Corona - Umbuchungen von Lufthansa-Tickets / Kulanzregeln

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matmas

Erfahrenes Mitglied
28.07.2013
398
589
GVA
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Bei einer nicht vorhandenen Verbindung ex ZRH hättest du bei LX kein Problem auf einen Flug von BSL oder GVA aus umgebucht zu werden - ohne Neuberechnung des Preises (ich spreche aus Erfahrung). Die Frage ist, ob es ähnlich bei LH gehandhabt wird. Lass dich sonst auf den Flugzug ZRH-ZDH unter einer LX-Nummer (LX7410/12/...) und dann eine LH-Maschine von BSL umbuchen. Das kann auch die Lufthansa.
 
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rcs

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06.03.2009
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München
Die Kulanzregeln wurden nun aktualisiert und verlängert.

Der erste Beitrag ist ebenfalls mit den neuen Regeln aktualisiert.

Die gute Nachricht ist natürlich die Verlängerung des Zeitraums für Umbuchungen ohne Umbuchungsgebühr bis 31.07.2021.

Die schlechte Nachricht ist, dass die neue Kulanzregel keine Verlängerung der Ticketgültigkeit für INVOL-Umbuchungen mehr vorsieht, d.h. die INVOL-Umbuchung muss innerhalb der maximalen Ticketgültigkeit von einem Jahr erfolgen. Ist das Ticket älter als ein Jahr, sehen die neuen Regeln nur noch eine Anrechnung des gezahlten Ticketpreises vor.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
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8.397
BRU
Die schlechte Nachricht ist, dass die neue Kulanzregel keine Verlängerung der Ticketgültigkeit für INVOL-Umbuchungen mehr vorsieht, d.h. die INVOL-Umbuchung muss innerhalb der maximalen Ticketgültigkeit von einem Jahr erfolgen. Ist das Ticket älter als ein Jahr, sehen die neuen Regeln nur noch eine Anrechnung des gezahlten Ticketpreises vor.
Bezieht sich das 1 Jahr auf das Datum der Umbuchung oder das Datum des neuen Flugs?

Und was ist, wenn ein Flug im Juli (Ticket älter als ein Jahr) wieder gestrichen wird - habe ich dann auch kein Anrecht mehr auf kostenlose Ersatzbeförderung am gleichen Datum, weil Ticket älter als ein Jahr? Also das ursprüngliche, nicht die letzte Umbuchung.
 

rcs

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06.03.2009
27.526
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Das Ausstellungsdatum des Tickets bezieht sich nun einheitlich für die Lufthansa Group immer auf das aktuell vorliegende Ticket. Wenn das Ticket noch nicht umgeschrieben (respektive nur revalidiert) wurde, ist dies das Datum der ursprünglichen Ticketausstellung. Wenn das Ticket umgeschrieben wurde, ist das Ausstellungsdatum das Datum der Umschreibung.
 

Farinurlaub

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21.01.2013
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Sorry RCS, aber ich als Ticket-Laie verstehe es noch nicht so ganz.

Ich habe ein Ticket im Januar 2020 für den Reisezeitraum März/April 2020 gebucht. Was folgte waren coronabedingte Streichungen. Daraufhin wurde auf Juli 2020 umgebucht - abermals Streichungen. Daraufhin Umbuchung auf Oktober 2020 - abermals Steichungen. Niemals war ich derjenige der Flugumbuchungen eingeleitet hatte.
Was bedeutet das nun im Bezug auf die von dir erwähnten neuen INVOL Regen für mich? Bisher hatte ich den 31.05.21 im Kopf, als letztmöglichen Zeitpunkt diese Reise umzubuchen.
Hier noch ein Auszug meines Reisebelegs, eventuell ist das hilfreich? 9E0EAFC7-EB8D-4A45-8BD9-91F6EA97E11B.jpeg
 
Zuletzt bearbeitet:

Impala_racer

Erfahrenes Mitglied
03.04.2010
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HAM
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Hallo,
ist es wirklich so, dass man ein Ticket nur einmalig umbuchen kann?
Ich habe letzte Woche Flüge HAM-LIS für Juni gebucht. Nun habe ich eben gesehen, dass der Rückflug einen Tag später (So statt Sa) zum fast gleichen Preis verfügbar ist, was den Urlaub um einen Tag verlängern würde. Wenn man das Ticket mehrfach umbuchen könnte, würde ich das tun. Aber da die Lage in Portugal noch nicht so ganz sicher ist, wollte ich mir die kurzfristige Umbuchungsmöglichkeit nicht verbauen, wenn noch etwas dazwischen kommen sollte.
Danke vorab für die Hilfe
 
