Deutschland - Einreiseanmeldung (digital) und neue Quarantänevorschriften ab 08.11.2020

ANZEIGE

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.631
1.314
ANZEIGE
Entweder e-mail oder Handynummer musst Du korrekt angeben, andernfalls bekommst Du ja nie den Validierungscode.

Abgesehen davon gibt es auch Menschen die sich an Gesetze halten ;-)

bin ich gezwungen Handy und email zu haben? Nein, Adresse ja, aber selbst das ist auslegbar! Name und Geburtsdatum und das wird nicht überprüft oder machen die jetzt so ein pnline ID-check wie bei Vodafone?
 
Zuletzt bearbeitet:

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.631
1.314
Geestern von Zürich nach München mit LH geflogen.
LH hat vor dem einsteigen alle kontrolliert und alle die es nicht online geschafft haben, mussten das Ersatzformular ausfüllen, welches direkt bei Ankunft von der am Flugzeug bereitsehenden Bundespolizei eingesammelt worden ist.


Ich wurde zudem von meinem zuständigen Gesundheitsamt (aus NRW) direkt am selben Tag per Mail aufgefordert meinen Test vorzulegen, da ich ursprünglich aus Dubai gekommen bin und somit vor Ankunft schon einen machen musste. Habe ihn das kommentarlos zugeschickt und eine Stunde später die Antwort bekommen, dass ich nicht mehr der Pflicht zur Absonderung unterliege.

Einsammeln reicht nicht! Manchmal frage ich mich welche Typen bei der Polizei sitzen? Überprüfen der Formulare zumindest mit dem Testnachweis (seit heute) wäre sinnvoll, ID vorzeigen!
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
3.537
2.946
FRA
Ohne mir die Meinung des Mitforisten zu eigen zu machen (eher ganz im Gegenteil): in welchem Gesetz steht das? Ist mir gerade nicht präsent.

Kein Gesetz, aber ich hatte es an anderer Stelle schon mal vertreten: Die Welt dreht sich weiter (und gefühlt auch schneller) und so sind heute Dinge selbstverständlich, die vor kurzer Zeit undenkbar waren. Und für durch die Welt Reisende sind das meiner Meinung nach Smartphone und E-Mail. Und dann auf dieser Basis eine vermeintliche Lücke in irgendwelchen Abläufen/Prozessen zu suchen und diese totzureiten erscheint mir kontraproduktiv. Ich nehme als Beispiel das schnöde Bankkonto, war vor 100 Jahren sicher nicht für jeden selbstverständlich, heute geht kein Job, Autoanmeldung, Telefon-/Strom-/Gasvertrag ohne. Und welches Gesetz verpflichtet mich, eines zu führen?
 

Manuel83

Erfahrenes Mitglied
09.05.2012
1.132
861
bin ich gezwungen Handy und email zu haben? Nein, Adresse ja, aber selbst das ist auslegbar! Name und Geburtsdatum und das wird nicht überprüft oder machen die jetzt so ein pnline ID-check wie bei Vodafone?

Hoffentlich meldest du dich hier dann mal ab wenn du weder Handy noch Mailadresse hast.

Wegen Spezialisten wie dir dreht sich das Rad immer weiter und weiter und es wird keinen Deut besser
 

tix

Erfahrenes Mitglied
20.02.2011
3.407
1.709
Und welches Gesetz verpflichtet mich, eines zu führen?

Kein Gesetz verpflichtet Dich dazu. Da es aber - wie Du richtig schreibst - grundlegend für Deine Teilnahme am Wirtschaftsleben ist, sind umgekehrt die Banken gesetzlich verpflichtet, ein Konto für Dich zu eröffnen, auch wenn Du nicht gerade ihr Lieblingskunde sein solltest.

Das gilt für Mailadresse und Smartphone nicht, und deshalb kann es auch nicht sein, daß ein Prozeß, der Gültigkeit für alle haben soll, eMail oder Smartphone zur Voraussetzung macht. Soweit ich das sehe, ist das aber hier gar nicht der Fall, es gibt ja immer noch die Papiervariante?
 
