WESTIN Leipzig Buchungsverbot - Hausverbot

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marco50

Erfahrenes Mitglied
30.11.2014
666
318
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Beurlaubung = Freistellung = Entbindung der einseitig vertraglichen Pflichten = keine Zustimmung notwendig
Ganz so einfach scheint das nicht zu gehen:

Wann kann der Chef einen Mitarbeiter freistellen?

Freistellung nach Kündigung: Sollten Andere durch den Arbeitnehmer gefährdet sein, kann er vom Chef freigestellt werden.
Freistellung nach Kündigung: Sollten Andere durch den Arbeitnehmer gefährdet sein, kann er vom Chef freigestellt werden.
Eine Freistellung durch den Arbeitgeber darf normalerweise nur in Ausnahmefällen stattfinden, wenn der betroffene Arbeitnehmer damit nicht einverstanden sein sollte. Zu diesen Ausnahmen zählt beispielsweise, wenn bereits eine Kündigung ausgesprochen wurde und es lediglich um die Zeit der jeweiligen Kündigungsfrist geht.

Diese Frist sollte einen Zeitraum zwischen einem und drei Monaten nicht überschreiten. Vor allem eine verhaltens- oder personenbedingte Kündigung mit anschließender Freistellung ist denkbar, wobei eine Freistellung während der Kündigungsfrist auch bei einer Entlassung aus betriebsbedingten Gründen im Bereich des Möglichen liegt. Eine weitere Ausnahmesituation besteht, wenn der Grad an Interesse des Chefs an der Freistellung höher ist als der des Arbeitnehmers an seiner Arbeitsstelle.
Quelle: https://www.arbeitsrechte.de/freistellung/#Gruende_fuer_eine_Freistellung_von_der_Arbeit

So ähnlich hatte ich auch die Erläuterung unseres Arbeitsrechtlers im Kopf.
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
7.179
7.537
Der Kerl ist mittlerweile beurlaubt. Kündigen kann man wegen so etwas auch, aber es wird schwierig und langwierig. Das ist generell ein großes Problem hier in Deutschland: ist die Probezeit erst rum, wird man einen Mitarbeiter kaum mehr los. So sehr ich Arbeitnehmerrechte schätze, aber hier überlegt man sich dreimal ob man jemanden einstellt. Selbst wenn der Kerl gehen möchte wird's schwer, denn mit Aufhebungsvertrag bekommt er von der Agentur eine Sperrfrist.
 
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Forstbetrieb

Erfahrenes Mitglied
17.03.2013
1.358
71
So wie ich die geteilten Informationen verstehen darf, sind wohl zwei Mitarbeiter des Westin Leipzig beurlaubt. Und die Israelische Flagge zu benutzen ist inakzeptabel, denn was hat eine Glaubensrichtung mit einem Land zu tun. Da scheint ein Unwissender mal wieder zu kurz gedacht zu haben und ist in einer dümmlichen Stereotype gelandet... Merke nicht jeder Jude ist Israeli und nicht jeder Israeli ist Jude... Nicht einmal mehr peinlich.
 

KevinHD

Erfahrenes Mitglied
05.07.2012
3.315
2.388
FFM
Jeder Rechtsbeistand würde eine Beurlaubung empfehlen, egal was dran ist. Man muss das Unternehmen aus der Schusslinie nehmen und den Sachverhalt aufklären, alles andere wäre mehr als (medial) fahrlässig und rufgefährdend. Das heißt imho gar nichts.
Danke, genau so ist es. Das ist KEIN Schuldeingeständnis und darf es gar nicht sein.
Es gilt aber in D hoffentlich nicht nur vor Gericht noch die Unschuldsvermutung.

Die Demo war schon recht professionell, oder wer von euch hat gerade mal ein Megaphon zu Hause rumliegen, falls morgen mal wieder demonstriert werden muss?

Um es klar zu machen: Antisemitismus wird in Deutschland in den letzten Jahren durchaus an manchen Stellen zu lasch angegangen.

Im Übrigen finde ich die Beweislastumkehr im AGG ein Unding, aber gut, der Gesetzgeber wollte es eben so.

Ich war weder jemals im 'Westin noch kenne ich Herrn W, der hier ja offenbar schon eine gewisse Spur vor diesem Vorfall hinterlassen hat.