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rcs

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06.03.2009
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@Farinurlaub - wenn das Dein aktuelles Ticket ist, dann ist das Ticket gem. der ABB bereits verfallen, da die maximale Ticketgültigkeit von 1 Jahr überschritten wurde (Ticketumschreibung erfolgt am 28.03.2020 = Ticketgültigkeit bis 28.03.2021). Dementsprechend kannst Du gemäß der seit heute gültigen Kulanzregel zwar weiterhin umbuchen (und nun auch bis 31.08.2021), allerdings nur in der Form, dass der Ticketwert angerechnet wird. Eine INVOL-Umbuchung ohne Tarifnachberechnung ist nach den neuen Regeln nicht mehr möglich. Wenn Du Dich zeitnah entscheidest und Dich auf die bisherige Kulanzregel beziehst, wäre es vielleicht noch denkbar, da eine Sonderkulanz zu bekommen - aber je mehr Zeit ins Land geht, desto größer wird die Wahrscheinlichkeit, dass man den Tarif nachberechnen will.

@kwaito - man sollte zwischen der einmal möglichen INVOL-Umbuchung bzw. der einmal möglichen Kulanzumbuchung und den Umbuchungen gemäß Tarifregeln unterscheiden. Alle seit Ende August 2020 gekauften Tickets sind ohne Umbuchungsgebühr umbuchbar, und dies wurde (siehe auch der Artikel) heute sogar bis 31.07.2021 verlängert. Nach Tarifbestimmungen kannst Du also problemlos ein Ticket, das Du letzte Woche gekauft hast, umbuchen.
 
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Impala_racer

Erfahrenes Mitglied
03.04.2010
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HAM
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@kwaito - man sollte zwischen der einmal möglichen INVOL-Umbuchung bzw. der einmal möglichen Kulanzumbuchung und den Umbuchungen gemäß Tarifregeln unterscheiden. Alle seit Ende August 2020 gekauften Tickets sind ohne Umbuchungsgebühr umbuchbar, und dies wurde (siehe auch der Artikel) heute sogar bis 31.07.2021 verlängert. Nach Tarifbestimmungen kannst Du also problemlos ein Ticket, das Du letzte Woche gekauft hast, umbuchen.
Vielen Dank für die Rückmeldung.
Ich könnte also jetzt umbuchen und - sollte die Lage in 4 Wochen dies erfordern - ein zweites Mal umbuchen (entweder auf ein anderes Datum oder anderes Reiseziel)?
 

rcs

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06.03.2009
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Ein jetzt im Mai 2021 gekauftes Ticket kann bis 31.07.2021 beliebig oft ohne die ansonsten üblichen Umbuchungsgebühren umgebucht werden. Danach kann es noch mindestens ein weiteres Mal ohne Umbuchungsgebühr umgebucht werden, falls die Aussetzung der Umbuchungsgebühren nicht verlängert wird.

Eine Tarif- und/oder Steuerdifferenz kann jedoch zu zahlen sein.
 

Impala_racer

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03.04.2010
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Ein jetzt im Mai 2021 gekauftes Ticket kann bis 31.07.2021 beliebig oft ohne die ansonsten üblichen Umbuchungsgebühren umgebucht werden. Danach kann es noch mindestens ein weiteres Mal ohne Umbuchungsgebühr umgebucht werden, falls die Aussetzung der Umbuchungsgebühren nicht verlängert wird.

Eine Tarif- und/oder Steuerdifferenz kann jedoch zu zahlen sein.
Prima!! Vielen Dank.
 

bitnapper

Erfahrenes Mitglied
18.04.2009
615
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Bodensee
Die Kulanzregeln wurden nun aktualisiert und verlängert.

Der erste Beitrag ist ebenfalls mit den neuen Regeln aktualisiert.

Die gute Nachricht ist natürlich die Verlängerung des Zeitraums für Umbuchungen ohne Umbuchungsgebühr bis 31.07.2021.

