EU Fluggastrechte / Annullierung

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mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
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Ja, die Strecke wird noch bedient und es handelt sich um BA
Okay. Es wäre vermutlich einfacher, wenn der Anspruchsgegner eine deutsche Airline wäre. Nun gut.

Klar, im Zweifel kann man das Gespräch ja auch mit dem Handy mitschneiden
Klar, wenn du Lust auf ein Strafverfahren hast (§ 201 StGB).

Wieso könnte das problematisch werden?
Die VO spricht ja von "nach Wunsch des Fluggastes" - das deutsche Recht nicht, was die Frage aufwirft, wann unter nationalem Recht zu erfüllen ist. Unklar ist aber ohnehin, welches nationale Recht Anwendung finden würde. Ich würde da einen Bogen drum machen und genau das fordern, was die VO zubilligt.

Also neu Buchen (beim gleichen Carrier, oder ist das dann egal?) und die Kosten der neuen Buchung direkt einklagen?
Egal nicht, Schadensminderungsobliegenheit sollte man dennoch beachten. Fraglich wäre in diesem Zusammenhang, ob man explizit BA ausschließen könnte, da es unzumutbar erscheinen könnte, sich erneut auf einen bereits vertragsbrüchigen Vertragspartner verweisen zu lassen. Eher eine hypothetische Frage.

Ich habe schon fast den Verdacht, das es ggf. schlauer ist direkt jemanden damit zu beauftragen der sich damit auskennt :unsure:
Ja, da solltest du hier fündig werden. Versuch doch aber erstmal die konsensuale Lösung via Telefon.
 

Strolf

Erfahrenes Mitglied
27.03.2020
2.829
2.251
BA hat ein kleines Callcenter in Bremen. Nummern auf der Webseite.
Die sind dort nett & kompetent. Verstehe nicht, warum man wegen su einer vollkommen normalen Lappalie zu einen Aufriß macht. Ruf an und gut ist. BA ist doch keine Fake billig Airline aus Uganda!
 
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ChrisHD

Erfahrenes Mitglied
08.08.2017
284
46
Heidelberg
Guten Abend/Morgen

Folgendes Problem:
Habe Flüge gebucht via AMEX. Abflug am 07.02.22: SOF-LHR-HEL-JFK-CLT-LAX (return).
SOF nach LHR wäre mit BA gewesen, nach HEL und JFK dann mit AY. JFK, CLT und LAX AA.
BA hat nun die Strecke am 07.02. annulliert und mich auf 06.02.22. umgebucht. Es wurde ein weiterer Flug von AA (LAX-CLT) gestrichen.

Laut meinem Verständnis habe ich nun auf Artikel 8, Absatz1 Buchstabe c "anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.". Habe mit AMEX telefoniert, nach Rücksprache mit BA sagte Sie mir das ich das Ticket nur im mit den Bedingungen "Within 3 days before or up to 14 days after the original departure date" umbuchen kann.
Es wurde auf die BA Bedingungen verwiesen: https://www.britishairways.com/de-d...es/standard-customer-guidelines#cancellations (Cancelled flights - Joint Business AA, AY, JL or CZ).

Da ich trotzdem in etwa zu diesem Zeitpunkt reisen wollte habe ich mir eine neue Verbindung gesucht. SOF-LAX ist gleich geblieben, habe aber das Routing ändern wollen auf SOF-LHR-JFK-ORD-LAX-DCA-JFK-LHR-SOF. Wichtig zu erwähnen ist, dass bei der ursprünglichen Buchung die Verbindungen JFK-CLT-LAX mit einem kurzen Aufenthalt von 2h abgeflogen wären. Bei meiner gewünschten Buchung JFK-ORD-LAX wollte ich ein Stopp von 3 Tagen in ORD einlegen. Ebenso bei der neuen Verbindung LAX-DCA-JFK.

Ich wollte das Ticket nun auf August verschieben, BA (Supervisor) sagte AMEX, ich dürfte das Ticket nur innerhalb 3 Tage von dem ursprünglichen Abflug bis 14 Tage nach dem ursprünglichen Abflug ändern. Diese Aussage ist doch nach Artikel 8, Absatz1 Buchstabe c, falsch, oder?

