf an wie man es sieht, für Alleinreisende sind die Preise teilweise recht "günstig", es gibt aber auch Angebote für Paare, da muss man etwas suchen bzw. sich mit dem Hotel direkt in Verbindung setzen, allerdings machen das nicht alle Hotels. Aber das geht schon bei weniger als 50% für die zweite Person los.

Wenn man die Angebote der Hotels im Detail durchkämmt, findet man durchaus Angebote mit überschaubarem Aufpreis für eine 2. Person. Aber oft auch den Hinweis, dass für zwei Erwachsene in einem Zimmer ein "Marriage Certificate" beigebracht werden muss. Da müsste ich dann wohl mal im Hotel anfragen, ob die "Eheurkunde" in der deutschen Version ausreicht, eine (beglaubigte) Übersetzung ins Englische oder Thailändische notwendig ist und ob das Hotel anders als der thailändische Staat gleichgeschlechtliche Ehepaare als solche anerkennt.

Aber nachdem die Covid-19-Zahlen in Thailand weiterhin konstant steigen und ich mit zunehmenden Einschränkungen vor Ort rechne, habe ich die Überlegungen bzgl. "Home-Office" im ASQ und anschließendem Urlaub für Februar oder März auch direkt wieder verworfen.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.899
Wenn man die Angebote der Hotels im Detail durchkämmt, findet man durchaus Angebote mit überschaubarem Aufpreis für eine 2. Person. Aber oft auch den Hinweis, dass für zwei Erwachsene in einem Zimmer ein "Marriage Certificate" beigebracht werden muss.

Die Regelung mit dem "Marriage Certificate" wurde wohl von der Regierung aufgehoben.
 
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comby

Erfahrenes Mitglied
19.04.2012
1.434
514
International fliegen ex CDG / Frankreich allgemein hat sich wohl erledigt, oder?
 

nickstaub

Erfahrenes Mitglied
27.05.2011
259
42
Was momentan auch noch geht:

Französische Überseegebiete:
Guadeloupe, Martinique und Reunion

Leicht über Paris zu erreichen mit max. 72h alten PCR Test und kein Risikogebiet.

Umsteigen in Paris (sofern der Flughafen nicht gewechselt wird und man im Transitbereich bleibt) zählt nicht als Aufenthalt im Risikogebiet.

Dein Wort in Gottes Ohr, jetzt aber wohl leider nicht mehr, Quarantäne und de facto Einreiseverbot für Touristen, Zitat AA:
Reisen in die und aus Richtung der Überseegebiete nach Festlandsfrankreich sind nur noch aus zwingenden persönlichen oder familiären, dringenden gesundheitlichen oder unaufschiebbaren beruflichen Gründen gestattet. Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes ist durch geeignete Dokumente und eine entsprechende Erklärung nachzuweisen, die gegebenenfalls einem Transportunternehmen vor Abreise vorzulegen sind. Reisende nach Guadeloupe, Martinique, St. Martin, St. Barthélemy und La Réunion müssen bei Abflug ein negatives PCR-Testergebnis, das nicht älter als 72 Stunden ist, vorlegen, ebenso eine Selbsterklärung zur Symptomfreiheit sowie eine Verpflichtung zur Einhaltung einer siebentägigen Quarantäne nach Einreise mit anschließendem PCR-Test unterzeichnen. Anderenfalls kann die Reise nicht angetreten werden.

Jetzt hoffe ich, dass das ganze bis Mitte März wieder aufgehoben wird, denn PAR-FDF, [separat: FDF-PTP], PTP-PAR inkl. Anreise per Thalys ist über Ostern gebucht... :(
Weiß jemand, ob sich aufgrund des "de facto" Einreiseverbotes besondere Storno-/Verschiebungsmöglichkeiten ableiten?
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Weiß jemand, ob sich aufgrund des "de facto" Einreiseverbotes besondere Storno-/Verschiebungsmöglichkeiten ableiten?

Natürlich ist das nicht der Fall, die Airline kann ja nicht dafür, dass du keine zwingenden Grund vorweisen kannst. Bei Air France heißt es aber z.B. " We’re committed to providing you with maximum flexibility and peace of mind. You can postpone your trip for any reason, receive a refundable voucher if you no longer wish to travel, or receive a refund if your flight has been cancelled."
 

nickstaub

Erfahrenes Mitglied
27.05.2011
259
42
Natürlich ist das nicht der Fall, die Airline kann ja nicht dafür, dass du keine zwingenden Grund vorweisen kannst. Bei Air France heißt es aber z.B. " We’re committed to providing you with maximum flexibility and peace of mind. You can postpone your trip for any reason, receive a refundable voucher if you no longer wish to travel, or receive a refund if your flight has been cancelled."

