Seit Ende August 2020 entfallen die Umbuchungsgebühren direkt in den Tarifregeln; derzeit verlängert für Tickets, die bis 31.07.2021 ausgestellt oder umgeschrieben werden. Eine Kulanzregel braucht es nur für ältere ungenutzte Tickets, respektive Tickets, bei denen die maximale Ticketgültigkeit von 1 Jahr überschritten wird oder wurde.Seit wann ist denn wieder der Passus in den Kulanzregeln, dass man ein Ticket nur einmal kostenfrei umbuchen darf? Vor ein paar Wochen war das doch noch unbegrenzt, oder?
Sofern es sich um einen Partnertarif handelt, kann dies erforderlich sein. Sofern es sich nicht um einen Partnertarif handelt, können für jeden Fluggast definitiv und ohne "wenn und aber" Einzelentscheidungen getroffen werden.Wenn drei LH Tickets unter einem Buchungscode gebucht sind und zu einem späteren Zeitpunkt der Hauptkontakt/Bezahlender sich entscheidet von den erweiterten Coronaumbuchungsmöglichkeiten Gebrauch zu machen, müssen dann alle anderen auch umgebucht werden? Oder ist es möglich, dass nur der Hauptkontakt/Bezahlender seine Reisepläne ändert, aber das Ticket der anderen unverändert bleibt?
Seit Ende August 2020 entfallen die Umbuchungsgebühren direkt in den Tarifregeln; derzeit verlängert für Tickets, die bis 31.07.2021 ausgestellt oder umgeschrieben werden. Eine Kulanzregel braucht es nur für ältere ungenutzte Tickets, respektive Tickets, bei denen die maximale Ticketgültigkeit von 1 Jahr überschritten wird oder wurde.
Ihr Flug ist nicht annulliert und Sie möchten dennoch umbuchen:
1. Sie können Ihr Ticket generell einmalig gebührenfrei umbuchen. Aufgrund von Tarifdifferenzen kann eine Zuzahlung auf einen höherwertigeren Tarif erforderlich werden. Die Umbuchung muss vor dem ursprünglich geplanten Reisedatum erfolgen. Sie können Ihre Umbuchung unter Meine Buchungen einfach und schnell selbst vornehmen oder Ihr Reisebüro kontaktieren.
2. Für alle Tickets, die bis zum 31. Juli 2021 mit einem Reisedatum zwischen dem 01. Februar 2020 und 31. August 2021 ausgestellt wurden bzw. werden, ist eine Änderung der Beförderungsklasse, des Abflugs- oder Zielflughafens einmalig möglich*. Ihr Ticket behält weiterhin seinen Wert und Sie können dieses für eine neue Reise mit Reisebeginn bis 31. Juli 2022 zu einem späteren Zeitpunkt nutzen. Wenn Sie Beförderungsklasse oder Strecke ändern, wird das Ticket für diese Reise neu berechnet. Es können Aufzahlungen auf die höherwertige Beförderungsklasse oder Strecke anfallen.
Kontaktieren Sie hierfür bitte bis 31. August 2021 unser Service Center oder Ihr Reisebüro.
Du siehst es aus der falschen Perspektive. Irgendwann wird die Abschaffung der Umbuchungsgebühren vorbei sein... mal schauen, ob man es über den 31.07.2021 hinaus verlängert, oder nicht.Okay, gut zu wissen, danke. Ich finde in Anbetracht dessen die Formulierung auf lh.com (möglicherweise bewusst?) sehr undeutlich und falsche Tatsachen suggerierend:
Nur weil der Flug weit in der Zukunft liegt, bedeutet noch lange nicht, dass deswegen die Regeln des Revenue Management bei den Airlines ausser Kraft gesetzt werden.
Gerade auch in Antizipierung der touristischen Nachfrage wenn das Reisen jetzt leichter / einfacher wird steuert man die Tage mit höherer Nachfrage-Erwartung auch teurer aus. Zu den eher touristisch geprägten Zielen sieht man daher z.B. am Wochenende meist eine deutlich restriktivere Buchungsklassen-Verfügbarkeit als unter der Woche.
Für die neuen Wunschdaten im November/Dezember bin ich jetzt ehrlich gesagt nicht verwundert, dass man dort nicht an jedem Tag die günstigste Buchungsklasse öffnet.
Darauf sollte sich im Übrigen auch jeder einstellen, der noch irgendwelche Tickets on hold hat und diese nach der Kulanzregelung (mit Tarifneuberechnung) umbuchen will und nicht aufgrund einer Flugstreichung auf eine Invol-Umbuchung zurückgreifen kann. Wenn in Q4/21 wirklich wieder ein recht freies Reisen ohne lästige Quarantäne-Anforderungen und Einreiseverbote möglich ist, dann ist es sehr wahrscheinlich, dass die Flugpreise da an den gefragten Reisetagen auch weiter anziehen werden.
Das geht ausschließlich telefonisch.Wie stelle ich Flüge denn auf „on hold“? Geht das nur telefonisch?
Geht das auch nachträglich, also nach dem eigentlichen Abflug Datum, oder muss es davor sein? Wenn davor, welche Fristen gibt es?Das geht ausschließlich telefonisch.
Wenn Du einen No-Show hinlegst, gilt die No-Show-Klausel des Tarifs. Solltest Du also keinen Full-Flex gebucht haben (der stornierbar und erstattbar ist), ist nach einem No-Show keine Nutzung der Kulanzregel möglich und bestenfalls dann noch ein Tax Refund eine Option.Geht das auch nachträglich, also nach dem eigentlichen Abflug Datum, oder muss es davor sein? Wenn davor, welche Fristen gibt es?
Ich würde Dir empfehlen, die Umbuchung VOR dem 31.07.2021 vorzunehmen.Ich möchte noch einmal auf Nummer Sicher gehen,was unseren Flug FRA-JNB am 24.10. betrifft,da ich das LH Callcenter nach zahlreichen Versuchen einfach nicht erreichen kann. Wir planen, unseren Abflug um etwa vier Wochen zu verschieben. Muss diese Terminumbuchung nun VOR dem 31.07. vorgenommen werden ? Die
Tickets haben wir im Februar diesen Jahres gekauft.
Ist eine Umbuchung nur telefonisch möglich? Laut Tarifbedingungen ist es möglich. In der App und Webseite kann ich dann aber nur das Datum verändern, nicht aber den Zielflughafen.
Vielen Dank für die Rückantwort. Economy Basic wird bei mir in der Buchungsübersicht angezeigt. Bezüglich Lounge war der Hintergrund, dass ich mit "Basic" selbst als Statuskunde keinen Zugang habe, dachte ich zumindest.Innerdeutsch gibt es bei Lufthansa die Tarifarten Economy Flex, Economy Classic und Economy Light (Economy Basic gibt es als Fare Family nicht). Wenn Du Smart auf EW gebucht hattest, solltest Du auf Economy Classic umgebucht worden sein, inkl. der ursprünglichen Freigepäckmenge.
Lounge-Zugang ist kein Tarifbestandteil der Economy Class, somit erschließt sich diese Frage nicht.