EU Fluggastrechte / Annullierung

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djmrk

Neues Mitglied
08.11.2020
16
1
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Hallo zusammen,

ich wurde vor 2 Monaten per Antigen-Schnelltest positiv getestet und konnte somit meinen Flug nicht antreten. Eigentlich hätte ich über meinen Drittanbieter flexibel umbuchen können, ging aber nicht mehr, weil ich mich schon online bei TAP eingecheckt habe. Nun habe ich das leidige Thema, dass mein Drittanbieter behauptet es wäre ein Fall für TAP und TAP behauptet, ich solle mich an den Drittanbieter wenden.

Ich habe direkt am Tag des Fluges einen Fall bei TAP aufgemacht, der noch nicht bearbeitet wurde. Nach einem Anruf vor einigen Wochen hat TAP behauptet, das Thema wäre nun priorisiert.

Wie seht ihr die Chancen an das komplette Geld zu kommen oder den Flug nachträglich umbuchen zu lassen oder einen Gutschein zu erhalten? An wen muss ich mich da wenden - Airline oder Drittanbieter? Nach meinen Recherchen ist das Airline-Sache, aber vielleicht kennt die Community ja ähnliche Fälle.
Soll ich im Notfall einfach auf die Erstattung der Steuern und Gebühren pochen, damit ich wenigstens einen Teil des Geldes zurück erstattet bekomme?

Viele Grüße

PS: PCR-Test war daraufhin negativ, falls das noch eine Rolle spielen sollte.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.326
2.532
Neuss
www.drboese.de
Selbst ohne 261/2004 ist die Airline der Ansprechpartner. Eine Ausnahme könnte man hier überlegen, da ja gerade das Umbuchen nach CI beim OTA nicht mehr klappte. Aber solche Buden willst Du in der Regel gar nicht in Anspruch nehmen.

Ohne anwaltliche Aufforderung oder Klage wird TAP sicher nicht zahlen.

Ich grübele, ob hier nicht ein paar Hürden liegen. Klar: TAP hätte Beförderung verweigert, der Grund dafür stammte aber ja aus der Sphäre des Passagiers.
 
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TPA

Aktives Mitglied
20.09.2012
243
50
FRA
Codeshare ist egal. Genau solche total schwierig zu durchblickenden Konstrukte will die VO im Sinne des Passagierschutzes nicht würdigen.
Die Grundregel (für 98% der Fälle): Ist ein lahmer Kranich auf der Blechröhre zu sehen, ist Köln Dein Schuldner.

Aber die “lahme“ Blechröhre war in dem Falle ja der United-Anschlussflug. Oder habe ich dich jetzt falsch verstanden?

Ich werde aber in jedem Fall mal meinen Claim mit dem LH Formular einreichen und vielleicht noch kurz Bezug auf o.g. Urteil nehmen.
Auf jeden Fall vielen Dank!
 

mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678

djmrk

Neues Mitglied
08.11.2020
16
1
AMS - LIS - GIG.
Test war erforderlich für die Einreise in Brasilien. Maximal 24h-alter Antigentest oder 72h alter PCR-Test.
 

mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
In Deutschland würde man diese Situation vermutlich als Annahmeverzug einordnen, mit der Folge, dass der Unternehmer den Vertrag kündigen könnte...

Hier bestehen Bezugspunkte zu Niederlande und Portugal, nicht zu Deutschland. Dazu der OTA.

Was ich machen würde:

1. Kulanzbestimmungen von TAP gründlich prüfen (sei es Cash, Voucher, Umbuchung, etc.), ebenso evtl. bestehende Versicherungen
2. Versuchen, sich auf Art. 3.1.4. der TAP ABB zu berufen: https://www.flytap.com/-/media/Flyt...hash=11D8ED54DEDCD09E3940BCDCB68E672CDEBF1DD3
3. Wenn nichts geht, S&G zurückholen
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.094
638
AMS - LIS - GIG.
Test war erforderlich für die Einreise in Brasilien. Maximal 24h-alter Antigentest oder 72h alter PCR-Test.
PS: PCR-Test war daraufhin negativ, falls das noch eine Rolle spielen sollte.
Sehr ärgerlich und der Grund, warum ich bei solchen Fernreisen ungern mich auf den Antigentest kurz vorher verlasse. Die False-Positive Rate ist nicht sehr hoch, aber irgendwen muß es statistisch erwischen. Bei nem vollbesetzten Flieger wäre immer einer dabei, dem es so die Reise zerschießt.