Was mich zudem interessieren würde: "Muss" ich bei der Umbuchung die ich nun vornehmen werde das originale Routing abfliegen? Falls nein: Kann ich das Routing auf mein anderen gewünschten Routing ändern und falls ja, würden meine Stopps von mehreren Tagen wie oben beschrieben gehen? BA sagte zudem, dass Flüge von AA die "operated by Republic Airways as American Eagle" und "operated by Skywest as American Eagle" nicht von BA gebucht werden können

Grüße und frohes Fest! :)
 

Elephant

Erfahrenes Mitglied
11.03.2010
394
145
STR/VIE/MEX
Ja, die Strecke wird noch bedient und es handelt sich um BA

Klar, im Zweifel kann man das Gespräch ja auch mit dem Handy mitschneiden

Die hatte ich in meiner Mail an den Carrier schon gesetzt, die Antwort war - Umbuchung nur telefonisch.

Also neu Buchen (beim gleichen Carrier, oder ist das dann egal?) und die Kosten der neuen Buchung direkt einklagen?

Ich habe schon fast den Verdacht, das es ggf. schlauer ist direkt jemanden damit zu beauftragen der sich damit auskennt :unsure:
Erst einmal: Deine originale Buchung war ab DE oder bis DE? Wenn nicht, dann ist es zwar grundsätzlich schön, Recht zu haben, aber man müßte es dann auch durchsetzen können. Daher meine Erfahrungen mit BA nur gültig für Abflüge/Ankünfte in DE:

BA verlangt bei mir grundsätzlich einen Anruf für Umbuchungen, Ausnahmen für mich gab es schon beim GoldGuestList-Support, das wird für Dich aber nicht relevant sein. Wenn Du eine praktische Lösung anstoßen möchtest, solltest Du dort wirklich anrufen.

Der Vorschlag, bei der Hotline in Bremen anzurufen, ist gut. Dort ist man grundsätzlich bemüht, eine Lösung zu finden, die den Agents dort möglich ist.
Wenn ich dort kritische Themen durchspreche, habe ich einen Zeugen auf Lautsprecher, ich weise zum Anfang des Telefonats auf das Mithören hin, notiere Anfang und Ende des Telefonats und den Namen des Agents.
Zum Ende des Telefonats frage ich dann, was der Agent in den Buchungsfile als Kommentar einträgt. Wenn es zu keiner Lösung gekommen ist, dann schreibe ich alles zeitnah in einer Email mit weiterer Fristsetzung zusammen, diese sende ich an contactbade@email.ba.com, bcc an einen weiteren externen Zeugen. Du erhältst dann eine automatische Eingangsbestätigung, diese solltest Du speichern, BA hat in der Vergangenheit dann schon bestritten, diese Email je bekommen zu haben.

Wenn sich dann nichts tut, gebe ich meine Fälle an @kexbox. Da bist Du in besten Händen.

Zum Kommentar von @Strolf, daß BA keine Fake Billig Airline aus Uganda sei:
Nein, die kommen aus GB, verweigern jedoch bei mir regelmäßig Ersatzbuchungen zum Zielort (STR wurde storniert und man bietet gar nichts an), verweigert die offensichtlich zu zahlende Kompensation auch vor Gericht bis 1 Tag vor dem Termin, verweigert jegliche Schadenersatzansprüche aus Nichtbeförderung. Man bestreitet den Zugang von Emails, für die man eine Eingangsbestätigung gesendet hatte und bestreitet, daß ich Forderungen überhaupt per Email und nicht telefonisch eingereicht habe.
Meine Flüge waren immer in First Class, ich bin GGL. Also, ich verstehe Kundenservice schon etwas anders. Aber nein, es ist keine Fake Airline aus Uganda.
 

m!ler

Erfahrenes Mitglied
02.08.2015
1.190
195
STR
Brauch mal kurz Hilfe: Gebucht SOF-VIE-STR. SOF-VIE verspätet, Anschluss in VIE weg. Umgebucht auf VIE-FRA-STR. VIE-FRA geflogen. Anschlussflug FRA-STR annulliert - letzte Teilstrecke dann mit der Bahn zurückgelegt. Ursprünglich geplante Ankunft 19:00 Uhr - tatsächliche Ankunft 00:30 Uhr. Hier stehen mir dann 1x 250€ zu, oder?
 

un_lustig

Erfahrenes Mitglied
14.02.2011
1.819
175
VIE
Hallo Team,
mein Flieger von Grz nach Muc wurde gerade vorher defekt. Wir waren drin und mussten weder raus.

