Deutschland - Einreiseanmeldung (digital) und neue Quarantänevorschriften ab 08.11.2020

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MUCBase

Erfahrenes Mitglied
29.04.2018
283
456
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Gibt es eigentlich einen Abgleich zwischen den Ländern ? Also wenn Einreiseanmeldung in Ö erfolgt, wird das dann den dt. Behörden weitergemeldet ?

Gibt es soweit ich weiß nicht und würde wohl alleine schon an den technischen Voraussetzungen scheitern. D ist ja schon froh wenn sie die eigenen Daten irgendwie in die Gesundheitsämter bekommen - das noch um Daten aus weiteren Ländern zu ergänzen wäre wohl ein bürokratischer Supergau für die ohnehin schon überlasteten Behörden.
 

FloLH

Aktives Mitglied
11.07.2015
209
232
DNK und HAM
Gibt es eigentlich einen Abgleich zwischen den Ländern ? Also wenn Einreiseanmeldung in Ö erfolgt, wird das dann den dt. Behörden weitergemeldet ?

Wenn du mit dem Flugzeug fliegst, erfolgt der Abgleich durch das Luftfahrtunternehmen.
Aus Persönlicher Erfahrung auf KBP-VIE-HAM.
Die Anmeldung wird bei Boarding in KBP kontrolliert.
Dann in VIE an der Passkontrolle und nochmal beim Boarding nach HAM.
 

jumbolina

Erfahrenes Mitglied
04.07.2018
5.661
2.887
MUC/STR
Gibt es soweit ich weiß nicht und würde wohl alleine schon an den technischen Voraussetzungen scheitern. D ist ja schon froh wenn sie die eigenen Daten irgendwie in die Gesundheitsämter bekommen - das noch um Daten aus weiteren Ländern zu ergänzen wäre wohl ein bürokratischer Supergau für die ohnehin schon überlasteten Behörden.

In Ö vorschriftsgemäss angemeldet (PKW), später SMS aus D mit Quarantäne-Erinnerung erhalten ?!
 

MUCBase

Erfahrenes Mitglied
29.04.2018
283
456

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.962
6.642
Website einreiseanmeldung.de funktioniert nicht, meine ungarischen und österreichischen Partner fragen mich gerade, was sie jetzt machen sollen.
Sind wir in Deutschland eigentlich zu blöd, eine funktionierende Website zu erstellen???
Habe denen ein Link für die Papermeldung gesendet.
Wir schreiben das Jahr 2021!

https://m.bild.de/politik/inland/po...iff-auf-corona-einre-75578246.bildMobile.html

Damit wäre die Frage beantwortet: Die Seite ist durch einen seit gestern laufenden Hackerangriff abgeschaltet.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.950
16.112

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.527
5.946
MUC/INN
Einreise FRA aus MLE via DOH. Zoll wollte nebst Pass wissen ob PCR-Test ("Nein, brauchts in Bayern nicht zur Einreise") und Einreiseanmeldung vorgenommen, ein Ja reicht völlig aus. Hat niemand geprüft. Hier kam ein eMail vom LRA mit der Bitte um Zusendung des PCR Test (außer man sei davon gar nicht betroffen). Abgeschickt, fertig. Mehr interessiert niemanden. Bei +1 kam nichtmal so ein Mail.

Und die Einreiseanmeldung nach A ist auch für die Katze. Grenzkontrollen in SZG lapidar, nach A rein interessiert sich keiner (in Braunau wurde grad gefrühstückt) und zurück wird in SZG das deutsche Kennzeichen durchgewunken.

Dagegen Einreise MUC aus TFS/LPA harte Kontrolle durch viele unterbeschäftigte Polizeibeamte und Prüfung ob Einreiseanmeldung oder nicht.
 

Hoppel

Erfahrenes Mitglied
14.01.2015
2.321
300
DXB
Ich will aus dem Ausland (habe 2 Wochen bei meiner Freundin in der Schweiz verbracht, wohne aber selbst weder in DE noch CH) meinen Vater in Berlin besuchen. Wie lange darf ich in Berlin sein, ohne in Quarantäne zu müssen?

