Einreiseeinschränkungen wegen Coronavirus

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unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
8.919
13.671
Trans Balkan Express
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Ich sehe da ein gewisses Problem mit der Sperrwirkung von § 47 VwGO, vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Juni 2021, 29 L 1267/21, das zu seinem Ergebnis dann aber nur über einen Zirkelschluss in der eigenen Argumentation kommt.

Interessante Entscheidung. Ich halte es mit dem BVerwG und der weiten prozessualen Regelungsbefugnisse der Verwaltungsgericht in Verfahren nach § 123 VwGO, Urteil v. 25.03.2009, BVerwG 6 C 3.08:

„In § 123 VwGO findet sich eine prozessrechtliche Regelung des vorläufigen (gerichtlichen) Rechtsschutzes, nicht aber eine Ermächtigungsgrundlage zum Erlass eines in Grundrechte eingreifenden Verwaltungsakts. Aus Sinn und Zweck eines effektiven, an Art. 19 Abs. 4 GG ausgerichteten vorläufigen Rechtsschutzes folgt, dass die gerichtlichen Gestaltungsmöglichkeiten nicht wie Verwaltungsakte dem Vorbehalt des Gesetzes unterliegen; vielmehr hat das Gericht grundsätzlich losgelöst vom materiellen Recht einen auf den Einzelfall zugeschnittenen wirksamen Eilrechtsschutz zu gewährleisten (...). Diese Gestaltungsfreiheit gründet aber ausschließlich im Prozessrecht. Das gilt nicht nur dann, wenn das Gericht selbst die betreffende Anordnung trifft, sondern grundsätzlich auch dann, wenn es der Behörde aufgibt, zugunsten des Antragstellers vorläufig bestimmte Maßnahmen zu ergreifen, beispielsweise ihm ein bestimmtes Verhalten zu gestatten. ..."

Leider fehlt den meisten Verwaltungsgerichten der Mut losgelöst vom materiellen Recht pragmatische Eilentscheidungen zu treffen.
 

Jörg

Erfahrenes Mitglied
15.04.2010
631
143
Na wir sind im einstweiligen Rechtschutz. Die Pressemitteilung deutet auf § 123 VwGO, weil dort nichts von Anordnung/Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung steht:

Klar im vorläufigen Rechtsschutz. Sonst würde es sicherlich noch keine Entscheidung geben. Die ganzen Sachen wegen Corona werden ja eh fast alle im vorläufigen Rechtsschutz entschieden, weil eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren ja in der Regel zu spät für die Betroffenen kommt.

Aber bei einer Feststellungsklage kann ein vorläufigen Rechtsschutz beantragt werden. Bei einem nahezu ähnlichen Fall hat das VG Düsseldorf das schön und ausführlich geschildert.

 

madger

Erfahrenes Mitglied
26.04.2014
1.504
1.605
Bonn
Vorhin lief im Ticker beim Handelsblatt, dass die Regelungen für einfache Risikogebiete sowie die Einreiseregelungen auf allen Land-,See- und Luftwegen vereinheitlicht werden sollen. Als Konsequenz sollen keine Risikogebiete, wohl noch Hochinzidenz- & Virusvariantengebiete ausgewiesen werden.


 

Chillán

Aktives Mitglied
20.06.2021
237
193
Vielleicht kannst Du es einmal lassen, Fake-News raus zu hauen. Die Impfquoe ist in Estlans und Litauen über 50 % bei allen Ü 18, lediglich Lettland liegt darunter


Genauer Daten siehe #9084. Die baltischen Länder haben es ganz gut im Griff. Für den Fall, dass Du Balkan und Baltikum verwechselt hast, die Staaten im Balkan aktuell auch, siehe z.B.


Unsubstantiierte Behauptungen, wie Land xy hat bald weltweit die höchsten Inzidenzen sind nicht hilfreich.

