EU Fluggastrechte / Annullierung

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AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
295
35
Deutschland
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Weil Du ja mehr weisst -> Woher nimmst Du das Wissen, dass eine russische Übersetzung der Klage notwendig sei?
Nach Deiner Logik schreiben Anwälte EC261-Klagen gegen Emirates in Arabisch; Klagen gegen Turkish Airlines in Türkisch und Klagen gegen Air China in Chinesisch. Das kann und mag ich nicht glauben. Diese Notwendigket würde den hohen Schutzcharakter der EU-Fluggastrechteverordnung ja komplett ins absurdum führen.

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Und Du kannst uns bitte sagen, wo sich die ominöse OneWorld Lounge im Nicht-Schengen Bereich am BER befindet. Diese Antwort schuldest Du uns noch.
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Wie bereits woanders beschrieben -> wie die einzelne Grenzstation da stempelt und die genaue Aufenthaltsdauer dokumentiert, ist sicherlich unterschiedlich.

Ich habe durchaus Erfahrung mit Fluggastrechten. Allerdings klage ich zum ersten Mal gegen die Russen. Mir ist auch nicht klar, warum hier gleich dieser herablassende Ton ausbricht.

Der Flug wurde über Aeroflot gebucht. Ich beabsichtige jetzt einfach gemäß § 648 BGB gegen Aeroflot vorzugehen und die Klage in der Justus-von-Liebig-Str. 7, 12489 Berlin zustellen zu lassen.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.179
Mir ist auch nicht klar, warum hier gleich dieser herablassende Ton ausbricht.
-> Das ist deshalb so, weil hier felsenfest behauptet wird, dass diese Klage auch in russischer Sprache zu verfassen sei.

Der Flug wurde über Aeroflot gebucht. Ich beabsichtige jetzt einfach gemäß § 648 BGB gegen Aeroflot vorzugehen und die Klage in der Justus-von-Liebig-Str. 7, 12489 Berlin zustellen zu lassen.
Die ausführende Fluglinie muss verklagt werden.
 
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west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.803
2.311
CGN
Weil Du ja mehr weisst -> Woher nimmst Du das Wissen, dass eine russische Übersetzung der Klage notwendig sei?
Nach Deiner Logik schreiben Anwälte EC261-Klagen gegen Emirates in Arabisch; Klagen gegen Turkish Airlines in Türkisch und Klagen gegen Air China in Chinesisch. Das kann und mag ich nicht glauben. Diese Notwendigket würde den hohen Schutzcharakter der EU-Fluggastrechteverordnung ja komplett ins absurdum führen.

Das steht im Haager Zustellungsübereinkommen, nach dem sich Zustellungen deutscher Behörden und Gerichte in Russland richten.

Die Klage muss auch nicht der Kläger in russischer Sprache verfassen. Ggf. lässt das Gericht sie übersetzen, wobei die dafür anfallenden Kosten erstmal vom Kläger vorzustrecken sind. Klar ist: Solange keine russische Übersetzung vorliegt, macht die Russische Zentrale Stelle (das Justizministerium) sowieso erstmal überhaupt nichts. Wenn man keine Ahnung hat...
 

AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
295
35
Deutschland
Das steht im Haager Zustellungsübereinkommen, nach dem sich Zustellungen deutscher Behörden und Gerichte in Russland richten.

Die Klage muss auch nicht der Kläger in russischer Sprache verfassen. Ggf. lässt das Gericht sie übersetzen, wobei die dafür anfallenden Kosten erstmal vom Kläger vorzustrecken sind. Klar ist: Solange keine russische Übersetzung vorliegt, macht die Russische Zentrale Stelle (das Justizministerium) sowieso erstmal überhaupt nichts. Wenn man keine Ahnung hat...

Vielen Dank für die Klarstellung. Das Haagener Zustellungsübereinkommen ist mir bekannt.

Kannst du deine Kenntnisse auch noch zu meiner Idee, über § 648 BGB gegen Aeroflot vorzugehen, teilen?

Vielen Dank im Voraus!
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.803
2.311
CGN
Vielen Dank für die Klarstellung. Das Haagener Zustellungsübereinkommen ist mir bekannt.

Kannst du deine Kenntnisse auch noch zu meiner Idee, über § 648 BGB gegen Aeroflot vorzugehen, teilen?

Vielen Dank im Voraus!

Dazu habe ich weder nähere Kenntnisse noch mir bislang nähere Gedanken gemacht. Ich würde, wie bereits erwähnt, in Dingen die vom Standardfall ggf. erheblich abweichen, einfach einen Kollegen mandatieren. Hier im Forum gibt es ja gleich mehrere im Flugastrechtebereich tätige Anwälte, wobei ich aus dem jeweiligen Geschäftsmodell geschlossen habe, dass die diese Fälle sogar zu den gesetzlichen Gebühren machen.
 
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AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
295
35
Deutschland
Ich habe jetzt zwar den Sachverhalt nicht vor Augen, aber ..... welcher Anspruch sollte dies für dich sein?

