Corona - Umbuchungen von Lufthansa-Tickets / Kulanzregeln

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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.613
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Das Ding ist ja Bürokratie pur, Prozessbeschreibungen sind ja Balsam dagegen.

Muss sich lohnen?

Ändert aber nichts an der Tatsache, dass bei Online Umbuchungen ZWS und STR nicht gleich gestellt sind (=Re-Routing, nicht erlaubt in der Selbstbedienung), wohl aber im Kauf-Bereich
 

rcs

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06.03.2009
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München
Gähn. Solangsam weiß jeder, dass Du das Telefon sehr ungern in die Hand nehmen möchtest. Dann musst Du halt damit leben, dass online eben nicht alles geht. Wenn Du lernst, auch das Telefon in die Hand zu nehmen, dürften zahlreiche Deiner Probleme (bis hin zu Deinem Problem, dass Du zu viel bezahlt hast, weil "voluntary" online umgebucht statt "involuntary" telefonisch umgebucht) verschwinden.
 
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HoW

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25.03.2017
13
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Sind auch Tickets ohne gestrichene Segmente umbuchbar deren Abflug erst in 2022 liegt?
 
Zuletzt bearbeitet:

rcs

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06.03.2009
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Sind auch Tickets ohne gestrichene Segmente umbuchbar deren Abflug erst in 2022 liegt?
Aktueller Stand: Bei Ticketkauf bis 31.07.2021 ist das Ticket danach mindestens einmalig ohne Umbuchungsgebühr umbuchbar (laut Tarifregeln).
 

bitnapper

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18.04.2009
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Aktueller Stand: Bei Ticketkauf bis 31.07.2021 ist das Ticket danach mindestens einmalig ohne Umbuchungsgebühr umbuchbar (laut Tarifregeln).
Aber ohne Änderung der Beförderungsklasse, des Abflugs- oder Zielflughafens - also nur auf der Originalroute - so steht es zumindest auf der Homepage der Lufthansa.

Ist das so richtig?
 

rcs

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Aber ohne Änderung der Beförderungsklasse, des Abflugs- oder Zielflughafens - also nur auf der Originalroute - so steht es zumindest auf der Homepage der Lufthansa.

Ist das so richtig?
Nein, und so steht es auch nicht auf der Homepage der Lufthansa.

Die Regeln sind - wie bereits verlinkt - in verständlicher Form hier zusammengefasst (plus im Detail im ersten Beitrag dieses Themas):
 

bitnapper

Erfahrenes Mitglied
18.04.2009
615
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Bodensee
Nein, und so steht es auch nicht auf der Homepage der Lufthansa.

Die Regeln sind - wie bereits verlinkt - in verständlicher Form hier zusammengefasst (plus im Detail im ersten Beitrag dieses Themas):
Vielleicht bin ich auch schwer von Begriff - aber unter 1.) steht nichts von Änderung der Reiseklasse oder Routings. Diese Regelung gilt explizit laut 2.) nur für Tickets, die bis zum 31. Juli 2021 mit einem Reisedatum zwischen dem 01. Februar 2020 und 31. August 2021 ausgestellt wurden

Von der LH Homepage:

Ihr Flug ist nicht annulliert und Sie möchten dennoch umbuchen:

1. Sie können Ihr Ticket generell einmalig gebührenfrei umbuchen. Aufgrund von Tarifdifferenzen kann eine Zuzahlung auf einen höherwertigeren Tarif erforderlich werden. Die Umbuchung muss vor dem ursprünglich geplanten Reisedatum erfolgen. Sie können Ihre Umbuchung unter Meine Buchungen einfach und schnell selbst vornehmen oder Ihr Reisebüro kontaktieren.

2. Für alle Tickets, die bis zum 31. Juli 2021 mit einem Reisedatum zwischen dem 01. Februar 2020 und 31. August 2021 ausgestellt wurden bzw. werden, ist eine Änderung der Beförderungsklasse, des Abflugs- oder Zielflughafens einmalig möglich*. Ihr Ticket behält weiterhin seinen Wert und Sie können dieses für eine neue Reise mit Reisebeginn bis 31. Juli 2022 zu einem späteren Zeitpunkt nutzen. Wenn Sie Beförderungsklasse oder Strecke ändern, wird das Ticket für diese Reise neu berechnet. Es können Aufzahlungen auf die höherwertige Beförderungsklasse oder Strecke anfallen.
Kontaktieren Sie hierfür bitte bis 31. August 2021 unser Service Center oder Ihr Reisebüro.
 

rcs

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06.03.2009
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Ganz genau.