Wie du in deinem Link nachvollziehen kannst, weisen die baltischen Staaten relativ niedrige Impfraten im Vergleich zu den europäischen Spitzenreitern auf. Das wird sich bei einer neuen Delta-Welle durch mehr Hospitalisierungen und Todesfälle rächen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Vorhin lief im Ticker beim Handelsblatt, dass die Regelungen für einfache Risikogebiete sowie die Einreiseregelungen auf allen Land-,See- und Luftwegen vereinheitlicht werden sollen. Als Konsequenz sollen keine Risikogebiete, wohl noch Hochinzidenz- & Virusvariantengebiete ausgewiesen werden.


Söder spricht vom kompletten Wegfall der Quarantänepflicht für Geimpfte:

Zudem sollen Söder zufolge Geimpfte nicht mehr auf die erlaubte Zuschauerzahl bei Kultur- und Sportveranstaltungen angerechnet werden. Wer vollständigen Impfschutz hat, soll nach Reisen nicht mehr in Quarantäne müssen. Ab wann genau diese Änderungen gelten sollen, blieb zunächst offen.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.905
16.002
Bei einem nahezu ähnlichen Fall hat das VG Düsseldorf das schön und ausführlich geschildert.
Ich finde die Entscheidung wie gesagt eher so mittel:

Erst sagen sie, § 47 entfaltet eine Sperrwirkung, es sei denn, streitig ist die Anwendbarkeit der Norm auf einen gegebenen Lebenssachverhalt. Und dann prüfen sie doch wieder die Rechtmäßigkeit der Norm als solcher, ohne eine (materiellrechtliche) Subsumption durchzuführen - wie auch, denn wenn die Norm rechtmäßig ist, ist das ihr Unterfallen des Sachverhaltes völlig unstreitig. Das ist nicht sauber (-> Zirkel), weil sie so doch wieder nur die Rechtmäßigkeit der Norm als Haupt- und nicht Inzidentfrage prüfen und eigentlich in die Sperrwirkung laufen.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
8.919
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Trans Balkan Express
Wie du in deinem Link nachvollziehen kannst, weisen die baltischen Staaten relativ niedrige Impfraten im Vergleich zu den europäischen Spitzenreitern auf. Das wird sich bei einer neuen Delta-Welle durch mehr Hospitalisierungen und Todesfälle rächen.
Reine Kaffeesatzleserei Deinerseits. Die Infektionszahlen sind in den baltischen Staaten momentan generell gering:


Für eine steigende Hospitalisierungsrate gibt es derzeit keinerlei Anhaltspunkte.

Das Lowy-Instutute bescheinigt den baltischen Staaten während der ersten beiden Wellen eine wesentlich bessere Performance in der Krisenbewältigung als Deutschland:

Lettland Platz 8,
Estland Platz 10,
Litauen Platz 19,

Deutschland Platz 55

 
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skyblue99

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24.08.2019
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Vorhin lief im Ticker beim Handelsblatt, dass die Regelungen für einfache Risikogebiete sowie die Einreiseregelungen auf allen Land-,See- und Luftwegen vereinheitlicht werden sollen. Als Konsequenz sollen keine Risikogebiete, wohl noch Hochinzidenz- & Virusvariantengebiete ausgewiesen werden.



Die nächste sinnlose Verschärfung aus der Kategorie "wir gängeln Ungeimpfte und versauen ihnen das ganze Leben, um sie von ihrem Willen abzubringen". Mit welcher Begründung soll man einen Test vorlegen müssen, wenn man aus einem Land mit niedrigerer oder gleicher Inzidenz als Merkelland hat, anreist? Die Testpflicht für Flugreisende ist schon eine faktenwidrige Gängelung, dieser Plan dementsprechend noch mehr.
 

Chillán

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20.06.2021
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Die nächste sinnlose Verschärfung aus der Kategorie "wir gängeln Ungeimpfte und versauen ihnen das ganze Leben, um sie von ihrem Willen abzubringen". Mit welcher Begründung soll man einen Test vorlegen müssen, wenn man aus einem Land mit niedrigerer oder gleicher Inzidenz als Merkelland hat, anreist? Die Testpflicht für Flugreisende ist schon eine faktenwidrige Gängelung, dieser Plan dementsprechend noch mehr.
Wer sich und andere in Gefahr bringt, muss eben Tests machen. Man kann nicht nachvollziehen, ob du nur ein Wochenende in Zürich warst, oder drei Wochen in Mexiko feiern.
 