Natürlich besteht bei PCR das Risiko, daß eine unbemerkt überstandene Infektion da noch Probleme macht. Aber man hat zumindest etwas mehr Zeit zum Disponieren und wird nicht komplett ohne Infektion rausgekegelt.

Hinsichtlich der Fluggastrechte ist und bleibt eine Testpflicht ein Risiko für die Geldbörse des Reisenden. Fernab der Kulanzbestimmungen und S&G geht bei so was letztendlich nicht viel.
 

Nordlicht78

Aktives Mitglied
04.03.2014
156
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HAJ
Hallo zusammen,

wir (4 Erw. + 1 Baby) haben folgenden Flug gebucht:

29.01.22 HAJ - AMS - JRO mit KLM
Abflug 06.10 Uhr, Ankunft 20.45 Uhr

Uns wurde nun der Flug HAJ - AMS vorverlegt auf den 28.01.22 um 18.10 Uhr.
Der Flug AMS-JRO ist am 29.01.22 um 10.25 Uhr geblieben. Somit hätten wir einen Aufenthalt über Nacht in Amsterdam.

Laut KLM sollen wir das Hotel selbst buchen und die Kosten im Nachgang einreichen. Welche Kosten dürfen hier maximal anfallen?
Stehen uns weitere Leistungen nach EU-Fluggastrechteverordnung zu?

Ein alternatives Routing wurde uns ebenfalls vorgeschlagen, kommt für uns aber leider nicht in Betracht. Dieses würde aber auch am 28.01.22 starten.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.094
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Welche Kosten dürfen hier maximal anfallen?
Da gibt es rein rechtlich kein fixes Maximum, es muß den Umständen entsprechend angemessen sein und sollte nicht so aussehen, als ob ihr mutwillig das 5 Sterne gebucht habt. Hängt also auch von der Verfügbarkeit ab.

Ihr kommt abends in AMS an und müßt bei Abflug 10.25 relativ früh zurück sein. Seit unterwegs mit Baby und 4 Erwachsenen, da ist sowieso keine lange An-/Abreise zum Airport mehr zumutbar.

Ich würde unter den Umständen nur Hotels mit freier Stornierbarkeit und in fußläufiger oder 10-Minuten Shuttle Abstand in Betracht ziehen. Aus denen eines im mittleren Preissegment wird save sein. Und preiswert ist in Amsterdam eh nix. Mittleres Preissegment beginnt da sowieso >150 EUR / Zimmer.

Wenn ihr sicher seid, nix anderes mehr an dem Abend tun zu wollen, dann einfach eines der ich glaube 4 Airport Hotels und nicht gerade das Teuerste, dann wird KLM das auch akzeptieren müssen. Wie gesagt, wenn alles andere ausgebucht oder weit weg wäre, müssen sie auch 600 EUR/Nacht für den Luxusbunker latzen - sollte dann allerdings gut dokumentiert sein, daß alles Andere aus war.

Stehen uns weitere Leistungen nach EU-Fluggastrechteverordnung zu?
Angemessene Verpflegung ebenfalls. Hummer, Kaviar und Alk. ist was schwierig unter angemessen zu subsummieren. Ein normales Abendessen mit Frühstück kein Problem. Wobei deutsche Gerichte 1-2 Bier oder ne Flasche normalpreisigen Wein auch schon abgenickt haben, aber da zieren sich die Airlines normalerweise.
 
