Deutschland - Einreiseanmeldung (digital) und neue Quarantänevorschriften ab 08.11.2020

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NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
840
69
BSL
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"Beruflich begründet" alleine entbindet dich noch nicht von der Verpflichtung zur Einreiseanmeldung. Erst wenn du beruflich bedingt
  • "grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren" musstest oder
  • "im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24h in einem Risikogebiet" unterwegs warst,
dann musst du keine Anmeldung ausfüllen.

Grundsätzlich aber habe ich bei rund einem Dutzend von Einreisen in der Vergangenheit in keiner Form eine Reaktion von meinem Gesundheitsamt erhalten.
Das ist nicht ganz korrekt. Die 24h Regel gilt auch bei nicht beruflich bedingten Reisen.
Vermutlich interessiert sich in 9 von 10 Fällen das zuständige Amt nicht für die Einreisesnmeldung. Ich höre immer nur von Leuten, die alles brav ausfüllen, aber noch nie von irgendeiner Person dies bzgl. angesprochen wurden.
Das ist korrekt.
Weshalb genau sollte das denn ein Problem sein? Angenommen ich habe vor die Quarantäne mit der Transitausnahme zu umgehen, wie sollte man mich jemals erwischen, wenn ich in Frankfurt an der Einreise ein 19,99€ DB Ticket nach Luxembourg plus Hotelbuchung vorlege aber schlussendlich nach München fahre?
Jedem deutschen Staatsbürger, der in Deutschland einreist zu unterstellen, dass er kriminelle Absichten hegt, wenn er eine Weiterreise ins Ausland angibt halte ich für arg weit hergeholt....
Sehe da kein Problem. Wenn sie mir kriminelle Absichten unterstellen, dann verweise ich regelmäßig auf § 10, Abs. 3 Passgesetz und dass sie meinen Reisepass sichten können inkl. Scan.
 
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Hans456

Erfahrenes Mitglied
06.01.2014
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Weshalb genau sollte das denn ein Problem sein? Angenommen ich habe vor die Quarantäne mit der Transitausnahme zu umgehen, wie sollte man mich jemals erwischen, wenn ich in Frankfurt an der Einreise ein 19,99€ DB Ticket nach Luxembourg plus Hotelbuchung vorlege aber schlussendlich nach München fahre?
Jedem deutschen Staatsbürger, der in Deutschland einreist zu unterstellen, dass er kriminelle Absichten hegt, wenn er eine Weiterreise ins Ausland angibt halte ich für arg weit hergeholt....
Das Amt wird da gar nichts merken, ich behaupte mal schlichtweg, dass die Gesundheitsämter derzeit andere Sorgen haben als Einreisende. Und wenn du dir eine plausible Option, die du dir zurecht legst und unmittelbar vorweisen kannst, suchst, fällt das aktiv nicht auf. Außer es zeigt dich jemand an, aber auch dann braucht es noch jemanden, der sich kümmert.

Ich bin eigentlich nicht jemand, der aktiv Gesetze und Verordnungen umgeht, aber bei diesen Einreisehindernissen ist meine Eduld echt am Ende. Insbesondere bei der Reise aus denjenigen Gebieten, die niedrigere Werte als DE haben und trotzdem „Hochrisikogebiet“ sind.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
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Weshalb genau sollte das denn ein Problem sein? Angenommen ich habe vor die Quarantäne mit der Transitausnahme zu umgehen, wie sollte man mich jemals erwischen, wenn ich in Frankfurt an der Einreise ein 19,99€ DB Ticket nach Luxembourg plus Hotelbuchung vorlege aber schlussendlich nach München fahre?
Jedem deutschen Staatsbürger, der in Deutschland einreist zu unterstellen, dass er kriminelle Absichten hegt, wenn er eine Weiterreise ins Ausland angibt halte ich für arg weit hergeholt....
korrekt, aber man muss schon eure Juristengrundausbildung haben, damit man sich hier nicht verplappert. Würde mir als Kontrolleur einer was von ³10 Passgesetz" sagen oder Transit mit Wohnsitz München, wäre ich misstrauisch. Frage ist halt, ob die B..n sich hier dran aufgeilen, Betrüger zu finden und dann wie Kriminelle (Betrug=Straftat) zu verfolgen. Wenn ich die Pressemitteilunen über "Schleierfahndung" und "Belagen von spielenden Kindern im englischen Garten" höre, vermute ich fast: JA, denen ist so langweilig!
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Sehe da kein Problem. Wenn sie mir kriminelle Absichten unterstellen, dann verweise ich regelmäßig auf § 10, Abs. 3 Passgesetz und dass sie meinen Reisepass sichten können inkl. Scan.
Die Einreise in den Geltungsbereich dieses Gesetzes darf einem Deutschen nicht versagt werden.

Okay, aber es kann überprüft werden, ob der Deutsche sich an die Regeln zur Einreise gehalten hat und ob es plausibel machen kann, dass er nur auf Durchreise ist, auch wenn er einen Wohnsitz in der Gegenrichtung des angeblichen Zieles hat, oder?
 