Konnte ich bisher denn nicht ein im April 2021 für November 2021 gebuchtes und nicht annulliertes Ticket von A nach B auch ändern auf ein Ticket von A nach C unter Tarifnachberechnung? Diese Kulanz, den Wert des Tickets für eine andere Verbindung zu nutzen, scheint es nun nicht mehr zu geben.....ist das richtig?
 

rcs

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06.03.2009
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Konnte ich bisher denn nicht ein im April 2021 für November 2021 gebuchtes und nicht annulliertes Ticket von A nach B auch ändern auf ein Ticket von A nach C unter Tarifnachberechnung? Diese Kulanz, den Wert des Tickets für eine andere Verbindung zu nutzen, scheint es nun nicht mehr zu geben.....ist das richtig?
Siehe die Antwort an den vorherigen Benutzer. Wenn Du im Rahmen der Tarifregeln umbuchen möchtest, kannst Du das natürlich auch weiterhin tun, und jetzt auch mindestens bis 31.07.2021.
 

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
1.864
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Die Kulanzregeln wurden nun aktualisiert und verlängert.

Der erste Beitrag ist ebenfalls mit den neuen Regeln aktualisiert.

Die gute Nachricht ist natürlich die Verlängerung des Zeitraums für Umbuchungen ohne Umbuchungsgebühr bis 31.07.2021.

Die schlechte Nachricht ist, dass die neue Kulanzregel keine Verlängerung der Ticketgültigkeit für INVOL-Umbuchungen mehr vorsieht, d.h. die INVOL-Umbuchung muss innerhalb der maximalen Ticketgültigkeit von einem Jahr erfolgen. Ist das Ticket älter als ein Jahr, sehen die neuen Regeln nur noch eine Anrechnung des gezahlten Ticketpreises vor.

Gilt das ab sofort oder gilt die bestehende Regelung für INVOL weiter bis zum 31.5.?
 

Farinurlaub

Erfahrenes Mitglied
21.01.2013
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Wie dort eigentlich klar geschrieben gilt die neue Regel ab sofort und ersetzt die bisherigen Kulanzregeln mit sofortiger Wirkung.
Danke - aber für mich als Kunden schwer nachvollziehbar solch eine Regelung ohne Vorwarnung zu ändern. So wird es nun bei mir auf eine Erstattung hinauslaufen - hätte die Regel bis zum 31.5. bestand gehabt, oder gar eine Verlängerung der Frist für INVOL, hätte ich ziemlich sicher umgebucht. Aber nun steht man ja scheinbar vor vollendeten Tatsachen und kann nur noch auf Kulanz hoffen.
Sorry LH, ich habe es ja wirklich versucht, aber ihr macht es uns aber auch wirklich nicht leicht euch weiterhin treu zu bleiben.
 

rcs

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06.03.2009
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Für alle Kunden mit bereits abgelaufenen Tickets in der Tat doof.

Wie bereits geschrieben meine Empfehlung: Wenn Du wirklich ein solches (abgelaufenes) Ticket noch INVOL umbuchen willst, dann solltest Du es zeitnah probieren. So kurzfristig nach der Änderung ist die Chance auf eine Sonderkulanz natürlich ungemein größer als in ein paar Wochen.

Die Message ist jedoch klar: Man will keinesfalls irgendwelche alten Tickets aus 2020 und nach Möglichkeit auch so wenig Tickets wie möglich aus 2021 in das kommende Jahr "mitnehmen". Die späten INVOL-Umbuchungen fangen so langsam an, spürbar Revenue zu kosten - diese ungenutzten Tickets sollen entweder in einem gewissen Zeitrahmen (=1 Jahr ab Ausstellung) abgeflogen respektive zumindest umgebucht werden, oder man berechnet den Tarif eben neu. Gefällt es dem Kunden nicht, kann er das Ticket dann immer noch erstatten lassen.

Nachdem die Finanzierung der Airline jetzt gesichert ist, wendet sich das Blatt und die Kundengelder zu behalten ist nicht mehr so attraktiv, wie vor einem Jahr. Der potenzielle Revenue Loss kostet nun mehr Geld, als die Finanzierung flüssiger Mittel am Kapitalmarkt.
 

Farinurlaub

Erfahrenes Mitglied
21.01.2013
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Für alle Kunden mit bereits abgelaufenen Tickets in der Tat doof.

Wie bereits geschrieben meine Empfehlung: Wenn Du wirklich ein solches (abgelaufenes) Ticket noch INVOL umbuchen willst, dann solltest Du es zeitnah probieren. So kurzfristig nach der Änderung ist die Chance auf eine Sonderkulanz natürlich ungemein größer als in ein paar Wochen.