Die erste Option ist gemäß Tarifregeln, die bis 31.07.2021 ausgestellt wurden und laut den Tarifregeln umgebucht werden. Die Umbuchung muss vor dem Flug erfolgen und ist mindestens einmalig kostenlos. Streckenänderungen sind seit Ende August 2020 in allen Lufthansa Group Tarifen erlaubt. Die Änderung der Reiseklasse ist gemäß den Tarifbedingungen möglich (die Einschränkungen dazu müssen jeweils für den gebuchten Tarif individuell betrachtet werden, aber es ist möglich, allerdings natürlich nicht in jeden Tarif und der Tarifwert ohne Steuern muss i.d.R. gleich teuer oder teurer sein).

Die zweite Option ist die "Ticket on Hold"-Option. Dafür gelten die - auch im Artikel genannten - Einschränkungen.
 
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ArnoldB

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17.09.2016
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VIE
Wenn ich meine um 1.000€ gebuchten Flüge umbuche und die neuen Flüge nur 900€ kosten, geht die 100€-Preisdifferenz einfach verloren oder?

Falls ja: Angenommen ich würde mir, um auf die 1.000€ zu kommen, bei der Umbuchung noch Sitzplatzreservierungen um 100€ dazunehmen. Falls ich dann in weiterer Folge nochmal umbuchen muss - zählen die Sitzplatzreservierungen dann zum "Gesamtguthaben"?
 

rcs

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06.03.2009
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Das hängt vom Tarif ab. Es kann auch sein, dass die 100 EUR nicht verloren gehen dürfen, falls der Tarif eine sogenannte "equal or higher"-Klausel hat. Dann muss auf den nächsthöheren Tarif aufgezahlt werden.

Sitzplatzreservierungen sind gesonderte Zusatzleistungen und werden komplett getrennt vom Tarif betrachtet. Ein "Gesamtguthaben" gibt es nicht.
 

ArnoldB

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17.09.2016
3.112
1.817
VIE
Na super, da gibt man der Fluglinie schon soetwas wie einen zinslosen Kredit und kann dann auch noch zwingend aufzahlen
 

rcs

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06.03.2009
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Na super, da gibt man der Fluglinie schon soetwas wie einen zinslosen Kredit und kann dann auch noch zwingend aufzahlen
Wir sprechen hier ja aktuell von einer "freiwilligen" Umbuchung (also einer von Dir gewünschten Umbuchung). Wenn Du mehr Flexibilität wünscht, bietet Dir die Airline mit Ihren Full-Flex-Tarifoptionen ja auch einen teureren Preis an.

Sollte Dein Flug annulliert sein, kannst Du das Ticket ja problemlos erstatten lassen und musst der Airline keinen zinslosen Kredit geben.
 

ArnoldB

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17.09.2016
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VIE
*edit* Ich habe die Flüge mal in der ITA Matrix (gleiches Datum, gleiche BK) gesucht und dort steht in den Fare Rules:

WHEN CHANGES ARE MADE AND THE ORIGINALLY TICKETED
BOOKING CLASS ARE KEPT THE NEW FARE MAY BE LOWER/
EQUAL OR HIGHER. ANY RESIDUAL AMOUNT WILL BE
IGNORED.
-----------------------------------------------
WHEN CHANGES ARE MADE AND THE ORIGINALLY TICKETED
BOOKING CLASS CHANGED THE NEW FARE MAY ONLY
BE EQUAL OR HIGHER.

Heißt das jetzt im Ergebnis, dass ich meine reine Premium Economy (BK N) Buchung nicht zu einer gemischten Buchung (Hinflug Eco, Rückflug PE) "downgraden" kann? Selbst wenn ich z.B. für den Economy-Hinflug Eco Flex Y auswählen würde und die Gesamtbuchung damit teurer als bisher wäre?
 
Zuletzt bearbeitet:

rcs

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06.03.2009
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Doch, aber der Basistarif (ohne Steuern und Gebühren) muss gleich hoch oder höher sein.
 

ArnoldB

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17.09.2016
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VIE
Steht doch exakt so da ;)
Ist als Laie halt nicht so leicht zu verstehen, wenn es gleichzeitig FARE Rules und einen FARE Code gibt, dazu noch Buchungsklassen usw.