Weiter würde es mit United auf einem United Ticket nach DC gehen.

LH hat mich umgebucht auf FRA und einen komplett neuen Flug.

Gehe ich recht in der Annahme, dass mir dennoch die volle Compensation zusteht, da Flugänderung?

Danke
 

cityman

Erfahrenes Mitglied
09.09.2014
374
698
AAH
Hallo zusammen,
bin ratlos bei meinem konkreten Fall und konnte beim Querlesen der letzten 10 Seiten keine Antworten auf meine Fragen finden, vielleicht kann jemand helfen?

Ursprüngliche Buchung (EW)
05.01.2022 CGN-BER 1330-1440

Flug annulliert, Info heute 29.12.2021, 17.13h, somit 7 Tage vor Abflug, Alternative:
05.01.2022 CGN-BER 1945-2055, mir zu spät

Einen für mich passenden Flug gibt es nicht mehr, LH via MUC ist mir zu umständlich, will mit der Bahn fahren.
Meine Fragen:

- EW erstattet den Hinflug (Rückflug will ich wie geplant wahrnehmen), gibt es da Fristen?
- Würde Bahn 1. Klasse fahren wollen, Flug war Eco; welchen Preis kann ich einreichen?
Wenn ich jetzt einen Sparpreis buche, kann ich ein Flexticket abrechnen?
(Bzw. noch konkreter: würde jetzt einen Sparpreis 1. Klasse von meiner Ausgangsbasis (nicht CGN) buchen, aber da sagt EW vermutlich (und zu recht): 1. Klasse und anderer Abfahrtbahnhof zahlen wir nicht.) Welches Ticket reiche ich also ein?
- Was steht mir zu? a+c, b+c, nur a…?
a) Erstattung Flugpreis
b) Erstattung Bahnkarte (Spar/Flex/…?)
c) 250€ aus EU261
- Wie teile ich das EW mit, Mail, Servicecenter, …? „Zwischen den Jahren“ hab ich jetzt auch keine Lust, viel Zeit in einer Hotline zu verbringen.

Danke für Antworten, auch wenn Ihr nur Teilantworten habt, würde mir das helfen. Vielen Dank!
 

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
1.863
1.251
Hallo zusammen,
bin ratlos bei meinem konkreten Fall und konnte beim Querlesen der letzten 10 Seiten keine Antworten auf meine Fragen finden, vielleicht kann jemand helfen?

Ursprüngliche Buchung (EW)
05.01.2022 CGN-BER 1330-1440

Flug annulliert, Info heute 29.12.2021, 17.13h, somit 7 Tage vor Abflug, Alternative:
05.01.2022 CGN-BER 1945-2055, mir zu spät

Einen für mich passenden Flug gibt es nicht mehr, LH via MUC ist mir zu umständlich, will mit der Bahn fahren.
Meine Fragen:

- EW erstattet den Hinflug (Rückflug will ich wie geplant wahrnehmen), gibt es da Fristen?
- Würde Bahn 1. Klasse fahren wollen, Flug war Eco; welchen Preis kann ich einreichen?
Wenn ich jetzt einen Sparpreis buche, kann ich ein Flexticket abrechnen?
(Bzw. noch konkreter: würde jetzt einen Sparpreis 1. Klasse von meiner Ausgangsbasis (nicht CGN) buchen, aber da sagt EW vermutlich (und zu recht): 1. Klasse und anderer Abfahrtbahnhof zahlen wir nicht.) Welches Ticket reiche ich also ein?
- Was steht mir zu? a+c, b+c, nur a…?
a) Erstattung Flugpreis
b) Erstattung Bahnkarte (Spar/Flex/…?)
c) 250€ aus EU261
- Wie teile ich das EW mit, Mail, Servicecenter, …? „Zwischen den Jahren“ hab ich jetzt auch keine Lust, viel Zeit in einer Hotline zu verbringen.