Falls es so war wie Herr Ofarim schreibt und nicht anders, dann gerne den Stab über ihn und das Westin Leipzig brechen, aber bitte nicht vorher. Dann würde ich Herrn Ofarim auch eine Klage auf Schmerzensgeld empfehlen.

Ich habe schon zu oft Geschichten aus einem Mund vernommen und nach Betrachtung aller Beteiligten stellte es sich dann doch noch anders dar. Daher bin ich sehr skeptisch solange man nur EINE Seite angehört hat. Da war doch angeblich eine Riesenschlange an Gästen? Sollte es nicht noch den einen oder anderen Zeugen geben?
 
Zuletzt bearbeitet:

Weltenbummler42

Erfahrenes Mitglied
08.06.2010
3.725
1.113
noch TXL
wie viel Schaden muss/darf ein Arbeitnehmer dem Unternehmen zufügen, bis es ihn problemlos entlassen kann?
Handelt es sich um einen Einzelfall oder gab es schon ähnliche vorgelagerte Fälle von dem Mitarbeiter oder anderen?
Sehe den Arbeitgeber in der Pflicht, das er bei der Einstellung deutlich macht was er erwartet und was er auf keinen Fall duldet.
Eine jährliche Nachschulung z.B. in Weltoffenheit sollte obligatorisch sein, um alle Mitarbeiter incl. dem Management immer wieder darauf zu sensibilisieren.

Weltenbummler
 

kmak

Erfahrenes Mitglied
12.03.2016
1.437
983
In Deutschland kann man nicht einfach so beurlauben, zumindest nicht ohne Zustimmung des Arbeitnehmers, da der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Beschäftigung hat.
Aber warum sollte sich jemand gegen bezahlten Zusatzurlaub sträuben?

Als AG hätte ich daher auch geschaut ob es nicht (zumutbare) Arbeit ohne Kundenkontakt gibt. In einem Hotel dürfte sich da wohl etwas finden lassen.
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
5.346
3.042
FRA
Als AG hätte ich daher auch geschaut ob es nicht (zumutbare) Arbeit ohne Kundenkontakt gibt. In einem Hotel dürfte sich da wohl etwas finden lassen.
Meinst Du, den Geschirrspüler bedienen? Gibt's da nicht einen Anspruch auf eine Arbeit, die der Beschreibung der Stelle im wesentlichen entspricht?
 

deecee

Erfahrenes Mitglied
11.12.2018
2.784
3.476
HAM, LBC
Meinst Du, den Geschirrspüler bedienen? Gibt's da nicht einen Anspruch auf eine Arbeit, die der Beschreibung der Stelle im wesentlichen entspricht?
Das kann man ja arbeitsvertraglich regeln, indem man z.B. auch die Möglichkeit eines Einsatzes an einem anderen Einsatzort vereinbart (was ja wohl ohnehin im Hotelbusiness gemacht wird). Dann wird der Herr eben von Leipzig nach Tel Aviv versetzt o.ä. 😄
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.938
16.077
Es gilt aber in D hoffentlich nicht nur vor Gericht noch die Unschuldsvermutung.

Arbeitsrechtlich eben nicht. Wenn sich der Verdacht bei der Verdachtskündigung nicht erhärtet, gibt es einen Wiedereinstellungsanspruch.


So ähnlich hatte ich auch die Erläuterung unseres Arbeitsrechtlers im Kopf.

Ja, schon klar, willkürlich geht es nicht. Wenn der Arbeitgeber aber sein Interesse nachweisen kann, z.B. durch Vertrauensverlust, dann bekommt er die Freistellung auch durch. Und: Selbst wenn sie rechtswidrig ist, ein Schaden entsteht dem Arbeitnehmer nicht, und Schmerzensgeld gibt es nur theoretisch in ganz krassen, de facto nicht vorkommenden Fällen. Sprich, wenn der Arbeitgeber einen nicht mehr am Arbeitsplatz haben will, wird man nicht mehr arbeiten können. Spätestens rein faktisch.


Selbst wenn der Kerl gehen möchte wird's schwer, denn mit Aufhebungsvertrag bekommt er von der Agentur eine Sperrfrist.