  • Like
Reaktionen: schlepper

Allererste Reihe

Erfahrenes Mitglied
07.05.2012
1.719
4
Süddeutschland
Wie viele Menschen reisen dennallen Ernstes regelmäßig und haben weder eine E-Mail Addresse noch ein Handy / Smartphone?

Der Einwand kommt aber eh von jemandem der in der Hochzeit ausgerechnet in Portugal Urlaub machte und sich im Anschluss noch rühmte, ohne Einreiseanmeldung und Quarantäne heim gekommen zu sein.
Insofern mangelt es hier wohl weniger an E-Mail oder Handy sondern viel mehr am Willen sich an Gesetze zu halten.

Für solche Menschen habe ich absolut nichts übrig.
 

tix

Erfahrenes Mitglied
20.02.2011
3.407
1.709
Wie viele Menschen reisen dennallen Ernstes regelmäßig und haben weder eine E-Mail Addresse noch ein Handy / Smartphone?

Ich kann mir da den einen oder anderen durchaus vorstellen. Außerdem geht es hier wohl eher um die Gelegenheitsreisenden. Aber Du hast grundsätzlich recht, das ist eigentlich eine akademische Diskussion, zumal es - wie oben angemerkt - ja Alternativen gibt.
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
8.773
6.289
LEJ
Wie viele Menschen reisen dennallen Ernstes regelmäßig und haben weder eine E-Mail Addresse noch ein Handy / Smartphone?

Der Einwand kommt aber eh von jemandem der in der Hochzeit ausgerechnet in Portugal Urlaub machte und sich im Anschluss noch rühmte, ohne Einreiseanmeldung und Quarantäne heim gekommen zu sein.
Insofern mangelt es hier wohl weniger an E-Mail oder Handy sondern viel mehr am Willen sich an Gesetze zu halten.

Für solche Menschen habe ich absolut nichts übrig.

In der Tat kenne ich ein paar wenige Leute, die kein Smartphone haben.
Ein Handy besitze ich übrigens auch nicht ;).

Überall gibt es aber Leute, die gegen alles sind. Das gilt so lange, bis sie selbst betroffen sind.:yes:
 
Zuletzt bearbeitet:

Emick

Erfahrenes Mitglied
18.05.2018
494
123
Hi,

jemand mit praktischen Erfahrungen bei Einreise aus einem Risiko- / Hochinzidenzgebiet nach NDS (speziell HAJ)?

Checks am Flughafen, „Verhalten“ der Behörden (insbesondere bzgl. der Quarantäne & Freitesten) etc.

Die Infos zur „neuen“ VO auf den Webseiten zum Thema (https://www.niedersachsen.de/Coronavirus) scheinen wieder veraltet zu sein (alte Beispiele der Risikogebiet, ... die Seiten sind aus meiner Sicht eh etwas chaotisch gestaltet).

Wenn ich es richtig verstehe, beträgt die Quarantäne in NDS immer 14 Tage, nur bei Einreise aus einem (normalen) Risikogebiet kann diese durch den 2. Test frühestens am 5 Tag beendet werden.

Bei Einreisen aus einem Hochinzidenzgebiet besteht diese Möglichkeit grundsätzlich nicht.

Danke.
 

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.150
504
LEJ
Kurze Beobachtung zur Kontrolle der Einreise aus Vorarlberg in Lindau.

Am Karfreitag hat die BPol zweimal den EC ahs Zürich in Lindau-Reutin geprüft, das erste mal im Stand mit Verspätung, beim zweiten sind sie anscheinend mitgefahren. Dazwischen wurden auch Aussteiger aus REX/S1 begutachtet.

Am Ostermontag stand die bayrische LaPo in Lindau-Insel und hatte 4 Aussteiger aus dem REX im Gespräch. Ich habe nur "Wir haben nur kurz xxx besucht." aufgeschnappt.