Kann mir jemand das bitte mal erklären - bin ich zu blöd?

https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/#headline_1_25

§ 22 Ausnahmen von der häuslichen Quarantäne
(2) Sofern es sich nicht um Einreisende handelt, die sich in den letzten zehn Tagen vor ihrer Einreise in einem Virusvarianten-Gebiet im Sinne von § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 der Coronavirus-Einreiseverordnung vom 13. Januar 2021 (eBAnz. AT 13.01.2021 V1) in der jeweils geltenden Fassung aufgehalten haben, sind von § 21 Absatz 1 Satz 1 nicht erfasst
1. bei Aufenthalten von weniger als 72 Stunden
a) Personen, die einreisen aufgrund des Besuchs von Verwandten ersten Grades [...]

(3) Sofern es sich nicht um Einreisende handelt, die sich in den letzten zehn Tagen vor ihrer Einreise in einem Virusvarianten-Gebiet im Sinne von § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 der Coronavirus-Einreiseverordnung aufgehalten haben, sind von § 21 Absatz 1 Satz 1 nicht erfasst [...]
2. Personen, die in das Land Berlin ein- oder zurückreisen aufgrund
a) des Besuchs von Verwandten ersten oder zweiten Grades [...]

Sind die beiden Absätze nicht praktisch identisch? Nur einmal auf 72 Stunden beschränkt, einmal nicht?
Der Unterschied scheint doch nur zu sein, dass bei (3) explizit das Land Berlin erwähnt ist. Aber die Berliner Verordnung gilt doch sicherlich ohnehin nur für das Land Berlin...?
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.567
9.924
BRU
Sind die beiden Absätze nicht praktisch identisch? Nur einmal auf 72 Stunden beschränkt, einmal nicht?
Der Unterschied scheint doch nur zu sein, dass bei (3) explizit das Land Berlin erwähnt ist. Aber die Berliner Verordnung gilt doch sicherlich ohnehin nur für das Land Berlin...?

Ohne jetzt die Berliner VO gelesen zu haben: In Bayern ist der Unterschied, dass Du bei Besuch Verwandten 1. Grades unter 72h kein negatives Testzertifikat brauchst, bei über 72h dagegen schon.

Sprich: Wenn Du länger als 72h bleiben willst, brauchst Du einen negativen Test.
 

Kasupke

Erfahrenes Mitglied
30.06.2015
586
13
Ich will aus dem Ausland (habe 2 Wochen bei meiner Freundin in der Schweiz verbracht, wohne aber selbst weder in DE noch CH) meinen Vater in Berlin besuchen. Wie lange darf ich in Berlin sein, ohne in Quarantäne zu müssen?

Kann mir jemand das bitte mal erklären - bin ich zu blöd?

https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/#headline_1_25



Sind die beiden Absätze nicht praktisch identisch? Nur einmal auf 72 Stunden beschränkt, einmal nicht?
Der Unterschied scheint doch nur zu sein, dass bei (3) explizit das Land Berlin erwähnt ist. Aber die Berliner Verordnung gilt doch sicherlich ohnehin nur für das Land Berlin...?

Der einzige erkennbare Unterschied ist beim Absatz 2 die Angabe der Fundstelle im Bundesanzeiger... ansonsten sieht das für mich in der Tat identisch aus. Nach meiner Interpretation solltest Du, da es sich um einen Verwandten 1. Grades handelt, auch länger als 72 Stunden ohne Quarantäne bleiben dürfen. Eventuelle Einreise-Testungen bleiben davon natürlich unberührt und wirklich Verlass darauf, dass es auch so angewendet wird wie geschrieben, ist momentan ja auch nicht...
 