Nicht, wenn man mit der Kündigung/dem Aufhebungsvertrag einer Kündigung des Arbeitgebers zuvorkommt. Aber: Das wiederum nicht, wenn die abgewendete Kündigung verhaltensbedingt gewesen wäre.


die Israelische Flagge zu benutzen ist inakzeptabel, denn was hat eine Glaubensrichtung mit einem Land zu tun. Da scheint ein Unwissender mal wieder zu kurz gedacht zu haben und ist in einer dümmlichen Stereotype gelandet... Merke nicht jeder Jude ist Israeli und nicht jeder Israeli ist Jude...

Naja, das würde ich tatsächlich nicht päpstlicher als der Papst sehen. Es war nett gemeint, und Davidsternflaggen ohne Israelbezug zu bekommen, ist wohl auf die schnelle schwierig. Ich glaube in der Richtung hat kein nicht-israelischer Jude ein Problem damit, wenn mit einer israelischen Flagge Solidarität bekundet werden soll.
 

Bilbo

Erfahrenes Mitglied
28.10.2009
3.333
71
PAD/HAJ/KSF
Meinst Du, den Geschirrspüler bedienen? Gibt's da nicht einen Anspruch auf eine Arbeit, die der Beschreibung der Stelle im wesentlichen entspricht?
also er mindestens das Recht als das was im Arbeitsvertrag festgeschrieben wurde beschäftigt zu werden. Wenn er mal als Tellerspüler eingestellt wurde und sich nach oben gerarbeitet hätte , dann könnte er theoretisch auch wieder als Tellerwäscher beschäftigt werden. So kenn ich es jedenfalls als ehemaliger Betriebsrat. Wobei es noch weitere Faktoren gibt. Von daher ist das Arbeitrechtlich eher eine Laienmeinung.
 

Hauptmann Fuchs

Erfahrenes Mitglied
06.04.2011
5.373
4.764
GRQ + LID
Ich habe schon zu oft Geschichten aus einem Mund vernommen und nach Betrachtung aller Beteiligten stellte es sich dann doch noch anders dar. Daher bin ich sehr skeptisch solange man nur EINE Seite angehört hat.
Ich kann mich noch daran erinnern, dass du letztes Jahr beim Reichshof in Hamburg zu Besuch warst, und dann folgendes geschieben hast (in den Box gelandet):

Wenn aber in einem Bereich von ca. 200 qm (Steintorplatz) geballt den ganzen Tag über und vermutlich auch Abend rund 50 Schwarzfrikaner einfach nur rumlungern (anders kann man das nicht bezeichnen), dann kann sich wohl jeder vorstellen was hier abgeht.

Daher hoffe ich doch mal ganz fest, dass du in Coronazeiten neue Ansischten bekommen hast, und die Beiden-Seite-These jetzt auch für dich gilt.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
9.017
13.793
Trans Balkan Express
Daher bin ich sehr skeptisch solange man nur EINE Seite angehört hat. Da war doch angeblich eine Riesenschlange an Gästen? Sollte es nicht noch den einen oder anderen Zeugen geben?

Nun das Westin hat sich ja bereits gestern geäußert:


Übrigens - vorsichtig ausgedrückt - äußerst ungeschickt. Wieso muss ein Hotel Gäste integrieren? Auch die Aktion mit dem Banner mit der Israelfahne war eher unglücklich (ebenfalls sehr vorsichtig ausgedrückt).
 

weltbuerger

Erfahrenes Mitglied
06.02.2018
2.089
1.698
Das Besorgniserregende an diesem Vorfall ist, dass es in einem Westin passierte. Ich will damit nicht sagen, dass Antisemitismus weniger schlimm ist, wenn er in einer 2* Pension in Buxtehude vorfällt. Wäre natürlich nicht weniger schlimm.

In der 2* Pension in Buxtehude gibt es aber vielleicht nur einen Rezeptionisten, der seit x Jahren die Bude schmeißt und das mehr oder weniger unabhängig. In einem Westin aber erwarte ich bestens geschulte Mitarbeiter und Management, das eine Kultur der Gleichbehandlung und Weltoffenheit kultiviert und MA in Bezug auf Diskriminierung sensibilisiert.

Man hätte schon einschreiten müssen, als ein anderer Gast "Pack den Stern ein" schrie. Und das übrige Front Desk hätte eingreifen müssen, als ihr Kollege sich antisemitisch verhielt. Die Computersystem waren ausgefallen, sie hatten eine volle Bude am CI, da kann ja nicht nur ein MA vor Ort gewesen sein.

tl;dr Es sieht leider nicht nur nach eklatanten Fehlverhalten Einzelner, sondern zusätzlich nach Managementversagen aus.
 