Ich habe über Aeroflot einen Flug gebucht, der durch Rossiya ausgeführt werden sollte und letztlich storniert wurde.

Ich würde lieber gegen Aeroflot vorgehen und bevorzuge deshalb die Rückerstattung über die vertraglichen Ansprüche aus dem BGB.
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
6.585
4.240
MUC/INN
Auch im werkvertraglichen Sinn kann FV und nicht SU dein Vertragspartner sein. Vielleicht hat SU einfach nur vermittelt? Letztlich ändert das materielle Recht aus welchem Du deine Anspruchsgrundlage zu ziehen meinst, ob bundesdeutsche Anspruchsgrundlage oder unmittelbar geltende Verordnung, nix am formellrechtlichen Vorgang
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.860
11.017
Auch im werkvertraglichen Sinn kann FV und nicht SU dein Vertragspartner sein. Vielleicht hat SU einfach nur vermittelt?

Was für Flüge hat FV denn noch unter eigener Flugnummer? Doch nur Warmwasser, mit dem man als Otto-Normalwestler nicht in Berührung kommt, oder? Wenn der Passagier auf einem Flug mit (nur) SU-Flugnummer ist, ist SU sowohl nach deutschem Recht Vertragspartner als auch fluggastrechtlich ausführende Airline (vgl. die EuGH Thomson Airways).
 

mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
Was für Flüge hat FV denn noch unter eigener Flugnummer? Doch nur Warmwasser, mit dem man als Otto-Normalwestler nicht in Berührung kommt, oder? Wenn der Passagier auf einem Flug mit (nur) SU-Flugnummer ist, ist SU sowohl nach deutschem Recht Vertragspartner als auch fluggastrechtlich ausführende Airline (vgl. die EuGH Thomson Airways).
Fragt sich trotzdem, welchen Anspruch § 648 BGB für den Passagier enthält *zwingersmiley*
 

AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
295
35
Deutschland
Fragt sich trotzdem, welchen Anspruch § 648 BGB für den Passagier enthält *zwingersmiley*

Ich sehe das aus Sicht des Vertragspartners, der das Ticket gebucht hat.
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Was für Flüge hat FV denn noch unter eigener Flugnummer? Doch nur Warmwasser, mit dem man als Otto-Normalwestler nicht in Berührung kommt, oder? Wenn der Passagier auf einem Flug mit (nur) SU-Flugnummer ist, ist SU sowohl nach deutschem Recht Vertragspartner als auch fluggastrechtlich ausführende Airline (vgl. die EuGH Thomson Airways).

Auf dem Ticket steht gut leserlich die Flugnummer von Aeroflot. Im Kleingedruckten steht dann "flight in progress by Rossiya (Flugnummer von Rossiya)". Die ganze Korrespondenz und die Zahlung etc lief über Aeroflot.
 

AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
295
35
Deutschland
Was für Flüge hat FV denn noch unter eigener Flugnummer? Doch nur Warmwasser, mit dem man als Otto-Normalwestler nicht in Berührung kommt, oder? Wenn der Passagier auf einem Flug mit (nur) SU-Flugnummer ist, ist SU sowohl nach deutschem Recht Vertragspartner als auch fluggastrechtlich ausführende Airline (vgl. die EuGH Thomson Airways).

EuGH Thomson Airways bezieht sich nach meinem Kenntnisstand auf Wet-Lease. Insofern dürfte die Rechtsprechung hier nicht anwendbar sein.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.860
11.017
Gibt es denn auf "normalen" Linienflügen eine FV-Flugnummer? Ich meine nicht, und wenn ausschließlich Tickets unter SU-Flugnummer verkauft werden (oder ggf. mit den Flugnummern von Aeroflot-Codesharepartnern), ist es eben ein Wetlease.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.860
11.017
Es ist ein Wet-Lease wenn Tickets mit Aeroflot-Codesharepartnern verkauft werden?

Metall SU, Hauptflugnummer SU, ggf. weitere Flugnummern AF/KL/MU... => ausführende Airline SU
Metall FV, Hauptflugnummer FV (also "Warmwasser") => ausführende Airline FV
Metall FV, Hauptflugnummer SU, keine Flugnummer FV (also "normaler" SU-Linienflug), ggf. weitere Flugnummern AF/KL/MU... => ausführende Airline SU
 

AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
295
35
Deutschland
Du hast doch SU beauftragt, ein Ticket für den Rossiya-Flug auszustellen, oder etwa nicht?

Ich habe auf der Internetseite von Aeroflot einen Flug gebucht. Auf dem ticket stand dann, dass der Flug durch Rossiya ausgeführt wird. Die Korrespondenz lief durchgehend mit Aeroflot.

Vertragspartner ist nach meinem Verständnis Aeroflot, die den Flug im Rahmen des Code Sharings durch Rossiya hätten ausführen lassen.

Ich meine, dass beim Code Sharing Aeroflot selbst den Werkvertrag abgeschlossen hat und es sich nicht um eine Art Vermittlungsvertrag handelt.