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adiru

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05.10.2009
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JFK
Söder spricht vom kompletten Wegfall der Quarantänepflicht für Geimpfte:
Es gibt in Deutschland ca. 7 Mio Familien
a) deren minderjährige Kinder nicht geimpft werden (können / sollen / dürfen / you name it)
b) auch mal gerne verreisen
c) Quarantäne der Kinder jedoch einen "Showstopper" darstellen

In anderen Ländern macht man sich über sowas Gedanken, dort sind minderjährige Kinder folgerichtig von Quarantäne ausgenommen.
 
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Airsicknessbag

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11.01.2010
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Mir ist schon klar, dass das in diesem unseren Umfeld mehr weh tut als bei Haustechnikdialog, XBox-Passion oder im Mein-schöner-Garten-Forum - aber "auch mal gerne verreisen" ist halt im Moment nicht. Das sollte in bald anderthalb Jahren jedem klar geworden sein.

Und im Moment bin ich für alles, was auch nur einen Impfverweigerer zur Raison bringt, um die zu schützen, die sich nicht impfen lassen können.
 
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skyblue99

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24.08.2019
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Wer sich und andere in Gefahr bringt, muss eben Tests machen. Man kann nicht nachvollziehen, ob du nur ein Wochenende in Zürich warst, oder drei Wochen in Mexiko feiern.

Ob ich ein WE in Zürich oder Berlin war, macht überhaupt keinen Unterschied, und ob ich in einer vollbesetzten Diskothek in Mexiko-Stadt oder in einem NRW-Stadtkreis mit Inzidenz < 10 war, ebenfalls nicht. Dieser Abschottungsreflex ist doch nur etwas für Menschen, die sich mit keiner besseren Methode zu behelfen willen. Von daher einfach nur armselig, diese primitive Denkweise jetzt auch auf Nicht-Flugpassagiere auszudehnen.
 

Chillán

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20.06.2021
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Ob ich ein WE in Zürich oder Berlin war, macht überhaupt keinen Unterschied, und ob ich in einer vollbesetzten Diskothek in Mexiko-Stadt oder in einem NRW-Stadtkreis mit Inzidenz < 10 war, ebenfalls nicht. Dieser Abschottungsreflex ist doch nur etwas für Menschen, die sich mit keiner besseren Methode zu behelfen willen. Von daher einfach nur armselig, diese primitive Denkweise jetzt auch auf Nicht-Flugpassagiere auszudehnen.

Natürlich macht das einen großen Unterschied, denn in Deutschland wird viel getestet und man wird durch das Hinterlassen der Kontaktdaten über positive Mitfeierndene informiert. Die Impfung ist kostenlos und für Nicht-Allergiker bedenkenlos machbar. Mit den Pandemie-Verlängerern muss man kein Mitleid haben.
 
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unseen_shores

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30.10.2015
8.919
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Trans Balkan Express
Wer sich und andere in Gefahr bringt, muss eben Tests machen. Man kann nicht nachvollziehen, ob du nur ein Wochenende in Zürich warst, oder drei Wochen in Mexiko feiern.

Damit unterstellst Du, dass jeder der reist, eine Gefahr für andere darstellt. Man kann auch nach Österreich fahren und sich dort in eine Berghütte begeben. Dann gefährdet man weder sich noch andere. Leons Pöbeleien sind nur schwer erträglich und die Appelle, er möge seine Kritik versachlichen, fruchten leider auch nicht. Man muss das Ganze aber schon differenziert betrachten. Und ob eine allgemeine Testpflicht bei der Einreise von den Verwaltungsgerichten pauschal gehalten wird, wissen wir nicht. Außerdem gibt es eine normative Kraft des Faktischen. Praktisch müssten alle Grenzen (auch die abbegelegene grüne Grenze zu Tschechien und zu Polen) überwacht werden. Dies ist faktisch nicht möglich.
 