Aber danke, glaube ich kenne mich jetzt aus.

Wir sprechen hier ja aktuell von einer "freiwilligen" Umbuchung (also einer von Dir gewünschten Umbuchung). Wenn Du mehr Flexibilität wünscht, bietet Dir die Airline mit Ihren Full-Flex-Tarifoptionen ja auch einen teureren Preis an.

Sollte Dein Flug annulliert sein, kannst Du das Ticket ja problemlos erstatten lassen und musst der Airline keinen zinslosen Kredit geben.
Ja ich finde es nur bisschen merkwürdig, dass auf einmal monatelang bis in den Herbst bei genau dem von mir gewünschten Hinflug nur noch Premium Economy Basic Plus zur Verfügung steht. Da steht die "Kulanz-Umbuchung" dann auch in einem etwas anderen Licht da, wenn man immer hunderte Euros an Aufpreis zahlen muss weil die PE Basic Tarife entfernt wurden (und davon gehe ich jetzt einfach mal aus, nachdem ich bezweifle, dass auf einmal die PE-Nachfrage bei FRA-SJO so explodiert ist dass PE Basic das nächste halbe Jahr vergriffen ist, aber immer nur am Hinflug).
 

rcs

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06.03.2009
27.526
4.503
München
Nun ja, wenn Du auf einen Termin umbuchst, an dem die Lufthansa mit einer hohen Auslastung rechnet, wird natürlich ein höherer Preis fällig. Das war bereits vor Corona schon so.

Der Wegfall der Umbuchungsgebühren bedeutet nicht, dass Du den günstigsten Tarif dann voll flexibel ohne Tarifdifferenz auch auf Termine umbuchen kannst, an denen nur ein teurerer Preis verfügbar ist.

Und ein kurzer Blick bei mir im Amadeus zeigt: Es gibt durchaus einige Termine im Herbst, an denen die N-Klasse und damit auch die günstigsten Tarife der Premium Economy nach SJO durchaus verfügbar sind.
 

Farinurlaub

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21.01.2013
392
94
Für alle Kunden mit bereits abgelaufenen Tickets in der Tat doof.

Wie bereits geschrieben meine Empfehlung: Wenn Du wirklich ein solches (abgelaufenes) Ticket noch INVOL umbuchen willst, dann solltest Du es zeitnah probieren. So kurzfristig nach der Änderung ist die Chance auf eine Sonderkulanz natürlich ungemein größer als in ein paar Wochen.

Die Message ist jedoch klar: Man will keinesfalls irgendwelche alten Tickets aus 2020 und nach Möglichkeit auch so wenig Tickets wie möglich aus 2021 in das kommende Jahr "mitnehmen". Die späten INVOL-Umbuchungen fangen so langsam an, spürbar Revenue zu kosten - diese ungenutzten Tickets sollen entweder in einem gewissen Zeitrahmen (=1 Jahr ab Ausstellung) abgeflogen respektive zumindest umgebucht werden, oder man berechnet den Tarif eben neu. Gefällt es dem Kunden nicht, kann er das Ticket dann immer noch erstatten lassen.

Nachdem die Finanzierung der Airline jetzt gesichert ist, wendet sich das Blatt und die Kundengelder zu behalten ist nicht mehr so attraktiv, wie vor einem Jahr. Der potenzielle Revenue Loss kostet nun mehr Geld, als die Finanzierung flüssiger Mittel am Kapitalmarkt.
Soeben mit der Hotline gesprochen und folgende Aussage erhalten:

Da sämtliche Streichungen meiner mehrfachen Umbuchungen immer von LH initiiert worden waren, kann ich bis zum 31.08.2021 mit der nächsten Umbuchung warten. Ohne Neuberechnung, ohne Mehrkosten, sofern die Flugstrecke gleich bleibt. Es wurden quasi die Bedingungen die ursprünglich bis zum 31.05. galten verlängert. Neuberechnung des Tickets wäre hauptsächlich bei den Kunden, die freiwillig ihr Ticket „on hold“ gesetzt haben.
Man konnte anhand des Buchungscodes meine ganze Odyssee nachverfolgen, inklusive sämtlicher mit der Hotline geführten Gespräche sowie Umbuchungsgründe. Man hat nun auch dieses Gespräch vermerkt, sowie den Buchungscode bis zum 31.08. als „aktiv“ vermerkt.

