Deutschland - Einreiseanmeldung (digital) und neue Quarantänevorschriften ab 08.11.2020

ANZEIGE

MikeGolf

Erfahrenes Mitglied
15.02.2016
267
70
ANZEIGE
Muss man nach Reiserückkehr das Testresultat proaktiv bei einer Behörde einreichen? Laut Bundesgesundheitsministerium muss es nur auf Anfrage vorgelegt werden:

https://www.bundesgesundheitsminist...loads/C/Coronavirus/Infoblatt/2021/DEU_MB.pdf

Nun scheinen einige Gemeinden zu verlangen, dass das Ergebnis innerhalb von 48h beim Landratsamt eingereicht wird:

https://landkreis.neu-ulm.de/de/Reisen/infos-zu-reisen-und-fuer-reiserueckkehrer.html

Meine Frau ist am Montag von einer Auslandsreise zurückgekommen, selbstverständlich mit negativem Test und elektronischer Anmeldung. Sie bekam eine SMS, dass sie in Quarantäne gehen soll, von einer Vorlage des Testergebnis war nicht die Rede. Leider sind die 48h inzwischen um und wir befürchten, dass uns ein Bußgeld aufgebrummt wird, wenn wir den Test noch nachträglich abgeben.
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
6.620
4.331
MUC/INN
Kommt drauf an, was in der jeweiligen Einreiseverordnung steht. In Bayern ist es auf Verlangen der Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.

Bild berichtet, dass ab MORGEN vor dem Rückflug von jedem Reisenden ein negativer Test vorliegen muss: https://www.bild.de/bild-plus/politi...8540.bild.html

Diese Partei hat den Untergang und dieses Land Annalenchen mit ihren Kobolden verdient. Ich bin auf die tatsächliche VO gespannt und werde unverzüglich Klage erheben. Absolut ungeeignet und unverhältnismäßig. Wenn ich mit dem Auto von VIE nach MUC fahre brauche ich keinen Test, wenn ich aber die LH finanzieren will und fliege, brauch ich einen Test. Was für ein Käse.
 

spotterking

Erfahrenes Mitglied
14.07.2012
4.809
2.827
FRA
Muss man nach Reiserückkehr das Testresultat proaktiv bei einer Behörde einreichen? Laut Bundesgesundheitsministerium muss es nur auf Anfrage vorgelegt werden:

https://www.bundesgesundheitsminist...loads/C/Coronavirus/Infoblatt/2021/DEU_MB.pdf

Nun scheinen einige Gemeinden zu verlangen, dass das Ergebnis innerhalb von 48h beim Landratsamt eingereicht wird:

https://landkreis.neu-ulm.de/de/Reisen/infos-zu-reisen-und-fuer-reiserueckkehrer.html

Meine Frau ist am Montag von einer Auslandsreise zurückgekommen, selbstverständlich mit negativem Test und elektronischer Anmeldung. Sie bekam eine SMS, dass sie in Quarantäne gehen soll, von einer Vorlage des Testergebnis war nicht die Rede. Leider sind die 48h inzwischen um und wir befürchten, dass uns ein Bußgeld aufgebrummt wird, wenn wir den Test noch nachträglich abgeben.

Da ist es vermutlich schneller den Test als Scan per Mail abzuschicken wie saemtliche Foren und Verordnungen zu durchstoebern.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.208
4.741
HAM
Da ist es vermutlich schneller den Test als Scan per Mail abzuschicken wie saemtliche Foren und Verordnungen zu durchstoebern.

Nur möchte halt nicht jeder personenbezogene Daten schicken, wenn es nicht erforderlich ist. Bei uns hat der Kreis Stormarn (SH) jetzt auch ein Verfahren des Landesbeauftragten für den Datenschutz am Hals. Hintergrund ist, dass sie die Daten aus der Einreiseanmeldung 3 Jahre speichern.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.008
633
.de
Ach übrigens: die Reiserückkehrer aus Nichtrisikogebieten müssen trotz Testpflich vor Abflug weiterhin keine Einreiseanmeldung ausfüllen. Oder habe ich bei den Beschlüssen was verpasst?
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.641
977
MUC, BSL
Kommt drauf an, was in der jeweiligen Einreiseverordnung steht. In Bayern ist es auf Verlangen der Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.



Diese Partei hat den Untergang und dieses Land Annalenchen mit ihren Kobolden verdient. Ich bin auf die tatsächliche VO gespannt und werde unverzüglich Klage erheben. Absolut ungeeignet und unverhältnismäßig. Wenn ich mit dem Auto von VIE nach MUC fahre brauche ich keinen Test, wenn ich aber die LH finanzieren will und fliege, brauch ich einen Test. Was für ein Käse.

