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Muss man nach Reiserückkehr das Testresultat proaktiv bei einer Behörde einreichen? Laut Bundesgesundheitsministerium muss es nur auf Anfrage vorgelegt werden:
https://www.bundesgesundheitsminist...loads/C/Coronavirus/Infoblatt/2021/DEU_MB.pdf
Nun scheinen einige Gemeinden zu verlangen, dass das Ergebnis innerhalb von 48h beim Landratsamt eingereicht wird:
https://landkreis.neu-ulm.de/de/Reisen/infos-zu-reisen-und-fuer-reiserueckkehrer.html
Meine Frau ist am Montag von einer Auslandsreise zurückgekommen, selbstverständlich mit negativem Test und elektronischer Anmeldung. Sie bekam eine SMS, dass sie in Quarantäne gehen soll, von einer Vorlage des Testergebnis war nicht die Rede. Leider sind die 48h inzwischen um und wir befürchten, dass uns ein Bußgeld aufgebrummt wird, wenn wir den Test noch nachträglich abgeben.
https://www.bundesgesundheitsminist...loads/C/Coronavirus/Infoblatt/2021/DEU_MB.pdf
Nun scheinen einige Gemeinden zu verlangen, dass das Ergebnis innerhalb von 48h beim Landratsamt eingereicht wird:
https://landkreis.neu-ulm.de/de/Reisen/infos-zu-reisen-und-fuer-reiserueckkehrer.html
Meine Frau ist am Montag von einer Auslandsreise zurückgekommen, selbstverständlich mit negativem Test und elektronischer Anmeldung. Sie bekam eine SMS, dass sie in Quarantäne gehen soll, von einer Vorlage des Testergebnis war nicht die Rede. Leider sind die 48h inzwischen um und wir befürchten, dass uns ein Bußgeld aufgebrummt wird, wenn wir den Test noch nachträglich abgeben.