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Biohazard

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29.10.2016
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madger

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26.04.2014
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Es gibt in Deutschland ca. 7 Mio Familien
a) deren minderjährige Kinder nicht geimpft werden (können / sollen / dürfen / you name it)
b) auch mal gerne verreisen
c) Quarantäne der Kinder jedoch einen "Showstopper" darstellen

In anderen Ländern macht man sich über sowas Gedanken, dort sind minderjährige Kinder folgerichtig von Quarantäne ausgenommen.
Mich nervt es total, dass es keine vernünftigen Regelungen für Kleinkinder gibt. Wir müssen jetzt nach Rückkehr zur Kinderärztin für den Test. Es gab ja mal Überlegungen Kinder von vollständig geimpften Eltern von der Quarantäne zu befreien. Man ist hier aber nicht weiter aktiv geworden.
 

skyblue99

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24.08.2019
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Natürlich macht das einen großen Unterschied, denn in Deutschland wird viel getestet und man wird durch das Hinterlassen der Kontaktdaten über positive Mitfeierndene informiert. Die Impfung ist kostenlos und für Nicht-Allergiker bedenkenlos machbar. Mit den Pandemie-Verlängerern muss man kein Mitleid haben.

Kontaktdaten werden z.B. in NRW bei einer Inzidenz < 10 in der Gastro auch nicht mehr erhoben. Abgesehen davon sind die meisten Kontaktlisten ohnehin löchrig wie ein Schweizer Käse. Verständlich, da es immer noch keine datenschutzsichere Variante gibt, solche Listen zu führen. Papierlisten kann sich von den Mitarbeitern jeder schnappen, oft liegen sie auch einfach offen herum und gelegentlich kommt ja auch mal die Polizei vorbei und nimmt die unter irgendeinem herbeigedichteten Anlass mit. Und ach ja, ich weiß nicht, wie oft das schon gesagt wurde, also so langsam müsste das doch jeder verstehen, der es verstehen will, die meisten von dir so genannten "Pandemieverlängerer" wünschen gar nicht, durch Einschränkungen anderer Leute geschützt zu werden. Das ist ein totales Strohmannargument.
 
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unseen_shores

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30.10.2015
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Trans Balkan Express
Und ach ja, ich weiß nicht, wie oft das schon gesagt wurde, also so langsam müsste das doch jeder verstehen, der es verstehen will, die meisten von dir so genannten "Pandemieverlängerer" wünschen gar nicht, durch Einschränkungen anderer Leute geschützt zu werden. Das ist ein totales Strohmannargument.

Es geht aber nicht darum, ob diese Leute geschützt werden wollen oder nicht. Infektionsschutzrecht ist Gefahrenabwehrrecht. Also ist die einzig allein entscheidende Frage, ob von diesen Personen eine (Anscheins-)gefahr ausgeht.
 

adiru

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05.10.2009
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JFK
Konkrete Frage (sorry falls das schon x-Mal durchgekaut wurde, ich habe bei all den Verordnungen den Überblick verloren):

Ich muss nächste Woche für einen Tagestrip nach Madrid, eine Übernachtung ist geplant. Ich gehe Stand jetzt davon aus dass ganz Spanien am Freitag zum Hochinzidenzgebiet deklariert wird, und damit ab nächste Woche die entsprechenden Regeln der CoronaEinreiseV des Bundes für Hochinzidenzgebiete Anwendung findet. Konkret (da erst einfach geimpft) müsste ich bei Rückreise 10 Tage in Quarantäne, bzw mich ab Tag 5 frei-testen lassen.

§6 Abs. 6. der CoroneEinreiseV lässt eine Ausnahme für Tagespendler zu (<24h), wäre ich also von der Einreiseanmeldung und Quarantänepflicht befreit wenn ich die Reise <24h halte? Falls die Frage zu bejahen wäre...reicht als Nachweis ggf. das Vorzeigen der Boardingpässe aus? Habe Bedenken dass man mich in Madrid nicht boarden lässt in Unkenntnis einer solchen Regel.
 

danix

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16.03.2010
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Kloten, CH
Mir ist schon klar, dass das in diesem unseren Umfeld mehr weh tut als bei Haustechnikdialog, XBox-Passion oder im Mein-schöner-Garten-Forum - aber "auch mal gerne verreisen" ist halt im Moment nicht. Das sollte in bald anderthalb Jahren jedem klar geworden sein.