Zuletzt bearbeitet:

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Das steht ja nun nicht nur in der Bild-Zeitung:


Abgesehen von der Quelle finde ich man muss bei solchen Stories immer beide Seiten zu Wort kommen lassen. Jede Geschichte dieser Art hat mindestens zwei Perspektiven.

Kann er da jetzt Klage in den USA gegen Marriott einreichen? Würde sich doch lohnen.

Sollte die Geschichte sachlich so zutreffen wie von Herr Ofarim darglegt, dann ist der Herr W. natürlich im Kundenkontakt nicht mehr zu halten.

Bin gespannt, wie es weitergeht :)
Immer wieder diese Forderung "erst Mal beide Seiten hören" ist hier grob fahrlässig aus Sicht des US Konzerns, Antisemitismus ist mittlerweile weit verbreitet ein absolutes No-Go ZU RECHT jeder Tag ohne angemessene Reaktion seitens des Hotels und entsprechender Medienöffentlichkeit kostet Geld und langfristig Buchungsrückgänge, also sofort handeln und gut kommunizieren. Aber nicht den Gast integrieren wollen.
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
7.179
7.537
Übrigens - vorsichtig ausgedrückt - äußerst ungeschickt. Wieso muss ein Hotel Gäste integrieren?
Mich erschreckt die Reaktion noch mehr als der Vorfall. Ein Vollde** an der Rezeption kann mal vorkommen, die kann das beste Bewerbermanagement nicht komplett rausfiltern. Die Reaktion auf einen Vorfall der solche Wellen schlägt wird in der Regel von der Presseabteilung genauestens vorbereitet und von der Geschäftsführung abgesegnet. Wenn das nicht funktioniert liegt einiges im Argen.
 

Herkku Henkilainen

Erfahrenes Mitglied
25.12.2012
1.728
1.628
ZU RECHT jeder Tag ohne angemessene Reaktion seitens des Hotels und entsprechender Medienöffentlichkeit kostet Geld und langfristig Buchungsrückgänge, also sofort handeln und gut kommunizieren. Aber nicht den Gast integrieren wollen.

Bis das Internet diese Aktion vergisst dürften im besten Fall Jahre vergehen. Jeder, der sich über das Westin Leipzig in Zukunft informiert, wird zwangsläufig auf das Thema stoßen. Das bekommen auch die Bustouristen mit (ohne es despektierlich zu meinen).

Seitens Eventhotel wäre wohl ein Rebranding eine denkbare Option.
 
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Weltenbummler42

Erfahrenes Mitglied
08.06.2010
3.725
1.113
noch TXL
Man hätte schon einschreiten müssen, als ein anderer Gast "Pack den Stern ein" schrie. Und das übrige Front Desk hätte eingreifen müssen, als ihr Kollege sich antisemitisch verhielt. Die Computersystem waren ausgefallen, sie hatten eine volle Bude am CI, da kann ja nicht nur ein MA vor Ort gewesen sein.

tl;dr Es sieht leider nicht nur nach eklatanten Fehlverhalten Einzelner, sondern zusätzlich nach Managementversagen aus.
Deshalb muss man (und nicht nur in der Hotelbranche) den Anfängen wehren.
 

Forstbetrieb

Erfahrenes Mitglied
17.03.2013
1.358
71
Ich überlege gerade, was es nach so einem Vorfall in der Gesamtschau bedeuten können würde, von so einem Hotel " integriert " zu werden...

Möchte ich dies?!... NEIN!!!
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Bis das Internet diese Aktion vergisst dürften im besten Fall Jahre vergehen. Jeder, der sich über das Westin Leipzig in Zukunft informiert, wird zwangsläufig auf das Thema stoßen. Das bekommen auch die Bustouristen mit (ohne es despektierlich zu meinen).

Seitens Eventhotel wäre wohl ein Rebranding eine denkbare Option.
Na ja, ein " Event " haben sie ja hinbekommen, würde ich antworten, wenn ich zynisch wäre. Über einen möglichen neuen Hotelnamen schweige ich lieber...
 
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Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
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