Die Message ist jedoch klar: Man will keinesfalls irgendwelche alten Tickets aus 2020 und nach Möglichkeit auch so wenig Tickets wie möglich aus 2021 in das kommende Jahr "mitnehmen". Die späten INVOL-Umbuchungen fangen so langsam an, spürbar Revenue zu kosten - diese ungenutzten Tickets sollen entweder in einem gewissen Zeitrahmen (=1 Jahr ab Ausstellung) abgeflogen respektive zumindest umgebucht werden, oder man berechnet den Tarif eben neu. Gefällt es dem Kunden nicht, kann er das Ticket dann immer noch erstatten lassen.

Nachdem die Finanzierung der Airline jetzt gesichert ist, wendet sich das Blatt und die Kundengelder zu behalten ist nicht mehr so attraktiv, wie vor einem Jahr. Der potenzielle Revenue Loss kostet nun mehr Geld, als die Finanzierung flüssiger Mittel am Kapitalmarkt.
Danke für die Erklärung, völlig plausibel. In meinem Fall geht es um eine Reise nach HKG - da möchte ich ungerne "ins Ungewisse" umbuchen, das Riskio dann nicht dort einreisen zu können ist einfach viel zu hoch. Daher war das "parken" des Tickets für mich eine gute Option, und für LH ein kostenloser Kredit ;)
 

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
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5.465
Kann man bei einem bestehenden Ticket das Land des Abfluges (z.B. von D nach NL) und/oder zwischen kontinental und interkontinental ändern? Dass innerdeutsch <-> international nicht geht, weiß ich, aber zu den beiden Punkten habe ich noch nichts gelesen.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.137
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Die Message ist jedoch klar: Man will keinesfalls irgendwelche alten Tickets aus 2020 und nach Möglichkeit auch so wenig Tickets wie möglich aus 2021 in das kommende Jahr "mitnehmen". Die späten INVOL-Umbuchungen fangen so langsam an, spürbar Revenue zu kosten - diese ungenutzten Tickets sollen entweder in einem gewissen Zeitrahmen (=1 Jahr ab Ausstellung) abgeflogen respektive zumindest umgebucht werden, oder man berechnet den Tarif eben neu. Gefällt es dem Kunden nicht, kann er das Ticket dann immer noch erstatten lassen.

Nachdem die Finanzierung der Airline jetzt gesichert ist, wendet sich das Blatt und die Kundengelder zu behalten ist nicht mehr so attraktiv, wie vor einem Jahr. Der potenzielle Revenue Loss kostet nun mehr Geld, als die Finanzierung flüssiger Mittel am Kapitalmarkt.
Wie wäre es denn dann mal mit etwas realistischeren Flugplänen? Nur wenn man bis Februar einen Sommerflugplan wie vor Corona verkauft hat, in Touristenländer wie Griechenland sogar mit Frequenzerhöhungen und neuen Strecken, die teils deutlich über den Kapazitäten von 2019 lagen, dann war doch jedem klar, dass davon nicht mal die Hälfte stattfinden wird….

Ich kann mich gerade nicht erinnern, wann ich eigentlich mein letztes Ticket hatte, wo nicht mindestens 1 Flug gestrichen oder so geändert wurde, dass die Verbindung nicht mehr möglich. Und habe auch die nächsten Monate keine (und ein paar davon sind bereits mehrfach umgebuchte vom letzten Jahr). Und das, obwohl ab Juli sicher noch munter weiter gestrichen / geändert wird (die letzte „Welle“ betraf ja fast nur den Juni). Vielleicht sollte ich alte Tickets mal auf Streichkandidaten umbuchen, dann hätte ich nach den neuen Regeln ja wieder ein aktuelles Ticket ....

Wenn man sich den Winterflugplan anschaut, geht das so weiter – Flugpläne exakt wie vor Corona. Wird so doch garantiert auch nicht stattfinden.