Und im Moment bin ich für alles, was auch nur einen Impfverweigerer zur Raison bringt, um die zu schützen, die sich nicht impfen lassen können.
Hehe, ruhig Blut, die Impfverweigerer werden ihre Immunität auch erlangen und dies sollte eigentlich weder Geimpfte noch die Politik zukünftig kümmern. England geht da offensichtlich mit gutem Beispiel voran, nur Schade, dass die DACH-Jugend (noch) nicht einreisen darf. Die Chance zur schnellen Immunität in den Niederlanden wurde für die Clubgänger leider schon wieder beendet.
Und sollte man sich doch nicht Anstecken wollen, Impfungen scheinen in Europa massenhaft überzählig verfügbar, für diejenigen die doch noch wollen.
 
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danix

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16.03.2010
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Ob ich ein WE in Zürich oder Berlin war, macht überhaupt keinen Unterschied, und ob ich in einer vollbesetzten Diskothek in Mexiko-Stadt oder in einem NRW-Stadtkreis mit Inzidenz < 10 war, ebenfalls nicht. Dieser Abschottungsreflex ist doch nur etwas für Menschen, die sich mit keiner besseren Methode zu behelfen willen. Von daher einfach nur armselig, diese primitive Denkweise jetzt auch auf Nicht-Flugpassagiere auszudehnen.
Ne, ist zwar auch doof, aber immerhin fair. Fliegen ist auch punkto Covid-19 definitiv nicht gefährlicher als andere Reisearten. Party-People fahren nicht allein im Auto.
 

cornbread

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30.01.2015
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Konkrete Frage (sorry falls das schon x-Mal durchgekaut wurde, ich habe bei all den Verordnungen den Überblick verloren):

Ich muss nächste Woche für einen Tagestrip nach Madrid, eine Übernachtung ist geplant. Ich gehe Stand jetzt davon aus dass ganz Spanien am Freitag zum Hochinzidenzgebiet deklariert wird, und damit ab nächste Woche die entsprechenden Regeln der CoronaEinreiseV des Bundes für Hochinzidenzgebiete Anwendung findet. Konkret (da erst einfach geimpft) müsste ich bei Rückreise 10 Tage in Quarantäne, bzw mich ab Tag 5 frei-testen lassen.

§6 Abs. 6. der CoroneEinreiseV lässt eine Ausnahme für Tagespendler zu (<24h), wäre ich also von der Einreiseanmeldung und Quarantänepflicht befreit wenn ich die Reise <24h halte? Falls die Frage zu bejahen wäre...reicht als Nachweis ggf. das Vorzeigen der Boardingpässe aus? Falls die Frage zu bejahen wäre...reicht als Nachweis ggf. das Vorzeigen der Boardingpässe aus? Habe Bedenken dass man mich in Madrid nicht boarden lässt in Unkenntnis einer solchen Regel.
Ob Risiko-/Hochinzidenz-oder Virusvariantengebiet ist denen in Madrid beim Boarding egal. Solange Du einen gültigen Corona-Test vorzeigen kannst und eine Deutsche PLf wirst Du mitgenommen. In die PLf gibst Du als sonstigen Grund den Ausnahmenparagraphen §6 Abs. 6. der CoroneEinreiseV an und lädst ggf. Deinen Test mit hoch, wenn Du alles Digital machen möchtest. Wenn Dein Gesundheitsamt die Boardkarten oder sonst noch einen Nachweis haben wollen, teilen sie Dir das schon noch mit.
 