Sagst du jedes Mal. Und nie tust du es. Internet-Cojones... kann man nicht ernst nehmen.
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
6.620
4.331
MUC/INN
Und nur mal so am Rande, das GA Nürnberg ist der Ansicht das Ergebnis sei unaufgefordert binnen 48h einzureichen.

Die Stadt Nürnberg war auch die letzten Tage der Auffassung, es gäbe eine Ausgangssperre nachts wenn man es ins Internet schreibt. Eine Bekanntmachung im Amtsblatt gab es bis Mittwochabend nicht.

§ 3 Abs.1 Satz 1 der EQV vom 5.11.2020:

Die Pflicht zur Absonderung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 endet vorzeitig, frühestens jedoch ab dem fünften Tag nach der Einreise, wenn die betroffene Person über ein negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit Coronavirus SARS-CoV-2 auf Papier oder in einem elektronischen Dokument verfügt und sie dieses der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde auf Verlangen unverzüglich vorlegt


Ich habe zB nach meiner Rückkehr als MLE irgendwann ein Mail vom LRA bekommen, sie hätten gerne mein Testergebnis. Habe ich ihnen kommentarlos zugeschickt.
 
  • Like
Reaktionen: XT600

comby

Erfahrenes Mitglied
19.04.2012
1.264
391
Reicht für die Einreise in DE denn ein Schnelltest? LH sagt PCR, Antigen, TMA oder LAMP.

Antigen = Schnelltest im Labor mit Zertifikat, oder?
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.008
633
.de
Ach übrigens: die Reiserückkehrer aus Nichtrisikogebieten müssen trotz Testpflich vor Abflug weiterhin keine Einreiseanmeldung ausfüllen. Oder habe ich bei den Beschlüssen was verpasst?

Wo der Wortlaut der neusten Änderungen bekannt ist: nein, kein Risikogebiet -> weiterhin keine Pflicht zur Einreiseanmeldung. Das ist nett.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.961
11.239
Die Stadt Nürnberg war auch die letzten Tage der Auffassung, es gäbe eine Ausgangssperre nachts wenn man es ins Internet schreibt.

In fortschrittlicheren Bundesländern reicht das.

Bayern: Hold my beer, "die amtliche Bekanntmachung kann auch dadurch bewirkt werden, daß die Satzung in der Verwaltung der Gemeinde niedergelegt und die Niederlegung durch Anschlag an den für öffentliche Bekanntmachungen allgemein bestimmten Stellen (Gemeindetafeln) oder durch Mitteilung in einer Tageszeitung bekanntgegeben wird." Das ist dann schon mehr Lederhose als Laptop ;)
 

Brechten

Erfahrenes Mitglied
11.11.2012
1.456
184
Bin gestern von Gran Canaria mit EW nach Düsseldorf zurück geflogen.
in LPA wurde nach der Einreiseanmeldung gefragt. Ich hatte meine online gemacht und die Mail vorgezeigt.
Wer keine hatte, bekam das Formular und durfte gehen.
An Bord: „ wir sammeln die Formulare ein, um sie den Behörden zu übergeben“. Es wurde nicht aktiv gefragt, was / wieviel eingesammelt wurde, konnte ich nicht sehen, da ich in Reihe 1 saß.
in DUS: niemand da, der sich dafür auch nur ansatzweise interessiert hat. Und es kamen 2 Maschinen vom EW aus Gran Canaria im Abstand von 10 Minuten an.
Alle, die es per „zufällig“ nur per Papier gemacht hatten: nicht erfasst. Wieviele von denen machen dann noch Tests? ?
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.632
1.319
Ich habe zB nach meiner Rückkehr als MLE irgendwann ein Mail vom LRA bekommen, sie hätten gerne mein Testergebnis. Habe ich ihnen kommentarlos zugeschickt.
hast du etwa deine echte email Adresse angebeben? wer überprüft denn ob die online Eingaben stimmen? Das online Portal müsste ja umgehend die Melderegister abfragen, das dürfte im deutschen DSGV Wirrwar unmöglich sein!
 

hilpers

Aktives Mitglied
16.08.2017
179
4
Muss wohl ein Briefing gegeben haben, dass die Kontrolle der Einreiseanmeldung seitens der Airlines/Beförderer unbedingt umgesetzt werden muss.
Ryanair wollte heute von BCN => FRA die Einreiseanmeldung (sprich die PDF am Ende)
- vorm Boarding, da stand extra eine Mitarbeiterin
- nochmal vorm Boarding beim Einchecken
- und zu guter Letzt noch vor dem Verlassen des Flugzeuges
sehen.
Von polizeilichen Maßnahmen in FRA blieb man verschont.
 