Tut mir Leid wenn ich nicht so ganz in der richtigen Booking-Terminologie spreche. Bin halt nur Kunde. Es handelt sich um ein First Class Ticket und alle Gespräche wurden mit der entsprechenden Hotline geführt. Das dürfte jedoch keinen Unterschied in der Handhabung dieses Tickets gemacht haben.
 

rcs

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06.03.2009
27.526
4.503
München
Dann hoffen wir mal, dass diese inviduelle Aussage für Deine Buchung dann auch so in der Form in der Buchung dokumentiert wurde, und dass es bei der tatsächlichen Umbuchung dann auch so klappt.

Nur noch einmal zur Klarstellung: Eine pauschale Frist bis 31.08.2021 gibt es für INVOL-Umbuchungen nicht. Die INVOL-Umbuchung (ohne Tarifneuberechnung im selben Städtepaar nach einer Flugstreichung) kann jederzeit innerhalb der Ticketgültigkeit durchgeführt werden. Wenn wir jetzt als Beispiel nehmen, dass ein Ticket am 01.02.2021 gekauft wurde und jetzt im Mai von einer Flugstreichung betroffen war, dann kann die Invol-Umbuchung in diesem Beispiel bis 01.02.2022 erfolgen. Problematisch werden nur die Fälle, bei denen eben die maximale Ticketgültigkeit von 1 Jahr bereits überschritten ist bzw. in der nächsten Zeit überschritten wird.

Die Frist mit dem 31.08.2021 gilt offiziell ausschließlich für die Tickets, bei denen die "Ticket on hold"-Option vom Fluggast gewählt wurde (=keine Flugstreichung, Fluggast entscheidet sich selber dafür, die Buchung zunächst streichen zu lassen).
 
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Farinurlaub

Erfahrenes Mitglied
21.01.2013
392
94
Dann hoffen wir mal, dass diese inviduelle Aussage für Deine Buchung dann auch so in der Form in der Buchung dokumentiert wurde, und dass es bei der tatsächlichen Umbuchung dann auch so klappt.
Das hoffe ich auch. Nach Rücksprache des Agents mit dem Supervisor wurde so entschieden und dokumentiert. Vielleicht klappt es ja bei dem einen oder anderen auch, der seine Buchung weiterhin behalten möchte.
 

belimo

Erfahrenes Mitglied
21.01.2010
2.518
57
KN
Also ich würde sagen den Versuch eine Umbuchung ab ZBA anzufragen ist es wert. Gilt das GA für das gesamte SBB-Netz? ... dann ja vielleicht auch nach Genf.
Ja GA gilt für die ganz Schweiz :)
Bei einer nicht vorhandenen Verbindung ex ZRH hättest du bei LX kein Problem auf einen Flug von BSL oder GVA aus umgebucht zu werden - ohne Neuberechnung des Preises (ich spreche aus Erfahrung). Die Frage ist, ob es ähnlich bei LH gehandhabt wird. Lass dich sonst auf den Flugzug ZRH-ZDH unter einer LX-Nummer (LX7410/12/...) und dann eine LH-Maschine von BSL umbuchen. Das kann auch die Lufthansa.
Hm interessant.

Leider habe ich für euren beiden Nachrichten keine Benachrichtigung erhalten, deshalb kam die Info für mich zu spät. Werde das bei der nächsten Umbuchung mal versuchen :) Grüsse an die neue Forensoftware
 

Chaosmax

Erfahrenes Mitglied
22.04.2009
2.256
104
nur nochmal zur Sicherheit. LH bietet kein momentan (kostenloses) Storno (ggf. gegen Gutschein) als Kulanz an? Nur Umbuchungen? Danke.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.526
4.503
München
Die Option eines Gutscheins gab es nur früher in 2020 für Tickets, bis bis 15.05.2020 ausgestellt wurden. Für Tickets, die seit gut einem Jahr ausgestellt wurden, gibt es schon seit sehr langer Zeit keine Gutschein-Option mehr.

Jetzt seit gut einer Woche gibt es zumindest wieder die Option, das Ticket "on hold" zu setzen - dort muss man dann nicht sofort umbuchen und kann dies bis Ende August nachholen.
 

Chaosmax

Erfahrenes Mitglied
22.04.2009
2.256
104
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300x250
ok danke. Hat mich nur gewundert, da KLM das noch anbietet. Brauchte mich leider seit einem Jahr nicht mehr mit Buchungen auseinander setzen.