Was mich wundert: ausser meinen Personalien muss man doch nichts angeben. Und man hätte ja auch nur von Reutin zur Insel fahren können.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.093
637
Was mich wundert: ausser meinen Personalien muss man doch nichts angeben. Und man hätte ja auch nur von Reutin zur Insel fahren können.
Mußt du auch nicht. Tatsächlich kann man immer alle weiteren Angaben (außer den zur Person) gegenüber der Polizei verweigern. Das gilt in der Tat sogar zu Corona Zeiten noch. Und wäre mindestens dann sogar zu empfehlen, wenn man sich mit den Angaben belasten würde.
Wenn sie dann ohne die Angaben einen Verdacht haben, müssen sie eben die Sache beanzeigen. Und wenn derjenige dann später sich auf einen der Ausnahmetatbestände beruft und das glaubhaft macht, folgt die Einstellung.

Den meisten Leuten dürfte der Aufwand dieses Vorgehens zu groß sein. Je nachdem, an welchen Polizisten man gerät, denen vielleicht auch. Oder gerade nicht. Das weißt Du hinterher.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.784
5.527
Das sehe ich etwas anders: Wenn ohne Angaben des Betroffenen eine OWi-Anzeige geschrieben wird, muss der Betroffene später erst recht nichts mehr glaubhaft machen. Vielmehr muss ihm dann nachgewiesen werden, dass er nicht erst in Reutin in den REX eingestiegen ist, sondern bereits in Österreich. Wenn dieser Nachweis nicht geführt werden kann: Einstellung.
 
  • Like
Reaktionen: nicolai_bayreuth

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.150
504
LEJ
Das sehe ich etwas anders: Wenn ohne Angaben des Betroffenen eine OWi-Anzeige geschrieben wird, muss der Betroffene später erst recht nichts mehr glaubhaft machen. Vielmehr muss ihm dann nachgewiesen werden, dass er nicht erst in Reutin in den REX eingestiegen ist, sondern bereits in Österreich. Wenn dieser Nachweis nicht geführt werden kann: Einstellung.
Wobei es vor Gericht schwierig wird: wenn ich die Aussage verweigerte, sieht es stark dannach aus, dass ich etwas zu verbergen hätte.

Heute im EC99 von Reutin nach München gefahren: keine BuPo am oder im Zug gesichtet.
 

NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
840
69
BSL
Kurze Beobachtung zur Kontrolle der Einreise aus Vorarlberg in Lindau.

Am Karfreitag hat die BPol zweimal den EC ahs Zürich in Lindau-Reutin geprüft, das erste mal im Stand mit Verspätung, beim zweiten sind sie anscheinend mitgefahren. Dazwischen wurden auch Aussteiger aus REX/S1 begutachtet.

Am Ostermontag stand die bayrische LaPo in Lindau-Insel und hatte 4 Aussteiger aus dem REX im Gespräch. Ich habe nur "Wir haben nur kurz xxx besucht." aufgeschnappt.

Was mich wundert: ausser meinen Personalien muss man doch nichts angeben. Und man hätte ja auch nur von Reutin zur Insel fahren können.
Die BPol steht eigentlich immer am Bahnhof Lindau-Insel. Personalien muss man immer angeben, das kenne ich immer so aus den Grenzkontrollen.
Rest nicht, nur wenn man möchte.
Ansonsten kann man auch die Aussage verweigern, das ergibt sich aus § 55 StPO bzw. § 136, Abs. 1 StPO.