Naja so natürlich sehe ich das jetzt nicht, der Reisende kann ja auch nichts dafür, dass die "Einreisebedingungen" nach der Buchung zu seinen Ungunsten verändert werden - also muss man hier im Zweifel .fr in Regress nehmen? ;)
Mal sehen wie das jetzt bei AIR CARAÏBES läuft...
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Naja so natürlich sehe ich das jetzt nicht, der Reisende kann ja auch nichts dafür, dass die "Einreisebedingungen" nach der Buchung zu seinen Ungunsten verändert werden - also muss man hier im Zweifel .fr in Regress nehmen? Mal sehen wie das jetzt bei AIR CARAÏBES läuft...

Die Erfüllung von Einreisebedingungen durch Reisende war noch nie Sache der Airlines, auch vor Corona nicht. Wenn du das entsprechende Visum nicht hattest, haben sie dich eben nicht mitgenommen, auch wenn die Bedingungen kurzfristig geändert wurden. Es schadet sicher nicht in deinem Fall freundlich anzufragen ob man dir hier etwas entgegenkommen kann und die Reise gegen Zuzahlung verschoben werden kann, rechtlich steht dir aber rein gar nichts zu.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.899
Die Erfüllung von Einreisebedingungen durch Reisende war noch nie Sache der Airlines, auch vor Corona nicht. Wenn du das entsprechende Visum nicht hattest, haben sie dich eben nicht mitgenommen, auch wenn die Bedingungen kurzfristig geändert wurden. Es schadet sicher nicht in deinem Fall freundlich anzufragen ob man dir hier etwas entgegenkommen kann und die Reise gegen Zuzahlung verschoben werden kann, rechtlich steht dir aber rein gar nichts zu.

Hier geht es aber nicht um die Erfüllung der Einreisebedingungen - das geht eher in Richtung "höhere Gewalt" und in dem Fall kann man als Reisender wie auch als Reisegesellschaft den Vertrag aufkündigen und man bekommt sein Geld zurück bzw. muss dann auch nicht befördern.
 
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tian

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26.12.2009
10.709
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Hier geht es aber nicht um die Erfüllung der Einreisebedingungen - das geht eher in Richtung "höhere Gewalt" und in dem Fall kann man als Reisender wie auch als Reisegesellschaft den Vertrag aufkündigen und man bekommt sein Geld zurück bzw. muss dann auch nicht befördern.

Sehe ich anders, der User hat seine Reise ja während der Pandemie gebucht und nicht davor, ihm muss das Risiko das Einreisebestimmungen verschärft werden da durchaus bewußt gewesen sein. Ich wünsche dann schon einmal viel Erfolg dabei die Airline in Frankreich in Regress zu nehmen, so wie er das schrieb.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
8.513
13.070
Trans Balkan Express
Ich wünsche dann schon einmal viel Erfolg dabei die Airline in Frankreich in Regress zu nehmen, so wie er das schrieb.

Eben das ist der entscheidende Knackpunkt. Abflug Ex-Frankreich. Daher französisches Recht anwendbar (Sitz der Fluggesellschaft ist Guadeloupe). Ich gehe mal davon aus, dass die Zahl der Mitforisten, die sich im französchen Vertragsrecht auskennen, begrenzt ist. Selbst wenn man über irgendwelche IPR-Vorschriften zu einem deutschen Gerichtsstand kommt, wird das deutsche Gericht in freudenträ#nen ausbrechen, wenn es französisches Recht prüfen darf.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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Eben das ist der entscheidende Knackpunkt. Abflug Ex-Frankreich. Daher französisches Recht anwendbar (Sitz der Fluggesellschaft ist Guadeloupe). Ich gehe mal davon aus, dass die Zahl der Mitforisten, die sich im französchen Vertragsrecht auskennen, begrenzt ist. Selbst wenn man über irgendwelche IPR-Vorschriften zu einem deutschen Gerichtsstand kommt, wird das deutsche Gericht in freudenträ#nen ausbrechen, wenn es französisches Recht prüfen darf.

Kurzes googlen, und dann findet man folgendes zu Höherer Gewalt, Corona und französischem Recht:

Ist der Schuldner durch höhere Gewalt nur vorübergehend daran gehindert, seine Leistung zu erbringen, wird seine Leistungspflicht vorübergehend ausgesetzt, falls nicht die dadurch bedingte Verzögerung es rechtfertigt, den Vertrag aufzuheben.
Ist der Schuldner durch höhere Gewalt dauerhaft daran gehindert, seine Leistung zu erbringen, ist der Vertrag kraft Gesetzes aufgehoben und die Parteien müssen ihre jeweiligen vertraglichen Pflichten nicht mehr erbringen.

