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Ganz so einfach scheint das nicht zu gehen:Beurlaubung = Freistellung = Entbindung der einseitig vertraglichen Pflichten = keine Zustimmung notwendig
Quelle: https://www.arbeitsrechte.de/freistellung/#Gruende_fuer_eine_Freistellung_von_der_ArbeitWann kann der Chef einen Mitarbeiter freistellen?
Freistellung nach Kündigung: Sollten Andere durch den Arbeitnehmer gefährdet sein, kann er vom Chef freigestellt werden.
Freistellung nach Kündigung: Sollten Andere durch den Arbeitnehmer gefährdet sein, kann er vom Chef freigestellt werden.
Eine Freistellung durch den Arbeitgeber darf normalerweise nur in Ausnahmefällen stattfinden, wenn der betroffene Arbeitnehmer damit nicht einverstanden sein sollte. Zu diesen Ausnahmen zählt beispielsweise, wenn bereits eine Kündigung ausgesprochen wurde und es lediglich um die Zeit der jeweiligen Kündigungsfrist geht.
Diese Frist sollte einen Zeitraum zwischen einem und drei Monaten nicht überschreiten. Vor allem eine verhaltens- oder personenbedingte Kündigung mit anschließender Freistellung ist denkbar, wobei eine Freistellung während der Kündigungsfrist auch bei einer Entlassung aus betriebsbedingten Gründen im Bereich des Möglichen liegt. Eine weitere Ausnahmesituation besteht, wenn der Grad an Interesse des Chefs an der Freistellung höher ist als der des Arbeitnehmers an seiner Arbeitsstelle.
So ähnlich hatte ich auch die Erläuterung unseres Arbeitsrechtlers im Kopf.