Danke für Antworten, auch wenn Ihr nur Teilantworten habt, würde mir das helfen. Vielen Dank!
a und c, bei b+ c wird es komplexer. Du hast Anspruch auf die nächstmögliche Verbindung. Sprich also Abfahrt nach Abflug etc. Und ähnliche Reiseverbindung, also bei Eco eher 2. Klasse.
Bei a+c EW informieren, dass du den Rückflug wahrnimmst.
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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2.508
Neuss
www.drboese.de
Ursprüngliche Buchung (EW)
05.01.2022 CGN-BER 1330-1440

Flug annulliert, Info heute 29.12.2021, 17.13h, somit 7 Tage vor Abflug, Alternative:
05.01.2022 CGN-BER 1945-2055, mir zu spät

E
- Würde Bahn 1. Klasse fahren wollen, Flug war Eco; welchen Preis kann ich einreichen?
Wenn ich jetzt einen Sparpreis buche, kann ich ein Flexticket abrechnen?
(Bzw. noch konkreter: würde jetzt einen Sparpreis 1. Klasse von meiner Ausgangsbasis (nicht CGN) buchen, aber da sagt EW vermutlich (und zu recht): 1. Klasse und anderer Abfahrtbahnhof zahlen wir nicht.) Welches Ticket reiche ich also ein?

Grundsätzlich kann Ersatzbeförderung auch per Bahn erfolgen, aber die Risiken erhöhen sich natürlich dadurch. Abrechnen kannst du natürlich nur, was Du auch bezahlt hast. Ich denke auch, dass hier nur die 2. Klasse erstattungsfähig ist. Vorher aber zur Ersatzbeförderung mit Fristsetzung auffordern

service@eurowings.com ist Dein Freund, weil dort Deine Nachrichten eingehen, damit Fristen dann fruchtlos verstreichen können. Zur Sicherheit Mails in BCC an Dritte senden.
 
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TPA

Aktives Mitglied
20.09.2012
243
50
FRA
Guten Abend zusammen,

ich habe mal eine Frage bezüglich EU-Compensation für einen Flug von +1.

Lufthansa Ticket Stock (ausgestellt in USA)
FRA-SFO-HNL

Der Transatlantik war mit LH und pünktlich, der Anschlussflug nach HNL mit UA wurde dann gestrichen und der dafür eingesetzte Ersatzflug ist selbst nochmal mehrfach verschoben worden (Verspätung ca. 20 Stunden) sodass eine erneute Umbuchung erfolgte.
Ankunft in HNL dann circa 16 Stunden später als vorgesehen und am nächsten Tag.
Grund der Verspätung war wohl zunächst eine verspätete Ankunft des Fliegers und dann Crew Probleme.

Ich habe gelesen, es gab ein EuGH Urteil, welches besagt, dass man bei einem Anschlussflug grundsätzlich mal Anspruch auf EU-Compensation hat, solange die Reise in der EU gestartet ist? Also auf EUR 600? Hat das schonmal jemand hier durchgesetzt?
Wenn ja, wäre dann LH als ausstellende Airline (oder längster Flug) verantwortlich oder United als Verursacher der Verspätung?

+1 hat jetzt eine E-Mail von United bekommen, in der ein Gutschein von USD 200 angeboten wird. Bevor sie damit aber vllt auf irgendwelche Ansprüche verzichtet, frage ich mich, ob doch ein Anspruch auf EUR 600 bestünde und wie die Chancen wären das durchzusetzen oder ob man besser dran ist einfach die $ 200 zu nehmen?

Freue mich auf jegliche Erfahrungen, Tipps etc.

Danke im Voraus!
 

cityman

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09.09.2014
374
698
AAH
Grundsätzlich kann Ersatzbeförderung auch per Bahn erfolgen, aber die Risiken erhöhen sich natürlich dadurch. Abrechnen kannst du natürlich nur, was Du auch bezahlt hast. Ich denke auch, dass hier nur die 2. Klasse erstattungsfähig ist. Vorher aber zur Ersatzbeförderung mit Fristsetzung auffordern

service@eurowings.com ist Dein Freund, weil dort Deine Nachrichten eingehen, damit Fristen dann fruchtlos verstreichen können. Zur Sicherheit Mails in BCC an Dritte senden.
O, eine Antwort "von höchster Stelle", vielen Dank!

