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Das ist nicht ganz korrekt. Die 24h Regel gilt auch bei nicht beruflich bedingten Reisen."Beruflich begründet" alleine entbindet dich noch nicht von der Verpflichtung zur Einreiseanmeldung. Erst wenn du beruflich bedingt
dann musst du keine Anmeldung ausfüllen.
- "grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren" musstest oder
- "im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24h in einem Risikogebiet" unterwegs warst,
Grundsätzlich aber habe ich bei rund einem Dutzend von Einreisen in der Vergangenheit in keiner Form eine Reaktion von meinem Gesundheitsamt erhalten.
Das ist korrekt.Vermutlich interessiert sich in 9 von 10 Fällen das zuständige Amt nicht für die Einreisesnmeldung. Ich höre immer nur von Leuten, die alles brav ausfüllen, aber noch nie von irgendeiner Person dies bzgl. angesprochen wurden.
Sehe da kein Problem. Wenn sie mir kriminelle Absichten unterstellen, dann verweise ich regelmäßig auf § 10, Abs. 3 Passgesetz und dass sie meinen Reisepass sichten können inkl. Scan.Weshalb genau sollte das denn ein Problem sein? Angenommen ich habe vor die Quarantäne mit der Transitausnahme zu umgehen, wie sollte man mich jemals erwischen, wenn ich in Frankfurt an der Einreise ein 19,99€ DB Ticket nach Luxembourg plus Hotelbuchung vorlege aber schlussendlich nach München fahre?
Jedem deutschen Staatsbürger, der in Deutschland einreist zu unterstellen, dass er kriminelle Absichten hegt, wenn er eine Weiterreise ins Ausland angibt halte ich für arg weit hergeholt....