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mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
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Hummer, Kaviar und Alk. ist was schwierig unter angemessen zu subsummieren. Ein normales Abendessen mit Frühstück kein Problem. Wobei deutsche Gerichte 1-2 Bier oder ne Flasche normalpreisigen Wein auch schon abgenickt haben, aber da ziere
In welcher Reiseklasse wird der Pax befördert? Wer hat die Ausführungen des AG Düsseldorf parat? :)
 

Nordlicht78

Aktives Mitglied
04.03.2014
156
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HAJ
Mir ging’s jetzt eher weniger um den Hummer und den Schampus :)

Hatte eher daran gedacht das eventuell 600€ pro Person zustehen könnten. Hatte vor kurzem gelesen das eine Vorverlegung des Fluges einer Annulierung gleichzusetzen sei und dann die 600€ möglich wären.
 

dreschen

Gründungsmitglied und Senior Chefredakteur VFT
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07.03.2009
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Mir ging’s jetzt eher weniger um den Hummer und den Schampus :)

Hatte eher daran gedacht das eventuell 600€ pro Person zustehen könnten. Hatte vor kurzem gelesen das eine Vorverlegung des Fluges einer Annulierung gleichzusetzen sei und dann die 600€ möglich wären.
Nach meiner Rechnung ist der 28.01. länger als 14 Tage im voraus, also jibbet nichts an Kompensation.
 

AirForce

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21.01.2020
295
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Deutschland
Hat schonmal jemand hier Rossiya verklagt? Ich bräuchte mal eine deutsche Adresse von denen oder kann man in der Klage unproblematisch die russische Adresse angeben und erwarten, dass die Klage vom Gericht in St. Petersburg zugestellt wird? Vielen Dank!
 

Berlin_Lawyer

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10.10.2017
810
98
Berlin
Hat schonmal jemand hier Rossiya verklagt? Ich bräuchte mal eine deutsche Adresse von denen oder kann man in der Klage unproblematisch die russische Adresse angeben und erwarten, dass die Klage vom Gericht in St. Petersburg zugestellt wird? Vielen Dank!
Dafür, dass Du hier einstmals ein „wissenschaftliches Interesse“ angegeben hast, scheint diese Sache Dich ja auch sehr in seinen praktischen Ausmaßen zu bewegen.
 

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rainer1

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29.07.2010
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mein hinflug am 13.03.2022 wurde als bestandteil eines R/T ticket annuliert , der rückflug ebenso, obwohl er noch buchbar ist.
ersatzflug angeblich nicht buchbar, obwohl ich eine umsteigverbindung über MUC gefunden habe. ich wäre dann 3 stunden länger unterwegs.
ich will auf vertragserfüllung bestehen und den hinflug mit fremdairline gebucht bekommen, der rückflug soll wie bisher bleiben.
müsste doch rechtlich in trockenen tüchern sein ?
p.s. ausgleichszahlung wird es wohl nicht geben, da die stornofrist über 14 tagen liegt.
 
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mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
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Bis zum 13.03.22 kriegst du da gerichtlich nichts durchgesetzt. Du wirst ein Vorleistung gehen müssen (neben sauberer Dokumentation, insb. Fristsetzung).
 
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doc7austin2

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10.03.2021
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Vielen Dank!
Kannst du erfahrungsgemäß einschätzen, ob LH bei sowas voraussichtlich freiwillig zahlt oder versucht uns auf United zu verweisen bis man klagt?
i.d.R. wird LH nicht freiwillig die EUR 600 rausrücken - und sich auf stur stellen.
Man darf LH aber freundlicherweise darauf hinweisen, dass sich LH bei UA schadlos halten kann.
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.180
Hat schonmal jemand hier Rossiya verklagt? Ich bräuchte mal eine deutsche Adresse von denen oder kann man in der Klage unproblematisch die russische Adresse angeben und erwarten, dass die Klage vom Gericht in St. Petersburg zugestellt wird? Vielen Dank!
Ging der Flug von Deutschland aus? Dann wäre in vielen Fällen ein deutsches Gericht zuständig.
Vor einem russischen Gericht wirst Du 0% Erfolgschancen haben.
 