Sorry, hab aber nicht ganz verstanden: welche Risiken erhöhen sich durch Ersatzbeförderung per Bahn?
Wenn ich vor Abflug den Hinflugpreis erstatten lasse (und hinterher die 250€ einfordere; also Variante a+c), brauche ich doch keine Fristen setzen, oder denke ich da falsch/übersehe was?

(Den Aufpreis zur Bahn würde ich dann selbst zahlen, sonst wird mir das mit Strecke/Klasse und Fristen zu kompliziert.)
 

kexbox

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04.02.2010
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Neuss
www.drboese.de
Ich habe gelesen, es gab ein EuGH Urteil, welches besagt, dass man bei einem Anschlussflug grundsätzlich mal Anspruch auf EU-Compensation hat, solange die Reise in der EU gestartet ist? Also auf EUR 600? Hat das schonmal jemand hier durchgesetzt?
Wenn ja, wäre dann LH als ausstellende Airline (oder längster Flug) verantwortlich oder United als Verursacher der Verspätung?
Genau, LH muss 600 € zahlen:
 
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kexbox

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04.02.2010
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Neuss
www.drboese.de
Das kann ich Dir nicht beantworten, da ich nur die Fälle zu Gesicht bekomme, in denen es nicht klappt. Aber ist ja kein Problem: Im Erfolgsfall trägt LH die Kosten für Anwalt und Gericht in aller Regel.
 
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TPA

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20.09.2012
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Das kann ich Dir nicht beantworten, da ich nur die Fälle zu Gesicht bekomme, in denen es nicht klappt. Aber ist ja kein Problem: Im Erfolgsfall trägt LH die Kosten für Anwalt und Gericht in aller Regel.

Danke, dass du dir die Zeit nimmst zu antworten!
Eine kleine Frage noch: Macht es einen Unterschied, wenn keiner der UA Flüge mit LH-Codeshare Nummer auf dem Ticket war? Im Urteil waren das ja wohl Code-Share Flüge.
Es war sogar bei uns ganz ursprünglich mal eine LH Codeshare Nummer, aber die ist schon Monate vor dem Flug durch einen typischen United-Flugplanwechsel durch eine UA Nummer ersetzt worden.
 

kexbox

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04.02.2010
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Neuss
www.drboese.de
Danke, dass du dir die Zeit nimmst zu antworten!
Eine kleine Frage noch: Macht es einen Unterschied, wenn keiner der UA Flüge mit LH-Codeshare Nummer auf dem Ticket war? Im Urteil waren das ja wohl Code-Share Flüge.
Es war sogar bei uns ganz ursprünglich mal eine LH Codeshare Nummer, aber die ist schon Monate vor dem Flug durch einen typischen United-Flugplanwechsel durch eine UA Nummer ersetzt worden.
Codeshare ist egal. Genau solche total schwierig zu durchblickenden Konstrukte will die VO im Sinne des Passagierschutzes nicht würdigen.
Die Grundregel (für 98% der Fälle): Ist ein lahmer Kranich auf der Blechröhre zu sehen, ist Köln Dein Schuldner.
 
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cityman

Erfahrenes Mitglied
09.09.2014
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a und c, bei b+ c wird es komplexer. Du hast Anspruch auf die nächstmögliche Verbindung. Sprich also Abfahrt nach Abflug etc. Und ähnliche Reiseverbindung, also bei Eco eher 2. Klasse.
Bei a+c EW informieren, dass du den Rückflug wahrnimmst.
Danke nochmal für die Rückmeldungen.

Eurowings hat nach einer Stunde zurückgemailt: sie erstatten den Flugpreis, zahlen die Differenz zur Bahn 2. Klasse und die Eu261 Entschädigung. :unsure:
Und entschuldigen sich, dass es bis zu 10 Werktage dauern kann bis das Geld da ist. Was ist denn da los?
Ist ja auch mal schön, wenn's läuft!

Update 10.01.2022: heute waren Kompensation + Differenz auf dem Konto, Erstattung Flugpreis schon letzte Woche.
 
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