Dann hoffen wir mal, dass diese inviduelle Aussage für Deine Buchung dann auch so in der Form in der Buchung dokumentiert wurde, und dass es bei der tatsächlichen Umbuchung dann auch so klappt.
Nur noch einmal zur Klarstellung: Eine pauschale Frist bis 31.08.2021 gibt es für INVOL-Umbuchungen nicht. Die INVOL-Umbuchung (ohne Tarifneuberechnung im selben Städtepaar nach einer Flugstreichung) kann jederzeit innerhalb der Ticketgültigkeit durchgeführt werden. Wenn wir jetzt als Beispiel nehmen, dass ein Ticket am 01.02.2021 gekauft wurde und jetzt im Mai von einer Flugstreichung betroffen war, dann kann die Invol-Umbuchung in diesem Beispiel bis 01.02.2022 erfolgen. Problematisch werden nur die Fälle, bei denen eben die maximale Ticketgültigkeit von 1 Jahr bereits überschritten ist bzw. in der nächsten Zeit überschritten wird.
Die Frist mit dem 31.08.2021 gilt offiziell ausschließlich für die Tickets, bei denen die "Ticket on hold"-Option vom Fluggast gewählt wurde (=keine Flugstreichung, Fluggast entscheidet sich selber dafür, die Buchung zunächst streichen zu lassen).