Das sehe ich etwas anders: Wenn ohne Angaben des Betroffenen eine OWi-Anzeige geschrieben wird, muss der Betroffene später erst recht nichts mehr glaubhaft machen. Vielmehr muss ihm dann nachgewiesen werden, dass er nicht erst in Reutin in den REX eingestiegen ist, sondern bereits in Österreich. Wenn dieser Nachweis nicht geführt werden kann: Einstellung.
OWi-Anzeigen kann man immer schreiben. Wenn die das aber einem nicht nachweisen können, sehen die meistens von einem Erlass eines Bußgeldbescheides ab und wenn die es trotzdem machen, kann man ja Einspruch erheben.
Der Nachweis wird schwierig, dass man bereits aus Österreich im Zug saß, außer man hat nen Großeinkauf in Österreich gemacht.
Wobei es vor Gericht schwierig wird: wenn ich die Aussage verweigerte, sieht es stark dannach aus, dass ich etwas zu verbergen hätte.

Heute im EC99 von Reutin nach München gefahren: keine BuPo am oder im Zug gesichtet.
Eine Aussageverweigerung gem. § 55 StPO darf einem nicht nachteilig ausgelegt werden afaik.
Die BPol wird da normalerweise nicht groß nachfragen, weil die Einreiseanmeldung sich durch glaubhafte Aussagen erübrigt (u.a. 24h Regelung Anmeldepflicht). Das kann dann jeder behaupten, nachweisen müssen die es einem.
 

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.150
504
LEJ
Die BPol steht eigentlich immer am Bahnhof Lindau-Insel. Personalien muss man immer angeben, das kenne ich immer so aus den Grenzkontrollen.
Rest nicht, nur wenn man möchte.
Ansonsten kann man auch die Aussage verweigern, das ergibt sich aus § 55 StPO bzw. § 136, Abs. 1 StPO.
[...]
Seit Fahrplanwechsel habe ich dies häufiger in Reutin erlebt, dass dort die EC im Halt kontrollieren, gibt dann 5-10 Minuten Verspätung, Begründung "Pass- und Zollkontrolle" bzw. "Behördliche Maßnahmen". Seltener wird mitgefahren und in Memmingen auf die Gegenrichtung umgestiegen. Wenn sie in Reutin am Bahnsteig stehen, werden auch mal Aussteiger "verarztet".
Auf der Insel habe ich in 2021 noch keine BuPo-Kontrolle gesehen. Deshalb war ich Ostermontag so über die Kontrolle durch die LaPo erstaunt.
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
6.515
6.380
Die Bundesregierung: Willkommen/Welcome! Bitte beachten Sie die Test-/Quarantäneregeln; please follow the rules on tests/quarantine: https://bmg.bund.de/covid19
Ich habe dieses Jahr noch kein einziges Mal meinen Landkreis verlassen, geschweige denn die Bundesrepublik. Dennoch werde ich regelmäßig mit SMS zugespamt, und damit's auch wirkt kommt jede SMS gleich doppelt.
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
6.496
5.643
LEJ
Schaltest du den Mobilfunk regelmäßig aus ("Flugmodus") oder hast du dein Handy aus? Irgendwas muss die SMS ja triggern - ich würde schätzen, die Einwahl in das Mobilfunknetz.
 

CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
4.645
1.006
Einfach die Absendernummer sperren und schon ist Ruhe. Diese SMS ist ja auch keine Aufforderung zur Quarantäne sondern lediglich ein unverbindlicher Hinweis.
 

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.364
5.467
Einfach die Absendernummer sperren und schon ist Ruhe. Diese SMS ist ja auch keine Aufforderung zur Quarantäne sondern lediglich ein unverbindlicher Hinweis.

Funktioniert vielleicht nicht, solche "Funktions-SMS" kommen oft von Absendern, die keine Nummer sind, als Beispiele kann ich Absender wie "Mailbox PIN" oder "AldiTalk" nennen. Da gibt es keine Nummer zum sperren.
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
6.515
6.380
Ich habe das Handy jetzt neu gestartet, bisher (40min) noch keine SMS. Die Nummer zu sperren bringt wenig, die beiden noch nicht gelöschten SMS stammen von unterschiedlichen Nummern (0177 und 0172). Es stört auch nicht wirklich, die SMS kommen ja nicht täglich - ich frage mich nur warum und wozu.