Und das sind keine Langstrecken wie Australien, wo man das mit nicht vorhersehbaren Einreiseverboten o.ä. begründen kann.
 

rcs

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06.03.2009
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Kann man bei einem bestehenden Ticket das Land des Abfluges (z.B. von D nach NL) und/oder zwischen kontinental und interkontinental ändern? Dass innerdeutsch <-> international nicht geht, weiß ich, aber zu den beiden Punkten habe ich noch nichts gelesen.
Ja, Du kannst bei allen seit Ende August 2020 gekauften LHG-Tickets den Start- und Zielort ändern. Dies geht auch zwischen KONT und INTERKONT, wobei Du dabei die in den meisten Tarifen enthaltene "equal or higher"-Klausel was den Basis-Tarifpreis (ohne Steuern und Gebühren) betrifft beachten solltest.

Insbesondere der Wechsel von INTERKONT zu KONT kann da sehr nachteilig sein, da Interkont meist eine recht hohe International Surcharge (YQ) hat, die bei einem nicht erstattbaren Tarif im Rahmen der Umbuchung dann auch nicht erstattet wird.

Und bei Light-Tarifen gibt es teilweise dann auch Einschränkungen, in welche andere Tarifarten umgebucht werden darf - da kann es noch den einen oder anderen Fallstrick geben.
 

pharmakon

Aktives Mitglied
29.10.2009
173
0
Ja, Du kannst bei allen seit Ende August 2020 gekauften LHG-Tickets den Start- und Zielort ändern. Dies geht auch zwischen KONT und INTERKONT, wobei Du dabei die in den meisten Tarifen enthaltene "equal or higher"-Klausel was den Basis-Tarifpreis (ohne Steuern und Gebühren) betrifft beachten solltest.

Insbesondere der Wechsel von INTERKONT zu KONT kann da sehr nachteilig sein, da Interkont meist eine recht hohe International Surcharge (YQ) hat, die bei einem nicht erstattbaren Tarif im Rahmen der Umbuchung dann auch nicht erstattet wird.

Und bei Light-Tarifen gibt es teilweise dann auch Einschränkungen, in welche andere Tarifarten umgebucht werden darf - da kann es noch den einen oder anderen Fallstrick geben.
Gilt das auch, wenn ich mein Ticket zunächst „on-hold“ setzen lasse und dann neu buche?
Wenn dann das neue Ticket günstiger ist, verfällt der Rest oder gibt es einen Voucher?
Hintergrund ist, dass ich ein Biz-Ticket in D habe , mittlerweile aber Z und P wieder offen sind und ich gern günstiger buchen würde und sozusagen den Rest als Voucher für eine andere Buchung...
Geht das?
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.613
1.300
leider kann das online UmbuchungsSystem nicht erkennen, dass STR und ZWS eigentlich das gleiche Routing sind. Wer einen Flug von/nach ZWS gekauft hat und den umbuchen will, wird nur ZWS angeboten nicht STR.

ggf hilft ein Anruf?
 

rcs

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06.03.2009
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Gilt das auch, wenn ich mein Ticket zunächst „on-hold“ setzen lasse und dann neu buche?
Wenn dann das neue Ticket günstiger ist, verfällt der Rest oder gibt es einen Voucher?
Hintergrund ist, dass ich ein Biz-Ticket in D habe , mittlerweile aber Z und P wieder offen sind und ich gern günstiger buchen würde und sozusagen den Rest als Voucher für eine andere Buchung...
Geht das?
Das ist nicht möglich, außer Du hast Full-Flex gebucht und der Tarif wäre erstattbar. Voucher gibt es darüber hinaus seit fast einem Jahr nicht mehr.
 

rcs

Gründungsmitglied
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06.03.2009
27.526
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300x250
Nachdem mich auch diverse private Nachrichten erreicht haben, hier die Zusammenfassung der Kulanzregeln als PDF.

Auf Seite 2 ist die Matrix bildlich dargestellt: Im Involuntary-Fall gibt es Option 1 (INVOL-Umbuchung nach den INVOL-Regeln) und Option 2 (Anrechnung des Ticketwerts mit Verlängerung der Ticketgültigkeit).

Für die INVOL-Umbuchung ohne Re-Price gibt es keine Verlängerung der Ticketgültigkeit für ungenutzte Tickets, nur für bereits angeflogene Tickets. Wer jetzt sagt, dass es dort heißt "No deadline for rebooking under this option" - in der deutschen Fassung (die es leider nicht als PDF gibt) ist noch einmal klargestellt was das bedeutet:
Die Umbuchung/Umschreibung kann jederzeit (jedoch innerhalb der Gültigkeit des Tickets) vorgenommen werden.
 

Anhänge

  • swiss_rebooking_110521.pdf
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