[FONT=&quot]Art. 1195 Code civil sieht damit eine § 313 BGB vergleichbare Anpassung von Verträgen bei Wegfall oder wesentlicher Änderung der Geschäftsgrundlage vor. Die Regelung des französischen Zivilgesetzbuchs dürfte jedoch im Ergebnis über die deutsche Regelung des Wegfalls der Geschäftsgrundlage hinausgehen.[/FONT]

https://www.fgvw.de/neues/archiv-20...em-franzoesischem-und-us-amerikanischem-recht
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Kurzes googlen, und dann findet man folgendes zu Höherer Gewalt, Corona und französischem Recht: https://www.fgvw.de/neues/archiv-20...em-franzoesischem-und-us-amerikanischem-recht

Und wie genau ist der Schuldner, also die Airline, nun vorübergehend daran gehindert die Leistungen zu erbringen? Es liegt ja nicht an der Airline, dass der Reisende keinen triftigen Grund für die Reise vorweisen kann. Egal wie man es dreht, dauerhaft daran gehindert den User zu transportieren wäre die Airline in keinem Fall, die Pflicht zur Erstattung ergibt sich daher einfach nicht.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.899
Und wie genau ist der Schuldner, also die Airline, nun vorübergehend daran gehindert die Leistungen zu erbringen? Es liegt ja nicht an der Airline, dass der Reisende keinen triftigen Grund für die Reise vorweisen kann. Egal wie man es dreht, dauerhaft daran gehindert den User zu transportieren wäre die Airline in keinem Fall, die Pflicht zur Erstattung ergibt sich daher einfach nicht.

Das gilt für beide Vertragsparteien, da analog zu §313 BGB.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
8.513
13.070
Trans Balkan Express
Kurzes googlen, und dann findet man folgendes zu Höherer Gewalt, Corona und französischem Recht

Wie sagten die Eurowings-Models zu einem Mitforisten: "Setzen Sie das mal durch".

Immer den Text vollständig lesen:

"Jedenfalls bei Verträgen, die ab Anfang März 2020 abgeschlossen wurden, dürfte es schwierig werden, sich darauf zu berufen, man habe mit wirtschaftlichen Konsequenzen durch die COVID-19-Pandemie nicht gerechnet und nicht rechnen können. ... Corona wird zunehmend als Grund vorgeschoben, um vertraglich vereinbarte Leistungen nicht erbringen zu müssen oder Verträge vorzeitig zu beenden. Auch in diesen Fällen lohnt es sich, genau hinzuschauen, ob überhaupt ein Fall von Force Majeure vorliegt."
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.899
Wie sagten die Eurowings-Models zu einem Mitforisten: "Setzen Sie das mal durch".

Immer den Text vollständig lesen:

"Jedenfalls bei Verträgen, die ab Anfang März 2020 abgeschlossen wurden, dürfte es schwierig werden, sich darauf zu berufen, man habe mit wirtschaftlichen Konsequenzen durch die COVID-19-Pandemie nicht gerechnet und nicht rechnen können. ... Corona wird zunehmend als Grund vorgeschoben, um vertraglich vereinbarte Leistungen nicht erbringen zu müssen oder Verträge vorzeitig zu beenden. Auch in diesen Fällen lohnt es sich, genau hinzuschauen, ob überhaupt ein Fall von Force Majeure vorliegt."

Das mit dem durchsetzen ist ja immer die Sache. Das höhere Gewalt ein schwieriges Thema in der fortgeschrittenen Pandemie ein schwieriges Thema ist, ist klar. Man muss sich jedoch fragen ob das im Sinne des Erfinders sein kann, denn wenn man bei "Überraschungen" nicht vom Vertrag zurücktreten kann, dann wird es schwierig in eine halbwegs geordnete Welt zurückzukehren.

Und auch wenn es nur mein Empfinden sein mag, nur weil wir jetzt ein Jahr Pandemieerfahrungen haben muss man ja nicht alles als wahrscheinlich betrachten. Es passieren ja eigentlich Woche für Woche Dinge die man nicht für möglich gehalten hätte.
 
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Man muss sich jedoch fragen ob das im Sinne des Erfinders sein kann, denn wenn man bei "Überraschungen" nicht vom Vertrag zurücktreten kann, dann wird es schwierig in eine halbwegs geordnete Welt zurückzukehren.

Genauso braucht die Airline Sicherheit, dass die Pax dann auch wirklich kommen oder zumindest deren Zahlung gesichert ist. Jedem der in den letzten 12 Monaten eine Reise gebucht hat war das Risiko bewußt, dass sich Dinge jederzeit zu ihren Ungunsten ändern können, da braucht dann keiner weinen wenn der Fall eintrifft. Aber bevor wir hier lange weitermachen soll der User doch erstmal freundlich bei den betreffenden Unternehmen anfragen, ich bin mir sicher, dass diese ihm zumindest eine Gutschrift für den gezahlten Betrag geben. Für eine Erstattung sehe ich aber schwarz.
 

beißer

Gesperrt
09.01.2021
51
0
Nach meiner Auszeit hier im Forum bin ich nun auch zu den Reisewilligen gewechselt. Ich möchte jetzt auch verreisen. Den Panikmachern habe ich abgesagt.
Ich würde gerne eine Liste von allen Ländern erstellen, wo man einen negativen Test bekommt.
Nach Aussage unserer Politiker sind dies derzeit:
Ukraine, Türkei, Russland, Ägypten.

Könnten wir diese Liste erweitern?