gnuj

Reguläres Mitglied
08.07.2014
94
14
FRA
Hallo in die Runde,

ich muss zu einem wichtigen Geschäftstermin nach Barcelona. Die Einreise nach Spanien ist relativ unkompliziert, negativer PCR Test, Einreiseformulare, QR Code usw, habe ich geprüft.
Meine Frage ist nun: Für die Rückreise nach Deutschland - ist hier der PCR Test aus Deutschland gültig? Um das ganze etwas anschaulicher darzustellen ist der Plan wie folgt:
Tag 1: PCR Test
Tag 2: Flug FRA-BCN (1 Hotelübernachtung)
Tag 3: Flug BCN-FRA

Da der Aufenthalt nur sehr kurz sein wird hätte ich überhaupt keine Zeit einen Test in BCN zu machen. Das ganze wird sich innerhalb von 72 Stunden abspielen.

Danke für eure Hilfe, wie sehr vermisse ich die Zeit vor Corona in welcher man einfach ein Ticket bucht und in den Flieger steigt.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.736
1.916
1.) Spanien ist Risikogebiet
2.) Zwischen Test und Wiedereinreise dürften mehr als 48 Stunden liegen.

Damit ist der Test für die Einreise nach Spanien kaum auch für die Einreise nach Deutschland zu verwenden.

Soweit ich weiss, ist es bei der Einreise aus einem Risikogebiet auch möglich, den Test erst bei Ankunft zu machen und nur aus Hochrisikoegebieten und Virusvariantengebieten muss der Test vor dem Boarding vorliegen.

DIe Auskunkt ist ohne Gewähr und es kann sich bis zum Reisezeitpunkt eh nochmal alles ändern.
 
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skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.962
6.642
Aber ist das denn grundsätzlich möglich?

Beispiel:
Tag 1 morgens: Antigentest
Tag 1 mittags: Flug Deutschland-Italien
Tag 2: Flug Italien-Deutschland

Dann wäre ich ja innerhalb der 48 Stunden für die Einreise nach Deutschland und Italien akzeptiert ja auch Ag-Tests, damit könnte man sich einen Test sparen.

Falls relevant: Ich bin NRWler.
 

jumbolina

Erfahrenes Mitglied
04.07.2018
5.661
2.887
MUC/STR
Was passiert derzeit eigentlich, wenn man eine Bahnverbindung über Nacht hat. Verstösst man damit nicht gegen sämtliche Ausgangssperren ?
Bsp.: muss sehr füh in Berlin sein. Zug fährt über Nacht bzw. lange Umstiegszeit nachts an einem Zwischenbahnhof. Ist doch in vielen Bundesländern bestimmt schwierig, oder?
Gibt es alternativ irgendeine Möglichkeit, halbwegs legal im Raum Frankfurt übernachten zu können ?
 

Allererste Reihe

Erfahrenes Mitglied
07.05.2012
1.719
4
Süddeutschland
Aber ist das denn grundsätzlich möglich?

Beispiel:
Tag 1 morgens: Antigentest
Tag 1 mittags: Flug Deutschland-Italien
Tag 2: Flug Italien-Deutschland

Dann wäre ich ja innerhalb der 48 Stunden für die Einreise nach Deutschland und Italien akzeptiert ja auch Ag-Tests, damit könnte man sich einen Test sparen.

Falls relevant: Ich bin NRWler.
Dieser Test wäre zwar sinnlos aber legal.
 

belimo

Erfahrenes Mitglied
21.01.2010
2.527
74
KN
Aber ist das denn grundsätzlich möglich?

Beispiel:
Tag 1 morgens: Antigentest
Tag 1 mittags: Flug Deutschland-Italien
Tag 2: Flug Italien-Deutschland

Dann wäre ich ja innerhalb der 48 Stunden für die Einreise nach Deutschland und Italien akzeptiert ja auch Ag-Tests, damit könnte man sich einen Test sparen.