Monstertour

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08.01.2016
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LEJ
Folgender - etwas komplexer - Sachverhalt:

Ein Freund +1 war kurz nach Neujahr mit LH HAM-FRA-YYZ gebucht - quasi der Rückflug zum einzigen Wohnsitz, der in Kanada liegt.
Beide besitzen ein kanadisches noch gültiges Arbeitsvisum. Allerdings ist das Visum im alten (ungültig gemachten Reisepass und die beiden haben seit November 21 neue Reisepässe. Gleichzeitig läuft ein Antrag auf Verlängerung des Arbeitsvisums - wofür auch die neuen Pässe erstellt wurde, damit das neue Visum nicht mit dem Ablauf der alten Pässe Ende 2022 ausgelaufen wäre.
Die Konstellation Visum im alten Pass, neuer Pass dabei, war laut mündlicher Aussage der kanadischen Behörden in Ordnung.

Beim Check-in in Hamburg gab es nur Bordkarten HAM-FRA, mit dem Verweis FRA-YYZ sollten sie in FRA am Gate holen.
Die beiden sind direkt bei Öffnung des Gates vorstelltig geworden um die Bordkarten erhalten. Der Agent hat mit mehreren Stellen - u.a. in Toronto gesprochen (hier soll die Verständigung schlecht gewesen sein, da der Agent nicht so flüssig englisch sprach und die Gegenseite sich weigerte mit +1 von meinem Freund zu sprechen).

Fazit:
Das LH System konnte keine Bordkarte ausgeben (oder der Agent war dazu nicht in der Lage) und LH 470 startete ohne die beide. Empfehlung war noch die beiden sollten sich ein eTA beschaffen.

eTA haben die beiden umgehend beantragt und auch direkt bekommen (was mich erstaun, wenn auf diesem Pass ein Visumsantrag läuft).
Am Transferdesk wurden sie kostenfrei auf den Folgetag (auch LH 470) umgebucht und erhielten auch direkt die Bordkarten.

Einreise am Folgetag in Kanada mit Visum um ungültigen Pass und neuem Pass dazu lief problemlos in weniger als 1 Minunte. Nach dem Motto: "Welcome, back", Stempel, fertig,

Frage:
Ist die oben beschriebene Situation - aus Eurer Sicht - ein verweigertes Boarding durch Lufthansa, was als konsequenz einen Anspruch auf 2x600€-EU-Ausglesichzahlung und die Erstattung der Hotelkosten in Frankurt (ca. 100€sowie der Nebenkosten (ca. 30€) zur Folge hätte?

Besten Dank für Eure Einschätzung vorab.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
2.678
2.488
Hmm, ich fliege seit Jahren mit einem US Visum im alten, ungültigen Pass in die USA. War nie ein Problem. Soweit ich weiß, ist das international absolut üblich.
 
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Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.150
504
LEJ
Hmm, ich fliege seit Jahren mit einem US Visum im alten, ungültigen Pass in die USA. War nie ein Problem. Soweit ich weiß, ist das international abs üblich.
Genau diese Verfahrensweise kenne ich auch, deshalb habe ich meinem Freunden ja versucht zu erklären, dass das Problem eher auf seiten Lufthansa liegt und nicht bei seinen Reisedokumenten.

@keksbox: Danke für den Tip - ein Schriftstück mit der bestätigten Vorgehensweise seitens der Kanadier macht die Diskussion mit LH sicher argumentativ stabiler.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.895
11.091
Wenn es vor Gericht darum geht, ob man in Kanada hätte einreisen dürfen oder nicht, sprich um die entsprechende Rechtslage nach kanadischem Ausländerrecht: Ist dann der Kläger darlegungs- und beweispflichtig, oder muss das Gericht selbständig, ggf. unter Einholung eines Gutachtens, die kanadische Rechtslage selbständig berücksichtigen (iura novit curia)?