  • Like
Reaktionen: _AndyAndy_

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.264
7.291
Muss wohl ein Briefing gegeben haben, dass die Kontrolle der Einreiseanmeldung seitens der Airlines/Beförderer unbedingt umgesetzt werden muss.
Ryanair wollte heute von BCN => FRA die Einreiseanmeldung (sprich die PDF am Ende)
- vorm Boarding, da stand extra eine Mitarbeiterin
- nochmal vorm Boarding beim Einchecken
- und zu guter Letzt noch vor dem Verlassen des Flugzeuges
sehen.
Von polizeilichen Maßnahmen in FRA blieb man verschont.

Ja so setzt man aktuell die Massnahmen durch, die Privatwirtschaft hat gefälligst die Aufgaben des Staates zu übernehmen, sonst drohen hohe Strafen. Der Staat überprüft nur noch ob sich die Unternehmen an die Vorschriften halten, stichpunktartig.
 

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.061
610
Ja so setzt man aktuell die Massnahmen durch, die Privatwirtschaft hat gefälligst die Aufgaben des Staates zu übernehmen, sonst drohen hohe Strafen. Der Staat überprüft nur noch ob sich die Unternehmen an die Vorschriften halten, stichpunktartig.

....ja, und die ganzen Ausnahmen welche von der Einreiseanmeldungen befreien hat das Airlinepersonal (verständlicherweise) nicht auf dem Schirm. So mußte ich des öfteren durch aufrufen der Regeln das Personal belehren.
Die Reaktion war fast immer die gleiche: Wenn die sehen, daß sie Unrecht haben, lassen Sie mich ganz schnell durch ohne den Lerneffekt zu zugebeben bzw sich mal zu entschuldigen.
 

Axwell D

Erfahrenes Mitglied
14.06.2019
975
1.197
CGN
Bin gestern von Gran Canaria mit EW nach Düsseldorf zurück geflogen.
in LPA wurde nach der Einreiseanmeldung gefragt. Ich hatte meine online gemacht und die Mail vorgezeigt.
Wer keine hatte, bekam das Formular und durfte gehen.
An Bord: „ wir sammeln die Formulare ein, um sie den Behörden zu übergeben“. Es wurde nicht aktiv gefragt, was / wieviel eingesammelt wurde, konnte ich nicht sehen, da ich in Reihe 1 saß.
in DUS: niemand da, der sich dafür auch nur ansatzweise interessiert hat. Und es kamen 2 Maschinen vom EW aus Gran Canaria im Abstand von 10 Minuten an.
Alle, die es per „zufällig“ nur per Papier gemacht hatten: nicht erfasst. Wieviele von denen machen dann noch Tests? ?

So lief es auch vor 2 Wochen und so wird es auch weiterhin bleiben :rolleyes:
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
6.523
6.387
Ich staune gerade etwas über die Quarantäneverordnung meines Bundeslands. Sie regelt die Quarantäne bei Einreise aus einem Risikogebiet, wofür auf § 2 Nr. 17 IfSG verwiesen wird. Das IfSG verweist wiederum auf die Seite des RKI. Zusätzlich nennt die Quarantäneverordnung besondere Regelungen für die Einreise aus einem Virusvarianten-Gebiet. Das war's aber auch. Habe ich etwas übersehen?

Neben den normalen Risikogebieten und den Virusvarianten-Gebien listet das RKI bekanntlich auch Hochinzidenzgebiete. Risikogebiete sind laut RKI "Gebiete mit erhöhtem SARS-CoV-2 Infektionsrisiko", Hochinzidenzgebiete "Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko". Die Verordnung bezieht sich aber ausdrücklich auf Risikogebiete "mit einem erhöhten Risiko für eine Infektion", und verweist auf die Einstufung des RKI. Sind Hochinzidenzgebiete damit ein rechtsfreier Raum? Das kann's wohl auch nicht sein.
 

TheHeavencraft

Erfahrenes Mitglied
10.04.2019
286
548
MUC
Geestern von Zürich nach München mit LH geflogen.
LH hat vor dem einsteigen alle kontrolliert und alle die es nicht online geschafft haben, mussten das Ersatzformular ausfüllen, welches direkt bei Ankunft von der am Flugzeug bereitsehenden Bundespolizei eingesammelt worden ist.


Ich wurde zudem von meinem zuständigen Gesundheitsamt (aus NRW) direkt am selben Tag per Mail aufgefordert meinen Test vorzulegen, da ich ursprünglich aus Dubai gekommen bin und somit vor Ankunft schon einen machen musste. Habe ihn das kommentarlos zugeschickt und eine Stunde später die Antwort bekommen, dass ich nicht mehr der Pflicht zur Absonderung unterliege.