PAXfips

Erfahrenes Mitglied
15.12.2016
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HAM
Reicht das als PDF auf dem Smartphone - hab bei Rueckkehr aus BEG eher keine Druckmoeglichkeit.
 

NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
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BSL
korrekt, aber man muss schon eure Juristengrundausbildung haben, damit man sich hier nicht verplappert. Würde mir als Kontrolleur einer was von ³10 Passgesetz" sagen oder Transit mit Wohnsitz München, wäre ich misstrauisch. Frage ist halt, ob die B..n sich hier dran aufgeilen, Betrüger zu finden und dann wie Kriminelle (Betrug=Straftat) zu verfolgen. Wenn ich die Pressemitteilunen über "Schleierfahndung" und "Belagen von spielenden Kindern im englischen Garten" höre, vermute ich fast: JA, denen ist so langweilig!
Beitrag automatisch zusammengeführt:




Okay, aber es kann überprüft werden, ob der Deutsche sich an die Regeln zur Einreise gehalten hat und ob es plausibel machen kann, dass er nur auf Durchreise ist, auch wenn er einen Wohnsitz in der Gegenrichtung des angeblichen Zieles hat, oder?
Die Argumentation mit § 10, Abs. 3 Passgesetz ist die letzte Notlösung, wenn die Grenzbehörden mir ernsthaft die Einreise verweigern wollen.
Ich unterliege persönlich nämlich der 24h Regelung als Grenzbewohner.

Überprüfen können sie gerne, das biete ich denen notfalls offen an, wenn man mir die Einreiseverweigerung ankündigen möchte (Diese lasse ich mir selbstverständlich schriftlich aushändigen, auf dem EU-Formular).
Die Überprüfung ist gesetzlich auch zulässig, der Passscan ist auch inkludiert.

Nur wegen der Einreiseanmeldung wird keinem die Einreise verweigert, besonders einem Deutschen Staatsbürger nicht. Sonst wäre hier an der Grenze DE-CH und DE-F nichts los.
 

nicolai_bayreuth

Aktives Mitglied
14.06.2020
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NUE/LWO
Ist auf Einreiseanmeldung ein QR Code oder wie kontrolliert die Polizei bei Einreise ob der echt ist?
Auf der PDF-Bestätigung der Einreiseanmeldung ist kein QR-Code. Vermerkt ist eine Formular-ID, Einreisedatum, Anzahl der Reisenden, Vorname, Nachname, Geschlecht, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit.

Es war bisher in allen Fällen eine Sichtprüfung und Abgleich mit dem Passdokument. Sowohl bei Kontrolle am Finger als auch beim Grenzübertritt war das immer in 30s erledigt. Kann nicht beurteilen, ob sie in Stichproben auch die ID überprüfen. Würde es aber nicht darauf ankommen lassen.
 

cornbread

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
570
339
Wenn man keine digitale Einreiseanmeldung vorweisen kann, wird der Ersatzeinreisehandzettel von der BP einbehalten.
 

Sybers

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12.04.2014
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2
Ich kann mir kaum vorstellen das die Bundespolizei Zugriff auf die Daten hat durch die ID. Auf der Webseite vom Bund steht auch die Daten werden direkt übermittelt an die Gesundheitsbehörden. "Die erhobenen Daten der Einreisenden werden anhand des angegebenen Aufenthaltsortes in Deutschland automatisch der zuständigen Behörde (in der Regel ist das das Gesundheitsamt) zugeordnet und nur diesem zugänglich gemacht. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt, 14 Tage nach Einreise werden die Daten automatisch gelöscht."
 

NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
840
69
BSL
Ist auf der Einreiseanmeldung ein QR Code oder wie kontrolliert die Polizei bei Einreise ob der echt ist?
Die Daten werden mit dem Pass/Personalausweis/Aufenthaltstitel abgeglichen. Ansonsten besteht noch die Möglichkeit zur Abfrage der Daten übers INPOL-System (u.a. Melderegister, Ausländerzentralregister).
Ich kann mir kaum vorstellen das die Bundespolizei Zugriff auf die Daten hat durch die ID. Auf der Webseite vom Bund steht auch die Daten werden direkt übermittelt an die Gesundheitsbehörden. "Die erhobenen Daten der Einreisenden werden anhand des angegebenen Aufenthaltsortes in Deutschland automatisch der zuständigen Behörde (in der Regel ist das das Gesundheitsamt) zugeordnet und nur diesem zugänglich gemacht. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt, 14 Tage nach Einreise werden die Daten automatisch gelöscht."
Zugang hat die BPol meines Wissens nach nicht, da keine Schnittstelle von den Gesundheitsämtern zum INPOL-System besteht. Die einzige Möglichkeit, da die Einreiseanmeldung zu verifizieren wäre die Amtshilfe, die bekanntlicherweise bisschen dauert.
 