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falke3

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01.02.2018
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Es geht aber nicht darum, ob diese Leute geschützt werden wollen oder nicht. Infektionsschutzrecht ist Gefahrenabwehrrecht. Also ist die einzig allein entscheidende Frage, ob von diesen Personen eine (Anscheins-)gefahr ausgeht.
Aber vor allem geht es hier um die Grundrechte, und zwar die Grundrechte aller, auch der Ungeimpften. Also sowas wie Recht auf körperliche Unversehrheit (welches übrigens NICHT ein Recht auf Infektionsschutz beinhaltet), Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, Bewegungsfreiheit (Quarantäne ist schließlich Freiheitsberaubung) usw.

Daher finde ich die Aussagen von @Chillán und @Airsicknessbag ungeheuerlich, weil das auf eine Impf-Apartheid hinausläuft (die übrigens auch für die Geimpften weiterhin nervig ist, weil dann natürlich überall der Impfpass vorgelegt werden muss und man trotzdem keine Normalität hat).

Vor allem aber sieht man an solchen schon, wie stark sich totalitäre Denkweisen inzwischen leider in den Köpfen vieler festgesetzt haben. Da bezeichnet man Ungeimpfte einfach als "Gefahr" (was aber Leute die nicht gegen Influenza, Pneumokokken oder Meningitis geimpft sind gleichermaßen sind), denen man alleine deshalb die Grundrechte weiterhin wegnehmen soll.
Zur Erinnerung: Ursprünglich war mal das Ziel, dass es in den Intensivstationen zu keiner Triage kommt. Diese Gefahr besteht laut der Projektion des RKI (https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2021/Ausgaben/27_21.pdf?__blob=publicationFile) auch bei "nur" 65% Impfrate (die bald erreicht ist) nicht, auch nicht im Winter während der 4. Welle und wenn es gar keine Gegenmaßnahmen gibt.
Im gleichen Dokument ist übrigens anschaulich Berechnet, dass 5%-Punkte mehr Geimpfte über 60 Jahre einen dreimal so starken Effekt zur Reduzierung der Intensivpatienten haben als 20%-Punkte mehr Geimpfte unter 60 Jahren.
Was das zeigt: In der 4. Welle im Winter wird es nahezu ausschließlich solche Menschen auf den Intensivstationen geben, die die Impfung angeboten bekommen haben, sie aber nicht wollten.

Das alleine ist ausreichend "Nachteil" und der einzige gerechtfertigte, weil natürliche Nachteil, den Ungeimpfte haben: Dass sie eben nicht vor einer Infektion geschützt sind, also sie selber, für sich.

Deswegen sind jegliche Forderungen nach Bevorzugung von Geimpften grob Verfassungswidrig und zeugen von einem totalitären Denken: Dass man jede Infektion verhindern will, auch solche von Leuten die sich aktiv gegen die Impfung entschieden haben, und vor allem ohne dass es notwendig ist, im Triage in den Intensivstationen zu verhindern.
Das Grundgesetz sieht nämlich vor, dass jede Grundrechtseinschränkung dauernd erneut einer Verhältnismäßigkeitsabwägung unterzogen werden muss und da ist klar, dass man freilich mit "Triage verhindern" eher eine Verhältnismäßigkeit hat als nur mit "Infektionen verhindern" - zumal letzteres auch bei der Influenza trotz bis zu 20.000 Toten pro Jahr nie auch nur irgendeine Grundrechtseinschränkung gerechtfertigt hat. Die RKI-Daten zeigen klar, dass wir auch bei Aufhebung aller Maßnahmen und Impfungen auf dem aktuellen Stand (da in Risikogruppen eben weit über 80%, oft sogar über 90%) sicher keine 20.000 Toten pro Jahr mehr zu erwarten haben.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
8.919
13.671
Trans Balkan Express
Aber vor allem geht es hier um die Grundrechte, und zwar die Grundrechte aller, auch der Ungeimpften. Also sowas wie Recht auf körperliche Unversehrheit (welches übrigens NICHT ein Recht auf Infektionsschutz beinhaltet), Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, Bewegungsfreiheit (Quarantäne ist schließlich Freiheitsberaubung) usw.