Falls relevant: Ich bin NRWler.
In der Schweiz gilt 72h. Damit schafft man sogar zwei Übernachtungen am Zielort.
 

jumbolina

Erfahrenes Mitglied
04.07.2018
5.661
2.887
MUC/STR
Was passiert derzeit eigentlich, wenn man eine Bahnverbindung über Nacht hat. Verstösst man damit nicht gegen sämtliche Ausgangssperren ?
Bsp.: muss sehr füh in Berlin sein. Zug fährt über Nacht bzw. lange Umstiegszeit nachts an einem Zwischenbahnhof. Ist doch in vielen Bundesländern bestimmt schwierig, oder?
Gibt es alternativ irgendeine Möglichkeit, halbwegs legal im Raum Frankfurt übernachten zu können ?

War die Frage zu schwer ??? Oder warum gibt niemand der hier sicher anwesenden Fachleute eine zumindest kurze Antwort, die ich dankbar erwarten würde (y)
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
11.072
10.080
LEJ
Schau mal in deine "Unterschrift".
Wer will findet Wege....

Sollte eigentlich kein Problem, geschäftlich in Frankfurt zu übernachten.

Zum andern sehe ich das so. Wenn ich eine Fahrkarte habe, habe ich einen Reisegrund und verstoße nicht gegen eine Regel.

Wer es anders sieht, soll es schreiben.

Und wer nicht reisen muss und solche Fragen stellt, soll dieses kennzeichnen :D
 

jumbolina

Erfahrenes Mitglied
04.07.2018
5.661
2.887
MUC/STR
Schau mal in deine "Unterschrift".
Wer will findet Wege....

Sollte eigentlich kein Problem, geschäftlich in Frankfurt zu übernachten.

Zum andern sehe ich das so. Wenn ich eine Fahrkarte habe, habe ich einen Reisegrund und verstoße nicht gegen eine Regel.

Wer es anders sieht, soll es schreiben.

Und wer nicht reisen muss und solche Fragen stellt, soll dieses kennzeichnen :D

Vorab, den letzten Satz verstehe ich nicht. Zum Thema, wie leicht ist es denn, in Hotels in FRA, "geschäftlich", ohne Bestätigung eines AGs zu nächtigen?
Fahrkarte als triftigen Grund geltend machen, wäre ich voll bei Dir, aber zB hier liest sich das doch anderst:
"Die Reisen sind so zu planen, dass weder die An- noch die Abreise in die Zeiten der nächtlichen Ausgangssperre fallen. Wer sich unverschuldet (etwa wegen Verspätungen oder Verkehrsbehinderungen bei der Heimfahrt) im Zeitraum der nächtlichen Ausgangssperre noch außerhalb einer Wohnung aufhält, handelt dann nicht ordnungswidrig, wenn er sich nach Auflösung des Staus bzw. Ankunft des Zuges auf schnellstem Weg in die Wohnung begibt."
"Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangsbeschränkung liegt der Regelsatz bei 500,00 EUR."

https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php

Suche also grad einen Weg, und würde die 500,00 aber lieber in einen Trip nach Costa Rica investieren ;)
 

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.962
6.642
Das ist ja aber auch Bayern und nicht Hessen, was du da zitiert hast. Im Thread zu Übernachtungen vor Abflug ist eine Mail vom hessischen Wirtschaftsministerium aus dem November zu finden, die besagt, dass das erlaubt ist. Ich weiß aber natürlich nicht, ob die das immer noch so sehen und ob das auch alle Hotels so sehen.
 

jumbolina

Erfahrenes Mitglied
04.07.2018
5.661
2.887
MUC/STR
Das ist ja aber auch Bayern und nicht Hessen, was du da zitiert hast. Im Thread zu Übernachtungen vor Abflug ist eine Mail vom hessischen Wirtschaftsministerium aus dem November zu finden, die besagt, dass das erlaubt ist. Ich weiß aber natürlich nicht, ob die das immer noch so sehen und ob das auch alle Hotels so sehen.

Ihr habts in Hessen/Saarland doch bestimmt ähnliche Vorschriften...
Welcher Thread ist das? Hast Du einen Link?