Freddorick

Aktives Mitglied
08.12.2015
185
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NYC
Wahrscheinlich wurde das hier schon 500 mal geklärt konnte dies aber auf den letzten Seiten nicht finden.
Wenn ich nach Deutschland Einreise und dann in Quarantäne muss, kann ich wieder ausreisen bevor die Quarantäne vorbei ist? Spezifisch geht es um folgendes Einreise würde per Flugzeug aus dem EU Ausland erfolgen. Ich wohne in Grossbritannien. Würde gerne meine Eltern besuchen, da ich eh ins Ausland muss.
 

nicolai_bayreuth

Aktives Mitglied
14.06.2020
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NUE/LWO
Wahrscheinlich wurde das hier schon 500 mal geklärt konnte dies aber auf den letzten Seiten nicht finden.
Wenn ich nach Deutschland Einreise und dann in Quarantäne muss, kann ich wieder ausreisen bevor die Quarantäne vorbei ist? Spezifisch geht es um folgendes Einreise würde per Flugzeug aus dem EU Ausland erfolgen. Ich wohne in Grossbritannien. Würde gerne meine Eltern besuchen, da ich eh ins Ausland muss.
Es kann sein, dass du nicht in Quarantäne musst. Kommt auf die Einreisequarantäneverordnung des Bundeslandes an. In Bayern gibt es bspw. eine Ausnahme von der Quarantäne für Personen, "die einreisen aufgrund a) des Besuchs von Verwandten ersten oder zweiten Grades [...]" (Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEQV-2)
 

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
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Wundert mich, dass das hier noch nicht steht, aber Indien ist ab morgen Virusvariantengebiet.

Warum ist eigentlich Moselle in Frankreich immer noch Variantengebiet? Welche Mutation ist dort, die hier nicht ist?
 

Freddorick

Aktives Mitglied
08.12.2015
185
0
NYC
Es kann sein, dass du nicht in Quarantäne musst. Kommt auf die Einreisequarantäneverordnung des Bundeslandes an. In Bayern gibt es bspw. eine Ausnahme von der Quarantäne für Personen, "die einreisen aufgrund a) des Besuchs von Verwandten ersten oder zweiten Grades [...]" (Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEQV-2)
Danke für die Antwort, Bundesland ist NRW, allerdings würde meine Frau (nicht Deutsch, aber EU Staatsbürgerin) mitkommen. So wie ich das verstehe könnte sie von der Ausnahme keinen Gebrauch machen. Dürfte sie das Land nach z.B. 4 Tagen wieder verlassen oder erst nach dem Freitesten am Tag 5?
 

Felyxorez

Reguläres Mitglied
22.11.2017
39
1
LSZQ
Habt ihr in Deutschland eigentlich nur ein Formular?
Wenn ich als Schweizer aus der Türkei in die Schweiz einreise, dann muss ich 3 Einreiseformulare ausfüllen.

Einmal für den Bund für die Einreise in die Schweiz.
Einmal für den Bund im Flugzeug für das Contacttracing für den Flug.
Einmal für den Kanton für die Einreise in den Kanton und für die Quarantäne.
 
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KevinHD

Erfahrenes Mitglied
05.07.2012
2.382
1.137
FFM
Hallo,

muss man diese Einreiseanmeldung auch ausfüllen wenn man auf dem Landweg zB aus Frankreich einreist und wegen vollständiger Impfung aber im Bundesland des Wohnsitzes nicht mehr in Quarantäne muss?
Falls ja wo wird dann erfasst dass man geimpft ist bzw. wo und wie weist man das nach?

Danke

DA
 

leaddragon

Reguläres Mitglied
17.03.2020
66
42
Hallo,

muss man diese Einreiseanmeldung auch ausfüllen wenn man auf dem Landweg zB aus Frankreich einreist und wegen vollständiger Impfung aber im Bundesland des Wohnsitzes nicht mehr in Quarantäne muss?
Falls ja wo wird dann erfasst dass man geimpft ist bzw. wo und wie weist man das nach?

Danke

DA
Ich würde es ausfüllen, um eventuelle Probleme zu vermeiden. Wenn du nicht in quarantäne muss, ist das wohl auch kein problem.

ich bin heute von CH mit dem auto eingefahren, keine kontrolle, BPol und Zoll standen aber da, haben alle durchgewunken.
 
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rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.524
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München
Es gibt bis dato keine Ausnahmen von der Pflicht, die Einreiseanmeldung durchzuführen, nur weil man geimpft ist.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
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BRU
Du musst die Anmeldung doch auch ausfüllen, wenn Du aus anderen Gründen nicht unter die Quarantäne fällst (wie etwa Besuch Verwandter ersten Grades unter 72h).

Ich habe daraufhin immer eine Mail vom zuständigen Gesundheitsamt bekommen, mit Hinweise auf Test- und Quarantänepflichten. Und darauf dann meinen PCR-Test eingeschickt und geantwortet, dass ich unter die Ausnahmen falle.

Bei Impfung schickst Du ihnen dann halt die Impfbescheinigung, Kopie/Scan des Impfausweises o.ä.