Daher finde ich die Aussagen von @Chillán und @Airsicknessbag ungeheuerlich, weil das auf eine Impf-Apartheid hinausläuft (die übrigens auch für die Geimpften weiterhin nervig ist, weil dann natürlich überall der Impfpass vorgelegt werden muss und man trotzdem keine Normalität hat)...

Na in Deinem Beitrag geht einiges zielich durcheinander. Das gehört aber alles in den Bereich GudW. Reisen kann man ja auch als Ungeimpfter. Nur muss man dann eben ggf. bald einen Test vorlegen. Die Preisfrage ist, ob dies verhältnismäßig ist. Ich tippe darauf, dass die Verwaltungsgerichte dies akzeptieren werden. Google mal Apartheid. Dies ist etwas vollkommen anderes.

Und: andere Länder verlangen auch von ihren eigenen Staatsangehörigen Tests (oder Impfungen) bei der Einreise. Selbst Dein geliebtes Schweden fordert in bestimmten Situationen Tests bzw. eine siebentägige Quarantäne.

Es ist schon merkwürdig, dass die Totalitarismuskeule ausschließlich im Zusammenhang mit Deutschland geschwungen wird und bevor Du sie auspackst, lies Hannah Arendt.
 
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falke3

Erfahrenes Mitglied
01.02.2018
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Du hast das Problem nicht verstanden. Das Grundgesetz sieht vor, dass jede Maßnahme unbedingt erforderlich sein muss, um Triage zu verhindern. Wenn sie nur dem Zweck dient, Infektionen zu verhindern, reicht das nicht. Denn dann müsste man ja bei jeder Grippewelle mit Quarantäne, Tests und Lockdown arbeiten.
Und mit JEDER Maßnahme ist auch wirklich JEDE gemeint, egal wie klein oder wenig einschränkend sie sein mag (wobei eine Testpflicht nicht geringfügig ist).

Denn es gibt KEIN Grundrecht auf Infektionsschutz. Gabs bisher auch nie. Und spätestens jetzt ist durch die Impfungen das Coronavirus in keinster Weise gefährlicher als die Influenza, die eben auch deshalb nie als so gefährlich angesehen wurde, weil man dagegen impfen kann (die Symptome sind ja sogar schwerer als bei Corona).

Natürlich ist auch in Schweden nicht alles perfekt - aber immer noch um ein vielfaches besser als in D und allen anderen europäischen Ländern.

Aber ja, Totalitär ist das, was gemacht wird: Kannst du am Besten daran erkennen, dass man unbedingt jeden einzelnen Menschen in vielen Bereichen des täglichen Lebens "erwischen" will, überall Abstand, Maske, Einschränkungen. Das ist totalitär, weil es jeden betrifft und betreffen soll, jeder eingeschränkt wird, per Zwang.
Und alles, auch elementarste Grundrechte, wird einem "gemeinsamen" höheren Ziel untergeordnet, nämlich "Infektionszahlen senken". Übrigens zum Selbstzweck, denn durch die Impfungen ist die Zahl derer, die schwere Verläufe erleiden ohne ein Impfangebot erhalten zu haben verschwindend gering.

Schlimm ist, dass man heute das, was man vor nichtmal 2 Jahren als normal empfand als skandalöse, völlig verrückte Freiheit abtut.
 

gamer4all

Erfahrenes Mitglied
03.01.2013
364
113
Der Totalititarismus wird unweigerlich kommen. Wir haben immer mehr NPCs in der Bevölkerung und gleichzeitig sinkt der durchschnitts-IQ. Die Politik nutzt das um mehr Macht zu bekommen/ an der Macht zu bleiben, indem Sie sagt Gruppe X macht das/nicht das also verbieten wir allen Z zu machen (so eine Art Arbitrage). So Leute wie Chillan fallen dann darauf rein und denken weil Gruppe X das nicht macht kann ich nicht reisen. Diese bösen bösen X Leute. Checken aber nicht, das Gruppe X nicht das Reisen verbietet.
Deshalb drehen sich alle im Kreis. Diese unkontrollierte Reisefreiheit wird nicht mehr zurückkommen.
 
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